Mit der Macht kann man nicht flirten, man muss sie heiraten.
(André Malraux)
1. Einleitung
Macht unterliegt in unserer Gesellschaft einer gewissen Tabuisierung. Werden Personen, die nach einer Position oder einem öffentlichen Amt streben, nach ihrem Motiv gefragt, so geben sie me ist an, es nur aus Sorge um die Sache, das Land, den Staat, aus Selbstlosigkeit zu tun. Das Wort Macht in diesem Zusammenhang zu benutzen würde fast anstößig wirken und den Benutzenden schnell in die Nähe radikaler Positionen rücken. Trotzdem ist Macht ein alltägli- ches Phänomen, jeder Mensch verbindet mit Macht ein Bild, doch worum handelt es sich wirklich, wie ist Macht zu greifen, zu beschreiben?
Dies ist die erste Frage, der ich mich in meiner Arbeit nähern möchte. Weit von dem An- spruch auf Vollständigkeit entfernt, werde ich Macht in Organisationen aus drei verschiede- nen Winkeln beleuchten. Die handlungstheoretische Perspektive Max Webers, die systemthe- oretische Perspektive Niklas Luhmanns sowie das Machtkonzept Michel Croziers und Erhard Friedbergs werden erläutert und auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede untersucht. Im Fol- genden werde ich mich auf die Anwendung der Theorie von Crozier und Friedberg beschrän- ken, da eine vergleichende Anwendung aller drei Theorien den Rahmen dieser Hausarbeit sprengen würde.
Auch wenn es selten thematisiert wird, so ist Macht doch der Kitt der Organisationen zusam- menhält und funktionieren lässt. Die produktive Seite der Macht ermöglicht die Verwirkli- chung von Zielen durch kollektives Handeln. Wie sonst ist es zu erklä ren, dass Organisatio- nen sich ständig reproduzieren, dass z. B. die Mitarbeiter einer Baufirma auch montags früh- morgens bei Nieselregen und drei Grad Außentemperatur auf der Baustelle erscheinen? Der Charme eines Vorgesetzten, der Appell an g emeinsame Werte würde dazu wahrscheinlich nicht immer ausreichen. Trotz klarer Organigramme, Strukturen und abgegrenzter Kompeten- zen kommt es aber in Organisationen nach Managmententscheidungen oft nicht zum g e- wünschten Ergebnis. Es muss neben der klaren hierarchischen Ordnung noch „Dunkelfakto- ren“ geben, die die Wirkungen und das Zustandekommen von Entscheidungen beeinflussen. Diese „Dunkelfaktoren“ sind für das Sozialmanagement und damit für Sozialmanager von großer Bedeutung. Der Hauptteil meiner Arbeit wird sich deshalb mit der Kernfrage, wie mik- ropolitische Aktivitäten entstehen, welche Taktiken die Akteure nutzen und wie sie sich auf die Funktionsweise von Organisationen auswirken, beschäftigen. Dabei wird der Begriff des
3
mikropolitischen Spiels von Crozier und Friedberg untersucht, dem in diesem Zusammenhang eine besondere Wichtigkeit zukommt.
Gerade in der heutigen Zeit der Globalisierung und der steigenden Arbeitslosigkeit ist eine Zunahme von Konkurrenz unter Mitgliedern von Organisationen zu beobachten. Da dabei der Wettkampf um extrinsische Belohnungen nicht immer mit fairen Mitteln geführt wird, ist das Wissen um mikropolitische Aktivitäten und Taktiken für Sozialmanager von großer Bedeu- tung.
2. Macht im Licht ausgesuchter Organisationstheorien
Dieses Kapitel dient dazu, drei Ansätze innerhalb der Machtforschung grob darzustellen, so- wie Gemeinsamkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten.
2.1. Macht und Herrschaft bei Weber
In der berühmten Machtdefinition von Max Weber, die hier als Ausgangsdefinition verwendet wird, ist sowohl von einer Konflikthaften, als auch einer konfliktfreien sozialen Beziehung die Rede. Verdeutlicht wird dies durch das Wort „auch“. Darüber hinaus greift Weber den Aspekt des Widerstrebens auf. 1 „Macht bedeutet jede Chance innerhalb einer sozialen Bezie- hung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht." 2
Somit ist das Vorliegen eines Konflikts Voraussetzung einer sozialen Einflussnahme. Erst durch das Vorliegen unterschiedlicher Interessen, Ziele und Meinungen wird eine soziale Ein- flussnahme erforderlich. 3 Der entscheidende Faktor, der über die Art der sozialen Einwirkung bestimmt ist nicht der Konflikt, sondern der Umgang mit dem Konflikt. Ein Konflikt kann mit bzw. ohne Einverständnis des sozialen Beziehungspartners gelöst werden. Der Konflikt kann durch Kooperation oder durch Konformität (Macht) gelöst werden. 4 “Situationen, in denen Macht ausgeübt wird, sind von Situationen, in denen kooperiert wird zu unterscheiden.“ 5 Macht benötigt die Möglichkeit negativ sanktionieren zu können, unabhä ngig, ob davon
Gebrauch gemacht wird. 6 In der Praxis ist die Differenzierung zwischen Kooperation und Konformität oftmals schwierig.
1
Vgl. Buschmeier, 1995, S. 12
2
Weber, 1972, S.28
3
Vgl. Buschmeier, 1995, S. 12
4
Vgl. Buschmeier, 1995, S. 12
5
Tedeschi, J.T., Bonoma, Th. V., 1972. In Buschmeier, 1995, S. 12
6
Vgl. Weber 1972, Seite 542
Macht benötigt nach Weber die Möglichkeit negativ sanktionieren zu können. Es besteht um- gekehrt auch die Möglichkeit Macht auszuüben, ohne negativ zu sanktionieren. Allein dass Bewusstsein des Machtunterlegenen über das negative Sanktionspotential des Machtüberle- genen reicht im Regelfall aus, die negative Sanktion zu antizipieren. Weber versteht Macht weniger als die unbedingte Durchsetzung eines bestimmten Willens, sondern als Potential, dieses tun zu können. Ein Beispiel zur Erläuterung: Der Vorgesetzte kommt in das Zimmer von Herrn W., einem Sachbearbeiter im Sozialamt. Er bittet ihn, so schnell wie möglich eine Liste aller Sozialhilfeempfänger in einem Stadtteil aufzustellen, die im aktuellen Monat noch nicht im Sozialamt vorstellig waren. Herr W. nickt und macht sich an die Arbeit, obwohl er eigentlich etwas anderes hatte erledigen wo llen. Neben vielfältigen Gründen, die zu einem so- fortigen Gehorsam führen, spielt hier sicherlich auch das negative Sanktionspotential des Vorgesetzten eine Rolle. Das bedeutet, das negative Sanktionspotential schwingt im Hinter- grund mit, auch wenn die Beteiligten sich mit ihrer beruflichen Rolle so stark identifizieren, dass es ihnen nicht immer bewusst ist. Die Vorstellung, der Vorgesetzte würde bei jeder An- weisung auf seine Möglichkeiten der negativen Sanktionierung verweisen ist absurd. Genauso absurd wäre die Vorstellung Herr W. würde etwa so antworten: „Ich möchte zwar gerade et- was anderes machen, da Sie als mein Vorgesetzter aber über das größere negative Sanktions- potential verfügen, passe ich mich Ihrem Willen an.“ Wenn ein anderer Sachbearbeiterin Herrn W. bitten würde eine zusätzliche Arbeit zu übernehmen, würde Herr W. wahrscheinlich nicht alles stehen und liegen lassen, um dieser Bitte zu folgen. Das durch die formale Hierar- chie bedingte negative Sanktionspotential des Vorgesetzten kommt auch in einer Bitte zum Ausdruck.
Es muss deutlich zwischen Formen der sozialen Einflussnahme unterschieden werden. Weber verwendet in diesem Zusammenhang den Begriff der Autorität. Bei der Ausübung von Auto- rität wird nach Weber ein unabhängiges Recht auf Gehorsam in Anspruch genommen, eine „schlechthinige Gehorsamspflicht “ 7 Eine solche Autorität kommt nicht in die Verlegenheit, bewusst Macht ausüben zu müssen. Sie setzt vielmehr auf das innere Einverständnis der ge- horsamen Person, d.h., die Adressaten eines Befehls anerkennen die legitime Herrschaft der befehlenden Person bzw. die Legitimität der rechtlichen Strukturen, die ihr diese Möglichkeit geben. Zusammengefasst kann gesagt werden, dass nach Weber Autorität einer inneren Zu- stimmung zu den geltenden Regeln bzw. der Autorität ausübenden Person bedarf. Weber un- terscheidet zwischen der Amtsautorität, die unabhängig von der Person an ein bestimmtes Amt gekoppelt ist, und der personalen Autorität. Bei außergewöhnlich großer personaler Au-
torität spricht Weber sogar vo n charismatischer Autorität. 8 „Die charismatische Autorität ruht auf dem Glauben an den Propheten, der Anerkennung, die der charismatische Kriegsheld, der Held der Strasse oder der Demagoge persönlich findet, und fällt mit ihm dahin“ 9 Herrschaft ist nach Weber „ein Sonderfall der Macht.“ 10 „Herrschaft soll heißen, die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden.“ 11 Weber unterscheidet dabei zwei einander polar entgegengesetzte Typen von Herrschaft: zum einen die Herrschaft kraft Interessenkonstellation (Marktsituation, gemeinsame Interessen, Mono- polstellung) 12 , zum anderen die „Herrschaft kraft autoritärer Befehlsgewalt und Gehorsams- pflicht, wobei die Autorität auf hausväterlicher, betrieblicher, dienstlicher oder politischer Gewalt beruhen kann.“ 13
Webers Ansicht nach trägt der Glaube an die Legitimität eines Herrschaftssystems zur Stabili- sierung einer Herrschaftsbeziehung bei. 14 Er untersche idet drei Typen von Herrschaft:
Die legale Herrschaft fußt auf einer Legitimität rationalen Charakters und dem Glauben an gesatzte Ordnungen und des Anweisungsrechts der durch die Satzung zur Ausübung der Herr- schaft Berufenen. 15 Sie besteht, wenn die legale Satzung, von den Mitgliedern einer Gesell- schaft anerkannt wird und für alle gilt. Die Mitglieder der Gesellschaft gehorchen dem Recht und sind vor dem Gesetz gleich. 16 Der Gehorsam wird nicht einer Person an sich sondern der unpersönlichen Norm geschuldet.
Die traditionale Herrschaft „beruht auf dem Alltagsglauben an die Heiligkeit von jeher gel- tenden Traditionen und die Legitimität der durch sie zur Autorität Berufenen.“ 17 Sie realisiert sich z.B. in der Herrschaft von Patriarchen und Patrimonialfürsten 18 , also von Personen, die aufgrund ihrer Abstammung Herrschaft ausüben. Gehorcht wird ihnen angesichts der durch die Tradition ihnen zugewiesene n Eigenwürde. Die Herschafft ist legitim, solange sie mit den Traditionen übereinstimmt. Der Spielraum der Herrschaft ist allerdings weit größer als in der legalen Herrschaft, da traditionale Herrscher das Recht der freien persönlichen Entscheidung besitzen. So sind bis zu einer gewissen Grenze auch Willkürentscheidungen gedeckt. 19
8
Vgl. Bosetzky 2002, S.183
9
Weber, 1973, S. 484
10
Weber 1972, S. 541
11
Weber 1972, S. 28
12
Vgl. Winckelmann 1976, S. 229
13
Winckelmann, S. 229
14
Vgl. Bendix, S. 223
15
Vgl. Weber, 1972, Seite 549 f.
16 Vgl. Bendix, S. 223 17 Vgl. Neuberger, 1977, S. 22 18 Vgl. Weber, 1972, S822 19 Vgl. Bendix, 1964, S. 223
Die charismatische Herrschaft gebührt ausschließlich dem Anführer persönlich. Dem cha- rismatisch qualifizierten Führer wird durch persönliches Vertrauens aufgrund der außeralltäg- lichen Hingabe an die Heiligkeit, Heldenkraft oder Vorbildlichkeit im Umkreis der Geltung dieses Glaubens an dieses Charisma gehorcht. 20 Über die Geltung des Charismas entscheidet die durch Bewährung gesicherte Anerkennung durch die Beherrschten. 21 Hat der charismati-
sche Führer auf Dauer keinen Erfolg im Sinne der Beherrschten, und bringt seine Führung kein Wohlergehen für die Beherrschten, so wird seine charismatische Autorität schwinden. 22
2.2. Das Machtkonzept Luhmanns
Der Luhmannsche Autoritätsbegriff geht nicht von einer inneren Zustimmung aus, sondern unterstellt, dass der Entscheidende über eine ausreichende Begründung verfügt. Der Adressat der Kommunikation glaubt, dass der Autorität Ausübende seine Position ausreichend begrün- den könnte, wenn dies notwendig wäre. Die innere Zustimmung im Weberschen Autoritäts- begriff bedarf nach Luhmann der Vermutung, dass eine Zustimmung bei genauer Kenntnisla- ge selbstverständlich wäre. Der Autoritätsbegriff Luhmanns setzt voraus, dass bei der no t- wendigen Reduktion von Komplexität in Organisationen und in der Kommunikation nicht alle Entscheidungen aus Zeit und Ressourcenmangel erklärt und kommuniziert werden können. Das Individuum vermutet, dass es bei genauer Kenntnis der näheren Umstände die Entsche i- dung gutheißen würde. Genau aus diesem Grund ist eine detaillierte Information nicht no t- wendig. Die innere Zustimmung wird durch Vertrauen, durch Kredit ersetzt. 23 Autorität nach
Luhmann verkürzt so den Kommunikationsprozess, da zeitraubende Rückfragen, bedingt durch das Vertrauen nicht notwendig sind. Die Unterstellung, die angenommene selektierte Kommunikation könne bei genauer Nachfrage begründet werden, erfolgt aus der systemratio- nalen Reduktion von Komplexität in komplexen sozialen Systemen. Fehlt diese Unterstellung der Begründbarkeit müsste jedes Mitglied eines komplexen sozialen Systems alles in jeder Si- tuation überprüfen, eine sinnvolle Arbeitsteilung käme nicht zustande. Obwohl die Autorität nach Luhmann, im Gegensatz zu Weber, keiner inneren Zustimmung zu der Autorität aus- übenden Person oder den geltenden Regeln bedarf, ist sie in seinen Augen doch legitim. Legi- timität ist hier „die rein faktisch verbreitete Überzeugung von der Gültigkeit von Entschei- dungen und ihrer rechtfertigenden Grundlagen… Entscheidern und Entscheidungsbetroffenen wird eine kognitive Erwartungshaltung in Bezug auf Entscheidungen zugemutet. Legitim sind hiernach Entscheidungen, bei denen zu unterstellen ist, dass beliebige Dritte normativ erwar-
20
Vgl. Weber, 1972, S. 124
21
Vgl. Weber, 1972, S. 140
22
Vgl. Weber, 1972, S. 140
23
Vgl. Luhmann, 1993, S.300
7
ten, dass die Entscheidungsbetroffenen sich kognitiv auf das einstellen, was die Entscheiden- den als normative Erwartungen in der Form von Entscheidungen mitteilen.“ 24
Allgemeine Autorität ist nach Luhmann eine kommunikative Überzeugungsüberlegenheit, die auf der Repräsentation eines Systems (z.B. physischen Systems 25 ) in einem anderen System (z.B. komplexen sozialen System) begründet ist. 26
Niklas Luhmann entwickelt sein Machtkonzept über die Kritik am früher vorherrschenden klassischen Theoriekonzept, nachdem allen Machttheorien die Anna hme von Kausalität zugrunde liegt. 27 “Kausalität wird dabei …verstanden als eine Beziehung von Ursachen und Wirkungen, in der die Ursachen die Wirkungen bewirken.“ Eine Schwierigkeit dieser mono- kausalen Erklärung liegt in dem Umstand, dass der Machthaber nicht sicher sein kann wie der Machtunterlegene gehandelt hätte, wäre keine Macht im Spiel gewesen. 28 Aus dem Umstand, dass das Verhalten des Machtunterlegenen im Sinne des Machtüberlegenen verläuft, kann nicht geschlossen werden, dass die Grundlage dieses Verhaltens der effektive Einsatz von Macht war. Vielleicht hätte der Machtunterlegene ohnehin so gehandelt, ein Machteinsatz wä- re mithin Verschwendung.
Eine weitere Problematik des Kausalkonzepts liegt nach Luhmann darin, dass die Macht des Unterlegenen unberücksichtigt bleibt. Der im Kampf Unterlegene hat im Grunde keine Macht mehr. 29 Trifft dies im Falle eines durch physische Gewalt bewältigten Konfliktes zu, verän- dert sich die Perspektive stark bei der Betrachtung physisch gewaltfreier Machtbeziehungen. Es kann sogar zu einer Umkehrung des Machtpotentials kommen. Luhmann gibt folgendes Beispiel: „ Auch darf nicht übersehen werden, dass gerade eindeutige Unterlegenheit und Hilfsbedürftigkeit mit Hilfe kultureller Normen in Macht transformiert werden kann: in die Macht der Bettler, der Schwachen uns Abhängigen, die sich ohne Konflikt durchsetzen muss und kann.“ 30
Nach Luhmann gibt es einen doppelten Machtbegriff, „der einmal die je eigene Kampfkraft und zum anderen das verrechnete Kräfteverhältnis bezeichnet “ 31 Das bedeutet, jeder Macht steht eine Gegenmacht gegenüber. Darüber hinaus existieren Machtzirkel. „Der Chef hat
24
Krause, 1996, S. 127
25
Luhmann bezeichnet Bewusstseinssysteme in seiner Theorie als physische Systeme (Vgl. Krause, S. 164) Den Menschen gibt es in der Systemtheorie Luhmanns nicht. Es gibt etwas, dass auf den E- benen seines Seins seine kognitive Wirklichkeit konstruiert. Es gibt also etwa fünf Milliarden psychi- sche Systeme mit fünf Milliarden Weltentwürfen.(Vgl. Gripp-Hagelstange, 1997, S. 81)
26
Vgl. Krause, 1996, S. 80
27
Vgl. Luhmann, 1969, S. 150
28
Vgl. Luhmann, 1969, S. 152
29
Vgl. Luhmann, 1969, S. 155
30
Luhmann, 1969, S. 156
31
Luhmann, 1969, S. 155
Macht über seinen Untergebenen, dieser hat Macht über seine Frau, diese hat Macht über ih- re Freundin, und diese wiederum über den Chef.“ 32
In der von Luhmann entwickelten systemischen Machttheorie wird Macht als ein symbolisch generalisiertes Kommunikationsmedium 33 dargestellt. Mithin ist in der Definition Luhmanns die Übertragung der kommunizierten Selektionen die entscheidende Grundlage für die Machtbildung in einem kommunikativen System nach der „Macht eine Chance ist, die Wahr- scheinlichkeit des Zustandekommens unwahrscheinlicher Selektionszusammenhänge zu stei- gern.“ 34 Der unscharfe Begriff „Wahrscheinlichkeit“ resultie rt aus der oben erwähnten Un- möglichkeit die Kausalität zwischen Machtausübung und Verhalten des Machtunterlegenen zu beweisen. Luhman versteht Macht vielmehr als ein die kommunikative Annahme einer Se- lektion beschleunigendes Medium. Er spricht in diesem Fall auch von einem Katalysator. „Die Macht des Machthabers ist demnach als Ursache und selbst als potentielle Ursache nicht ausreichend beschrieben. Eher lässt sie sich mit der komplexen Funktion eines Kataly- sators vergleichen.“ 35
Zusammenfassend lässt sich folgendes sagen: Macht ist ein symbolisch generalisiertes Medi- um, dass Kommunikation spezifisch kennzeichnet. Die Kommunikation ist den beteiligten Systemen (soziale und physische) als Handeln zuzurechnen. Die Beteiligten müssen über eine Mehrzahl an Handlungsmöglichkeiten verfügen, die wechselseitig relevant werden können. Vorraussetzung ist das wechselseitige Bekanntsein von Präferenzordnungen. Dies gilt beson- ders für die Alternative und ihrer Bewertung, welche die Beteiligten am ehesten vermeiden möchten. Unterlegen ist der Beteiligte mit dem größten Vermeidungsbedürfnis. 36 Das bedeu- tet, dass Macht eines asymmetrischen Willens der Beteiligten bezüglich der zu vermeidenden Alternative bedarf. “Machtausübung besteht mithin in der Veranlassung zu einem Handeln, welches der Vermeidung der Vermeidungsalternative dient.“ 37 Der Machtunterlegene muss seine Vermeidungsalternative vergleichsweise eher vermeiden wollen als der Machthaber. 38
32
Luhmann, 1969, S. 161
33
Ein „Symbolon“ war ursprünglich ein Geldstück, dass in der Mitte zerbrochen wurde, und an dessen Passungsfähigkeit man den Freund erkennen konnte. Gastfreundschaft ist ein von beiden akzeptierter Wert, der durch das Geldstück symbolisiert wird. Auf diesen Wert bezieht man sich, er koordiniert das Handeln. Generalisiert ist ein solches Symbol, wenn es sich für verschiedene Situationen eignet, also nicht nur einmal verwendbar ist. Weitere symbolisch generalisierte Medien sind z. B. Geld und Wahr- heit. (Horster, 1997, S.133)
34
Luhmann, 1975, S. 12
35
Luhmann, 1975, S. 12
36
Vgl. Krause, S. 129
37
Krause, S. 129
38
Vgl. Luhmann, 1975, S. 22
9
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Hagen Zywicki, 2004, Macht in Organisationen, München, GRIN Verlag GmbH
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