Erklärung
Hiermit versichere ich, dass ich die Arbeit im Seminar
„Das politische System der Bundesrepublik Deutschland“
im Wintersemester 2003/2004 unter Leitung von Frau Annette Schmitt
zum Thema
„Die Bedeutung des konstruktiven Misstrauensvotums für die parlamentarische Demokratie der Bundesrepublik Deutschland“
selbstständig verfasst, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie alle wörtlich oder dem Sinn nach aus anderen Arbeiten entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht habe.
Die Arbeit ist noch nicht in einer anderen Lehrveranstaltung als Studienleistung vorgelegt worden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung Seite 4
1.1 Hinführung am Beispiel des Regierungswechsels Helmut Seite 4
Schmidt (SPD) - Helmut Kohl (CDU) 1982
1.2 Leitfragen Seite 5
2. Verschiedene Formen von Demokratie Seite 6
2.1 Beschreibung und Klärung Seite 6
2.1.1 Präsidentielle Demokratie Seite 6
2.1.2 Parlamentarische Demokratie Seite 7
2.2 Unterschiede beider Systeme Seite 8
3. Verschiedene Formen des Misstrauensvotums Seite 10
3.1 Beschreibung und Klärung Seite 10
3.1.1 Destruktives Misstrauensvotum Seite 10
3.1.2 Konstruktives Misstrauensvotum Seite 11
3.2 Unterschiede beider Formen Seite 11
3.3 Bedeutung der Entscheidung für das konstruktive Seite 12
Misstrauensvotums in der Bundesrepublik Deutschland
4. Fazit Seite 14
5. Literaturverzeichnis Seite 16
3
1. Einleitung
1.1 Hinführung am Beispiel des Regierungswechsels
Helmut Schmidt (SPD) - Helmut Kohl (CDU) 1982
Die zweite Hälfte des Jahres 1982 und das erste Drittel des Jahres 1983 waren in der Bundesrepublik Deutschland innenpolitisch geprägt durch den Regierungswechsel von der sozial-liberalen Koalition unter Bundeskanzler Helmut Schmitt (SPD 1 ) hin zu einer Koalition von CDU 2 , CSU 3 und FDP 4 unter Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl (CDU). Dieser Regierungswechsel sorgte in der politischen Landschaft Deutschlands für erhebliches Aufsehen, da er nicht wie in aller Regel üblich durch Neuwahlen nach Ablauf einer 4-jährigen Legislatur des Deutschen Bundestages zu Stande kam, sondern durch das Scheitern der sozial-liberalen Koalition von SPD und FDP und ein darauf folgendes konstruktives Misstrauensvotum 5 , beantragt von den Unionsparteien 6 und der FDP. Am 01. Oktober 1982 geschah das, was unter der Regierung Willy Brandts 7 ein Versuch geblieben war 8 : Das beantragte konstruktive Misstrauensvotum hatte im Deutschen Bundestag Erfolg und Helmut Schmidt wurde durch die Neuwahl von Dr. Helmut Kohl zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland aus seinem Amt enthoben 9 . Im Dezember 1982 stellte der neue Regierungschef vor dem deutschen Parlament die Vertrauensfrage 10 , welche auf Grund der Stimmenthaltungen eines Großteils der Mandatsträger von CDU, CSU und FDP nicht positiv beantwortet wurde. Dies hatte zur Folge, dass Dr. Helmut Kohl beim damaligen Bundespräsidenten Prof. Dr. Karl Carstens (CDU) die Auflösung des Deutschen Bundestages und die Anordnung von Neuwahlen beantragte. Der Bundespräsident kam diesem Antrag nach und ordnete am 06. Januar 1983 die Auflösung des Parlaments und Neuwahlen im März 1983 an 11 .
1 SPD = Sozialdemokratische Partei Deutschlands
2 CDU = Christlich Demokratische Union
3 CSU = Christlich-Soziale Union
4 FDP = Freie Demokratische Partei
5 Artikel 67, Absatz 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: „ 1 Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den
Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. 2 Der Bundespräsident muß dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen.“
6 „Unionsparteien“ meint die Schwesterparteien CDU und CSU.
7 Willy Brandt (SPD) regierte von 1969 bis 1974.
8 Vgl.: Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.: http://www.helmut-kohl.de/index2.html; Datum: 16. März 2004, 09:40 Uhr.
9 Vgl.: Säcker, Horst: Das Bundesverfassungsgericht; 4. Auflage; München 1990; Kapitel „Fall 19, Auflösung des Bundestages“, Seiten 175 bis 179.
10 Vgl.: Artikel 68 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
11 Vgl.: Säcker, Horst: Das Bundesverfassungsgericht; 4. Auflage; München 1990; Kapitel „Fall 19, Auflösung des Bundestages“, Seiten 175 bis 179.
4
1.2 Leitfragen
In der vorliegenden Arbeit möchte ich ausgehend vom vorangehend Erläuterten die Aufmerksamkeit auf das Instrument des konstruktiven Misstrauensvotums richten. Ich werde das Verfahren des Misstrauensvotums erläutern und im Vergleich zwischen der destruktiven und konstruktiven Variante den Versuch unternehmen, die Entscheidung des Grundgesetzes für das konstruktive Misstrauensvotum als Verfassungsinstrumentarium 12 zur Amtsenthebung des Bundeskanzlers zu bewerten und die damit verbundenen Auswirkungen auf das politische System der Bundesrepublik Deutschland aufzuzeigen. Dem voran, aber inhaltlich eng damit verknüpft, steht die Frage, welche Merkmale unsere parlamentarische Demokratie im Vergleich mit dem Prinzip eines Präsidialsystems kennzeichnen. Die entscheidende Fragestellung ist, welche Rolle in diesem Zusammenhang das konstruktive Misstrauensvotum, so wie es das Grundgesetz vorsieht, spielt. Ich wage die These, dass das Misstrauensvotum in der in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehenen konstruktiven Form, zum Einen die Bundesregierungen vor einer eventuellen Willkür des Parlaments schützt, zum Anderen aber das Parlament davor bewahrt in politischen Krisenzeiten an Einfluss zu verlieren und damit seine zentrale, besonders legitimierte Rolle einzubüßen. Somit ist dieses Instrumentarium letztlich ein besonderer Schutz unserer staatlichen Verfassungsordnung.
2. Verschiedene Formen von Demokratie
Zunächst jedoch möchte ich mich der Beschreibung und Gegenüberstellung der Systeme des Präsidentialismus und der parlamentarischen Demokratie widmen.
Zur präsidentiellen Demokratie ist festzuhalten, dass dieses politische System, wie bereits durch die Bezeichnung deutlich wird, politisch stark auf das Präsidentenamt ausgerichtet ist. Der Präsident ist Regierungschef und Staatsoberhaupt zugleich. Dies bezeichnet man als „monistische Exekutive“. 13 Um dieser Machtzentralisierung Rechnung zu Tragen, ist der Präsident in einer solchen präsidentiellen Demokratie
12 Vgl.: Artikel 67 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
13 Vgl.: Jesse, Eckhard und Nohlen, Dieter: Präsidentialismus/Präsidialsystem; in: Nohlen, Dieter (Hrsg.): Kleines Lexikon der Politik; 2. Auflage; München 2002; Seiten 407 bis 409.
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Arbeit zitieren:
Michael Fischer, 2004, Die Bedeutung des konstruktiven Misstrauensvotums für die parlamentarische Demokratie der Bundesrepublik Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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Das konstruktive Misstrauensvotum
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