Aufgrund der stetigen Weiterentwicklung der Internettechnologien, gewinnt das Thema des Urheberrechtsschutzes zunehmend an Bedeutung. Es wird im Gegensatz zu der Vergangenheit immer leichter unzulässige Inhalte ohne Einwilligung des Urhebers herunterzuladen, unter Nutzern auszutauschen und der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine Vielzahl solcher Internetseiten bestehen und diese sich auch weltweiter Nutzung erfreuen.
Auf Grundlage der derzeitigen Regelung wird die Einführung des Warnhinweismodells in Deutschland diskutiert. Dieses Modell soll Zugangsvermittler dazu verpflichten, einen standardisierten Warnhinweis mit Androhung von Sanktionen, wie z.B. einer Internetsperre, bei Rechtsverletzung an den Verletzer zu versenden. Fraglich ist, ob der Zugangsvermittler dazu verpflichtet werden kann und ob dieses Modell im Einklang mit den herrschenden Gesetzen in Deutschland, wie dem Grundgesetz und dem Datenschutzrecht, stünde.
Grundrechtliche Bedenken bestehen insbesondere hinsichtlich dem Recht auf die Informationsfreiheit des Nutzers. Die Grundrechte des Zugangsvermittlers sind ebenso betroffen, so sein Recht auf Berufsfreiheit, sein Recht am eingerichteten Gewerbebetrieb, außerdem würde er gegen das Fernmeldegeheimnis gem. Art. 10 GG verstoßen. Ebenso bestehen datenschutzrechtlich erhebliche Bedenken.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begrifflichkeiten
2.1. Der Rechtsinhaber
2.2. Der Zugangsvermittler
2.3. Der Warnhinweis
3. Das Urheberrechtsgesetz in Deutschland
3.1. Schutzbereich
3.2. Persönlicher Geltungsbereich
3.3. Räumlicher Geltungsbereich
3.4. Rechtsverletzung
3.5. Rechtsfolgen
3.6. Rechtliche Ansprüche des Betroffenen
3.6.1. Anspruch auf Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz
3.6.2. Erteilung einer Abmahnung
3.6.3. Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung
3.6.4. Anspruch auf Entschädigung
3.6.5. Anspruch auf Auskunft
4. Europarechtliche Regelungen
5. Rechtsvergleichender Überblick
6. Europarechtliche Entscheidungen des EuGH
6.1. Scarlet Extended Entscheidung (EuGH)
6.2. Netlog Entscheidung (EuGH)
7. Das Warnhinweismodell
7.1. Frankreich: „Three Strikes“
7.2. Großbritannien: „Two Strikes“ auf Bewährung
8. Anwendbarkeit des Warnhinweismodells in Deutschland
8.1. Die BMWi Studie
8.1.1. Rahmenbedingungen und Rechtsvergleichungen
8.1.2. Vorschlag eines vorgerichtlichen Mitwirkungsmodells
8.2. Durchsetzbarkeit des Warnhinweismodells
8.2.1. Datenschutzrechtliche Aspekte
8.2.2. Grundrechtliche Aspekte
8.2.2.1 Verstoß gegen die Berufsfreiheit Art. 12 Abs. 1 GG
8.2.2.2 Verstoß gegen die Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG
8.2.2.3 Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG
8.3. Durchsetzbarkeit der Lösungsansätze
8.3.1. Internetsperre
8.3.2. Kulturflatrate
8.3.2. Verknüpfung Warnhinweismodell mit geltendem Abmahnmodell
9. Kritik an der Einführung des Warnhinweismodells
10. Fazit
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