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Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung 3
1.1 Repräsentative Demokratie und außerparlamentari- 3
sche Opposition - Gegensatz oder Ergänzung?
2. Geschichtliche Entwicklung der APO 4
2.1 Der Beginn 4
2.2 Die große Koalition 6
2.3 Die Formierung der „APO“ 8
2.4 Niedergang und Folgen der APO 12
3 Der neue Aufbruch 16
4 Konklusion 19
5 Literaturverzeichnis 22
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Diese Fragestellung ist der Gegenstand dieser Hausarbeit. Welches Verständnis haben wir heute von politischer Opposition in der parlamentarischen Demokratie? Was kann man aus den Anfängen und dem Verlauf der „Außerparlamentarischen Opposition“ der sechziger und siebziger Jahre im Hinblick auf die Bedeutung einer außerparlamentarischen Opposition lernen? Dazu ist es notwendig, zu Beginn einige Begriffe zu klären bzw. zu definieren. Demokratie wird schlagwortartig meist mit „Volksherrschaft“ oder Volkssouveränität“ umschrieben. Das Volk, also jeder Bürger, ist Inhaber und Träger der Staatsgewalt. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus (Art. 20 II S.1 GG). Der Grundgedanke liegt darin, daß das Volk als „Urquell“ aller staatlichen Macht und so alle Staatsbürger als gleichberechtigt angesehen werden 1 . Demokratie ist demnach ihrem Wesen nach gleichberechtigte Teilnahme „aller an allem“.
Eine Demokratie kann unmittelbar oder mittelbar sein. Das Grundgesetz hat sich im Artikel 20 II S.2 (in Wahlen und Abstimmungen) für die mittelbare (repräsentative) und hier für die parlamentarische Demokratie entschieden. Kennzeichnend für diese ist, daß das Parlament stellvertretend für das Volk (die Volksvertretung) Einfluß auf Bildung und Tätigkeit der Regierung hat (parlamentarisches Prinzip) 2 . Der Bundestag wählt den Bundeskanzler gemäß Art.63 I GG mit der Mehrheit seiner Abgeordneten. Anschließend bildet dieser die Regierung. Die anderen in den Bundestag gewählten Parteien bilden die parlamentarische Opposition (Oppositionsfraktionen).
Im Grundgesetz wird die Opposition nicht erwähnt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat dagegen bei seiner Definition der freiheitlichen demokratischen Grundordnung das Recht auf Bildung und Ausübung von Opposition zum unverzichtbaren
1 Alfred Katz; Staatsrecht; Seite 24, R.Nr. 57
2 Alfred Katz; Staatsrecht, Seite 26, R.Nr. 62
- 4 - Bestandteilder Demokratie erklärt und damit nicht nur die Exis-tenzberechtigung, sondern die Notwendigkeit der Opposition in der Demokratie anerkannt 3 .
Das im vorletzten Absatz erwähnte besondere Verhältnis Parlamentsmehrheit/Regierung fordert aber eine möglichst starke Opposition, allein auch schon deshalb, um die parlamentarische Kontrollmöglichkeit möglichst effektiv zu nutzen. Was aber nun, wenn die stärksten politischen Kräfte gemeinsam die Regierung bilden und eine Opposition im Bundestag so gut wie nicht mehr existiert. Oder, wenn sich aufgrund verkrusteter Strukturen und Lebensweisen in der jüngeren Generation Auffassungen und Erkenntnisse entwickeln, die in den alten etablierten politischen „Betonköpfen“, auch aufgrund von Traditionen, keinerlei Widerhall oder Aufmerksamkeit finden? Dies kann dazu führen, daß sich außerhalb der parlamentarischen Institutionen eine Opposition bildet, eine „Außerparlamentarische Opposition“. Auch diese ist Teil der Demokratie und kann aufgrund des Grundrechts der freien Meinungsäußerung (Art.5 GG) innerhalb der allgemeinen Gesetze auch außerhalb des Parlaments der Regierungspolitik aktiv entgegentreten 4 . So geschehen Mitte der sechziger Jahre, was nicht zuletzt durch die Bildung der „Großen Koalition“ aus CDU und SPD 1966 gefördert wurde. Der Begriff der „Außerparlamentarischen Opposition“ kurz „APO“ war geboren. Wer war die APO, was wollten und was haben „Sie“ bewirkt? Wo sind „Sie“ geblieben? Um dieses näher zu beleuchten, soll hier zunächst ein geschichtlicher Abriß folgen. .
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Erste kleinere Protestbewegungen formierten sich zu Beginn der fünfziger Jahre. Erste Gerüchte über mögliche Wiederbewaffnungspläne führten zur Bildung der „Ohne Mich“ Bewegung. Sie blieb politisch blaß, nicht zuletzt durch den Versuch der KPD sie für Ihre Zwecke zu nutzen. Mehr Aufmerksamkeit erregte die Paulskirchenbewegung (1955) und die Anti-Atomwaffenbewegung
3 Dieter Hesselberger; Das Grundgesetz; Kommentar für die politische Bildung; 11. Auflage, Seite 196, R.Nr. 15
4 wie vor
- 5 -(1958/59). Vor der Ratifizierung der „Pariser Verträge“ fand im Ja-nuar 1955 , initiiert von der SPD und den Gewerkschaften, in der Frankfurter Paulskirche unter dem Motto „Rettet Einheit, Frieden und Freiheit gegen Kommunismus und Nationalismus“ eine Kund-gebung gegen die Wiederbewaffnung statt. Hier wurde das soge-nannte „Deutsche Manifest“ verabschiedet
5
. Nach Ratifizierung und Inkrafttreten (05.05.1955) der Pariser Verträge und der damit für die Bundesrepublik verbundenen Mitgliedschaft in der NATO ebbten die Kundgebungen jedoch schnell wieder ab. Die Paulskir-chenbewegung war seitens der Gewerkschaften nicht zur Entfa-chung einer außerparlamentarischen Kampagne gedacht
6
. Im Früh-jahr 1957 warnten 18 namhafte Atomwissenschaftler in einer Erklä-rung vor den Atombewaffnungsplänen der Bundesregierung (Göt-tinger Erklärung). Diese hatte, von der SPD und den Gewerkschaf-ten unterstützt, Kundgebungen, Demonstrationen und Aufrufe zur Folge. Die SPD, die dem zentralen Arbeitsausschuß „Kampf dem Atomtod“ (KdA) vorstand, wünschte eine Volksbefragung. Hierzu kam es jedoch nicht, da das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine solche im Juli 1958 verbot. Obwohl die demokratische Rich-tung innerhalb der „KdA-Bewegung“ überwog, hatte sie vermehrt mit linksgerichteten Radikalisierungsverdächtigungen zu kämpfen. Um politisch keinen Schaden zu nehmen, benutzte die SPD die Entscheidung des BVerfG als Alibi die Kampagne versanden zu lassen. In der Folgezeit schwenkte die SPD immer mehr auf den außen- und militärpolitischen Kurs der Bundesregierung ein
7
. Bis 1960 gingen Proteste meist unter maßgeblicher Beteiligung der SPD und der Gewerkschaften vor sich, nun fanden sich andere christliche, pazifistische und sozialistische Gruppierungen in der „Ostermarsch“-Bewegung der Atomwaffengegner zusammen. Ihre Aufrufe zum „Kampf dem Atomtod“ wurde in den Folgejahren von Intellektuellen, Geistlichen, Vertretern von Jugend- und Studenten-organisationen sowie Betriebsräten unterstützt und unterzeichnet
8
. Im Oktober 1962 wurde die „Straße“ durch die „Spiegel-Affäre“ endgültig zu einem politischen Forum. Bisher wurde diese nur nen-nenswert durch die „Ostermarsch“-Bewegung genutzt. Verteidi-
5 UweBackes/Eckhard Jesse; Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland, Seite 215
6 wie vor
7 wie vor, Seite 216
8 Peter Borowski; Nachkriegsjahre und Bundesrepublik Deutschland; Deutsche Geschichte nach 1945 Teil 1; 8. Wandel der politischen Kultur; Seite 28
Arbeit zitieren:
Lutz Zimmermann, 2001, Außerparlamentarische Opposition in Deutschland ´Zwischen Protest, Gewalt und Integration´, München, GRIN Verlag GmbH
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