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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Die Geschichte der Erhebungsinstrumente
2.1. Die Volkszählung 4
2.2. Der Mikrozensus 4
3. Methode
3.1. Die Volkszählung 5
3.2. Der Mikrozensus 6
3.3. Die Fortschreibung 7
4. Nutzen und Gründe der Erhebungen
4.1. Die Volkszählung 7
4.2. Der Mikrozensus 8
5. Mikrozensus versus Volkszählung 9
6. Das BverfG-Urteil 11
7. Die Volkszählung 2001
7.1. Allgemeines 12
7.2. Das Bundesmodell 12
7.3. Das Ländermodell 13
8. Aktuelle Volkszählungen im Ausland
(Beispiele Türkei und China) 15
9. Fazit 16
10 Literaturliste 17
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1. Einleitung
Die systematische oder gezielte Datenerhebung der Bevölkerung ist keine neuzeitliche Errungenschaft. In verschiedenen Kulturen ist das Sammeln von Informationen über die Bevölkerung schon seit der Antike bekannt. Regelmäßige Volkszählungen fanden unter anderem im alten Ägypten oder dem Römischen Reich statt. Das bekannteste Beispiel ist die Bevölkerungserhebung zu Beginn der traditionellen Weihnachtsgeschichte. Für Maria und Josef ist sie Anlass, nach Palästina zu kommen. Im Jahre sieben vor Christus dienten die gewonnenen Daten nicht zu Zwecken der Sozialforschung. Sie waren administrativer Natur und sollten dem damaligen Kaiser Herodes Auskunft über die Zahl der Kriegstauglichen und Steuerzahler geben (Diekmann, 1999, Seite 78).
Bedeutung und Umfang sozioökonomischer Daten haben nicht zuletzt durch den rasanten Fortschritt im Technologiebereich kontinuierlich zugenommen. Heute beruhen wichtige Planungsentscheidungen des politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens auf den gesammelten Daten. So sind sie unter anderem maßgebend für die Verteilung der Steuern, wie wir im Verlauf unseres Referates noch aufzeigen werden. Dieses beschäftigt sich mit der Volkszählung und dem Mikrozensus. Im ersten Abschnitt des Referates zeichnen wir die Geschichte und Entwicklung der beiden Erhebungsinstrumente nach. Im anschließenden Themenkomplex wenden wir uns der Methode zu. Hierbei behandeln wir vor allem Vorgehensweise, Ablauf und Inhalte der Erhebungen. Obwohl der Focus unseres Referates auf den Instrumenten Volkszählung und Mikrozensus liegt, wenden wir uns aus Gründen der Vollständigkeit in einem weiteren Punkt der personenbezogenen Fortschreibung zu. Die vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten der erhobenen Daten leiten einen weiteren Gliederungspunkt ein: die „pro-und-contra-Argumente“ der Volkszählung.
Die Debatte um das Für und Wider einer Volkszählung schlug vor allem im Vorfeld der für 1983 geplanten Erhebung hohe Wellen. Kontroverse Diskussionen und Verfassungsbeschwerden führten zum Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts, das wir im Rahmen unseres Referates ebenfalls behandeln. Ehe wir unsere Arbeit mit einem Fazit abschließen, geben wir noch einen Ausblick auf die für das Jahr 2001 geplante Volkszählung innerhalb der Europäischen Union. Ferner stellen wir im Schlussteil des Referates die Praxis des Erhebungsinstruments Volkszählung am Beispiel der Türkei und China auf.
Wir kommen nun zu unserem ersten Punkt, der geschichtlichen Entwicklung beider Erhebungsinstrumente.
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2. Die Geschichte der Erhebungsinstrumente
2.1. Die Volkszählung
Die Geschichte der Volkszählungen in Deutschland kann bis ins Kaiserreich zurückdatiert werden. Dunkle Schatten wirft eine zeitliche Reflexion vor allem auf das nationalsozialistische Deutschland. In diesem Abschnitt deutscher Geschichte kam es im Jahre 1939 zu einer Volkszählung, die der gesonderten Erfassung von Juden diente und die Basis für deren systematische Verfolgung lieferte (Costas, 1985, Seite 72).
In den Anfangsjahren der Bundesrepublik Deutschland wurden Volkszählungen im zehnjährigen Turnus durchgeführt. Ohne Schwierigkeiten verliefen die Erhebungen der Jahre 1950, 1961 und 1970. Die Verteilung der Kosten führte im Vorfeld der für 1981 geplanten Vollerhebung zu Differenzen zwischen Bund und Ländern. Ergebnis: Die Verschiebung der Zählung auf das Jahr 1983. Nachdem im Frühjahr 1982 eine Einigung erzielt wurde, regten sich kritische Stimmen und Proteste innerhalb der Bevölkerung. Beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gingen insgesamt 1223 Verfassungsbeschwerden gegen die Vollerhebung ein. Die Verfassungshüter nahmen die Beschwerden zum Anlass, am 13. April 1983 eine einstweilige Anordnung zur Aussetzung der geplanten Volkszählung zu erlassen. Gegenstand der Verfassungsklagen war die Registrierung und Katalogisierung des vorgesehenen Erhebungsprogramms der Persönlichkeit, welche nach Ansicht der Kritiker nicht mit der Würde des Menschen vereinbar sei. Außerdem wurde moniert, dass das Erhebungsprogramm nicht den Geboten der Normenklarheit und Verhältnismäßigkeit genüge und gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoße. Im Dezember 1983 verkündete das BVerfG sein Urteil, woraufhin die geplante Volkszählung ausgesetzt wurde. Am 13. November 1984 verabschiedete die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP einen verfassungskonformen Gesetzentwurf. Dieser hatte eine Volkszählung für das Jahr 1986 ins Auge gefasst, wurde aber erst bei der letzten Volkszählung in Deutschland am 15. Mai 1987 umgesetzt.
2.2. Der Mikrozensus
Der Mikrozensus wurde in der Bundesrepublik erstmals im Jahre 1957 durchgeführt. Das zweite Erhebungsinstrument wird alljährlich im Mai erhoben und hat somit eine wesentlich kürzere Periodizität als die Volkszählung. Bis 1974 wurden zusätzlich 0,1 % der Haushalte im vierteljährlichen Turnus befragt. Umfassendere Gesetzesvorgaben sowie zahlreiche Zusatzprogramme ergänzten den Fragekatalog im Laufe der Jahre. Mit fortschreitender Technik - vor allem im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung - erhöhten sich die Analysemöglichkeiten des Mikrozensus.
Des Sozialforschers Freud` war des Datenschützers Leid. So regten sich in der deutschen Bevölkerung auch gegen den Mikrozensus Misstöne. Obwohl die Proteste qualitativ und quantitativ moderater ausfielen als bei der Volkszählung und das Volkszählungsurteil des BVerfG eine Aussetzung des Mikrozensus nicht verlangte, wurde dieser in den Jahren 1983 und 1984 nicht erhoben. Der Juni 1985 brachte
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eine erhebungstechnische Neuerung: Ein neues Mikrozensusgesetz, dessen Inhalt den Gesetzestext des Jahres 1957 um ein vielfaches an Länge übertraf. Ziel war es, den vom BVerfG eingeforderten Datenschutzvorgaben zu genügen. Die Eignung des Verfahrens wurde in einer zweijährigen Testerhebung (1985 bis 1987) geprüft. Seit 1985 wird der Mikrozensus wieder im jährlichen Turnus erhoben (Esser, 1989, Seite 165 ff).
3. Methode
3.1. Die Volkszählung
Eine Volkszählung ist eine Totalerhebung (Vollerhebung). Sie sieht eine Auskunftspflicht vor, die jede Person gesetzlich dazu verpflichtet, den Fragekatalog wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Befragt werden alle Haushalte. Ein relativ konstanter Kernbereich an Fragen sammelt demographische Daten, Angaben und Informationen über die Bevölkerung sowie die Bereiche Wohnung, Arbeitsstätte und Beruf. Von der Zählung der Arbeitsstätten sind landwirtschaftliche Betriebe ausgeschlossen, da diese in der Landwirtschaftszählung gesondert erfasst werden. Der Fragekatalog bezieht sich auf Geschlecht, Alter, Familienstand, Religion, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Unterhaltsquellen, Beteiligung am Erwerbsleben, Wirtschaftszweig, ausgeübte Tätigkeit, soziale Stellung im Beruf, Ausbildung, Pendlerverhalten und benutzte Verkehrsmittel (Costas, 1985, Seite 72). Idealtypisch sollen mit Hilfe der Volkszählung Daten von hoher Zuverlässigkeit sowie tiefer sachlicher und regionaler Gliederung gewonnen werden. Die Ergebnisse aller Zählungsteile sollen vergleichbar und kombinierbar sein, so dass die Bögen unter anderem gleichlautende Fragestellungen beinhalten und zum selben Zeitpunkt erhoben werden müssen.
Um die Erhebung durchzuführen, werden ausgewählte Zähler verpflichtet. Die Zähler teilen die Fragebögen aus und sammeln sie auch wieder ein. Die Befragten füllen die Bögen selbstständig aus, wobei der Zähler bestimmte Definitionen oder Items erläutern darf. Einem Zähler untersteht ein Bezirk von 40 bis 100 Haushalten, den er anhand von Regionallisten erfasst. Jedes Gebäude taucht nur auf einer Regionalliste auf, so dass das Risiko einer doppelten Befragung und einer damit verbunden Ergebnisverzerrung minimiert wird. Bei der Auswahl der Zähler wird darauf geachtet, dass die Zählertätigkeit nicht mit dem Berufsinteresse kollidiert. Ein solcher Fall, der die Zahl potentieller Zähler erheblich minimiert, liegt unter anderem bei Polizeibeamten sowie bei Bediensteten der Finanz- und Meldebehörden vor. Außerdem sollen die Zähler nicht in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung eingesetzt werden.
Die Koordination einer Volkszählung erfordert die Einrichtung von Erhebungsstellen, deren Aufgabe unter anderem die Einteilung des Gemeindegebietes in Zähl- und Arbeitsbezirke, das Informieren der jeweiligen Öffentlichkeit sowie das Anwerben, die Schulung und der gezielte Einsatz der Zähler. Hinzu kommen die Kontrolle und Entschädigung der Zähler, die Sammlung und termingerechte Weitergabe der Erhebungsunterlagen an die Statistischen Landesämter.
Arbeit zitieren:
Stefan Rampfel, Diana Reich, Thomas Plünnecke, 2001, Volkszählung und Mikrozensus, München, GRIN Verlag GmbH
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