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Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung 03
II. Aufbau und Organisation des Elberfelder Systems
1. Die Anfänge 04
2. Die Organisation 04
3. Die Verbreitung 05
III. Die ehrenamtliche Armenbetreuung
1. Der Bezirksvorsteher 06
2. Der Armenpfleger 06
3. Armenverordnung der Stadt Elberfeld 08
4. Stellung des Hilfesuchenden 08
5. Das Elberfelder System früher und heute 09
IV. Die ehrenamtliche Altenbetreuung 11
V. Schlußbemerkung 12
VI. Anmerkungen 13
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I. Einleitung
Die heutige Bundesrepublik Deutschland ist eines der reichsten und wirtschaftskräftigsten Länder in der Welt. Bekant ist sie aber auch für ihr soziale System, daß eines der Vorbildlichsten in der Welt darstellt.
Die Ursprünge für dieses System liegen im preußischen Staat, der bereits im Jahr 1794, im "Preußischem Allgemeinen Landrecht" (05. Februar 1794), Bestimmungen über die staatliche Armenpflege festlegte. 1
Ihnen folgten 1854 die Arbeiterversicherung, die Grundlage der modernen Sozialversicherung wurde. Danach kamen 1883 die Krankenversicherung der Arbeiter 1884 die Unfallversicherung der Arbeiter und 1889 die Rentenversicherung der Arbeiter.
Ab 1911 wird das "Soziale Netz" durch die "Reichsversicherungsordnung" geordnet. Im gleichen Jahr wurde auch die "Angestelltenversicherung" festgeschrieben. Ihm folgten 1927 die Arbeitslosenversicherung und 1953 ein eigenes Sozialrecht. Abschluß dieser Entwicklung einschließlich vieler Reformen, ist die Pflegeversicherung, die 1995 eingeführt wird.
In dem heutigen Referat stellen wir ein System der Armenpflege, in der preußischen Rheinprovinz vor, daß in weiterentwickelter Form, den heutigen Sozialämtern nahekommt.
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II. Aufbau und Organisation des Elberfelder Systems
1. Die Anfänge
Die beginnende "Industrielle Revolution" und die daraus entstandenen sozialen Probleme in den 40ziger Jahren des 19.Jahrhunderts, riefen eine Steigerung der Armut hervor. Durch die Neuordnung des Armenwesens erhoffte man sich eine Verminderung des Aufwendungen für die Armen. Im preußischen Königreich war bisher das "Gesetz zur Armenfürsorge" vom 31. Dezember 1842 die Grundlage der Armenfürsorge. Im Bezug auf die Organisation und den Aufbau der Armenverwaltung gab es keine weiteren Bestimmungen. Es wurde lediglich auf die jeweilige Landesgesetzgebung hingewiesen. Diese waren aber in ihren Aussagen ebenfalls sehr zurückhaltend. Somit lag die Aufgabe der Organisation der Armenfürsorge bei den Gemeinden bzw. Städten selbst. Es ist klar, daß aus diesem Grund der Aufbau des Armenwesens von Gemeinde zu Gemeinde stark variierte. Die Gemeinde Elberfeld entwickelte um 1850 in vorbildlicher Weise ein System, daß sogenannte "Elberfelder System" (01. Januar 1853). Im Elberfelder System wurden "offene" und "geschlossene" Armenpflege voneinander getrennt. Wir befassen uns jetzt nur mit der "offenen" Armenpflege, da der "geschlossenen" nur eine geringe Bedeutung beigemessen wird.
2. Die Organisation
Die Stadt Elberfeld wurde in 10 Bezirke aufgeteilt, welche wiederum in 15 Quartiere (später 14) untergliedert wurden. Jedem Quartier wurde ein ehrenamtlicher Armenpfleger zugeteilt, der aus einer Auswahl von vertrauenswürdigen Gemeindemitgliedern vom Gemeinderat gewählt wurden. Diese Armenpfleger soolten auch in dem ihnen zugeteilen Quartier seßhaft sein. Jeder Bezirk lag unter der Obhut eines Bezirkvorstandes. Er hatte den Vorsitz bei den Bezirksversammlungen, die 14tägig stattfanden. Er war bindendes Glied zwischen Pfleger und Verwaltung. Die Armenverwaltung bestand aus 4 Stadtverordneten, 15 stimmfähigen Bürgern, dem Oberbürgermeister und 3 Vertretern der Kirche. Diese Armenverwaltung stellte Geld und andere Hilfsmittel, den Armenpflegern zur Verfügung.
Arbeit zitieren:
M.A. Christian Bruno von Klobuczynski, 1994, Das Elberfelder System der Armenfürsorge, München, GRIN Verlag GmbH
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