Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 4
2 Allgemeines 4
3 Argumente für und wider den Religionsunterricht 5
4 Zusammenfassung 11
5 Literaturverzeichnis 12
1 EINLEITUNG
Seit 1918/19 ist der Re ligionsunterricht lt. Artikel 149 Abs.1 der Weimarer Verfassung Verbindungsglied zwischen Staat und Kirche. 1949 knüpfte man mit dem Artikel 7 Abs.2 und 3 daran an, welcher aussagt, dass die Erziehungsberechtigten das Recht haben, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen, und dass der Religionsunterricht in öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ein ordentliches Lehrfach ist.
Damit war die rechtliche Grundlage für den staatlichen geförderten Religionsunterricht geschaffen, sowie in gesellschaftlichen und intellektuellen Kreisen eine Diskussionsgrundlage dafür, ob der Religionsunterricht an der Schule als normales Unterrichtsfach gelten darf oder nicht.
Diesem Meinungsaustausch widmet sich diese Hausarbeit und versucht einige in der Literatur gefundene Argumentationen aufzuzeigen, sowohl Pros als auch Contras.
2 ALLGEMEINES
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die Autoren der zu diesem Thema gelesenen Literatur sich zum Teil sehr kritisch über die Kirche und ihrem Wirken in der Gesellschaft bzw. ihrem Zusammenwirken mit der Gesellschaft äußern, woraus zu schließen ist, dass jene keine feurigen Befürworter des Religionsunterrichtes sind. Im Allgemeinen setzen sich die Autoren objektiv mit dem Sinn oder Unsinn des Religionsunterrichts auseinander. Trotzdem sind Ablehnung oder Befürwortung jeweils zu erkennen.
Die meisten gelesenen Autoren, wie Eid, Biesinger, Langer oder Brune beschreiben verschiedene Aspekte, die mit dem Religionsunterricht zusammenhängen und beschäftigen sich in den entsprechenden Büchern am Rande mit der Frage, ob der Religionsunterricht an die öffentliche Schule gehört oder nicht. Einzig Joachim Hänle gibt eine konkrete Aufstellung an Argumenten für und wider den Religionsunterricht. Es existiert jedoch eine vorherrschende Meinung bei mehreren Autoren ob der Rechtmäßigkeit der religiösen Unterweisung an öffentlichen Schulen. Sie kommen dabei überein, dass Kirche und Staat eine Art Symbiose bilden. Die Kirche wird vom Staat sozusagen subventioniert, um den Religionsunterricht auszurichten und im Gegenzug vermittelt die Kirche Werte, die die Gesellschaft und damit den Staat in seinen Grundfesten stabilisieren.
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3 ARGUMENTE FÜR UND WIDER DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Sehr kritisch mit der Institution Ki rche sind die Autoren Adalbert Krims und Gerhard Pieper in ihrem Buch mit dem eingängigen Titel „Sinn und Unsinn des Religionsunterrichtes“. Ihr Buch wurde anfangs der 70er Jahre herausgegeben und ist somit in einer Zeit geschaffen worden, in der man mit Kritik an einer Institution wie der Kirche nicht sparte. Das Buch gestaltet sich sehr freidenkend über die Stellung der Kirche in der Gesellschaft und Krims führt dazu zusammenfassend aus, dass diese religiöse Institution eine „stabilisierende Wirkung in unserer Gesellschaft“ dadurch ausübt, „dass entweder gesellschaftliche Themen überhaupt nicht thematisiert werden oder aber, dass eine grundsätzliche gesellschaftliche Verantwortung des Christen gefordert wird, die jedoch von der Gleichsetzung der Interessen der Unternehmer, und der der Bevölkerungsmehrheit ausgeht.“ 1 Damit bemängelt der Autor, die Integrität der Kirche, die laut demselben Interessen vertritt, welche über die der Kirche hinausgehen, was „letztlich unmoralisch ist.“ 2 Laut Krims sahen die führenden Kirchenmänner, wohlgemerkt in den 60er und 70er Jahren, im „Religionsunterricht einen wesentlichen Bestandteil kirchlicher Verkündigung, immerhin werden durch ihn 90% aller Kinder im schulpflichtigen Alter erreicht.“ 3 Allerdings sind die „messbaren Lernergebnisse dieses Unterrichtsfaches nachweislich minimal“, was „sowohl für das behaltene Wissen als auch auf die kirchliche Praxis nach Verlassen der Schule“ gilt. 4 „Der einzige Vorteil für die Kirche, der sofort ins Auge springt, besteht darin, dass sie einen nicht unbeträchtlichen Teil ihrer Personalkosten auf den Staat bzw. das jeweilige Land abwälzen kann.“ 5
Es besteht auch eine Art Wechselwirkung zwischen Kirche und Staat, denn im Religionsunterricht werden Denkmuster und Einstellungen vermittelt, „die sich beim Schüler festsetzen, ohne dass er sich des religiösen Ursprungs dieser Einstellungen später noch bewusst ist.“ 6 Das schlägt sich wiederum in seinem Leben, seiner Sozialisation, seinem Wirken in der Gesellschaft nieder und gestaltet sie so mit, womit der Staat, überspitzt ausgedrückt, wohlgeformte Untertanen besitzt, die seiner Couleur folgen.
1 Krims , Adalbert; Pieper, Gerhard: Sinn und Unsinn des Religionsunterrichts, Gütersloh 1974, S. 56
2 Krims: Sinn und Unsinn, S. 56
3 Krims: Sinn und Unsinn, S. 58
4 Krims: Sinn und Unsinn, S. 58
5 Krims: Sinn und Unsinn, S. 59
6 Krims: Sinn und Unsinn, S. 60
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Arbeit zitieren:
Johannes Keil, 2004, Religionsunterricht: Ja oder Nein?, München, GRIN Verlag GmbH
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