Nachdem der EuGH am 16. Juni 2015 sein Urteil über ein etwaiges OMT-Programm der EZB gefällt und dieses mit dem EU-Recht für vereinbar erklärt hat, ist keineswegs alles geklärt. Insbesondere die Frage, wie das BVerfG auf die gegenläufige Auslegung des EuGH reagieren wird und welche Folgen damit verknüpft sind, wird in dieser Arbeit analysiert. Das BVerfG hat sich in seiner Vorlage nämlich eine abweichende Letztentscheidung vorbehalten, sollte der EuGH das OMT-Programm für uneingeschränkt mit dem EU-Recht vereinbar halten. Das Verfahren und dessen letztlicher Ausgang sind folglich von großer Relevanz für das Verhältnis der beiden Gerichte und beispielhaft für deren Selbstverständnis bei der Prüfung von Unionsrecht. Neben der Kontrollkompetenz des EuGH, der Rolle und dem Mandat der EZB werden ebenfalls die Interpretationen des Art. 123 AEUV diskutiert. Die zentrale Fragestellung der Arbeit lautet: Wer darf letztlich über einen ausbrechenden Rechtsakt entscheiden, falls ein solcher vorläge? Anhand der Analyse des OMT-Verfahrens wird dargelegt, welche Argumente der beiden Gerichte in Bezug auf die ultra-vires-Kontrollkompetenz überzeugender sind, ob eine umfassende Kontrolle aller Staatsgeschäfte überhaupt sinnvoll ist und welche die wahrscheinlichste Reaktion des BVerfG auf das EuGH-Urteil ist.
Kommentar von Prof. Dr. Dr. h.c. Christian Tomuschat:
"Ehe die Autorin sich mit dem konkreten Rechtsfall auseinandersetzt, [...] stellt sie zunächst das gegenseitige Verhältnis zwischen deutschem und europäischem Recht vor, porträtiert die EZB und ihre Aufgaben und führt schließlich die ultra-vires-Doktrin ein. Bei der Untersuchung der Rechtssache C-62/14 wird zunächst der Vorlagebeschluss des BVerfG gewürdigt, es folgt eine ausführliche Zusammenfassung der Schlussanträge von Generalanwalt Cruz-Villalón sowie des Urteils des EuGH. All dies wird sehr kompetent resümiert, was nicht leicht war, da alle drei Dokumente sehr ausführlich gehalten sind. Alsdann kann sich die Autorin voll entfalten, da es nun darum geht, den weiteren Gang der Ereignisse zu prognostizieren. Der Leser ist überrascht und beeindruckt, wie gut der Autorin dies gelingt. Geradezu mit Meisterschaft werden die Gesichtspunkte erörtert, die für den einen oder den anderen Weg sprechen. Die Ausführungen liegen weit über dem Niveau einer üblichen Masterarbeit. Auch einem erfahrenen Jurist würde es schwerfallen, zu der konkreten Problematik einen höheren Grad konstruktiver Gedankenarbeit zu erreichen."
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Das Verhältnis zwischen nationalem und europäischem Recht sowie BVerfG und EuGH
2.1 Der unionsrechtliche Anwendungsvorrang
2.2 Die Vorlagepflicht des BVerfG im Vorabentscheidungsverfahren
3 Die EZB und ihre Rolle in der EU
3.1 Rechtsstellung und geldpolitisches Mandat der EZB
3.2 Das Verbot der monetären Haushaltsfinanzierung
3.3 Geldpolitische Maßnahmen in der Finanzkrise: Die OMT-Beschlüsse
4 Die ultra-vires-Doktrin
4.1 Die ultra-vires-Lehre im Europa- und Völkerrecht
4.2 Das Selbstverständnis des BVerfG in der ultra-vires-Kontrolle
5 Die Rechtssache C-62/14
5.1 Vorlagebeschluss des BVerfG
5.1.1 Überschreitung des Mandats der EZB
5.1.2 Verstoß gegen das Verbot der monetären Haushaltsfinanzierung
5.1.3 Berufung der EZB auf die Störung des Transmissionsmechanismus
5.1.4 Möglichkeit zur unionsrechtskonformen Auslegung
5.1.5 Ultra-vires-Vorbehalt
5.2 Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón
5.2.1 Zum Letztentscheidungsvorbehalt des BVerfG
5.2.2 Zum Vorwurf der Mandatsüberschreitung der EZB
5.2.3 Zum Verstoß gegen das Verbot der monetären Haushaltsfinanzierung
5.2.4 Vorschlag zur Beantwortung der Vorlagefragen
5.3 Urteil des EuGH
5.3.1 Zum Letztentscheidungsvorbehalt des BVerfG
5.3.2 Vereinbarkeit des OMT-Programms mit dem Mandat der EZB
5.3.3 Vereinbarkeit mit dem Verbot der monetären Haushaltsfinanzierung
5.3.4 Ergebnis
6 Nach dem EuGH-Urteil
6.1 Überzeugungskraft der Argumente
6.1.1 Zielsetzung
6.1.2 Wahl der Mittel
6.2 Weitere Kritik am Vorlagebeschluss des BVerfG
6.2.1 Offensichtlichkeit
6.2.2 Verfahrenszugang nach Art. 38 GG
6.3 Grenzen der Gerichtsbarkeit
6.4 Die Frage des letzten Wortes
6.5 Mögliche Reaktionen des BVerfG
7 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert das Verhältnis zwischen dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Kontext der ultra-vires-Kontrolle, insbesondere in Bezug auf das OMT-Programm der EZB. Ziel ist es zu untersuchen, wer letztlich über die Kompetenzgrenzen von EU-Rechtsakten entscheiden darf und welche Auswirkungen die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-62/14 auf die künftige Interaktion der beiden Gerichte hat.
- Verhältnis zwischen nationalem Verfassungsrecht und Unionsrecht
- Rolle und Mandat der EZB in der Finanzkrise
- Die Bedeutung und Anwendung der ultra-vires-Doktrin
- Analyse der Entscheidung C-62/14 und deren Kritikpunkte
- Frage nach der Letztentscheidungskompetenz im europäischen Rechtsverbund
Auszug aus dem Buch
4.1 Die ultra-vires-Lehre im Europa- und Völkerrecht
Ursprünglich stand im Völkerrecht die Fähigkeit, völkerrechtliche Verträge abzuschließen und Träger völkerrechtlicher Rechte und Pflichten zu sein, allein den souveränen Staaten zu. Mittlerweile sind aber eine ganze Anzahl weiterer Völkerrechtssubjekte anerkannt, darunter zwischenstaatliche internationale Organisationen. Die Rechtsfähigkeit der internationalen Organisationen leitet sich von ihren Gründungsmitgliedern ab, die für die Organisation bestimmte Aufgaben und Ziele festlegen und damit ihren Handlungsradius determinieren. Internationale Organisationen sind nach dem Prinzip der begrenzten Ermächtigung nur berechtigt, die ihr in den Gründungsverträgen übertragenen Befugnisse auszuüben. Sie besitzen dementsprechend anders als die souveränen Staaten keine „Kompetenz-Kompetenz“, um sich neue Tätigkeitsfelder zu erschließen, in denen sie Recht setzen können. Setzt eine internationale Organisation Rechtsakte, die über den ihr zugeteilten Kompetenzrahmen hinausgehen, handelt sie ultra vires (lat. „über die Befugnisse (eig. Kräfte) hinaus“). Nach traditioneller Ansicht können diese kompetenzwidrigen Rechtsakte keine völkerrechtliche Bindungswirkung entfalten und wären daher nichtig.
Allerdings wird unterschieden, ob diese Rechtsakte gegen die innere Kompetenzabgrenzung der Organe einer internationalen Organisation verstoßen, also verfahrensrechtlich ultra vires ergehen oder aber in ihrer Außenwirkung den Gesamtkompetenzrahmen der Organisation überschreiten. Für den ersten Fall kann nach Auffassung des Internationalen Gerichtshofes keine Nichtigkeit angenommen werden, solange sich das gesetzte Sekundärrecht der internationalen Organisation innerhalb ihrer Gesamtkompetenzen bewegt. Ebenso kann im Verhältnis zu Drittstaaten oder anderen Völkerrechtssubjekten im Vertragsfall der Vertrauensgrundsatz gelten, wonach die internationale Organisation trotz ihres prozeduralen ultra-vires-Handelns an den Vertrag gebunden bleibt.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Einführung in die Thematik des OMT-Programms und die daraus resultierenden rechtlichen Spannungen zwischen BVerfG und EuGH.
2 Das Verhältnis zwischen nationalem und europäischem Recht sowie BVerfG und EuGH: Untersuchung des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts und der Vorlagepflicht der nationalen Gerichte.
3 Die EZB und ihre Rolle in der EU: Darstellung des geldpolitischen Mandats der EZB, des Verbots der monetären Haushaltsfinanzierung und der unkonventionellen Maßnahmen in der Krise.
4 Die ultra-vires-Doktrin: Analyse der Herkunft der Lehre und des Selbstverständnisses der beiden Gerichte bei der ultra-vires-Kontrolle.
5 Die Rechtssache C-62/14: Detaillierte Betrachtung des Vorlagebeschlusses, der Schlussanträge des Generalanwalts und des Urteils des EuGH zum OMT-Programm.
6 Nach dem EuGH-Urteil: Kritische Würdigung der Argumente beider Gerichte, der Bedeutung des Verfahrenszugangs und der Grenzen richterlicher Zurückhaltung.
7 Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Letztentscheidungskompetenz und der Zukunft des Kooperationsverhältnisses.
Schlüsselwörter
Europäische Zentralbank, EZB, OMT-Programm, BVerfG, EuGH, ultra-vires-Kontrolle, Kompetenzüberschreitung, Vorabentscheidungsverfahren, monetäre Haushaltsfinanzierung, Wirtschafts- und Währungsunion, Letztentscheidungskompetenz, Primärrecht, Sekundärrecht, Rechtsfortbildung, Finanzkrise.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Masterarbeit?
Die Arbeit befasst sich mit der gerichtlichen Kontrolle des OMT-Programms der EZB und der Frage, welches Gericht letztlich über die Kompetenzgrenzen von EU-Rechtsakten entscheidet.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind das Verhältnis von europäischem zu nationalem Recht, das Mandat der EZB, die ultra-vires-Doktrin sowie die spezifische Rechtssache C-62/14.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Analyse des Kooperationsstandes zwischen dem BVerfG und dem EuGH sowie eine Prognose für deren zukünftige Interaktion bei Kompetenzkonflikten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die die Rechtsprechung, Schlussanträge und die wissenschaftliche Literatur vergleichend auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Argumente des BVerfG im Vorlagebeschluss, die Sichtweise des Generalanwalts und die Entscheidung des EuGH.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Zu den Schlüsselbegriffen gehören ultra-vires-Kontrolle, Letztentscheidungskompetenz, EZB-Mandat, Währungspolitik und das Verbot der monetären Haushaltsfinanzierung.
Wie steht das BVerfG zum OMT-Programm?
Das BVerfG sah im Vorlagebeschluss eine Überschreitung des Mandats der EZB und eine mögliche unzulässige Umgehung des Verbots der monetären Haushaltsfinanzierung.
Wie reagierte der EuGH auf die Fragen des BVerfG?
Der EuGH erklärte das OMT-Programm für mit dem EU-Recht vereinbar, sofern bestimmte Voraussetzungen bei der Durchführung eingehalten werden.
Welche Rolle spielt die "ultra-vires-Kontrolle" in der Argumentation des BVerfG?
Das BVerfG beansprucht damit die Kompetenz, Akte der EU, die ihre vertraglichen Grenzen offensichtlich überschreiten, als für deutsche Organe nicht bindend einzustufen.
Warum ist das Verfahren für das Verhältnis von EuGH und BVerfG so bedeutend?
Es stellt die erste Vorlage des BVerfG an den EuGH dar und berührt grundlegend die Frage nach der Letztentscheidungskompetenz im europäischen Mehrebenenverbund.
- Arbeit zitieren
- Larissa Naujoks (Autor:in), 2015, Das OMT-Programm der EZB unter gerichtlicher ultra-vires-Kontrolle, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/316777