3.2.1.1.4 Finanzielle Organisation
3.2.1.2 Öffentliche Krankenhäuser in der Trägerschaft der
Sozialversicherungseinrichtung (SSK) 40
3.2.1.2.1 Allgemeiner Organisationsaufbau
3.2.1.2.2 Organe und ihre Funktionen
3.2.1.2.3 Organisation der medizinischen und
3.2.1.2.4 Finanzielle Organisation
Privatkrankenhauses in Balikesir 54
1 Themenvorschau
1.1 Aufgaben des Gesundheitssystems
Die medizinische Versorgung der Bevölkerung eines Landes stellt sich als eines der wichtigsten, schwierigsten und komplexesten Aufgaben an das jeweilige Gesundheitssystem dar. Die Bevölkerung muß sowohl in den Ballungsräumen als auch in ländlichen Regionen mit medizinischen Diensten aller Art versorgt werden. Wie gut oder schlecht die Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheitsdiensten durchgeführt wird, hängt davon ab, ob ausreichend Ressourcen, Finanzmittel oder ausgeklügelte Koordination der einzelnen Bereiche zur Verfügung stehen. Das Gesundheitssystem eines Landes muß immer und in jeder Situation in der Lage sein, ohne Verzögerung drohende oder bestehende Erkrankungen der Menschen zu verhindern bzw. zu beseitigen.
Eine besonders hohe Anforderung an ein gut funktionierendes Gesundheitssystem stellt sich in Katastrophensituationen, wo eine ungewöhnlich hohe Anzahl von Menschen medizinisch behandelt werden müssen. So stand die Türkei am 17.08.1999 nach einem schweren Erbeben im Westen des Landes vor sehr großen Problemen. Innerhalb von wenigen Sekunden (45 Sek.) lag das Land unter Trümmern und rd. 18 000 Menschen verloren ihr Leben. Die anschließende Versorgung der Bevölkerung mit medizinischen Mitteln stellte das türkische Gesundheitssystem auf eine harte Probe. Denn innerhalb von wenigen Tagen mußten mehrere 10 000 Menschen medizinisch behandelt und versorgt werden. Das Erdbeben war auch einer der Gründe warum die türkische Wirtschaft im Jahre 1999 um 6,2 % geschrumpft ist und das Pro-Kopf-Einkommen von 3 450 € auf 2 800 € sank 1 .
1
Quelle: WWW.MALIYE.ORG.TR Webseite des türkischen Finanzministeriums
1.2 Gang der Arbeit
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie das Gesundheitssystem der Türkei aufgebaut, organisiert und finanziert wird und welche Probleme bestehen. In der folgenden Ausarbeitung werden diese und andere Fragestellungen an das türkische Gesundheitssystem behandelt und wesentliche Funktionen der einzelnen Bereiche dargestellt. Um dem Thema gerecht zu werden ist die Arbeit wie folgt aufgebaut: Damit der Leser einen allgemeinen Überblick bekommt, wird als erstes die Grundstruktur des türkischen Gesundheitssystems skizziert. Die Arbeit wird mit der Darstellung der einzelnen Organisationseinheiten fortgeführt, wo besonders auf die Krankenkassen und die Leistungserbringer eingegangen wird. Des weiteren wird im letzten Kapitel ein Stimmungsbild der Bevölkerung in Balikesir über ihre Versorgung mit Gesundheitsdiensten mit Hilfe einer Fragebogenaktion wiedergegeben. Der Dank gilt dem Direktor der Gesundheitsdirektion des Türkischen Gesundheitsministeriums, Dr. Erkenci, dem Arzt Hern Dr. Can, der Apothekerin Frau Karabulut und dem Geschäftsführer eines Privatkrankenhauses, Herrn Yilmaz, deren Informationen für den Aufbau der Arbeit genauso wesentlich waren, wie die Sekundärliteratur der türkischen „Anadolu Universität“ und die sonstigen Quellen wie Gesetzestexte und Informationsmaterialien der Krankenversicherungen. Nicht zu vergessen ist der Dank an die Bevölkerung in Balikesir, die bei der Stimmungserfassung hervorragend mitgearbeitet hat.
2. Die Grundstruktur des türkischen Gesundheitssystems
Der Begriff „System“ begegnet uns nicht nur in wissenschaftlichen Ausarbeitungen, sondern auch im alltäglichen Leben werden wir oft mit diesem Phänomen in unterschiedlichen Bedeutungen und Formen konfrontiert. So müssen wir uns beispielsweise mit den Begriffen
Wirtschafts-, Computer- oder Gesundheitssystem täglich auseinandersetzen. Doch was bedeutet System im allgemeinen?
System im allgemeinen bedeutet „ein durchstrukturiertes, geordnetes Ganzes, das aus verschiedenen Teilkomponenten besteht, die voneinander abhängig sind“ 2 . Diese Definition zeigt, daß ein System dann vorhanden ist, wenn viele Einzelkomponenten zusammen eine Gesamtheit bilden und nur dann funktionieren kann, wenn diese Einzelkomponenten gemeinsam zusammenarbeiten. Der Aufbau des menschlichen Körpers ist für einen reibungslos funktionierendes System ein gutes Beispiel. Das Gesundheitssystem hat eine ähnliche Funktion im menschlichen Zusammenleben. Hier bestehen die einzelnen Teilkomponenten z. B. aus den finanziellen, den leistungserbringenden oder aus den gesetzgebenden Bereichen, die alle voneinander abhängig sind. Im Folgenden wird die Grundstruktur des türkischen Gesundheitssystems mit Beiträgen aus der Geschichte des Gesundheitswesens, der Beschreibung der Gesetze bzw. Normen und der gegenwärtigen Organisation am Beispiel der Ärzte-, Apothekerkammern und den Vorschriften für die Pharmaindustrie erläutert.
In diesem und den darauf folgenden Kapiteln wird sehr viel über die Stadt Balikesir zu lesen sein, weshalb hier eine kleine Vorstellung dieser Stadt und die Lage der Türkei in Europa angebracht ist. Die Türkei liegt im östlichen Mittelmeer und hat Griechenland und Bulgarien als westliche Nachbarn. Im Osten befindet sich Iran, Irak und Syrien. Im Norden des Landes liegt das Schwarze Meer. Balikesir ist eine Stadt im Westen der Türkei zwischen Istanbul und Izmir mit 200 000 Einwohnern im Stadtkern, dessen Einwohnerzahl mit den zugehörigen Ortschaften über eine Mio. Beträgt. Die folgende Abbildung 1 zeigt die geographische Lage der Türkei und der Stadt Balikesir.
2
Siehe dazu auch „System“ im Bertelsmann Universallexikon CD-ROM 1993
2.1 Geschichte nach dem ersten Weltkrieg
Vor dem ersten Weltkrieg begann der Zerfall des osmanischen Reiches, das mit der Gründung des ersten Parlamentes nach dem Krieg am 23.04.1920 und der Ausrufung der neuen Republik Türkei besiegelt wurde 3 . Die Not der Bevölkerung nach dem Krieg war groß. So grassierten Erkrankungen wie Malaria oder Syphilis im ganzen Lande und die Wirtschaft lag am Boden. Die Infrastruktur des Landes wurde im Krieg völlig zerstört und es gab einen sehr großen Mangel an Krankenhausgebäuden und Medikamenten, Kurz nach der Gründung des Parlamentes, nämlich am 03.05.1920 wurde das Ministerium für Gesundheit und soziale Fürsorge ins Leben gerufen, in dem auch das Gesundheitsministerium eingebettet war 4 . Durch die Bildung von Gesundheitsbehörden in allen Regionen versuchte man die Gesundheitsbedürfnisse der Bevölkerung zu decken. Da der größte Teil der Bevölkerung in ländlichen Regionen lebte und sehr viele nach der Einführung des lateinischen Alphabets nicht lesen und schreiben konnten, mußte deren Versorgung durch die Bildung von regionalen Gesundheitseinrichtungen sichergestellt werden. Jedoch war die Personalknappheit für Gesundheitsdienste enorm hoch und auch an Gebäuden gab es einen großen Mangel. Die ersten Jahre der jungen Republik Türkei vergingen mit
3
Zeitschrift: „Medizinische Bildung“, Band 7, S. 329
4 Zeitschrift: „Medizinische Bildung“, Band 7, S. 329
dem Aufbau bzw. Erweiterung der vom osmanischen Reich erhalten gebliebenen Krankenhausgebäude und Ausbildungsstätten für das Gesundheitspersonal. So wurde z. B. die erste Schwesternschule im Jahre 1925 von dem türkischen roten Halbmond (gleiche Funktion wie das Rote Kreuz) eröffnet 5 . Erst Anfang 1930 war die Türkei im Stande, die gesamte Bevölkerung mit Impfungen aus eigener Kraft zu versorgen. Am 09.07.1945 wurde eine Arbeiterversicherung ins Leben gerufen und trat 1946 in Kraft. Diese Arbeiterversicherung beinhaltete die Renten-, Unfall-, Krankenversicherung usw. der Arbeitnehmer 6 . Die Versicherung der Beamten wurde durch den Staat übernommen. Der Anstieg der Bedürfnisse der ländlichen Bevölkerung mit Gesundheitsdiensten führte dazu, daß die Versorgung nicht mehr mit Übergangslösungen gewährleistet werden konnte. Zudem konnten nur wenige wohlhabende Menschen diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Deshalb wurde 1961 im Rahmen eines Aufschwungplans die Sozialisierung der Gesundheitsdienste und deren Neuorganisation beschlossen. Es wurde ein dreistufiges Überweisungssystem eingeführt, dessen erste Stufe die mobilen Gesundheitshäuser die zweite Stufe die Gesundheitszentren und die dritte Stufe durch die Krankenhäuser gebildet wurden 7 .die Arbeiterversicherung wurde 1965 in eine Sozialversicherungseinrichtung für Arbeitnehmer mit dem Namen „Sosyal Sigortalar Kurumu (SSK)“ umgewandelt und dem Arbeitsministerium angeschlossen. Die Grundprinzipien dieser Neuorganisation waren u. a.: W Allen Bevölkerungsschichten die gleiche Grundleistung zu bieten. W Die Gründung von Gesundheitszentren für ländliche Gebiete und Provinzen
W Die Zusammenfassung der Präventivmaßnahmen und der Behandlungen in den Gesundheitszentren sowie deren Zusammenarbeit mit den
5 Gesundheitsalmanach der Hilâl-i Ahmer Schwesternschule, Istanbul, S. 76
6 Jahresbericht der SSK 1997
7 Zeitschrift: „Medizinische Bildung“, Band 7, S. 330
Krankenhäusern.
W Übermäßig hohe Preissteigerungen im Gesundheitswesen sollten verhindert werden.
W Die Finanzierung sollte durch das Staatsbudget bzw. durch Beitragszahlungen der Bevölkerung ermöglicht werden. W Einteilung der Türkei in 16 Zonen, in denen die Gesundheit der Bevölkerung sichergestellt werden sollte.
Diese genannten Ziele wurden in der Anfangsphase sehr effektiv realisiert, jedoch ließ die Kontinuität der Arbeiten der Behörden nach einigen Jahren nach. Deshalb war die Türkei auch Mitte der 70er Jahre des 20. Jh. von einem modernen und leistungsstarken Gesundheitssystem weit entfernt. 1978 fand auf Anregung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Alma Ata im heutigen Kasachstan eine Konferenz statt, deren Hauptziel es war, bis zum Jahre 2000 alle Bürger der Türkei mit Gesundheitsdiensten zu versorgen 8 . Dieses gesetzte Ziel erinnerte sehr stark an die Beschlüsse von 1961 und auch dieses Ziel wurde bis heute nicht erreicht. Während die Ausgaben für das Gesundheitswesen 1961 etwa 5 % des Staatsbudgets betrug, fiel dieser Anteil 1985 auf 2,5 % 9 und beträgt heute etwa 3 % 10 . Die Organisation des heutigen türkischen Gesundheitssystems basiert mit kleinen Änderungen auf der Grundlage der Beschlüsse Anfang der 60er Jahre. Die aktuellen Bestrebungen der Regierung gehen dahin, durch eine Gesundheitsreform die Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheitsdiensten zu verbessern. Es gibt aber z. Zt. noch keine handfesten Ergebnisse, die hier erwähnt werden sollten.
2.2 Juristische Rahmenbedingungen
Damit eine geregelte und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheitsdiensten gewährleistet werden kann, müssen eine große Anzahl von Gesetzen und Vorschriften verfügbar sein. Die heutigen türkischen
8
Zeitschrift: „Medizinische Bildung“, Band 7, S. 331
9 Zeitschrift: „Medizinische Bildung“, Band 7, S. 331
10 Webseite des türkischen Finanzministeriums, www.maliye.gov.tr
Gesetze und Vorschriften wurden zum größten Teil Anfang des 20. Jahrhunderts geschrieben und haben ihren Ursprung im osmanischen Reich. Auch wird bei manchen Datenangaben noch der alte Kalender 11 , der nach islamischer Zeitrechnung berechnet wird, verwendet. Durch die Weiterentwicklung der türkischen Sprache sowie der medizinischen Behandlungsmöglichkeiten, ist es mittlerweile sehr schwierig diese Gesetze zu verstehen und richtig zu interpretieren. Im Folgenden werden das türkische Gesundheitsministerium skizziert und einige der gesetzlichen Regelungen für die Türkei allgemein behandelt Die Zentraleinheit des türkischen Gesundheitsministeriums wird durch einen Gesundheitsminister, einem Staatssekretär, zwei Gehilfen des Staatssekretärs, zehn Basiseinheiten, fünf Beratungs- und Überwachungseinheiten und vier Hilfseinheiten besetzt 12 . Die folgende Abbildung 2 zeigt im Überblick die Zentraleinheit des türkischen Gesundheitsministeriums.
Abb. 2: Zentraleinheit des türkischen Gesundheitsministeriums. Quelle: Webseite des
11 Im § 2 des Gesetzes der Berufsausübung der Ärzte (1219) aus dem Jahre 1928
12 Vorschriften für das türkische Gesundheitswesen, Abbildung auf S. 63
Der Gesundheitsminister ist der oberste Beamte im türkischen Gesundheitsministerium und ist nur gegenüber dem Ministerpräsidenten verpflichtet, Rechenschaft zu leisten. Er muß sich an die politischen Grundsätze der Regierung halten, sowie bei übergreifenden Themen mit anderen Ministerien zusammenarbeiten und ist für die Tätigkeit seiner Mitarbeiter verantwortlich 13 . Der Staatssekretär im Gesundheitsministerium ist der Gehilfe des Ministers und muß sich an die Vorgaben seines Vorgesetzten halten. Er delegiert die Aufgaben, die vom Ministerium erteilt werden an die untergeordneten Stellen, überwacht die Erfüllung dieser Aufgaben und ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Aufgaben gegenüber dem Minister verantwortlich 14 . Dem Staatssekretär können je Dienstleistungseinheit zwei, wenn erforderlich bis zu drei Gehilfen zugewiesen werden. Die Basiseinheit des türkischen Gesundheitsministeriums ist für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zuständig. Sie erfüllt u. a. Aufgaben wie die Grundversorgung der Menschen mit Gesundheitsdiensten, reguliert den Pharmamarkt, gibt Bestimmungen für Ausbildungsstätten oder macht Vorgaben für die Behandlung von Krankheiten. Die Beratungs- und Überwachungseinheiten übernehmen Aufgaben wie die Kontrolle der Gesundheitseinrichtungen und deren Aktivitäten, juristische Beratung des Ministeriums im Hinblick auf Regelungen und Vereinbarungen mit Dritten oder die Öffentlichkeitsarbeiten des Ministeriums. Die Hilfseinheit des Ministeriums ist eine Verwaltungseinheit und regelt die Personalangelegenheiten des Ministeriums und der im Gesundheitswesen Beschäftigten. Sie ermittelt und beschafft die Bedürfnisse an Gebäuden oder Fuhrpark, erledigt die im Finanzwesen anfallenden Arbeiten des Ministeriums und ist auch für die Einrichtung bzw. Kontrolle von Sozialeinrichtungen zuständig. Auch die Organisation der öffentlichen Aktivitäten des Ministers oder die Dokumentation der Tätigkeiten des Ministeriums wird durch diese Einheit durchgeführt 15 .
13 § 5 des Gesetzes für das Gesundheitsministerium, Vorschriften für das türkische Ges undheitswesen, S. 54
14 § 6 des Gesetzes für das Gesundheitsministerium, Vorschriften für das türkische Gesundheitswesen, S. 54
15 §§ 8, 18, 23 des Gesetzes für das Gesundheitsministerium, Vorschriften für das türkische Gesundheitswesen,
Die gesetzliche Regelung für die einzelnen Dienstleistungsbereiche im türkischen Gesundheitssystem findet jeweils in eigenen Gesetzen statt. Diese Gesetze werden mit den entsprechenden Gesetzesnummern gekennzeichnet. Einige dieser Regelungen werden im folgenden Abschnitt kurz vorgestellt und auf die wichtigsten Gesetze und Vorschriften näher eingegangen.
Die Regelung für Apotheker und Apotheken findet im türkischen Apothekergesetz statt. In diesem Gesetz werden u. a. einige Voraussetzungen, wie Ausbildung oder gesundheitliche Situation der Personen genannt, die eine Apotheke eröffnen wollen. Für die Apotheken werden in diesem Gesetz Vorschriften von der Eignung eines Gebäudes für eine Apotheke über die Einrichtung der Apotheke bis hin zu den Medikamenten, die eine Apotheke auf Vorrat ha lten muß, gemacht. Eine weitere Regelung im Apothekenbereich findet im Apothekerverbandsgesetz statt. Sinn und Zweck des Verbandes ist es, die Berufsausübung des Apothekers zu erleichtern, die Entwicklung der Apotheken im Interesse seiner Mitglieder zu fördern und mit Anstand Vertrauen bei den Kunden zu schaffen 16 .
Die ordnungsgemäße Ausübung des Arztberufes wird im Ärztegesetz und der Ärzteverordnung geregelt. Hier werden u. a. Vorschriften für die Ausbildung der Ärzte, die Ausübung des Arztberufes, die Aufgaben des Prüfungsausschusses für Ärzte oder die Anerkennung der im Ausland erworbenen Titel gemacht. Zu den wesentlichen Aufgaben des türkischen Ärzteverbandes und des türkischen Zahnärzteverbandes gehören die Erhaltung der Bevölkerungsgesundheit, Interessenvertretung seiner Mitglieder und die Zusammenarbeit mit den Behörden betreffend der Berufsausübung der Ärzte oder Gesundheit der Bevölkerung 17 . Die soziale Sicherung der Arbeitnehmer findet unter dem Dach der Sozialversicherungseinrichtung (SSK) statt. In der neuen Sozialversicherungsverordnung von 1972 werden u. a. die Kranken-, Unfall-oder die Rentenversicherung der Arbeitnehmer geregelt. Die soziale
16
§ 1 des Apothekerverbandsgesetzes, Vorschriften für das türkische Gesundheitswesen, S. 219
17 § 1 des Ärzte- bzw. Zahnärzteverbandsgesetzes, Vorschriften für das türkische Gesundheitswesen,
Sicherung der Beamten wird durch den türkischen Staat sichergestellt. Auch die Versorgung der mittellosen Bevölkerung mit Sozialdiensten wird durch den Staat erfüllt. Dies soll jedoch nur bis zur Einführung der allgemeinen Sozialversicherungspflicht für alle Bürger gegeben sein. In der Verordnung für die öffentlich, stationären Behandlungseinrichtungen werden die einzelnen Bestimmungen für den Betrieb von Krankenhäusern, die Einrichtungen des Hauses oder auch der Personaleinsatz geregelt. Für private Krankenhäuser gibt es eine eigene Vorschrift, nämlich die Verordnung für Privatkliniken. Das Gesetz für pharmazeutische Erzeugnisse regelt u. a. die Produktion, Zulassung, Vertrieb oder die Preisbildung für pharmazeutische Produkte.
2.3 Gegenwärtige Organisationsform
Ein geordnetes Zusammenwirken der einzelnen Bereiche in einem Gesundheitssystem ist eines der wichtigsten Voraussetzungen für eine optimale Versorgung der Menschen mit Gesundheitsdiensten. In einem ungeordneten Gesundheitssystem würden sich diese Bereiche gegenseitig behindern und somit die bedarfsgerechte Versorgung der Patienten verhi ndern. Die reibungslose Zusammenarbeit der unterschiedlichen Bereiche in einem Gesundheitssystem wird durch Gesetze, Verordnungen oder Vorschriften gewährleistet. In diesem Teil der Arbeit werden die wesentlichen Bereiche aus dem türkischen Gesundheitssystem behandelt und die Organisation dieser Bereiche dargestellt. Die Komplexität der Leistungserbringer erfordert es, diese in einem eigenen der folgenden Kapitel zu bearbeiten.
2.3.1 Ärzte- und Apothekenverbände
Öffentliche Vertretung, Förderung und Regelung der Interessen der Ärzte bzw. der Apotheker wird in der Türkei durch Verbände dieser Berufsgruppen wahrgenommen. Sie verwalten ihre Angelegenheiten
weitgehend selbst, unterliegen aber der staatlichen Aufsicht. Diese Verbände werden im Türkischen Verband der Ärzte (TTB = Türk Tabipleri Birligi) mit der Gesetzesnummer 6023, dem Verband der Türkischen Zahnärzte (TDTB = Türk Dis Tabipleri Birligi) mit der Gesetzesnummer 3224 und dem Türkischen Verband der Apotheker (TEB = Türk Eczacilari Birligi) Gesetzesnimmer 6643 gesetzlich geregelt. Innerhalb der Verbände werden je nach Anzahl und Gebiet, in dem sich die Ärzte bzw. Apotheker niedergelassen haben Kammern gebildet. Es befinden sich in der Türkei 54 Ärztekammern, 27 Zahnärztekammern 18 und 39 Apothekerkammern 19 .
2.3.1.1 Organe, Aufgaben und Kompetenzen der Verbände
Zu den Hauptaufgaben des Türkischen Ärzteverbandes können die Wahrung der Interessen der einzelnen Mitglieder oder die Gesundheitsförderung der Bevölkerung durch Aufklärungsmaßnahmen genannt werden. Der Türkische Ärzteverband besteht aus dem Ärztekammern, dem hohen Ehrengericht, dem Zentralrat und aus dem großen Kongreß 20 .
Eine Voraussetzung für die Berufstätigkeit eines Arztes nach dem Erwerb des Arzttitels ist die Mitgliedschaft in der Türkischen Ärztekammer. Eine Ärztekammer wird in Gebieten mit 200 Mitgliedern gegründet und wird nach der Mitteilung an das Gesundheitsministerium eine juristische Person. Die Ärztekammern erlassen standesrechtliche Vorschriften, u.a. die Berufsordnung für Ärzte, und überwachen ihre Einhaltung; sie fördern und regeln die berufliche Fortbildung und fachärztliche Weiterbildung. Eine Ärztekammer wird durch drei Organe geführt 21 . Die Generalversammlung berät und beschließt über die Vorschläge des Vorstandes, bestellt, entlastet und überwacht den Vorstand, wählt die Mitglieder für den großen
18
Quelle:
www.ttb.org.tr,
Webseite des türkischen Ärzteverbandes
19
Quelle
www.teb.org.tr,
Webseite des türkischen Apothekerverbandes
20
§ 41 des Türkischen Ärzteverbandsgesetzes vom 23.01.1953
21 § 11 des Türkischen Ärzteverbandsgesetzes vom 23.01.1953
Kongreß des Ärzteverbandes und des Ehrengerichtes der Ärztekammer. Der Vorstand ist das Führungsorgan der Kammer und übernimmt Aufgaben wie die Bilanzerstellung oder die Erstellung einer Preisliste für Arztbehandlungen, die vom Gesundheitsministerium bestätigt werden muß.
Jede Ärztekammer hat ein Ehrengericht, das für die Einhaltung der Vorschriften für die Ärzte zuständig ist. Bei einem rechtswidrigen Verhalten können Strafmaßnahmen wie Geldstrafen, Berufsverbot von 15 Tagen bis sechs Monaten eingeleitet werden. Eine Dreifache Strafmaßnahme gegen einen Arzt bewirkt das endgültige Berufsausübungsverbot. Die Ärztekammern werden durch Beitragszahlungen der Mitglieder, Spenden, öffe ntliche Veranstaltungen, Veröffentlichungen wie Zeitschriften oder durch das Ehrengericht veranlaßte Strafzahlungen der Mitglieder finanziert 22 . Das hohe Ehrengericht des Verbandes prüft die vom Ehrengericht der Ärztekammern entschiedenen Fälle und sendet diese im Falle einer ungerechtfertigten Entscheidung wieder an das Ehrengericht zurück. Erst durch die Genehmigung des hohen Ehrengerichtes können Strafmaßnahmen gegen ein Mitglied eingeleitet werden. Der Zentralrat ist mit der Durchsetzung unterschiedlichster Aufgaben im Berufsleben der Ärzte und der Gesetzesumsetzung des Ärzteverbandes beauftragt. So vertritt der Zentralrat bei Bedarf den Vorstand der Ärztekammer bei Behörden und überwacht dessen Arbeit. Des weiteren übernimmt der Zentralrat die im Finanzwesen anfallenden Arbeiten des Verbandes und beruft den großen Kongreß zur jährlichen Versammlung 23 . Der große Kongreß versammelt sich jährlich in der ersten Junihälfte und berät über die Vorschläge des Zentralrates und genemigt dessen Bilanz. Weiterhin werden die Mitglieder des Zentralrates und des hohen Ehrengerichtes gewählt. Auch die Bedürfnisse der Ärztekammern werden in diesem Kongreß ermittelt und erforderliche Maßnahmen für die Bedarfsdeckung beschlossen.
22
§ 8 des türkischen Ärzteverbandsgesetzes, Vorschriften für das türkische Gesundheitswesen, S. 274
Der Türkische Zahnärzteverband besteht aus den Zahnärztekammern, der Generalversammlung, dem Vorstand, die hohe Kommission für Disziplin und aus dem Kontrollrat des Verbandes 24 . Die Aufgaben der Zahnärzteverbände sind denen der Apotheker- und der Ärzteverbände ähnlich. Auch dieser Verband ist mit der Wahrung der materiellen und immateriellen Interessen seiner Mitglieder, der Erleichterung der Berufsausübung oder mit der Regelung der Beziehungen zwischen Ärzten sowie Ärzten und Patienten beauftragt. Die Zahnärztekammer ist für die Deckung der kollektiven Bedürfnisse der Zahnärzte oder der Wahrung des Anstandes bei Kollegial-und Arzt- Patient-Beziehungen zuständig. Gegründet wird eine Zahnärztekammer in Gebieten mit 100 Mitgliedern. Es besteht ein Mitgliedschaftszwang für Zahnärzte bei den Zahnärztekammern. Die Organe der Zahnärztekammern sind die Generalversammlung, der Vorstand, die Kommission für Disziplin und der Kontrollrat 25 . Die Generalversammlung ist das höchste Organ der Zahnärztekammer und wird von den Mitgliedern der Kammer besetzt. Die Versammlung berät über den Tätigkeitsbericht des Vorstandes sowie des Kontrollrates und entlastet diese. Weiterhin wird über den Budgetvorschlag des Vorstandes für die kommende Periode beraten und die einzelnen Mitglieder der Organe gewählt. Der Vorstand der Zahnärztekammer hat die Aufgabe der Themenvorbereitung der Generalversammlung und beruft diese zur ordentlichen Versammlung. Er erstellt die Bilanz, den Tätigkeitsbericht und das prospektive Budget der Kammer. Die Entscheidungen der Generalversammlungen der Kammer und des Verbandes werden vom Vorstand umgesetzt. Die Behandlungstarife der Zahnärzte werden durch den Vorstand vorbereitet und dem Vorstand des Verbandes zugänglich gemacht. Dieser Tarif muß zur Genehmigung dem Gesundheitsministerium vorgelegt werden.
23
§ 59 des türkischen Ärzteverbandsgesetzes, Vorschriften für das türkische Gesundheitswesen, S. 280
24 § 20 des Türkischen Zahnärzteverbandsgesetzes vom 07.06.1985
25 § 5 des Türkischen Zahnärzteverbandsgesetzes vom 07.06.1985
Die Kommission für Disziplin hat die selben Aufgaben wie das Ehrengericht der Ärztekammer und ist für die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften zuständig.
Der Kontrollrat prüft die Rechenschaft der Kammer. Bei Unregelmäßigkeiten muß der Vorstand innerhalb von zehn Tagen unterrichtet werden. Die Mitglieder des Kontrollrates können ohne Stimmrecht an den Vorstandssitzungen teilnehmen. Auch die Finanzierung der Zahnärztekammer wird durch Mitgliedschaftsbeiträge, durch Einkünfte aus sozialen Veranstaltungen und Veröffentlichungen oder Strafzahlungen der Ärzte durchgeführt. Die Generalversammlung des Verbandes berät über die Berichterstattung des Vorstandes sowie des Kontrollrates und entlastet diese beiden Organe, diskutiert über das vom Vorstand vorgelegte, prospektive Budget, genehmigt diese und wählt die einzelnen Mitglieder für die Organe des Verbandes. Der Vorstand ist mit der Berufung und der Vorbereitung der Tagesordnung der Generalversammlung, mit der Erstellung der Bilanz und des Tätigkeitsberichtes oder mit der Umsetzung der Entscheidungen der Generalversammlung beauftragt. Des weiteren leitet der Vorstand den von den Kammern vorbereiteten Tarif für Behandlungskosten zur Genehmigung an das Gesundheitsministerium weiter. Die hohe Kommission für Disziplin hat die Aufgabe, die gegen die Entscheidungen der Kommissionen für Disziplin der Kammern eingelegten Widersprüche zu prüfen und bei Bedarf zur neuen Überprüfung die Entscheidung zurück zu senden. Der Kontrollrat des Verbandes ist mit der Kontrolle der Rechenschaftsberichte des Vorstandes beauftragt. Sie kann ohne Stimmrecht bei den Sitzungen des Vorstandes teilnehmen. Die Generalversammlung erhält alle zwei Jahre einen Aufsichtsbericht des Kontrollrates.
Die Einkünfte des Zahnärzteverbandes ermitteln sich aus den Umlagen der Kammern (25% des Bruttoeinkommens der Kammern), Einkünfte aus soziokulturellen Veranstaltungen oder aus Veröffentlichungen sowie aus Spenden und Beihilfen 26 .
26
§ 32 des Zahnärzteverbandsgesetzes, Vorschriften für das türkische Gesundheitswesen, S. 293
Arbeit zitieren:
Dipl. Bw. (FH) Zeki Öztürk, 2000, Das Türkische Gesundheitssystem, München, GRIN Verlag GmbH
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