Inhalt
Inhalt 3
Abkürzungsverzeichnis. 4
1. Einleitung. 5
1.1 Fragestellung. 5
1.2 Begriffsdefinition: Föderalismus 6
1.3 Relevante Artikel. 7
1.4 Literatur und Quellen. 7
1.5 Zum Aufbau der Arbeit 8
2. Die Unionsverfassung von 1787. 8
2.1 Genese der Unionsverfassung. 8
2.1.1 Zweierlei Amerikas 8
2.1.2 Der Weg zu den Articles of confederation 9
2.1.4 Federalists und Anti-Federalists 10
2.1.5 Der great compromise 11
2.2 Die Unionsverfassung unter föderalistischen Gesichtspunkten 11
2.2.1 Allgemeines 11
2.2.2 Kompetenzaufteilung. 12
2.2.3 Zweikammersystem. 13
2.2.4 Verfassungsrevision. 13
3. Der Weg zur Bundesverfassung von 1848 13
3.1 Alte Eidgenossenschaft. 13
3.2 Helvetik 14
3.2.1 Erste Helvetische Verfassung 14
3.2.2 Malmaison-Verfassung. 15
3.3 Mediation. 16
3.4 Bundesvertrag von 1815 17
3.5 Regeneration. 18
3.5.1 Umwälzungen in den Kantonen. 18
3.5.2 Versuch einer Bundesreform 18
3.6 Eskalation in den 1840er-Jahre. 20
4. Amerika-Bild und Verfassungsrevision 20
4.1 Drei Phasen der Rezeption. 20
4.2 Historische Annäherung 21
4.3 Politische Annäherung. 21
4.4 Konstitutionelle Annäherung. 22
5. Die Verfassungskommission von 1848 23
5. 1. Rahmen. 23
5.1.2 Neue Männer in der Verfassungskommission. 23
5.1.3 Geschlagene Konservative, gelähmtes Ausland 24
5.2 Verlauf 24
5.2.1 Das Kardinalproblem 24
5.2.2 Wende zum Zweikammersystem. 26
5.3 Die Hintergründe der Wende vom 23. März 27
5.3.1 Diethelms Bericht 27
5.3.2 Munzinger-Biografie: Stein des Weisen 27
5.3.3 Weitere Quellen. 28
5.3.4 Troxlers Einfluss auf die Verfassungsrevision. 28
5.4 Billigung durch die Tagsatzung. 29
3
5.5 Der 1848-Verfassungstext unter föderalistischen Gesichtspunkten. 29
5.5.1 Allgemeines 29
5.5.2 Kompetenzaufteilung. 30
5.5.3 Zweikammersystem. 30
5.5.4 Verfassungsrevision. 31
6. Konklusion. 31
Bibliographie 35
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
Anm. Anmerkung
Art. Artikel
Bd. Band
bzw. beziehungsweise
d.h. das heisst
Diss. Dissertation
etc. et cetera
f. folgende
Hg. Herausgeber
insb. insbesondere
Kap. Kapitel
Nr. Nummer
S. Seite(n)
Tit. Titel
u.a. unter anderem
zit. zitiert
z.T. zum Teil
4
1. Einleitung
1.1 Fragestellung
«Welches ist das amerikafeindlichste Land Europas? Frankreich? Deutschland?», fragte die «Weltwoche» am 6. Februar 2003 und antwortete sogleich und gestützt auf eine repräsentative Umfrage: «Mitnichten. Es ist die Schweiz.» 1 Das Resultat dieser Umfrage ist bemerkenswert. Obwohl unter dem Eindruck des drohenden Irakkriegs entstanden, wurden von den Schweizerinnen und Schweizern dabei überzeitliche antiamerikanische Topoi aufgegriffen, etwa jenes von der vermeintlichen kulturellen Überlegenheit Europas. 2
Konträr zu dieser mehrheitlichen Haltung der Schweizer Bevölkerung steht das geflügelte Wort der beiden Schwesterrepubliken, begründet von einem Zitat des Bieler Gelehrten Jean-Rodolphe Valltravers vom 14. April 1778 an die Adresse Benjamin Franklins: «Let us be united as two sister republicks!» 3 Eine schwesterliche Bande soll zwischen den beiden staatlichen Gemeinschaften bestehen - in besagtem Weltwoche-Artikel wird von einer 200-jährigen «einzigartigen Freundschaft» berichtet. Wesen und Ursprung der angeblichen Gemeinsamkeit bleiben im öffentlichen Diskurs allerdings meist diffus. Er bezieht sich jedenfalls nicht oder nicht nur auf die Übernahme konstitutioneller Elemente in der Bundesverfassung von 1848
- zumal diese Jahreszahl im historischen Bewusstsein ohnehin im Schatten von 1291 steht.
Die schweizerische Einstellung zu Amerika 4 erscheint also ambivalent. Sie hat sich zudem gewandelt - das besagte Zitat von den «sister republicks» stammt aus dem 18., die «Weltwoche»-Umfrage aus dem 21. Jahrhundert. Eine Übernahme konstitutioneller Elemente scheint aus heutiger Sicht schwer vorstellbar. Inwiefern eine solche Übernahme im 19. Jahrhundert möglich war und erfolgte, will diese Arbeit mit Fokus auf die föderalistische Struktur untersuchen: Wie kam es, dass gut 60 Jahre nach Entstehung des ersten Bundesstaat überhaupt in der Neuen Welt diesem Beispiel gerade hierzulande gefolgt wurde? Wie weit wurde ihm überha upt gefolgt? Dahinter steht auch das Interesse, die beschriebene ambivalente Amerika-Haltung sowie die diffus empfundene Verbindung der beiden Staaten aus staatsrechtlicher Sicht zu erhellen. Doch nicht nur die Frage nach allfälligen konstitutionellen Übernahmen
1 Kindhauser S. 10.
2 Diner S. 13-40.
3 Netzle, USA als Vorbild, S. 51.
4 In der Folge wird der Begriff «Amerika» für die vormaligen englischen Kolonien in Nordamerika
verwendet.
5
interessiert; ebenso soll der Frage nach der Art und Weise dieser Übernahmen sowie dem politischen Umfeld nachgegangen werden, in dem diese stattfanden. Dabei bekommt jenes Amerika, wie es sich im damaligen politisch-philosophischen Diskurs darstellte, seine Bedeutung. Im Hintergrund steht die Frage nach dem Entstehen und Wesen eines Bundesstaates an sich, die selbstverständlich nicht beantwortet, sondern nur erhellt werden kann.
Konkret sollen folgende Fragen beantwortet werden:
•
Welche Elemente der amerikanischen Verfassung von 1787 wurden 1848 in
1.2 Begriffsdefinition: Föderalismus
Zur Definition von Föderalismus heisst es bei Haller und Kölz, dieser bedeute «die Stärkung der Glieder eines staatlichen Gemeinwesens, im Gegensatz zum ... Zentralismus». 5 Als charakteristisch für einen föderalistischen Bundesstaat bezeichnen die Autoren unter anderem das Element der Subsidiarität: Die Gliedstaaten sollen so viele Aufgaben wie möglich selber übernehmen. Aufgaben, welche die Gliedstaaten überfordern oder vom Bund besser angegangen werden können, werden von letzterem übernommen. Der Föderalismus wird zugleich als Form der Gewaltenteilung aufgefasst, da er eine Konzentration der Macht an einer Stelle hemmt. 6 An anderer Stelle wird als Abgrenzungskriterium zwischen Bundesstaat und dezentralisiertem Einheitsstaat die Beteiligung der Gliedstaaten an der «Kompetenz-Kompetenz» genannt. 7 Etwas allgemeiner wird anschliessend argumentiert, der Bundesstaat sei
5 Haller/Kölz S. 150.
6 Haller/Kölz S. 150-152.
7 Es handelt sich um Fleiner und Jellineks Lehre, wonach nur der Bund souverän ist, die Gliedstaaten
aber gleichwohl Staaten sind. Haller/Kölz S. 142.
6
durch das Mitwirkungsrecht der Gliedstaaten am Gesamtstaat (und auch umgekehrt) gekennzeichnet. 8
Zusammengefasst lässt sich sagen, das eine bundesstaatliche, föderalistische Staatsform erstens durch das Subsidiaritätsprinzip, zweitens durch Mitwirkungsrechte der Gliedstaaten an der Politik des Gesamtstaats sowie drittens durch Mitwirkungsrechte der Gliedstaaten an der Aufteilung der Kompetenzen zwischen Gliedstaaten und Bundesstaat charakterisiert wird. Trotz dieser drei Charakteristika halten Haller und Kölz jedoch fest, dass eine eindeutige Definition des Bundesstaates in Abgrenzung etwa zum dezentralisierten Einheitsstaat nicht möglich sei. 9 In dieser Arbeit wird unter diesem Vorbehalt von dem oben definierten Begriff «Föderalismus» ausgegangen. 10
1.3 Relevante Artikel
Artikel, die den Föderalismus betreffen. 11 Unionsverfassung (1787): Bundesverfassung (1848):
Art. I § 8 (Insb. letzter Abs.); Art. 3.
§ 2; Art. 69.
§ 3 1.Abs.; Art. 78.
§ 10. Art. 79. Art. V. Art. 80. Art. VI 2. Abs. Art. 114.
1.4 Literatur und Quellen
Die verfassungsrechtlichen Hintergründe der Genese der Bundesverfassung von 1848 seit der Alten Eidgenossenschaft werden in Alfred Kölz’ «Neuere Schweizer Verfassungsgeschichte» anschaulich geschildert, weshalb dieses Buch das zentrale Werk für diesen Teil der Arbeit darstellt. Zum amerikanische Einfluss auf die Bundesverfassung existieren einige ältere Werke, zu nennen sind die Autoren William
8 Haller/Kölz S. 145.
9 Haller/Kölz S. 144 f. und S. 148.
10 Es würde den Rahmen sprengen, zu prüfen, ob moderne funktionalistische Konzepte wie jenes der
Kooperativen Föderalismus auch auf die historische Situation des Schweizerischen Bundesstaats von
1848 anwendbar wären, zumal sich der untersuchte Zeitraum nur bis zum Jahr 1848 erstreckt.
11 An dieser Stelle erfolgt keine systematische Gegenüberstellung.
7
E. Rappard, Eduard His und Myron Luehrs Tripp. Eine neuere Gesamtübersicht von James H. Hutson stützt sich hauptsächlich auf die drei genannten Werke. In neuester Zeit hat sich der Historiker Simon Netzle mit dem Thema befasst und dabei einen ideengeschichtlichen Ansatz gewählt. Seine Texte zum Amerika-Bild in der damaligen Schweiz sind für diese Arbeit ebenfalls zentral. Zu den Verhandlungen in der Verfassungskommission von 1848 existieren Protokolle, in denen allerdings die Namen der einzelnen Antragssteller nicht genannt werden. Da der Inhalt dieser Protokolle von mehreren Autoren in übereinstimmender Weise wiedergegeben wird und eine derartige Recherche einen unverhältnismässigen Aufwand bedeutet hätte, wurde für diese Arbeit nicht direkt auf sie zugegriffen. Fruchtbarer erschien es, Privatprotokolle, Briefe und Berichte von Kommissionsmitgliedern als Quellen hinzu zu ziehen. Allerdings erfolgte keine umfassende, systematische Quellenarbeit. Daneben diente die Schrift des Philosophen Ignaz Troxler von 1848 als Quelle.
1.5 Zum Aufbau der Arbeit
Nach dem Einleitungsteil sollen kurz die Entstehungsumstände der amerikanischen Verfassung skizziert werden. In Teil 3 folgt eine Übersicht der verfassungsrechtlichen und politischen Entwicklungen in der Schweiz vor 1848 unter dem Gesichtspunkt der dieser Arbeit zu Grunde liegenden Fragestellung. Der vierte Teil setzt sich mit dem Amerika-Bild im politisch-philosophischen Diskurs in der Schweiz von der Alten Eidgenossenschaft bis in die 1830er-Jahre auseinander. In einem fünften Teil soll der Entstehung der Bundesverfassung in der von der Tagsatzung eingesetzten Kommission nachgegangen werden. Im sechsten und letzten Teil, der Konklusion, folgen zusammenfassend ein Vergleich der beiden Verfassungen unter dem Gesichtspunkt des Föderalismus sowie der Versuch, die eingangs gestellten Fragen zu beantworten.
2. Die Unionsverfassung von 1787
2.1 Genese der Unionsverfassung
2.1.1 Zweierlei Amerikas
Bei der Charakterisierung des amerikanischen Föderalismus gilt es im Hinblick auf eine allfällige Rezeption in der Bundesverfassung von 1848 zwei Ebenen zu beachten. Einerseits soll die Charakterisierung aufgrund gegenwärtiger historiographischer
8
Arbeit zitieren:
Michael von Ledebur, 2004, Einflüsse des amerikanischen auf den schweizerischen Föderalismus in der ersten Bundesverfassung von 1848, München, GRIN Verlag GmbH
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