Die nachfolgende Abhandlung befasst sich mit der Thematik der betrieblichen Altersversorgung (bAV), geregelt im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG)1. Es wird das Urteil des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Bremen vom 22.06.2011 (Az.: 2 Sa 76/10) analysiert und im Anschluss mögliche Folgen der Entscheidung für Arbeitgeber und –nehmer aufgezeigt.
Im genannten Urteil wird geklärt, ob ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Kündigung der Entgeltumwandlung und Rückabwicklung einer Pensionskassenversorgung hat, wenn er sich noch in einem Arbeitsverhältnis befindet. Das Urteilt basiert auf dem Sachverhalt, dass eine Arbeitnehmerin, in zweiter Instanz, auf die Verurteilung des Arbeitgebers zur Einwilligung in die Kündigung eines Versicherungsvertrages bzw. zur Kündigung durch den Arbeitgeber selbst, klagte.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
A. Aufgabenstellung
B. Urteil des Landesarbeitsgerichtes Bremen
I. Durchlaufenen Instanzen
II. Der Orientierungssatz
III. Der Tatbestand
IV. Die erstinstantielle Entscheidung
V. Die Entscheidung des Berufungsgerichtes
C. Überblick über die betrieblichen Altersversorgung und zum BetrAVG
I. Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
II. Die betriebliche Altersversorgung
1. Versorgungsansprüche
2. Zusageformen der betrieblichen Altersversorgung
3. Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung
D. Fazit
Literarturverzeichnis
Internetquellenverzeichnis
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