Bildungsplanung, politik, recht: Seite 2
Zukunft des Dualen Systems
Inhalt
1. Einleitung 3
2. Einführung in das Duale System 3
3. Zukunft des Dualen Systems 6
3.1 Überblick über die Modernisierungsdiskussion 6
3.2 Modularisierungstendenzen 8
3.3 Entstehung neuer Ausbildungsberufe 9
3.4 Spezifische Probleme der Berufsschule 10
3.5 Perspektiven für das Duale System 11
4. Exkurs: Die Diskussion über die Ausbildungsplatzabgabe 15
5. Fazit 16
6. Literatur 18
7. Anhang 19
1. Einleitung
Die Hausarbeit befasst sich mit der Zukunft des deutschen Systems der Dualen Berufsausbildung. Sie ist die schriftliche Ausarbeitung bzw. Weiterfü hrung zum Referat „Einführung in das Duale System“, welches von An drea van Huet und Martin Reuter im Hauptseminar „Bildungsplanung, -politik, -recht“ im Sommersemester 2004 gehalten wurde.
Die Hausarbeit schafft nach dieser Einleitung im zweiten Kapitel eine aufgrund der Kürze nur grobe Einführung in das Duale System. Im dritten Kap itel wird die Zukunft des Dualen Systems dargestellt. Hierzu wird ein Überblick über die Modernisierungsdebatte gegeben, ehe auf die derzeitige Diskussion um Modularisierung und Schaffung neuer verkürzter Ausbildungsgänge eing egangen wird. Im darauffolgenden vierten Kap itel wird ein Überblick über die Diskussion der Ausbildungsplatzabgabe gegeben. Die Hausarbeit schließt mit einem Fazit.
2. Einführung in das Duale System
Der Begriff „Duales System“ für das Berufsbildungssystem in Deutschland besteht seit den 1960er Jahren, als der Deutsche Ausschuss für das Erziehungs-und Bildungswesen diesen Begriff erstmals benutzte und somit prägte. „Dual“ ist das System der Berufsausbildung in Deutschland aufgrund des Zusamme narbeitens von Betrieb und Berufsschule als den zwei Lernorten der Ausbildung, aber auch aufgrund der dualen Zuständigkeiten zwischen Staat und privater Wirtschaft.
Entstanden ist dieses Ausbildungssystem aus der Lehrlingsausbildung des Handwerks, wie sie sich seit dem Mittelalter darstellte. Der schulische Teil der Ausbildung entwickelte sich ab dem 18. Jahrhundert in gewerblichen Son ntagsschulen, die die Lehrlinge zusätzlich zu ihrer Ausbildung im Betrieb bes u- chen mussten. Mit der zunehmenden Industrialisierung übernahm die Industrie
das System der handwerklichen Ausbildung, da man sich von ihr eine „herrschaftsstabilisierende Sozialisationsleistung“ 1 versprach.
Zuständig für das Duale System sind aufgrund des föderalistischen Sy stems der Bundesrepublik der Bund und die Länder gleichermaßen. Hinzu kommt den Arbeitgebern und den Gewerkschaften eine hohe Verantwortung zu. Rechtlich ist das Duale System vor allem durch das Berufsbildungsg esetz (BBiG) von 1969 geregelt. Hierin werden alle wesentlichen Aspekte der Berufsbildung in den Betrieben geregelt. Arnold nennt es das „Grundgesetz der betrieblichen Berufsausbildung“ 2 . So definiert das BBiG die Begriffe Berufsbildung, Berufsausbildung, berufliche Fortbildung, berufliche Umschulung und macht in den folgenden Paragraphen Aussagen
- über das Berufsausbildungsverhältnis (Begründung, Inhalt, Beginn und Beendigung, Probezeit, Kündigung, Urlaub usw.),
- über das Ausbildungspersonal und den Ausbildungsbetrieb (vor allem über deren Eignung),
- über den Ausbildungsberuf und die Ausbildungsordnung,
- über die Prüfungen,
- über die überwachenden Stellen und
- über die berufliche Fortbildung und Umschulung.
Neben dem BBiG ist auch die Handwerksordnung von besonderer Bedeutung für die rechtliche Regelung des Dualen Systems. Die Handwerksordnung ersetzt einige Paragraphen des BBiG und regelt somit die Ausbildung im Handwerk.
Neben diesen Gesetzen sind vor allem die Ausbildungsordnungen für die heute 345 Ausbildungsberufe von Wichtigkeit. Diese sind nach § 25 des BBiG die Grundlage für eine geordnete einheitliche Berufsausbildung. Sie werden durch Rechtsordnung vom Bund erlassen und umfassen zumindest die Bezeichnung des Ausbildungsberufs, die Dauer der Ausbildung, das Ausbildung sberufsbild, den Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen. Au s-bildungsordnungen werden im Bundesinstitut für Berufsbildung vorbereitet. Dieses Institut wurde im Zuge des BBiG als gemeinsames Institut von allen Betei- 1 Cortina2003, S: 534.
2 Arnold 2000, S. 51.
ligten in der Berufsbildung gegründet: Staat, Arbeitgeber und Arbeitnehmer arbeiten gemeinsam.
Von Wichtigkeit im rechtlich -gesetzlichen System der Berufsausbildung sind die Kammern, welche als Vereinigungen der Wirtschaft neben ve rwaltenden Aufgaben auch gemäß BBiG die zuständigen Stellen für die Berufsausbildung in den Betrieben sind. Vor den Kammern werden Prüfungen abgelegt, die Kammern entsch eiden über die Ausbildungsfähigkeit der Betriebe.
Auf Seiten der Berufsschule sind im föderalistischen System der Bundesrep ublik aufgrund ihrer Kulturhoheit die Länder zuständig. Dieses System entstand gegen den Zentralismus im Zuge der nationalsozialistischen Gleichschaltung im Dritten Reich.
Der Bund gibt mit den Rahmenlehrplänen die Rahmenbedingungen auch für den Lehrstoff in der Berufsschule. Die Kultusministerien der Länder erlassen die Lehrpläne der Berufsschule.
Neben den berufsbezogenen Fächern besteht der Lehrplan der Berufsschule auch aus allgemeinem Unterricht. Innerhalb des Unterrichts lassen sich drei Bereiche unterscheiden: 3 1. Der berufstheoretische Unterricht z. B. mit den Fächern Technologie, Technische Mathematik, Technisches Zeichnen, Rechnungswesen oder Ernährungslehre, 2. der fachpraktische Unterricht z. B. mit den Fächern praktische Fach-kunde, Laborübungen, Maschinenschreiben, Kochen und
3. der allgemeine Unterricht z. B. mit den Fächern Sport, Deutsch, Ge-meinschaftskunde, Religion, Fremdsprach en.
Berufsschulpflichtig sind alle Auszubildenden in der Dualen Berufsausbildung. Sie werden von ihren Betrieben für den Besuch der Berufsschule laut Jugen darbeitsschutzgesetz (§ 9) freigestellt. 4
Das Duale System hat sich allerdings in ein „plurales System“ gewandelt, da neben den beiden Lernorten „Betrieb“ und „Berufsschule“ seit den 1970er ein weiterer Lernort an Bedeutung gewonnen hat: Die „Überbetriebliche Berufsbil-
3 Vgl.:Arnold 2000, S. 91.
4 Vgl.: Greinert 1997, S. 72.
dungsstätte“. Diese Einrichtung dient denjenigen Betrieben, vorwiegend im Handwerk, die ausbilden wollen, „aber das vorgeschriebene Ausbildung sprogramm nicht vollständig anbieten können“ 5 . Dies trifft beispielsweise zu, wenn ein kleinerer Handwerksbetrieb nicht alle Werkzeuge - vor allem neuere - in seiner Werkstatt benutzt. Er schickt seinen Auszubildenden zur Ausbildung an diesen Werkzeugen in die Überbetriebliche Berufsbildung sstätte. Träger dieses Lernortes im Dualen System sind meist Kammern oder andere Wirtschaftsve reinigungen wie Innungen oder auch ein Zusammenschluss aus mehreren Betrieben.
3. Zukunft des Dualen Systems
3.1 Überblick über die Modernisierungsdiskussion
Seit den 1960er Jahren wird in Deutschland vom „Dualen System“ g esprochen. Dieser Begriff wurde - wie schon erwähnt - vom Deutschen Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen: „Das in Deutschland bewährte ‚duale’ Ausbildungssystem wird beibehalten. Bei ihm kommt es darauf an, eine optimale Beziehung zwischen praktischer Tätigkeit und vertiefendem Lernen zu erre ichen.“ 6 Doch war das Duale System nicht immer unumstritten. Schon in den 1970er Jahren kam eine Kritik am System auf, die sich in den 1990er Ja hren auf die Frage zuspitzte, ob das Duale System in noch eine Zukunft habe. Folgende Probleme ergaben sich damals und ergeben sich auch heute noch aus dem Aufbau und der Struktur des Dualen Systems: 7
- Das System ist konjunkturabhängig, d. h., dass in Zeiten der wirtschaftl ichen Flaute Ausbildung gemieden wird.
- Die Ausbildung ist zu teuer.
- Das Konstrukt der Beruflichkeit gerät zunehmend ins Wanken und b ewirkt einen Bedeutungsverlust für die in der Ausbildung erworbenen Qualifikationen.
5 Greinert 1997, S. 67.
6 Gutachten des Deutschen Ausschusses über das berufliche Ausbildungs - und Schulwesen, zit. n.: Pätzold 2003, S. 472.
7 Die Auflistung ist den eigenen Mitschriften während des Seminars entnommen.
Arbeit zitieren:
Martin Reuter, 2004, Zukunft des Dualen Systems, München, GRIN Verlag GmbH
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