Inhalt
Vorwort. 4
1. Einleitung. 5
2. Historische Aspekte. 6
2.1 Ein kurzer historischer Überblick zur Entwicklung in der Familie. 6
2.2 Ein kurzer historischer Überblick zur Entwicklung der Gewalt gegen Kinder. 9
3. Gesellschaft und Familie. 11
3.1. Die Familie als analytische Kategorie 11
3.2. Die Familie als Institution. 13
3.3. Rechtliche Standpunkte der Familie 14
3.4. Rechtliche Lage des Kindes im Rahmen der Jugendhilfe. 17
4. Zum Problem elterlicher Gewalt und Aggressionen. 19
4.1. Definition von Aggressionen. 20
4.2. Definition von Gewalt. 21
4.3. Zusammenfassung der Begriffe Aggressionen und Gewalt. 23
4.4. Misshandlung und Familie. 25
5. Formen der Gewalt gegen Kinder. 26
5.1 Körperliche (Physische) Misshandlung. 27
5.2 Vernachlässigung. 28
5.3 Seelische (Psychische) Gewalt. 28
5.4 Sexueller Missbrauch 29
6. Misshandlung und die Familienstruktur. 30
7. Zusammenhang von Familie und Gewalt. 32
2
8. Symptome und Folgen gewaltsamer Handlungen an Kindern. 34
8.1 Faktoren die Einfluss auf das Ausmaß der Folgen nehmen. 34
8.2 Folgen von körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt. 36
8.2.1 Körperliche und kognitive Beeinträchtigungen. 38
8.2.2 Soziale- emotionale Störungen. 40
8.2.3 Altersabhängige Folgen 41
9. Erklärungsansätze zur Gewalt gegen Kinder. 42
9.1 Das psychopathologische Erklärungsmodell. 42
9.2 Das sozial - situative Erklärungsmodell. 45
9.3 Das soziologische Erklärungsmodell. 46
10. Hilfen für betroffene Kinder. 47
11. Prävention und Intervention. 51
11.1 Prävention. 51
11.2 Intervention. 54
11.3 Ziele von Prävention und Intervention. 54
11.4 Grundlagen von Prävention und Intervention bei Gewalt. 57
11.4.1 Gesellschaft. 57
11.4.2 Bezugspersonen. 58
11.4.3 Kinder. 59
11.4.4 Potenzielle TäterInnen. 60
Schlussbemerkung. 61
Literaturverzeichnis. 63
Abbildungsverzeichnis. 65
3
Vorwort
Diesen Text von Astrid Lindgren habe ich durch Zufall im Internet entdeckt. Die Aussage des Textes hat mich zum Nachdenken gebracht, und ich fing an mich mit dem Thema zu beschäftigen.
1 Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Gewaltfreie Erziehung S.22
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1. Einleitung
Die vorliegende Arbeit thematisiert einen Teilbereich aus dem Komplex Gewalt und Familie. Insbesondere soll das Augenmerk auf Gewalt gegen Kinder gerichtet werden. In dieser Arbeit wird darlegt, wie es zu Aggression und Gewalt gegen Kinder kommen kann, und wie man sie verhindern bzw. wie man den Betroffenen helfen kann. Familie ist eine Institution in der Menschen einen wesentlichen Teil ihrer Sozialisation erfahren, nicht aber nur in der Familie in die sie geboren wurden. Kinder lernen auch in anderen Formen von Familie soziale Kommpetzen, wie z.B. der Stieffamilie , der Adoptionsfamilie oder der Pflegefamilie.
Die Familie ist kein feststehendes Gebilde, sondern sie unterliegt einem stetigen Wandel. So ist es angemessener von familiären Lebensformen zu sprechen, die eine differenziertere Umschreibung der Sozialisationsinstitution Familie unter heutigen Bedingungen ermöglicht. Da sich in der Entwicklung der Familie im Laufe der Jahre viel verändert hat, wird die Arbeit in zwei Punkten auf einen kleinen historischen Abriss und auf grundsätzliche Wandlungen der Familie eingehen.
Das Kind, dass geschlagen wird, entwickelt Ängste vor Bestrafung durch die Eltern, wenn sie beispielsweise "ungehorsam" waren oder den Erwartungshaltung der Eltern nicht entsprochen haben. Um etwas gegen die Gewalt gegen Kinder tun zu können, muss man die Struktur und Wirkungsmechanismen kennen. Verurteilungen und Skandalisierung helfen oft nicht, sondern verstärken eher die Aggressions- und Versagensgefühle der Eltern. In vielen Einzelfällen, bei denen psychologisch sozialarbeiterisch/ sozialpädagogisch interveniert wird, spielen Aggressionen und Gewalt eine wesentliche Rolle. Sozialarbeiterische Intervention, also Hilfe, kann nur dann wirksam sein, wenn sie nicht nur an den Symptomen ansetzt, sondern auch die gesellschaftlichen Zusammenhänge zwischen Gewalt und individuellen Notlagen ins Blickfeld rückt.
Insbesondere der Frauenbewegung und des Kinderschutzes ist es zu danken, dass Gewalt in der Familie enttabuisiert und in die öffentliche Diskussion gebracht wurde. Familie und Gewalt ist vor dem Hintergrund des Funktionierens einer modernen Gesellschaft, die eine
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Risikogesellschaft ist und in der Sozialarbeit/ Sozialpädagogik einen ihr zugewiesenen Platz hat, auch ein wichtiger Gegenstand wissenschaftlicher Auseinandersetzung. Bei diesem Thema handelt es sich zweifellos um einen komplexen Bereich der soziologische, psychologische und pädagogische Komponenten beinhaltet. In Anbetracht der beschränkten Möglichkeiten, die eine Belegarbeit eröffnet, geht es an dieser Stelle hauptsächlich um die Darstellung theoretischer Sichtweisen. Eine Verknüpfung mit praktischen Beispielen kann daher nur punktuell erfolgen.
2. Historische Aspekte
In diesem Abschnitt werden die historischen Aspekte von der Entwicklung der Familie und der Entwicklung der Gewalt gegen Kinder kurz dargestellt, da die Geschichte beider Punkte, ausführlich beschrieben, schon einer eigenen Arbeit bedarf. Daher wird das Thema Geschichte in diesem Abschnitt nur angeschnitten und nicht ausgiebig bearbeitet.
2.1 Ein kurzer historischer Überblick zur Entwicklung der Familie
In der Fachliteratur geht man davon aus, dass es „die Familie“ ,weder in der frühen Neuzeit noch in der Gegenwart, gab oder noch gibt. Vielmehr ist ein Nebeneinander typischer Familienkonstellationen zu verzeichnen, wobei eine Form mehr oder weniger dominant ausgeprägt ist. Um zu klassifizieren, spricht man von der traditionellen und der modernen Familie.
Mit Beginn der Industrialisierung, mit der damit verbundenen gesellschaftlichen Umschichtung, haben sich typische Merkmale der modernen Familie gezeigt und nach und nach durchgesetzt. Im Unterschied zur modernen Familie zeichneten sich die Familienformen der traditionellen Gesellschaft durch vielfältige unterschiedliche Familientypen aus. Im Hochmittelalter bis Anfang des 18. Jahrhundert herrschte in West- und Mitteleuropa eine bäuerliche Lebensform vor (ca. 80% der Bevölkerung waren in der Landwirtschaft beschäf-
6
tigt). Den Bauernhaushalten in der traditionellen Gesellschaft kam eine hohe soziale Relevanz zu. Das "ganze Haus" als Sozialform war charakteristisch. Der Personenverbund, d.h. alle Mitglieder der bäuerlichen Wirtschaft, bildeten eine soziale Einheit. Im "ganzen Haus" arbeiteten, lebten und wohnten Menschen verschiedenster Beziehungen zusammen. Bluts-verwandtschaft war nachgeordnet. So zählte auch das Gesinde zum "ganzen Haus". Handwerker, Kaufleute und der Adel lebten ebenfalls in der Form des "ganzen Hauses". Bemerkenswert ist auch, dass in der bäuerlichen Hausgemeinschaft vorwiegend zwei Generationen lebten. Die Anzahl der Dreigenerationenfamilien nahm erst im 19. Jahrhundert zu. Die bäuerliche Hausgemeinschaft wurde als Subsistenzwirtschaft bis ins 19. Jahrhundert geführt. Das bedeutete, dass die Mehrzahl der Höfe für den Eigenbedarf produzierten. Im "ganzen Haus" war Produktion, Konsumtion und Gemeinschaftsleben vereint. Unter Anleitung des Hausherren waren Männer, Frauen und Kinder in den Arbeitsprozess mit eingebunden. Die Bäuerin war nicht nur auf den Haushalt beschränkt, sondern immer auch mit in die Produktion integriert. Frauen wurden ebenso zu "Männertätigkeiten" hinzugezogen, zur Ernte, zu Stallarbeiten oder zu Gartenarbeiten. Partnerwahl war keine ausschließlich persönliche Angelegenheit, ausschlaggebend war vielmehr meist Besitz, Mitgift, Arbeitsfähigkeit und Gesundheit. Das Gefühl des Paares füreinander war dadurch untergeordneter Natur. Die gemeinsamen Kinder wurden innerhalb der Arbeits- und Lebensgemeinschaft aufgezogen und betreut. Dabei waren insbesondere ältere Schwestern und Mägde mit in die Erziehung der Kinder einbezogen und die Mutter dafür nicht allein zuständig. Die Kinder lernten am Beispiel der Eltern, der älteren Geschwister und des Gesindes, durch Miterleben und Mitarbeiten, soziale Kompetenzen. Wenn die eigene Kinderzahl das erforderliche Maß an Arbeitskräften überstieg, schickte man die Kinder, z.T. noch sehr jung, in fremde Dienste. 2
Im späten 18. Jahrhundert entstand das Familienbild der "modernen Familie". Diese Fami-lienform war Wesenszug bürgerlichen Wandels. Grundlegende Bedeutung hatte dabei die Trennung von Produktion und Reproduktion, von Arbeit und Leben. Die Familie wurde
2 Vgl. Böhnisch, Lothar; Lenz, Karl (Hrsg.): Zugänge zu Familien - ein Grundlagentext. In: Einführung in die
Familienpolitik. Weinheim, S. 12ff
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damit zum Inbegriff des Privaten und beschränkte sich zunehmend auf die "Kernfamilie". Dienstboten galten nunmehr als familienfremd.
Produktion und Reproduktion zerfielen in getrennte Lebensbereiche. Die Zuständigkeit wird geschlechtsspezifisch zugeordnet. Der Mann ging einer Erwerbsarbeit nach und sorgte für den Familienunterhalt. Für die Frau bedeutete das eine Entbindung von produktiver Arbeit. Sie konnte oder musste sich voll und ganz dem häuslichen und familiären Bereich widmen.
Neben der Haushaltsorganisation übernahm sie immer mehr emotionalpsychische Aufgaben innerhalb der Familie. Sie hatte u.a. dafür zu sorgen, dass der Mann sich von der anstrengenden Berufstätigkeit erholen konnte und die Kinder zu "tugendhaften" Menschen erzogen wurden. Damit verlagerte sich die Aufgabe der Frau, im Vergleich zur täglichen Existenzsicherung des Mannes, auf eine unsichtbare Ebene. 3 Mit der Entwicklung des neuen Familienmodells kam es zu einer Emotionalisierung der Gattenbeziehung. Zentrales ehestiftendes Motiv wurde die "Liebe". Persönliche Eigenschaften und nicht positionaler Status gaben mehr den Ausschlag in der Partnerwahl. Die Ehe entwickelte sich zunehmend zur Gefühls- und geistigen Gemeinschaft, die ein hohes Maß an Individualisierung voraussetzte und auch förderte. Die Eheleute waren nicht mehr bloße Rollenträger, sondern Individuen und als solche unersetzbar. 4 Das Verhältnis zu den Kindern hatte sich in der modernen Familie stark verändert. Zweck der Heirat wurde die Familiengründung und die Elternschaft, somit stellte sie die Vollendung der Ehe dar. Kinder wurden zum Liebespfand und zugleich zum Sinn der Ehe. Rosenbaum spricht davon, dass die Emotionalisierung der Ehebeziehung in die Emotionalisierung der Eltern-Kind-Beziehung nahtlos übergeht. Die distanzierte Einstellung der Eltern zu den Kindern wird durch intensive Hinwendung zu ihnen, vor allem durch die Mutter, abgelöst. Damit avancierte die Erziehung auch zur Hauptaufgabe der Mutter, die ihre Kinder liebt und sich dafür aufopfert.
Männer erschienen zunehmend als "Berufsmenschen" und schieden aus der unmittelbaren täglichen Erziehung aus. Die Frauen definierten sich zunehmend über die Mutterschaft.
3 Vgl. ebenda, S. 16ff.
4 Vgl. Lenz, Böhnisch: Zugänge, S.18.
8
Dieses Modell das scheinbar Komplimentarität zeigt, umfasst die geschlechtshierarchische Arbeitsteilung mit ihrem männlichen Dominanzanspruch. Aus der Ernährer- und Familienoberhauptposition erwuchs der Führungsanspruch des Mannes innerhalb der Familie. Angemerkt sei an der Stelle, dass mit der Herausbildung der bürgerlichen Familie auch die Arbeiterfamilie entstand. Im 19. Jahrhundert verließen massenhaft Menschen die dörfliche Gemeinschaft, bzw. ländliche Regionen, und damit auch die dort tragenden Unterstützungssysteme. Normen, Gewohnheiten und Schutz dörflicher Kontrolle wirkten damit nicht mehr. Es kam auch hier zu einer Trennung zwischen Wohnen und Arbeiten durch die Industrialisierung. 5
Die heutige Familie bzw. die verschiedenen familiären Lebensformen stehen in der Tradition dieser bürgerlichen Familienentwicklung. In der Moderne gerieten traditionelle Familienauffassungen erneut in eine Krise (Scheidung, Getrenntleben). Mit dem Bestreben von Frauen, nicht mehr die Rolle aus Mutter und Hausfrau übernehmen zu wollen, sich über den Arbeitsmarkt und eigene Erwerbstätigkeit zu emanzipieren, wird das bürgerliche Familienmodell in Frage gestellt. Ihre Lebenslagen verändern sich. Auch Männer müssen in diesem Prozess ihre Positionen verändern. Ihre Dominanz über die Ernährerrolle der Familie wird zunehmend hinterfragt. Dabei stellt sich auch die Rolle des Ernährers, in die Männer historisch hinein gewachsen sind, eine Last dar, da sie die Ver-antwortung für die Existenzgrundlage, des materiellen Wohlstandes haben und dies in ihrem Selbstverständnis durchaus als Druck bzw. Bürde empfinden.
2.2 Ein kurzer historischer Überblick zur Entwicklung der Gewalt gegen Kinder
Bereits vor Jahrhunderten waren Bestrafung, Züchtigung, Drohung mit Liebesentzug, Demütigung, Spott und Verachtung geläufige Praktiken im Umgang mit Kindern. Diese Methoden waren gesellschaftlich akzeptiert, weil man davon überzeugt war, auf diese Art und Weise Ordnung und Disziplin anerziehen zu können.
5 Vgl. ebenda, S. 19.
9
Vor etwa 5000 Jahren verwiesen bereits Klagelieder und Heldenerzählungen auf Kindes-misshandlung und Kindstötung. Kindstötung war damals zur Bevölkerungskontrolle, rituellen Opferung, aus Geldgier, aus Machtgier, auf Grund unzureichender Ernährung und auf Grund von Kannibalismus verbreitet. Demnach wird angenommen , dass in der Antike und im frühen Mittelalter zwischen einem Drittel und der Hälfte aller Neugeborenen getötet wurden. 6
Als sich der christliche Glaube zunehmen ausbreitete, wurde zwar dem Kindermord Einhalt geboten, jedoch blieb die Gewaltanwendung gegen Kinder nach wie vor bestehen. Die Vermittlung von Gehorsam gegenüber den Eltern, Autoritätsglauben und Besitzdenken zählte zu den obersten Prämissen der christlich- patriarchalischen Erziehung. Im Christentum fand aber auch sexuelle Gewalt gegen Kinder weite Verbreitung. Kleine Mädchen wurden für Geld und Macht als Ehefrauen eingetauscht. Zwar beschloss die katholische Kirche im Mittelalter ein Ehegesetz, in dem die weibliche Mündigkeit auf 12 Jahre festgelegt wurde, aber daran hielt man sich nicht. 7
In der Neuzeit und im Barock fand zu Zeiten der Hexenverfolgung auch die Inquisition von Kindern statt. Sie wurden zumeist der Kopulation mit den Teufel beschuldigt. Diese Kopulation war stets das Ergebnis einer zuvor vollzogenen Vergewaltigung durch einen Priester oder Adligen. Damit diese nicht zur Rechenschaft gezogen wurden, hat man die Kinder bestraft.
In der Zeit des Barocks häuften sich Kinderbordelle, -handel und -pornografie. Die Jungen wurden bevor sie ins Bordell kamen kastriert. Sexueller Kontakt zu Kindern war zu dieser Zeit sehr beliebt. 8
Die erste Kampagnen gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern entstanden in der Renaissance, es gelang allerdings bis ins 19. JH keine breite öffentliche Sensibilisierung des Problems. Erst zu Beginn des 20. JH wandelte sich das gesellschaftliche Bild vom Kind, als Gegenstand und Eigentum der Eltern, zu jenem eines eigenständigen, einmaligen Lebewesens. Das öffentliche Züchtigungsrecht wurde im 19. JH abgeschafft. In den Familien blieb es jedoch den Kindern gegenüber bis in das 20. JH nach wie vor aufrecht.
6 Vgl. Amann, G. & Wipplinger, R.: Sexueller Missbrauch S. 39
7 Vgl. ebenda S. 39
8 Vgl. ebenda S. 52
10
Als Rechtssubjekt sind Kinder letztlich seit Mitte des 20. JH anerkannt, als Kindesinteressen auch tatsächlich in der Judikatur verankert wurden. Es entstanden Kinderschutzbewegungen und allmählich wurden Kinderschutzgesetze geschaffen. Führt man sich die historische Entwicklungen bezüglich Gewalt gegen Kinder vor Augen, könnte man meinen, dass in Anbetracht der mittlerweile bestehenden gesetzlichen Vormerkungen, des gestiegenen Status der Kinder, der sinkenden Geburtenrate und des vergleichsweise hohen Wohlstandes westlicher Industriestaaten etc., kaum noch Gewalt gegen Kinder bestünde, diese Erkenntnis ist jedoch falsch.
Das Schlagen der eigenen Kinder ist gesellschaftlich immer noch akzeptiert, nur härtere Formen der Gewalt werden bestraft. Doch wo macht man die Unterscheidung zwischen leichter und harter Form von Gewalt ?
In den westlichen Industrieländern sind die härteren Fälle vorwiegend schwere Kindes-misshandlung oder sexuelle Gewalt.
Die Missbilligung von Gewalt gegen Kinder hat sich, trotz internationaler Konventionen, eher in den industrialisierten westlichen Ländern durchgesetzt. Insofern gehören Gewalterfahrungen in vielen Nationen nach wie vor zur alltäglichen Realität von Kindern.
3. Gesellschaft und Familie
An diesem Punkt spielt die Gesellschaft unmittelbar in die Familie hinein, in das Familienklima, die Kommunikationsstruktur usw. Deshalb sollen im Folgenden die verschiedenen Ebenen der Familie beschrieben werden.
3.1 Die Familie aus analytischer Sicht
Eine Familie ist durch die Zusammengehörigkeit von zwei (oder mehreren) aufeinander bezogenen Generationen gekennzeichnet. Die Beziehung ist eine Eltern-Kind-Beziehung, d.h. aus Sicht des Kindes ist es die Herkunftsfamilie und aus Sicht der Eltern ist es die
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Eigenfamilie. Das Aufeinanderbezogensein begründet eine besondere Generationsbeziehung. Die Ausgestaltungspalette ist dabei groß. Als Kernfamilie wird ein Ehepaar mit einem oder mehreren Kindern bezeichnet.
Diese Familienform dominiert kulturell im 20. Jahrhundert und entspricht der "Normalfamilie".
Demnach konstituiert sich die Familie als Gruppe aus zusammengehörigen Personen, wobei die Generationsbeziehung eine entscheidende Rolle spielt. Familien entsprechen dem Strukturtypus der persönlichen Beziehung.
Zum Verhältnis von Ehe und Familie sei kurz angemerkt, dass diese nicht identisch sind. Die Ehe kann früher als die Familie da sein, oder später hinzukommen. Die Ehe begründet keine Familienzugehörigkeit. Für Familie ist die Übernahme oder Anerkennung der Eltern-Position gegenüber einem oder mehreren Angehörigen einer früheren Generation ausschlaggebend. 9
Vater- und Mutterschaft lassen sich nach biologischen und sozialen Faktoren unterscheiden. Die Zeugung begründet die biologische Vaterschaft. Die biologische Mutterschaft wird mit Konzeption, Schwangerschaft und Geburt des Kindes begründet. In der modernen Gesellschaft wird die biologische Vater- bzw. Mutterschaft durch Übernahme von Vater- und Mutterposition anerkannt. Eine Vater oder Mutterposition kann auch übernommen werden, ohne dass sie biologisch begründet ist. Dies trifft für Stief- und Adoptionsfamilien und bei heterogen Inseminationen (Ei- oder Samenspende einer dritten Person) zu.
Eine Adoption untermauert die soziale Elternschaft. Bei Adoptionsfamilien wird zwischen Fremd- und Verwandtenadoption unterschieden. In den meisten Fällen muss anfangs eine Fremdheit zum Kind überwunden werden, bis es wie ein eigenes Kind gesehen werden kann. Im Gegensatz dazu schafft Schwangerschaft und Geburt eine engere Bindung an das Kind und zugleich Zeit, sich auf das Kind einzustellen und elterliche Zuständigkeit und Verantwortung zu übernehmen.
Die Stieffamilie kann als ein verbreiterter Typus einer Fragmentierung von Elternschaft angesehen werden. Wenn nach der Trennung oder durch Tod eines Elternteils der andere
9 Vgl. Böhnisch, Lenz: Zugänge zu Familien, S.28ff
12
eine neue Beziehung eingeht, übernimmt eine Person im Nachhinein in einer bereits bestehenden Familie eine Elternposition. Dies kann durch Heirat (eheliche Stieffamilie) oder eine gemeinsame Haushaltsführung (nichteheliche Stieffamilie) entstehen. Die Stieffamilie ist meist dadurch gekennzeichnet, dass die Übernahme der Elternschaft durch die Kinder als solche anerkannt wird. Hier treten nicht selten erhebliche Konflikte auf. Besonders bei älteren Kindern, bei denen der "biologische" Elternteil außerhalb der Familie lebt und Kontakt zu seinen Kindern hält, kann das dazu führen, dass der Stiefelternteil nicht zum "sozialen" Elternteil, sondern zu einer mehr oder weniger bedeutsamen Nebenrolle in der Haushaltsgemeinschaft wird. Oft kommt es zu doppelter Stiefelternschaft oder zum Beziehungsgeflecht der zwei Kernfamilien. In der primären Stieffamilie lebt das Kind überwiegend, in der anderen Stieffamilie ist das Kind zeitweise. 10
3.2 Die Familie als Institution
Im folgenden Abschnitt soll Familie als Institution betrachtet werden. Verallgemeinernd kann man sagen, dass Institutionen dadurch gekennzeichnet sind, dass sie Verhalten bündeln, ausrichten und besondere Aufgaben zuordnen. Sie schaffen dadurch beständige und wiederkehrende Handlungsabläufe, indem sie Regeln und Wertvorgaben geben. Es werden habitualisierte Handlungsmuster entwickelt, gespeichert und tradiert, die somit als Orientierung und Entlastung für den Einzelnen gelten. Die institutionelle Seite von Familie umfasst Vorstellungen, die verbindlich bestimmen, wodurch sich eine Familie auszeichnet und welche Forderungen an die Mitglieder bestehen. Die gegenwärtig dominierenden Leitbilder beziehen sich sehr stark auf bürgerliche Familienleitbilder. An die Familie als Institution werden hohe Erwartungen geknüpft. So wird Liebe, unbedingte Zuneigung, Erwartung einer engen Bindung und vor allem die der persönlichen Erfüllung und des persönlichen Glücks favorisiert. 11
10 Vgl. ebenda, S. 32ff
11 Vgl. ebenda, S. 34.
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Rebecca Diezmann, 2004, Gewalt gegen Kinder in der Familie, München, GRIN Verlag GmbH
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