Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 3
2. Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen. 4
3. Das Europäische Portfolio der Sprachen. 7
3.1.Die Sprachenbiografie. 7
3.2.Der Sprachen-Pass. 10
3.3.Das Dossier. 13
4. Kritik. 14
Literaturverzeichnis. 16
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1. Einleitung
Europa wächst zusammen, „(...) in Wirtschaft und (...) in kultureller, wissenschaftlicher und alltäglicher Hinsicht (...)“ ( vgl. Klippel in: Ehlich, Schubert, 2002: S. 102), von den Mitgliedsstaaten gefördert auf allen Ebenen. Der Bildungsbereich spielt auf dem Weg zum geeinten Europa eine zentrale Rolle, besonders im Hinblick auf S prachen. Die EU ist geprägt von einer Mehrsprachigkeit, die Hürden darstellt, aber auch Möglichkeiten bietet. Um der europäischen Idee der freien Wohnorts- und Arbeitsplatzwahl, also der seit den Maastrichter Verträgen angestrebten innereuropäischen Mobilität gerecht zu werden, reicht die „(...) Abschaffung von technischen, steuerlichen und Zollschranken (...)“ (vgl. Dethloff, 1993: S. 13) nicht aus. Um dies wirklich zu gewährleisten müssen außer physischen Schranken wie Grenzbalken auch sprachliche Hindernisse überwunden und Chancen, die sich aus der kulturellen und sprachlichen Diversität ergeben, ergriffen werden. Der logische Ansatzpunkt hierfür ist der Bildungssektor, also bei der jungen Generation. Heißt es doch:
„Sofern wir selbst noch nicht mehrsprachig sind, müssen spätestens unsere Kinder und Enkel zur eigenen Sprache möglichst zwei weitere hinzulernen (...)“ (Stickel in: Ehlich, Schubert, 2002: S. 32)
Im Bildungsbereich finden viele Neuerungen und Veränderungen gerade im Bezug auf Curricula und deren Entwicklung statt. Dieser Prozess ist noch in vollem Gange und wird es, in dem Bestreben Curricula immer aktuell zu halten und neuen Gegebenheiten und Zwecken anzupassen, bleiben. Im Folgenden wird der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen kurz vorgestellt, der eine Richtlinie für sämtliche innereuropäische Curricula für das Lernen, Lehren und Beurteilen von Sprachen darstellt. Anschließend wird, als ein Beispiel für die m ögliche Umsetzung dieser Richtlinien, auf das Europäische Portfolio der Sprachen eingegangen und schließlich dessen Nutzen kritisch diskutiert.
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2. Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen wurde vom
Europarat entworfen und befindet sich seit Jahren im Entwicklungsstadium, da er zugunsten seiner Aktualität den sich ständig ändernden politischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten kontinuierlich angepasst wird. Das primäre Ziel des Europarats ist hierbei das Erreichen größerer Einheit unter den europäischen Mitgliedsstaaten (vgl. Kirchhof in: Ehlich, Schubert, 2002: S. 215). Dazu sind zunächst drei grundsätzliche Ansätze festgelegt worden. Zum Ersten muss das Bildungswesen reformiert werden, mit der Tendenz vom einzelstaatlichen zum gesamteuropäischen Bildungswesen (vgl. Dethloff, 1993: S. 2). Hierbei ist wichtig, dass Mehrsprachigkeit und Kulturvielfalt als Quelle der Bereicherung (vgl. Ehlich, Schubert, 2002: S. 9) und des gegenseitigen Verstehens statt als verständnishindernd gesehen werden. Zum Zweiten muss erkannt werden, dass die Mehrsprachigkeit Kommunikation und Interaktion zwischen Europäern möglich macht. Somit werden Mobilität, Verstehen und Kooperation gefördert, während Vorurteile und Diskriminierungen verringert werden (vgl. Dethloff, 1993: S. 68). Drittens soll über kontinuierliche Kooperation und Koordination bildungs- und sprachpolitischer Maßnahmen (vgl. Dethloff, 1993: S. 14 f.) eine größere Konvergenz unter den Mitgliedsstaaten erreicht werden.
Auf dieser Basis ist also der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen aufgebaut, was schon ein wenig auf zwei grundlegende sich stellende Fragen vorgreift, für deren Beantwortung der Referenzrahmen einen Leitfaden bietet: 1. Womit müssen Sprachlerner im Hinblick auf die s teigende Interkulturalität und Mehrsprachigkeit ausgerüstet sein, welche besonderen Fähigkeiten sind nötig?
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2. Wie kann man den sprachlichen und kulturellen Anforderungen des zusammenwachsenden Europas gerecht werden und Sprachlerner darauf vorbereiten?
Ziel des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens ist es weiterhin, Barrieren zu überwinden, welche die unterschiedlichen Bildungssysteme bisher darstellen, indem beispielsweise Richtlinien gegeben werden um Abschlüsse, Kursstufen und Prüfungsniveaus innerhalb Europas vergleichbar zu machen (vgl. Dethloff, 1993: S. 22). Der Referenzrahmen ist also vor allem an alle im Bildungsbereich Tätigen gerichtet und bietet mit seinen europaweit gültigen curricularen Richtlinien Hilfe bei der Entwicklung von Lehrplänen, Lehrwerken und Sprachprüfungen.
Diese innerhalb Europas gemeinsame Basis, welche explizite Beschreibungen von Zielen, Methoden und Inhalten der Sprachvermittlung enthält, erhöht die Transparenz von Kursen, Lehrplänen und Qualifikationsnachweisen untereinander. Dies verbessert und erleichtert die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet moderner Sprachen sehr. Für die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationsnachweisen ist die Einführung gemeinsamer objektiver Kriterien zur Beschreibung von Sprachkompetenz unerlässlich. Nur so kann mehr Mobilität in Europa erreicht werden (vgl. Dethloff, 1993: S. 7, S. 11). Die einfache und bisher allgemeingültige Skala, die in diesem Zusammenhang entworfen wurde, ist die Skala, welche auch im Europäischen Portfolio der Sprachen zur Anwendung kommt. Diese ist eingeteilt in die folgenden sechs Kompetenzstufen: A1=Breakthrough A2=Waystage B1=Threshold B2=Vantage C1=Effective Proficiency C2=Mastery.
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Arbeit zitieren:
Sarah Prigge, 2004, Das Europäische Portfolio der Sprachen, München, GRIN Verlag GmbH
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Stilistik - Die Disziplin des Unfassbaren?
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