Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Beteiligte an der öffentlichen Kulturförderung 1
2.1.1. der Förderer „die öffentliche Hand“ 1
2.1.2. Europa und die Kulturförderung 2
2.2. die Geförderten 3
3. Formen der öffentlichen Kulturförderung 3
3.1. Finanzielle Kulturförderung 3
3.1.1. Institutionelle Kulturförderung 3
3.1.2. Projektförderung 4
3.2. Personenbezogene Förderung / Stipendien 4
4. Finanzierungsarten 4
4.1. Vollfinanzierung 4
4.2. Teilfinanzierung 5
4.3. Fehlbedarfsfinanzierung 5
4.4. Festbetragsfinanzierung 5
4.5. Anteilsfinanzierung 5
5. Zuwendungsverfahren 6
5.1. Antragsverfahren 6
5.2. Bewilligungsverfahren 7
5.3. Auszahlungsverfahren 7
5.4. Überwachungsverfahren 7
5.5. Prüfungsverfahren 8
6. Neue Wege der öffentlichen Kulturförderung 8
6.1. Kostenrechnungssysteme in öffentlichen Kulturinstitutionen 8
6.2. Öffentliche Mischfinanzierung 9
6.3. Öffentliche - private Mischfinanzierung 9
6.4. Kulturlotterien 9
7. Fazit 10
Literaturverzeichnis 11
1
1. Einleitung
Föderalismus in Deutschland ist nicht einer Laune des Grundgesetzes entsprungen, sondern über Jahrhunderte gewachsen. Kultur in Deutschland ist föderal geprägt. Auf dieser Prägung beruht der Reichtum unseres kulturellen Lebens (Vogel, 2004, S.38). Die Förderung der vielfältigen Kunst- und Kulturlandschaft gehört in Deutschland zu den Kernaufgaben staatlichen Handelns. Die Vorgehensweise bei der Vergabe von Fördermitteln der öffentlichen Hand ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Diese Arbeit möchte nicht nur das gesamte Gebiet der öffentlichen Kulturförderung umreißen und das Zuwendungsverfahren erläutern, sondern auch auf die Hürden, Probleme und Hindernisse hinweisen, die im Zusammenhang damit entstehen können.
2. Beteiligte an der öffentlichen Kulturförderung
2.1.1. der Förderer „die öffentliche Hand“
Die Kulturausgaben der öffentlichen Hand werden maßgeblich von Ländern und Gemeinden bestritten. In geringerem Maße beteiligt sich der Bund an der Kulturfinanzierung. Den größten Anteil (44,6%) an den Kulturausgaben trugen im Jahr 2001 die Gemeinden. Diese gaben für kulturelle Zwecke 3,72 Mrd. Euro aus. Die Kulturausgaben der Länder beliefen sich auf 3,59 Mrd. Euro (43,0 %). Der Bund stellte insgesamt weitere 1,04 Mrd. Euro (12,4 %) zur Verfügung (Kulturfinanzbericht, 2003, S.18). Das föderale Prinzip, gem. Art. 20 GG. besagt, dass die Staatsgewalt nach innen vorrangig in den Händen von Teilstaaten d.h. den einzelnen Bundesländern zu liegen hat. Art. 30 GG unterstreicht die Befugnisse der Länder nochmals. Dementsprechend ist die Kulturpolitik der einzelnen Bundesländer, wie sich dies bereits schon in sehr unterschiedlichen Formulierungen in den jeweiligen Landesverfassungen ausdrückt, stark von den länderspezifischen Traditionen geprägt (vgl. Klein, 2003, S.122). Der finanzielle Rahmen, wie er vor allen Dingen durch die jeweiligen Kulturhaushalte abgesteckt wird, entscheidet wesentlich darüber, welche Institutionen eingerichtet und
2
aufrechterhalten, welche Projekte unterstützt und gefördert werden können. Die Kulturausgaben des Bundes, der Länder und der einzelnen Gemeinden sind jeweils in sog. Haushaltsplänen für ein Haushaltsjahr oder einen Doppelhaushalt festgelegt. Kulturpolitik setzt finanzielle Rahmenbedingungen durch die Aufstellung und Beschließung entsprechender Haushaltssatzungen. Sie ist hierbei in ihren Entscheidungen allerdings keineswegs frei, sondern durch eine Reihe von Konditionen beschränkt. Dies sind vor Allem (vgl. Klein, 2003, S.82f.) : die allgemeinen Regeln des öffentlichen Haushaltsrechtes die allgemeine wirtschafts- und finanzpolitische Situation das allgemeine politische Klima gesetzliche Vorgaben und eingegangene juristische Bestimmungen
2.1.2. Europa und die Kulturförderung
Neben Bund, Länder und Gemeinden spielt die Europäische Union (EU) zunehmend eine Rolle in der Finanzierung von Kulturprojekten, Laut Art. 151 EG-Vertrag kann die EU fördernd, unterstützend und ergänzend zur mitgliedstaatlichen Kulturpolitik tätig werden (Kulturfinanzbericht, 2003, S.96). Es ist leider sehr schwer sich derzeit einen Überblick über die zahlreichen EU-Programme zu verschaffen. Auch ist eine Quantifizierung pro Mitgliedstaat leider noch nicht möglich (ebd., S. 96). Jedoch hat die Europäische Kommission 1998 in allen Mitgliedstaaten Cultural Contact Points eingerichtet, die in der Vermittlung internationaler Kooperationspartner behilflich sind. Diese ist in Deutschland unter anderem bei der Kulturpolitischen Gesellschaft in Bonn beheimatet. Sie arbeiten als europäisches Netzwerk zusammen und sind bei Trägerorganisationen angesiedelt, die auf nationaler Ebene bereits über Kulturförderung beraten und eine ständige Schaltestelle der Europäischen Kommission zu den jeweiligen nationalen Fördereinrichtungen bilden (vgl. Klein, 2003, S.208.).
Das Antrags- und Abrechnungsverfahren von EU-Mitteln ist zwar sehr aufwendig und verlangt große Sorgfalt, doch kann sich der Aufwand angesichts der zur Verfügung ge- stellten Zuwendung durchaus lohnen (vgl. Heinrichs, 1997, S.99).
Arbeit zitieren:
Marc Sommer, 2004, Vor- und Nachteile der Öffentlichen Kulturförderung, München, GRIN Verlag GmbH
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