Diplomarbeit - Sommersemester 2004
zur Erlangung des Titels Diplom-Kauffrau (FH)
Analyse der europäischen Thema: Beschäftigungsstrategie
Verfasserin: Karola Schmelzer
Abgabetermin: Berlin, den 8. September 2004
„Analyse der europäischen Beschäftigungsstrategie“
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Inhalt
Seite
Tabellenverzeichnis 6
Schaubildverzeichnis 7
Anlagenverzeichnis 8
1 Einleitung 9
2 Historie der Europäischen Beschäftigungsstrategie 13
2.1 Begriffsdefinitionen:
„Beschäftigungspolitik, Europäische Union und Europäische Kommissi-
on “ 14
2.2 Rückblick 16
2.3 Weißbuch für „Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“
der Europäischen Kommission von 1993 23
2.4 Europäischer Rat in Essen im Dezember 1994 27
2.5 EU-Gipfel von Amsterdam im Juni 1997 31
2.6 Luxemburger Beschäftigungsgipfel von 1997 40
2.7 Europäischer Beschäftigungspakt von 1999 45
2.8 Lissabon Strategie - EU-Gipfel vom März 2000 46
2.9 Zusammenfassung 49
3 Europäische Beschäftigungsstrategie, 1997 51
4 Beschäftigungspolitischen Leitlinien 54
4.1 Beschäftigungspolitische Leitlinien, 1998 57
4.1.1 Quantifizierung der Zielvorgaben 59
4.1.2 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit 60
4.1.3 Entwicklung des Unternehmergeistes 62
4.1.4 Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Arbeit-
nehmer 65
4.1.5 Stärkung der Maßnahmen für Chancengleichheit 66
4.2 Veränderungen der beschäftigungspolitischen Leitlinien, 1999/2000 68
4.2.1 Quantitative Zielvorgaben und Indikatoren 70
4.2.2 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit 71
4.2.3 Entwicklung des Unternehmergeistes 76
4.2.4 Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Arbeit-
nehmer 79
4.2.5 Stärkung der Maßnahmen für Chancengleichheit 80
„Analyse der europäischen Beschäftigungsstrategie“
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Inhalt
Seite
4.3 Veränderungen der beschäftigungspolitischen Leitlinien, 2001/2002 86
4.3.1 Querschnittsziele 88
4.3.2 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit 91
4.3.3 Entwicklung des Unternehmergeistes und Schaffung von Arbeitsplätzen 98
4.3.4 Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Be-
sch äftigten 102
4.3.5 Verstärkung der Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit für
Frauen und Männer 105
4.4 Zusammenfassung 108
5 Europäische Beschäftigungsstrategie, 2003 112
5.1 Beschäftigungspolitische Leitlinien 115
5.2 Veränderungen und Auswirkungen 119
6 Schlussfolgerung 123
Anlagen 130
Literaturverzeichnis 133
Tabellenverzeichnis Seite 1 Beschäftigungsquoten in der EU15, den USA und Japan, 1975 - 1994 (ca. Prozent der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter). 18 2 Beschäftigungsquote (in Prozent der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, 1975 - 1994. 18 3 Entwicklung der Arbeitslosenquote (in Prozent der Erwerbsbevölkerung) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, 1975 - 1994. 20 4 Ausgewählte Schlüsselindikatoren für die Beschäftigung in der Europäi-schen Union (E15), 1975 - 1994. 21 5 Amsterdamer Vertrag, Kapitel 2, Artikel 105, 1997. 33 6 Vertrag über die Europäische Union (Maastricht), Artikel B, 1992. 35 7 EGV - Erster Teil - Grundsätze - Artikel 1-5, 1997. 37 8 EGV - Titel VII - Beschäftigung - Artikel 125 - 130, 1997. 43 9 Chronologie der beschäftigungsrelevanten Gipfel, 1970 bis 2002. 49 10 Ausgewählte Schlüsselindikatoren für die Beschäftigung in der Europäi-schen Union (E15), 1993 - 1997. 52 11 Beschäftigungspolitische Leitlinien, 1998. 58 12 Beschäftigungspolitische Leitlinien, 1999/2000. 69 13 Beschäftigungspolitische Leitlinien, 2001/2002. 87 14 Querschnittsziele der beschäftigungspolitischen Leitlinien, 2002. 88 15 Ausgewählte Schlüsselindikatoren für die Beschäftigung in der Europäi-schen Union (E15), 1998 - 2002. 111 16 Drei übergreifende Ziele der beschäftigungspolitischen Leitlinien, 2003. 113 17 Beschäftigungspolitische Leitlinien, 2003. 115
Schaubildverzeichnis Seite 1 Arbeitslosenquote (in Prozent der Erwerbsbevölkerung) in der Europäi-19
schen Union (E15), 1975 - 1994. 2 Erwerbslose Personen innerhalb der Europäischen Union (E15), 1975 -32 1998 (in Millionen). 3 Die vier Säulen der beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäi-schen Union, 1998 - 2002. 55
Anlagenverzeichnis
Seite
1 Beschäftigungsquote (in Prozent der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, 1998 - 2002. 130 2 Entwicklung der Arbeitslosenquote (in Prozent der Erwerbsbevölkerung 15+) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, 1998 - 2002. 131 132 3 Entwicklung der Jugendarbeitslosenquote (in Prozent der Erwerbsbevölkerung 15-24) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, 1985 - 2002.
1 Einleitung
Es ist auffallend, dass der Beschäftigungspolitik seit einigen Jahren die entscheidende Rolle bei der Bekämpfung der ständig wachsenden Arbeitslosigkeit und beim Aufbau von Beschäftigung nicht nur aus deutscher, sondern auch aus europäischer Sicht zugebilligt wird. Dies war zuvor anders.
Bis in die 90er Jahre wurde die Beschäftigungspolitik nicht als ein gemeinsam zu bekämpfendes Problem der europäischen Politik verstanden. 1 Das lag vor allem daran, dass sich die Europäische Union 2 (EU) und deren Mitgliedstaaten jahrzehntelang nur mit Fragen der Agrar- und Strukturpolitik, der Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes, der Wettbewerbspolitik sowie der Geldwertstabilität beschäftigten. Demzufolge waren die Diskussionen in der Europäischen Union nur von den wirtschaftspolitischen Schwerpunkten bestimmt, 3 welches sich erst Anfang der 90er Jahre änderte. Zu diesem Zeitpunkt flammte in ganz Europa eine Debatte zum Thema „Beschäftigungspolitik“ auf, in deren Zusammenhang auch innerhalb der Europäischen Union Fragen zum Arbeitsmarkt bis hin zur Beschäftigungspolitik diskutiert wurden. 4
Um nur einen Auslöser für diese Debatte zu nennen, war die Erkenntnis, dass die wirtschaftlichen und sozialen Probleme 5 als Folge der Erdölkrisen der letzten Jahrzehnte, der Rezession zu Beginn der 80er und der Währungs-
1 vgl.Enquete-Kommission (2002): Seite 232.
Die einzige wesentliche Ausnahme stellt die 1968 vereinbarte Freizügigkeit der Arbeitnehmer dar, auf die im Rahmen dieser Arbeit jedoch nicht näher eingegangen wird. 2 siehe unter Kapitel 2, Abschnitt 2.1 „Begriffsdefinitionen“. 3 vgl. Buchholz-Will, Wiebke/Schratzenstaller, Margit (2002): Seite 678 und Schweighof, Johannis (2003): Seite 1. 4 vgl. Rhein, Thomas (2003): Seite 1.
Fragen wie z. B.: Ob eine gemeinsame Beschäftigungspolitik in Europa zu positiven Effekten bezüglich der Arbeitsmarktproblematiken führen könnte.
5 Hervorgerufen durch eine hohe und stetig wachsende Arbeitslosigkeit oder durch die im Vergleich zu anderen Industrieregionen relativ niedrige Beschäftigungsquote.
krise Anfang der 90er Jahre zum größten Teil von Europa selbstverschuldet waren. 6 Einerseits hatte sich die europäische Integration in den Bereichen der Agrar-, Struktur- und Wettbewerbspolitik sowie bei der Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes und der Geldwertstabilität beschleunigt, andererseits verfügte die Europäische Union nicht über ausreichende arbeitsmarktpolitische Instrumente. Auch waren keine einheitlichen Strategien vorhanden, um mit solchen makroökonomischen Schocks wie in den 70er, 80er und 90er Jahren und deren beschäftigungspolitischen Folgen umzugehen. Europa hatte keine effizient funktionierenden Rezepte gegen die hohe und hartnäckige Arbeitslosigkeit, gegen die Langzeitarbeitslosigkeit und andere strukturelle Problematiken, die sich immer stärker auf den europäischen Arbeitsmärkten ausbreiteten, parat. 7 Diese Problembereiche waren bis dahin zu Gunsten der Schaffung eines europäischen Wirtschafts- und Währungsraums, dessen oberste Ziele die Geldwertstabilität sowie die gt geblieben. 8 Haushaltskonsolidierung beinhalteten, unberücksichti
Des Weiteren trug die Dominanz der anderen Politikfelder
9
ebenfalls nicht zu einer Verbesserung der Situation auf den Europäischen Arbeitsmärkten bei, sondern führte vielmehr zu einer makroökonomischen Entkoppelung zwischen wirtschaftlichem Wachstum und Beschäftigung, deren Folgen eine deutliche Absenkung des Beschäftigungsniveaus in der Europäischen Ge-
6 vgl.Europäische Kommission (2002a): Seite 47 f.
Die europäische Arbeitslosenquote ist seit Mitte der 70er Jahre nicht allmählich, sondern in drei Schüben gestiegen und zwar in den Jahren 1974/75, 1981-83 und 1993/94. In diesem Zeitraum hat sich die Arbeitslosenquote in der Europäischen Union annähernd vervierfacht (von 3,7 Prozent auf fast 11 Prozent im Jahr 1994). Der Grund hierfür war, dass es den meisten Mitgliedstaaten in der Europäischen Union nur teilweise gelang, den Anstieg der Arbeitslosigkeit in den konjunkturellen Abschwungsphasen auf das ursprüngliche Niveau zurückzuführen, wodurch sich das Niveau der Arbeitslosigkeit von Zyklus zu Zyklus erhöhte.
7 vgl. Das Portal der Europäischen Union (www.05.03.2004): Seite 1. 8 vgl. Maier, Friederike (2002): Seite 61. 9 Wirtschafts-, Finanz-, Steuer-, Geld- und Sozialpolitik usw.
meinschaft 10 (EG) zu Beginn der 90er Jahre nach sich zog. 11 Hinzu kam 1993 der Konjunktureinbruch, wodurch die Arbeitslosenquote in der Europäischen Union weiterhin dramatisch anstieg. 12
Nun sah sich die Europäische Union im Zugzwang und unternahm erste, zaghafte Bemühungen, Fragen bezüglich des Arbeitsmarktes im europäischen Zusammenhang zu bringen. 13 Die sich anschließenden politischen Debatten führten zur Konzeption einer „Europäischen Beschäftigungsstrategie“ (EBS), welche zur Verabschiedung der „beschäftigungspolitischen Leitlinien“ und schließlich zum „Europäischen Beschäftigungspakt“ führten. 14
Die beschäftigungspolitischen Leitlinien der „Europäischen Beschäftigungsstrategie“, in denen in mehr oder weniger präziser Form Politikfelder und Aktionsschwerpunkte benannt, Ziele definiert und Instrumente vorgeschlagen werden, 15 stellen einen Katalog dar, 16 mit dem die Europäische Union seit 1997 versucht, die nationale Beschäftigungspolitik ihrer Mitgliedsstaaten, unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Besonderheiten flexibel zu gestalten und zu koordinieren. Nach fünf Jahren veranlasste die Europäische Kommission (KOM) die Bestandsaufnahme der Europäischen Beschäftigungsstrategie sowie deren beschäftigungspolitische Leitlinien, woraufhin sie im April 2003 dessen Neufassung verabschiedete. 17
10 Abkürzung EG, Sammelbezeichnung für die Europäische Gemeinschaft, Euratom und Montanunion, die über gemeinsame Organe verfügen; 1993 in der Europäischen Union aufgegangen.
11 Seit Mitte der 70er Jahre bis Mitte der 90er Jahre war die Beschäftigungsquote im europäischen Durchschnitt um mehr als 4 Prozent von 64,2 Prozent auf 60,1 Prozent gesunken. 12 vgl. Thomas, Sven (1999): Seite 8. 13 vgl. Schweighof, Johannis (2003): Seite 1. 14 vgl. Rhein, Thomas (1999): Seite 2. 15 vgl. Maier, Friederike (2002): Seite 62. 16 vgl. Das Portal der Europäischen Union (www.08.03.2004): Seite 1. 17 vgl. Rhein, Thomas (2003): Seite 1.
All dies ist ein guter Anlass, die Europäische Beschäftigungsstrategie und deren beschäftigungspolitische Leitlinien bis Ende 2003 18 näher zu betrachten. Zu diesem Zweck wird untersucht, welche Schwerpunkte 19 in den Leitlinien gesetzt wurden, welchen Veränderungsprozessen diese in den letzten fünf Jahren unterworfen waren und wie diese für das Jahr 2003 aussahen.
Um sich dieser Thematik zu nähern, wird die Arbeit wie nachfolgend dargestellt aufgebaut, wobei aufgrund des vorgegebenen Rahmens und der Komplexität des Themas „Analyse der europäischen Beschäftigungsstrategie“ nicht alle Aspekte abschließend behandelt bzw. berücksichtigt werden können.
Nach einer kurzen Einleitung sowie Anmerkungen zum Aufbau dieser Arbeit im ersten Kapitel werden im zweiten Kapitel zunächst die Begriffe Beschäftigungspolitik, Europäische Union und Europäische Kommission näher erläutert und definiert, bevor ein Rückblick auf die Europäische Union und deren Beschäftigungspolitik folgt. In diesem Zusammenhang werden Treffen bzw. Tagungen der Mitgliedstaaten chronologisch aufgezeigt, welche zu den Leitlinien der europäischen Beschäftigungsstrategie bis hin zum Europäischen Beschäftigungspakt führten.
Das dritte Kapitel befasst sich mit der Ausgangssituation der Europäischen Beschäftigungsstrategie sowie ihren Zielen und Aufgaben, die schließlich zum vierten Kapital, den beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Beschäftigungsstrategie führen. Hier werden die Leitlinien konkret benannt und inhaltlich dargestellt. Anschließend folgen die jährlichen Ver-
18 Indiesem Zusammenhang wird darauf hinzuweisen, dass sich diese Arbeit nur mit den Mitgliedstaaten befasst, die vor dem 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten waren.
19 Aus den Schwerpunktbereichen wurden vier Grundpfeiler gebildet, in denen nach Auffas- sung der Europäischen Kommission der größte Handlungsbedarf bestand.
änderungen bzw. Anpassungen, die sich auf Grund des wirtschafts- und sozialpolitischen Geschehens innerhalb der Europäischen Union von 1998 bis 2002 ergaben.
Einen Einblick in die europäische Beschäftigungsstrategie des Jahres 2003, die Neuerungen und Änderungen sowie deren Leitlinien vermittelt das fünfte Kapitel. Zu diesem Zweck erfolgt nach fünf Jahren eine Bestandsaufnahme der berufsfördernden Maßnahmen, der Zielerreichung sowie des Abbaus von Beschäftigungshemmnissen usw., was zu einer „neuen Beschäftigungsstrategie mit neuen Leitlinien“ und ganz konkreten Zielvorgaben führte.
Mit einer Schlussbetrachtung und einem eigenen Fazit endet diese Arbeit im sechsten Kapitel.
2 Historie der Europäischen Beschäftigungsstrategie
Die Europäische Beschäftigungsstrategie, deren Kern die jährlich zu verabschiedenden beschäftigungspolitischen Leitlinien bilden, kann als Ergebnis eines politischen Prozesses angesehen werden, der mit dem „Weißbuch 20 zu Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ der Europäischen Kommission von 1993 begann. Daher ist zunächst ein Rückblick auf die Vorgeschichte der Europäischen Beschäftigungsstrategie sinnvoll. Bevor jedoch diese Entwicklung im Einzelnen aufgezeigt wird, werden zum besseren Verständnis der nachfolgenden Arbeit die Begriffe Beschäftigungspolitik, Europäische Union sowie Europäische Kommission definiert und erläutert. 21
20 Weißbücher enthalten förmliche Vorschläge für ein Tätigwerden der Europäischen Gemeinschaft innerhalb eines bestimmten Politikbereiches sowie deren Entwicklung, vgl. Das Portal der Europäischen Union (www.02.07.2004): Seite 4 f. 21 vgl. Rhein, Thomas (1999): Seite 2.
Begriffsdefinitionen:
„Beschäftigungspolitik, Europäische Union und Europäische Kommission“
Beschäftigungspolitik:
Unter Beschäftigungspolitik wird die Gesamtheit von Maßnahmen staatlicher und anderer Institutionen verstanden, die dazu beitragen, 22
Höhe und Struktur der Beschäftigung in Einklang mit dem Erwerbsper- - sonenpotenzialzu bringen und zu halten,
die vollwertige Beschäftigung aller Erwerbstätigen zu sichern sowie - dieregionalen und sektoralen Beschäftigungsstrukturen zu verbessern. - Siekonzentriert sich im Gegensatz zur Arbeitsmarktpolitik 23 auf die Nachfrageseite des Marktes und somit auf die Förderung des gesamtwirtschaftlichen Wachstums, um die Nachfrage nach Arbeitskräften zu vergrößern. Auf europäischer Ebene ist die Beschäftigungspolitik in der Europäischen Beschäftigungsstrategie zusammengefasst, auf welcher diese Arbeit basiert. 24
22 vgl. Pätzold, Jürgen (www.19.08.2004): Seite 1 ff.
23 Als Arbeitsmarktpolitik werden alle Maßnahmen und Programme staatlicher und nichtstaatlicher Einrichtungen verstanden, die die Beseitigung der grundlegenden Ursachen des Beschäftigungsproblems zum Ziel haben sowie unmittelbar das Angebot und die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt beeinflussen oder auf die Arbeitsvermittlung einwirken. Sie kann in passive und aktive Arbeitsmarktpolitik unterteilt werden, wobei die passive Arbeitsmarktpolitik den Arbeitslosen durch finanzielle Leistungen hilft, während die aktive Arbeitsmarktpolitik die Aufgabe hat, durch Beratungs- und Vermittlungsangebote, Umschulungen und Arbeitsbeschaffungsprogramme, die Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu forcieren, vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (www.19.08.2004): Seite 2.
24 vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (www.19.08.2004): Seite 2.
Europäische Union:
Die Europäische Union ist eine auf Grundlage des Vertrags von Maastricht am 1. November 1993 von den 12 EG-Mitgliedern (Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal und Spanien) geschaffene überstaatliche Organisation, die den institutionellen Rahmen für
eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), - dieZusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik sowie - dieEuropäischen Gemeinschaften (EG; Europäische Wirtschaftsgemein- - schaft,Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, Europäische Atomgemeinschaft)
bildet.
1995 traten der Europäischen Union drei weitere Staaten (Finnland, Österreich und Schweden) und am 1. Mai 2004 weitere zehn Staaten (Estland, Lett-land, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern) bei, wodurch sie heute aus 25 Mitgliedsstaaten besteht. 25
Europäische Kommission:
Die Europäische Kommission mit Sitz in Brüssel ist ein überstaatliches Organ der Europäischen Union. Ihre Aufgabe ist es,
25 vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (www.13.04.2004): Seite 1 und wissen.de (www.13.04.2004): Seite 1.
als europäische Exekutive die Ratsbeschlüsse durchzuführen bzw. die - Bestimmungender europäischen Verträge umzusetzen und zu überwachen sowie
dem Rat Vorschläge zur Entwicklung der Gemeinschaftspolitik zu unter- - breiten.
Sie besteht aus 20 Mitgliedern (mit 19 Kommissaren und einem Präsidenten), die von den Regierungen der europäischen Länder vorgeschlagen und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments 26 für fünf Jahre ernannt werden.
Die Kommission der Europäischen Union wird nach einem Proporzsystem 27 besetzt, nach dem Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Irland und Spanien je zwei Positionen und den restlichen Mitgliedsstaaten je eine Position zugestanden werden. 28
2.2 Rückblick
Bis zum Beginn der 90er Jahre waren die Mitgliedstaaten der Europäischen Union souverän für Fragen der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik zuständig. 29 Erst durch die zunehmenden Probleme, welche die europäischen Arbeitsmärkte regelrecht überschwemmten, trat die europäische Beschäfti- 26 DasEuropäische Parlament ist das gemeinsame parlamentarische Organ der Europäischen Gemeinschaften mit Sitz in Straßburg, Brüssel und Luxemburg und wurde 1979 gegründet, vgl. Brockhaus.de (www.08.07.2004): Seite 1 und Bundeszentrale für politische Bildung (www.13.04.2004): Seite 2.
27 Bei dem Proporzsystem handelt es sich um ein Verteilungssystem von Mandaten, Ämtern usw. nach dem Verhältnis der Stimmen bei der Proportionalwahl (Verhältniswahl) erreicht wurden, vgl. lexexakt.de (www.02.07.2004): Seite 1.
28 vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (www.13.04.2004): Seite 1 und wissen.de (www.13.04.2004): Seite 1 f. 29 vgl. Schmid, Günther/Kull, Silke (2004): Seite 1.
gungskrise auf die politische Agenda 30 der Europäischen Union, wofür unter anderem folgende Gründe zu nennen sind:
Erstens lenkte die Europäische Kommission zu Beginn der 90er Jahre die Aufmerksamkeit auf Problembereiche, von denen die meisten Volkswirtschaften der Europäischen Union betroffen waren. Hierbei handelte es sich um die niedrigen Beschäftigungsquoten 31 sowie um die niedrige Beschäftigungsintensität des Wirtschaftswachstums. Beides bedrohte die Wettbewerbsfähigkeit Europas sowie die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme. 32
So nahm z. B. die Beschäftigung in der Europäischen Union von 1970 bis 1990 nur um 9 Prozent zu, bei einem gleichzeitigen Wirtschaftswachstum des Bruttoinlandsproduktes 33 (BIP) von 81 Prozent. Die USA konnten hingegen für den gleichen Zeitraum einen geringeren Zuwachs (von 70 Prozent) des Bruttoinlandsproduktes verzeichnen, bei einem gleichzeitigen
Beschäftigungszuwachs von 49 Prozent. 34
In Europa sank die Beschäftigungsquote sogar von 64,2 Prozent im Jahre 1975 auf 62,6 Prozent im Jahre 1990 und lag 1994 nur noch bei 60,1 Prozent, während sie in den USA und Japan deutlich anstieg, wie die nachfolgende Tabelle 1 anschaulich darstellt. 35
30 Bei einer Agenda handelt es sich um Tagesordnungen bzw. um Zusammenstellungen der zu erörternden Fragen.
31 Die Beschäftigungsquote spiegelt den Anteil der erwerbstätigen Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren wieder und stellt diese der erwerbsfähigen Bevölkerung dieses Alters gegenüber.
32 vgl. Rhein, Thomas (2003): Seite 1.
33 Dabei handelt es sich um den Wert aller in einer Volkswirtschaft erzeugten Güter und Dienstleistungen.
34 vgl. Walwei, Ulrich/Werner, Heinz (1994): Seite 2.
35 vgl. Rhein, Thomas (2003): Seite 1 f. sowie die Europäische Kommission (1998a): Seite 149. Das bedeutet, dass in der Europäischen Union ein hohes Maß an ungenutztem Arbeitkräf- tepotential vorhanden war, anders als z. B. in den USA oder Japan.
Quelle: Europäische Kommission (1998) und Siebern-Thomas, Frank (2003): Seite 10.
Des Weiteren verdeutlicht Tabelle 2, dass die Beschäftigungsquote in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union recht unterschiedlich verlief. Während sie in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union zwischen 1975 und 1994 sank, stieg sie in Ländern wie den Niederlanden und Österreich leicht an. In Dänemark und Deutschland blieb die Beschäftigungsquote über die Jahre relativ konstant bei ca. 72 bzw. 65 Prozent.
Quelle: Europäische Kommission (1998) und (2003a).
Zweitens wollte die Europäische Kommission die Akzeptanz sowie die politische Legitimation der europäischen Integration auf eine breitere Basis stel- len, um mit den Vorurteilen, wie z. B. „Europa sei eine bürgerfremde Büro-
kratie, die sich vorrangig mit Agrarsubventionen und der Abfassung von Normen und Richtlinien befasst“, nicht aber mit den wirklichen Problematiken der Europäerinnen und Europäer, deren größte Sorge die hohe Arbeitslosigkeit war, aufzuräumen. 36
Tatsächlich war die Arbeitsmarktproblematik in Europa bereits chronisch geworden und verschärfte sich in den 90er Jahren weiter. So stieg die Arbeitslosenquote im europäischen Durchschnitt von 7,7 Prozent 1990 auf 11,1 Prozent im Jahr 1994. Dies entsprach einer Anzahl von 18,448 Millionen arbeitslosen Menschen. 37
Quelle: Europäische Kommission (1998) und (2003a).
Auch hier waren innerhalb der Europäischen Union beträchtliche Unterschiede bezüglich der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen, wie Tabelle 3 zeigt. So lag die Arbeitslosenquote 1975 in Luxemburg bei 1,1 Prozent und in Irland
36 vgl. Rhein, Thomas (2003): Seite 1.
37 vgl. Rhein, Thomas (2003): Seite 1 f. und Europäische Kommission (1998): Seite 149.
bei 7,3 Prozent, welches einer Differenz von 6,6 Prozent entsprach. 1994 lag die Spanne sogar bei 13,4 Prozent, wobei Luxemburg die niedrigste (3,2 Prozent) und Spanien die höchste (19,8 Prozent) Arbeitslosenquote auswies. 38
Quelle: Europäische Kommission (1998) und (2003a).
Aber nicht nur die Höhe und die ungleiche Verteilung der Arbeitslosigkeit in der Europäischen Union stellten ein Problem dar, sondern auch die Struktur der Arbeitslosigkeit zeigte seit vielen Jahren dieselben Merkmale, wie Tabelle 4 verdeutlicht.
38 Die großen Unterschiede bei der Arbeitslosigkeit kommen dadurch zustande, dass es einigen Ländern in der Europäischen Union besser - als den anderen - gelang, die makroökonomischen Schocks der 70er, 80er und der 90er Jahre zu überwinden. Fest steht jedoch, dass kein Land innerhalb der Europäischen Union in der nachfolgenden Aufschwung- phase die Arbeitslosigkeit auf ihr ursprüngliches Niveau zurückführen konnte.
Quelle: Europäische Kommission (1998) und (2003a).
So traf die Arbeitslosigkeit vor allem gering Qualifizierte oder Arbeitskräfte, deren Qualifikationen nicht mehr der Zeit entsprachen. Problematisch war auch, dass über die Hälfte der erwerbslosen Personen der Europäischen Union bereits über 12 Monate ohne eine Tätigkeit war. Betroffen waren hier zunehmend auch ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Hinzu kam die Jungendarbeitslosigkeit, die zwischen 1975 und 1994 im Europäischen Durchschnitt bei 20 Prozent lag. Eine weitere Problemgruppe auf den Europäischen Arbeitsmärkten stellten die Frauen dar, deren Arbeitslosenquote rund 3 Prozent über der der Männerarbeitslosigkeit (12,7 Prozent gegenüber 10 Prozent im Jahr 1994) lag. 39
Ein weiterer Grund für die Europäische Kommission, die Durchsetzung einer europaweit koordinierten Beschäftigungspolitik in Angriff zu nehmen, war die Europäische Währungsunion 40 , deren Erfolg maßgeblich vom Ver-
39 vgl.Hörburger, Hortense (1999): Seite 11 ff.
40 vgl. Schmid, Günter (2004): Seite 11.
Eine Währungsunion besteht aus mindestens zwei Ländern (in Europa handelt es sich um 12 Staaten), denen eine Institution (in Europa die Europäische Zentralbank) übersteht, die eine gemeinsame Geld- und Währungspolitik betreibt. Es gibt eine Währung (in Europa der Euro) bzw. mehrere Währungen, die fest aneinander gekettet sind. D. h., dass innerhalb der Währungsunion keine Wechselkursschwankungen mehr bestehen, vgl. Mund- schenk, Susanne/Schwarzer, Daniela/Collignon, Stefan (1999): Seite 9.
trauen der Europäerinnen und Europäer abhing und weiterhin abhängt. Dieses Vertrauen wurde allerdings erschüttert, da der drastische Anstieg der Arbeitslosenquote nicht zuletzt aus der Umsetzung der Maastricht-Kriterien 41 resultierte. 42 Folglich musste Europa eine Lösung für das europäische Problem „der hohen Arbeitslosigkeit“ finden, denn ohne deren Bekämpfung würde auf Dauer keine stabile Währungsunion möglich sein. 43 Ein weiter Grund in diesem Zusammenhang war, dass eine gemeinsame Währung eine nationale Geld- und Fiskalpolitik obsolet werden oder sie sogar ins Leere laufen lässt. 44 Da die Staaten die an der Währungsunion teilnehmen, ihre geldpolitische Souveränität an die Europäische Zentralbank übertragen bzw. abgaben. 45
Diese Überlegungen bzw. Feststellungen bewegten die Europäische Kommission in den Folgejahren und noch heutzutage zu einer Vielzahl von Initiativen, um eine europäische Beschäftigungspolitik ins Leben zu rufen. 46 Diese Initiativen haben die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zum Ziel und sollen das „Binnenmarkt- sowie das Maastricht-Programm“ um soziale und beschäftigungspolitische Aspekte ergänzen. 47 Der Ausgangspunkt hierfür war
41 Hierunter werden die fünf Kriterien (Preis- und Währungsstabilität, langfristige Zinssätze, Haushaltsdefizit sowie öffentliche Verschuldung) verstanden, welche u. a. die Grundlage für die Auswahl der Länder bilden, die an der Europäischen Währungsunion teilnehmen. Oftmals werden diese Kriterien auch als Konvergenzkriterien bezeichnet, vgl. Mundschenk, Susanne/Schwarzer, Daniela/Collignon, Stefan (1999): Seite 9. 42 vgl. Schmid, Günther/Kull, Silke (2004): Seite 2.
43 vgl. Mundschenk, Susanne/Schwarzer, Daniela/Collignon, Stefan (1999): Seite 50. 44 vgl. Schmid, Günter (2004): Seite 11.
45 vgl. Mundschenk, Susanne/Schwarzer, Daniela/Collignon, Stefan (1999): Seite 9 f. 46 vgl. Rhein, Thomas (2003): Seite 2.
Obgleich diese Initiativen innerhalb der europäischen Mitgliedstaaten zuerst auf heftigen Widerstand stießen, wurden sie durchgesetzt. Die Gegner argumentierten damit, dass innerhalb der einzelnen Länder der Europäischen Union große Unterschiede bezüglich sowohl der Arbeitsmarktlage als auch der institutionellen Rahmenbedingungen bestehen, wodurch eine „zentrale“ europäische Strategie wenig erfolgversprechend sei. 47 vgl. Schweighof, Johannis (2003): Seite 4.
An der grundsätzlichen Ausrichtung der Europäischen Wirtschaftspolitik sowie am Ver- ständnis für die Ursachen der Arbeitslosigkeit sollte sich vorerst nichts ändern.
das „Weißbuch für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ der Europäischen Kommission von 1993. 48
2.3 Weißbuch für „Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ der Europäischen Kommission von 1993
Den Ausgangspunkt für eine ganze Reihe von Initiativen für eine europäische Beschäftigungspolitik stellt, wie bereits erwähnt, das Weißbuch „Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung: Herausforderung der Gegenwart und Weg ins 21. Jahrhundert“ der Europäischen Kommission von 1993 dar, welches unter der Federführung des damaligen Kommissionspräsidenten Jacques Delores entstand. 49
Der Anlass zur Vorlage des Weißbuches war die europaweit einsetzende Rezession im Jahr 1992, welche die Arbeitslosigkeit auf ein neues Rekordhoch steigen und das Wirtschaftswachstum dramatisch sinken ließ. Zur Bekämpfung dieser Krise drängte Delores auf eine europäisch einheitliche Strategie. Der einberufene europäische Gipfel, der im Juni 1993 in Kopenhagen tagte, beauftragte die Kommission, dieses Weißbuch zu erstellen, welches Ende 1993 vorgelegt und auf dem im Dezember 1993 tagenden Gipfel der Europäischen Gemeinschaft erst beraten und schließlich beschlossen wurde. 50
Da die Europäische Union jedoch noch keine Handhabe für eine Koordinierung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik besaß und somit nicht auf
48 vgl. Rhein, Thomas (2003): Seite 2.
49 vgl. Bauer, Michael W./Knöll, Ralf (2003): Seite 33.
Das Weißbuch wird aus diesem Grund oftmals auch als „Delors-Weißbuch“ bezeichnet. 50 vgl. König, Heinz (1994): Seite 7 ff.
Delors wollte hiermit an den Erfolg des Weißbuchs zur Vollendung des Binnenmarktes von 1985 anknüpfen. Dies hatte die Kommission aufgrund der Wirtschaftskrise, bedingt durch die Rezession Anfang der siebziger und achtziger Jahre, vorgelegt, wodurch in der
Maßnahmen der Mitgliedstaaten einwirken konnte, musste sich das Weißbuch auf die „Analyse der Stärken und Schwächen der europäischen Ökonomie“ beschränken. 51 Dabei verdeutlichten die Ergebnisse im Delors-Weißbuch schon damals, dass die europäischen Arbeitsmarktprobleme als Folge der niedrigen Beschäftigungsquote sowie der geringen Beschäftigungsintensität des Wirtschaftswachstums zu sehen waren. 52
Als Ursache für die hohe Arbeitslosigkeit wurde:
das stark gestiegene Arbeitskräftepotenzial, - dieVernachlässigung von Zukunftsmärkten, - dierelativen hohen Kosten für gering qualifizierte Arbeit, die Rationali- - sierungsinvestitionenbegünstigte und die Schaffung von Arbeitsplätzen im Dienstleistungssektor hemmte,
die veralteten Beschäftigungssysteme 53 , - diezu geringe internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen - Unternehmensowie
die Tatsache, dass zu viele (arbeitssparende) Prozess- und zu wenige - Produktinnovationenvorgenommen wurden,
identifiziert, wodurch das Weißbuch die Probleme den europäischen Arbeitsmärkten und den dort versäumten strukturellen Anpassungen zuschrieb. 54
Folgezeit eine deutlich höhere Wachstumsrate der Wirtschaft und ein Beschäftigungswachstum von neun Millionen Arbeitsplätzen verzeichnet werden konnten. 51 vgl. Bauer, Michael W./Knöll, Ralf (2003): Seite 33 f. 52 vgl. Rhein, Thomas (1999): Seite 2.
53 Hierunter werden im Weißbuch die Bereiche: „Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsrecht, Beschäftigungspolitik, Bildungssysteme“ und der gesamte Bereich der „sozialen Sicherungssysteme“ subsummiert. 54 vgl. König, Heinz (1994): Seite 7 ff.
Diese wissenschaftlich fundierte Analyse der Stärken und Schwächen der europäischen Ökonomie sollte die Grundlage für einen „makroökonomischen Referenzrahmen“ bilden, welcher die Mitgliedstaaten „anleiten“ sollte, Veränderungen auf den Arbeitsmärkten vorzunehmen. 55 Aus diesem Grund enthielt das Weißbuch u. a. auch eine Reihe von struktur-, wettbewerbs- und beschäftigungspolitischen Vorschlägen sowie Empfehlungen, um die Lage auf den Arbeitsmärkten zu verbessern. 56
Diesem folgte ein „Aktionsprogramm zur Beschäftigungsförderung“, in dem z. B.
ein Infrastrukturprogramm zur Schaffung „transeuropäischer Netze“ in - denBereichen: „Verkehr, Telekommunikation und Umwelt“,
Präventionsmaßnahmen bei Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit durch - bessereQualifizierung,
eine Flexibilisierung des Arbeitsrechts, der Arbeitszeit und der Arbeitsor- - ganisation,
die Schaffung neuer Beschäftigungsfelder im Dienstleistungs- und Um- - weltbereichsowie
die Förderung des „Lebenslangen Lernens“ - vorgeschlagenwurden. 57
Mit diesem koordinierten Wachstumsprogramm und den Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen (u. a. durch stabile Haushalts- und Geldpolitik) sollten nicht nur Europas Wettbewerbsfähigkeit gestärkt, son- 55 vgl.Bauer, Michael W./Knöll, Ralf (2003): Seite 33 f.
56 vgl. Rhein, Thomas (1999): Seite 2. 57 vgl. Rhein, Thomas (1999): Seite 2.
dern auch bestehende Arbeitsplätze erhalten und notwendige neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden. 58
Hinzu kamen detaillierte und quantitative Zielvorgaben der Europäischen Kommission, wie z. B. die Halbierung der Arbeitslosenquote bis zum Jahre 2000 durch die Schaffung von mindestens 15 Millionen neuer Arbeitsplätze usw. 59
Zu diesem Zweck sollten von den Mitgliedstaaten innerhalb von fünf Jahren 600 Milliarden ECU 60 aufgebracht werden, was dazu führte, dass die Mitgliedstaaten die Erosion ihrer finanz- und wirtschaftpolitischen Unabhängigkeit fürchteten und in der Folge den Delors-Vorschlägen nur wenig Beachtung schenkten. 61 So konzentrierten sie ihre europapolitischen Aktivitäten weiterhin hauptsächlich auf die Entwicklung der Europäischen Währungs-und Wirtschaftsunion. 62
Trotz dieser geringen Beachtung durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union war das Weißbuch bis zur Verabschiedung der beschäftigungspolitischen Leitlinien (1997 in Luxemburg) Bezugspunkt für die europäischen Ini-
58 vgl.Keller, Prof. Dr. Berndt (1999): Seite 142.
In dem Weißbuch werden weiter zwei alternative Wege zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit in Europa aufgezeigt, auf welche im Zuge dieser Arbeit jedoch nicht näher eingegangen wird. Siehe hierzu: Hassel, Anke/Hoffmann, Reiner (1999): Seite 14 ff. 59 vgl. Keller, Prof. Dr. Berndt (1999): Seite 142.
60 European Currency Unit = engl.: Europäische Währungseinheit). Der ECU war eine Kunstwährung bzw. Rechengröße, die im Rahmen des Europäischen Währungssystems eingerichtet wurde. Er basierte auf einem Warenkorb, der die Währungen der ersten zwölf EU-Länder entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungskraft mit festen Beträgen enthielt (z. B. 0,6242 DM, 0,1976 Dän. Kronen etc.). Er fungierte von 1981 bis 1999 als Rechnungseinheit im Bereich der Europäischen Union und wurde als Bezugsgröße für den Wechselkursmechanismus verwendet, vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (www.13.04.2004): Seite 1 und wissen.de (www.13.04.2004): Seite 1. 61 vgl. Bauer, Michael W/Knöll, Ralf (2003): Seite 33 f. 62 vgl. Hardes, H.-Dieter (1999): Seite 208.
Die europäische Wirtschaftsunion umfasst einen einheitlichen Markt mit freiem Güter-, Kapital- und Personenverkehr, eine gemeinsame Wettbewerbspolitik und Verfahren für die Wirtschaftspolitik, vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (www.19.08.2004): Seite 3 und Pätzold, Jürgen (www.19.08.2004): Seite 9 f.
tiativen zur Beschäftigungspolitik, 63 wodurch es zur ideologischen, politischen und analytische Grundlage für ein koordiniertes europäisches Beschäftigungskonzept wurde. 64
2.4 Europäischer Rat in Essen im Dezember 1994
Als Europäischer Rat 65 (ER) werden die regelmäßigen Zusammenkünfte der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bezeichnet. Er tagt seit 1974 mindestens zweimal jährlich - im jeweiligen Land der EU-Präsidentschaft 66 - und gibt der Europäischen Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse. Auch werden dort die allgemeinen politischen Zielvorstellungen für die weitere Entwicklung festgelegt, wie im Dezember 1994 in Essen. 67
Die Arbeitslosigkeit stieg auch 1994 weiterhin an, wodurch sich der Handlungsdruck auf die Regierungen der Europäischen Mitgliedstaaten verstärkte. Außerdem war der „gemeinsame Kampf“ gegen die Arbeitslosigkeit nicht mehr ohne weiteres „renationalisierbar 68 “, nachdem er durch das Weißbuch, auf die Tagesordnung der Europäischen Union gelangt war. 69 Des Weiteren erwarteten die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union endlich Taten und nicht mehr nur leere Worte. 70 Zumal das Weißbuch keine Harmoni-
63 vgl.Rhein, Thomas (1999): Seite 2.
64 vgl. Das Portal der Europäischen Union (www.05.03.2004): Seite 1. 65 Der Europäische Rat war und ist noch heute die oberste Entscheidungsinstanz der Europäischen Union und erstattet dem Europäischen Parlament Bericht über seine Arbeit und über die Fortschritte der Europäischen Union. 66 Den Vorsitz führt jeweils der Regierungschef dieses Landes.
67 vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (www.13.04.2004): Seite 1 f. und wissen.de (www.13.04.2004): Seite 3.
68 In diesem Zusammenhang bedeutet „renationalisierbar“, dass die Themenfelder Arbeitslosigkeit und Beschäftigung nicht mehr ohne weiteres von der europäischen Ebene auf die nationalen Ebenen zurückgegeben werden konnten. 69 vgl. Bauer, Michael W./Knöll, Ralf (2003): Seite 34. 70 vgl. Hörburger, Hortense (1999): Seite 13.
sierung der europäischen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik einforderte, sondern konkrete Politikvorschläge machte, wie die Arbeitslosigkeit am besten zu bekämpfen sei. 71
Vor diesem Hintergrund beschloss der Europäische Rat in Essen 1994 eine Strategie zur Zusammenarbeit und zur Beschäftigungsförderung der Mitgliedstaaten, die sich überwiegend an den Vorschlägen des Weißbuches orientierte. 72 Außerdem räumte der Essener Gipfel, wie bereits im Weißbuch der Kommission von 1993 ausgeführt, ein, dass das wirtschaftliche Wachstum die Probleme der Beschäftigung und Arbeitslosigkeit in Europa allein nicht lösen kann. 73
Nach dieser Erkenntnis wurden insgesamt fünf Prioritäten nationaler Beschäftigungspolitik, die einen ersten qualitativen Sprung in der Europäischen Union darstellten, formuliert: 74
Die Förderung von Investitionen in die Berufsbildung. - DieSteigerung der Beschäftigungsintensität des Wirtschaftswachstums. - DieSenkung der Lohnnebenkosten. - DerÜbergang von passiver zu aktiver Arbeitsmarktpolitik. - DerAusbau von Maßnahmen zugunsten von Problemgruppen des Ar- - beitsmarktes.
Um die Arbeitsmärkte in Europa zu modernisieren, wurden die Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgefordert, die Empfehlung der Europäi-
71 vgl.Bauer, Michael W./Knöll, Ralf (2003): Seite 34.
72 vgl. Rhein, Thomas (1999): Seite 2. 73 vgl. Hassel, Anke/Hoffmann, Reiner (1999): Seite 14 f. 74 vgl. Hassel, Anke/Hoffmann, Reiner (1999): Seite 14 f.
schen Kommission in Mehrjahresprogramme 75 umzuarbeiten, mit denen vorrangig die fünf beschäftigungspolitischen Prioritäten umgesetzt werden sollten. 76
Auch wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, über die Umsetzung der Vorschläge der Europäischen Kommission jährlich Bericht zu erstatten. Diese Berichte sollten die zentralen Maßnahmen beinhalten, die von den Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Mehrjahresprogramme ergriffen wurden, deren Wirkung auf die Beschäftigungssituation erfassen und innovative Maßnahmen hervorheben. 77
Gleichzeitig wurden die Europäische Kommission und die zuständigen Ministerräte beauftragt, auf Basis dieser vorzulegenden Fortschrittsberichte, die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten zu „beobachten“ und zu „überprüfen“, 78 womit der Grundstein für den politischen Prozess, die Umsetzung und Überwachung der beschäftigungspolitischen Empfehlungen gelegt wurde. 79 Dieses sogenannte Monitoring-Verfahren, das in der Folge als „Essener Prozess“ bezeichnet wurde, diente zweieinhalb Jahre später als Vorlage für einen eigenen Titel „Beschäftigung“ in dem EG-Vertrag von Amsterdam. 80
Außerdem kann der Essener Gipfel als ein weiterer Schritt in Bezug auf eine gemeinsame Beschäftigungspolitik betrachtet werden, da viele Mitgliedstaa- 75 DieseMehrjahresprogramme werden auch als „Nationale Aktionsprogramm“ (NAP) bezeichnet.
76 vgl. Thomas, Sven (1999): Seite 36. 77 vgl. Thomas, Sven (1999): Seite 36. 78 vgl. Hassel, Anke/Hoffmann, Reiner (1999): Seite 14 f. 79 vgl. Rhein, Thomas (1999): Seite 2. 80 vgl. Schweighof, Johannis (2003): Seite 6.
Arbeit zitieren:
Karola Schmelzer, 2004, Analyse der europäischen Beschäftigungsstrategie, München, GRIN Verlag GmbH
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