Inhalt
1. Einleitung 2
2. Die Struktur der Medien in der BRD 3
Allgemeine Strukturvorgaben 2 1 3
Weitere Elemente der Medienkontrolle 2 2 4
3. Medien und Politik in der BRD 6
Darstellung von Politik in den Medien 3 1 6
Folgen für die Politik 3 2 7
Amerikanisierung der Politik 3 3 8
4. Die Struktur der Medien in den USA 10
Allgemeine Strukturvorgaben 4 1 10
Sonstige Elemente der Medienkontrolle 4 2 10
5. Medien und Politik in den USA im Vergleich zur BRD 12
6. Zusammenfassung und Schlußbemerkungen 13
7. Literaturverzeichnis 15
1. Einleitung
Die Medien und vor allem das Fernsehen spielen in der modernen Gesellschaft eine überaus wichtige Rolle, da sie für einen Großteil der Bevölkerung nahezu unentbehrlich geworden sind. Sie dienen zum einen der Entspannung, der bloßen Unterhaltung und Ablenkung, und daraus folgernd dienen sie auch oft als zentrales Gesprächsthema im sozialen Kontakt mit anderen, da fast hundert Prozent, sowohl der US- als auch der Bundesbürger, einen Fernseher besitzen.
Eine weitere wichtige Funktion, die die Medien innehaben, ist darüber hinaus, die, daß sie der Vermittelung von politischen Informationen und Geschehnissen dienen. In diesem Bereich haben sie quasi einen Monopolstatus inne, da der Normalbürger sein Wissen über und sein Bild von der gegenwärtigen Situation fast ausschließlich durch Nutzung der Massenmedien bezieht.
Durch diese Ausgangslage entsteht natürlich eine Vielzahl an Beziehungen zwischen den Vertretern der Medien und den politischen Akteuren, die gegenseitig aufeinander angewiesen sind, denn durch eine große Medienpräsenz und positive Berichterstattung werden die Beliebtheit und die Glaubwürdigkeit der Politiker enorm gesteigert und damit auch ihre Chancen im Wahlkampf. Gleichzeitig gewährleistet ein möglichst hoher Informationsfluß aus der Politik und der Zugang zu sogenannten „Insiderinformationen“ den Medienvertretern es, sich gegenüber der Konkurrenz durchzusetzen und sich Marktanteile zu sichern.
Neben den Vorteilen, die durch diese Beziehungen für die Beteiligten entstehen, wächst gleichzeitig jedoch auch die Gefahr des Mißbrauchs dieser Medienmacht, die dadurch noch verstärkt wird, daß die Bevölkerung die Medien, besonders die visuellen, im allgemeinen als überaus glaubwürdig empfindet. Daher werden die Medien auch häufig als die „4. Gewalt“ im Staat bezeichnet.
Deswegen soll im folgenden untersucht werden, wie sehr sich die Politik und die Medien gegenseitig beeinflussen und voneinander abhängig sind. Dazu werde ich mich zunächst auf die BRD beschränken und hier die Struktur und die Stellung der Medien, dabei besonders des Fernsehens, in der Gesellschaft behandeln. Danach möchte ich darauf eingehen, wie groß der Einfluß der Medien auf die politischen Akteure und umge-
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kehrt zu bewerten ist und es dadurch wirklich zur Manipulation der Bevölkerung kommen kann.
Dann soll die Situation und der Einfluß der Medien in den USA herangezogen werden, um so, insbesondere in Bezug auf das Schlagwort der „Amerikanisierung“, einen Vergleich zwischen den Charakteristika der Medienlandschaft der beiden Länder zu ziehen.
2. Die Struktur der Medien in der BRD
2.1. Allgemeine Strukturvorgaben
Die allgemeine Grundlage für jeglichen Rundfunk ist in der BRD der Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Obwohl die einzelnen Länder selbst für den Rundfunk zuständig sind, bildet dieser eine gemeinsame Richtlinie.
Die wichtigste Strukturvorgabe für die Medienpolitik der Länder, die aus dem Rundfunkstaatsvertrag hervorgeht, ist die sogenannte Dualität des Rundfunkwesens. Das bedeutet es gibt auf der einen Seite den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der den Zweck einer „medialen Grundversorgung“ der Bevölkerung erfüllt und nur eingeschränkt durch Werbung finanziert wird, da die Werbezeiten auf dessen Kanälen gesetzlich eher knapp bemessen sind (nicht mehr als 20 Minuten pro Tag und nur bis 20 Uhr). Die restliche Finanzierung erfolgt über, von jedem Fernsehhaushalt zu entrichtende, Rundfunkgebühren.
Auf der anderen Seite existiert der private Rundfunk, der sich ausschließlich durch Werbeeinnahmen finanziert. Doch auch für diesen gibt es gesetzlich Vorgaben, so darf der Anteil an Werbeminuten nicht mehr als 20% der täglichen Sendezeit betragen. Hier wird bereits sichtbar, daß die Politik einen großen Einfluß zumindest auf die ökonomischen Grundlage n der Sendeanstalten ausübt.
Des weiteren werden im Rundfunkstaatsvertrag jedoch auch Vorgaben für die Inhalte des Programms gemacht, in den meisten Fällen geht es hierbei um Fragen des Jugendschutzes und der wahrheitsgemäßen Berichterstattung. 1
1 Vgl- hierzu: Hartstein 1989.
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Es wird also deutlich, daß sich Medien in jedem Fall an der Politik orientieren müssen, da ihre Rahmenbedingungen durch politische Entscheidungen festgelegt wurden und sie eventuelle Veränderungen dieser Bedingungen nur über politische Instanzen erreichen können.
2.2 Weitere Elemente der Medienkontrolle
Um die Einhaltung der im Rundfunkstaatsvertrag festgelegten Vorgaben und zusätzlicher länderspezifischer Einschränkungen besser überprüfen zu können gibt es verschiedene Organe der Medienkontrolle auf Länder- und Bundesebene.
Die Rundfunkkommission der Länder dient als Vermittlungsinstanz zwischen den Lä ndern, als Forum um über die gemeinsame Medienpolitik zu diskutieren und als Beschlußinstanz, die ihre Ergebnisse den Länderregierungen und –parlamenten zur Abstimmung vorlegt.
Das eigentliche Exekutivorgan der Medienkontrolle jedoch sind die Landesanstalten für Medien. Sie werden durch einen Teil der Rundfunkgebühren finanziert und kontrollieren und lizensieren den privaten Rundfunk. Dies tun sie bezüglich der Inhalte und der Einhaltung der Werbezeiten, die im Rundfunkstaatsvertrag vorgegeben sind. Bei Verstößen gegen diese Richtlinien können sie nach eigenem Ermessen Geldstrafen verhä ngen und in schwerwiegenden Fällen der betroffenen Sendeanstalt sogar die Lizenz entziehen.
Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten ist, wie der Name bereits sagt, die länderübergreifende Institution auf der unteren Ebene. Dieses Gremium beschäftigt sich vorwiegend mit der Koordination von Lizensierungsverfahren und Richtlinien, da die einzelnen Landesmedienanstalten formell unabhängig sind.
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration untersucht, ob bei einzelnen Eignern von Sendeanstalten eine unzulässige Konzentration von Anteilen an privaten Rundfunksendern nach dem Rundfunkstaatsvertrag vorliegt. Sie erstattet alle 3 Jahre Bericht über den Stand der Medienkonzentration und wird darüber hinaus jederzeit tätig, wenn sich der Verdacht einer zu hohen Konzentration ergibt.
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Quote paper:
Sarah Trede, 2004, Medien und öffentlich Meinung in der BRD und den USA, Munich, GRIN Publishing GmbH
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