Einleitung
Im Rahmen des Seminars „Gewalt in häuslichen Lebensgemeinschaften“ referiere ich über die Entstehung und Entwicklung der deutschen Frauenhäuser seit den 70er Jahren bis heute.
Ich beginne mit einer Definition des Begriffes Frauenhaus und stelle danach die Hilfsangebote von Frauenhäusern vor, die nach dem Frauenhausbericht der Bundesregierung(1988) kennzeichnend für alle deutschen Frauenhäuser sind. Danach zeige ich verschiedene Daten und Zahlen, die die heutige Situation verdeutlichen. Als Nächstes gebe ich einen kurzen historischen Abriss, um aufzuzeigen, wie, warum und von wem Frauenhäuser in Deutschland gegründet wurden. Nachfolgend stelle ich die zwei Arten von Frauenhäusern, die Autonomen und die Verbandlichen, vor. Dabei bearbeite ich ihre verschiedenen Konzepte, Arbeitsweisen und politischen Ansätze, um deutlich zu machen, wie stark sie in ihren Anfangsjahren differenzierten. Im Laufe des Referates wird dargestellt, dass beide Arten sich allmählich so stark annäherten, dass heute kaum noch Unterschiede bestehen. Danach gehe ich auf die Finanzsituation der Frauenhäuser ein und ende mit einem Fazit. Eine Fragestellung, die ich im Fazit beantworten möchte, ist, ob die Frauenhausarbeit Erfolg hatte und ob sie ihre Anfangsvorstellungen im Laufe der letzten 30 Jahre realisieren konnten. Weitere Fragestellungen möchte ich abschließend der Gruppe vorstellen und gemeinsam diskutieren. In der Ausarbeitung des Referates fo lgen die Literaturliste, ein Anhang über den §72BSHG und die verwendeten Folien
1.Definition Frauenhaus
„Frauenhäuser sind Zufluchtstätten für Frauen, die durch ihren Ehemann/Partner oder andere Personen in ihrem häuslichen Bereich körperlich oder psychisch misshandelt werden, sowie für Kinder misshandelter Mütter. Als Opfer häuslicher Gewalt finden sie in F. Schutz vor weiterer Misshandlung und Unterstützung bei der Überwindung ihrer Misshandlungserfahrungen sowie bei der Entwicklung eines selbstbestimmten, gewaltfreien Lebens. F. engagieren sich weiter in der Anti-
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Gewalt- und Öffentlichkeitsarbeit, um über die Einzelfallhilfe hinaus Gewalt gegen Frauen in der Gesellschaft abzubauen.“ (Zit. Fachlexikon der sozialen Arbeit, 2002,S.348)
2. Kennzeichnende Hilfsangebote in Frauenhäusern
„Zusammenfassend sind folgende Hilfsangebote nach dem Frauenhausbericht der Bundesregierung(1988) kennzeichnend für alle Frauenhäuser:
- Hilfe für die misshandelten Frauen und ihre Kinder mittels Unterstützungsleistungen zur Wiedergewinnung des psychischen Gleichgewichts;
- Beratung in familien- und sozialrechtlichen Angelegenheiten, sowie bezüglich der psychischen und körperlichen Gesundheit;
- pädagogische Kinderbetreuung
- Hilfe bei der Wohnungssuche und Beratung nach der Frauenha uszeit. Die daraus erwachsende Vielfalt der Aufgaben, Ansprüche und Anforderungen, nicht zuletzt auch an die eigene Person, ist das Hauptmerkmal der Frauenhausarbeit. In Frauenhäusern fließen alle traditionellen Ansätze und Methoden der sozialen Arbeit zusammen:
- Einzelhilfe durch Aufnahme- und Beratungsgespräche sowie durch konkrete Unterstützungs- und Hilfeleistungen;
- Gruppenarbeit mit allen Bewohnerinnen (Hausversammlungen) oder mit spezifischen Gruppen (Gesprächsgruppen, Müttergruppen etc.)
- Gemeinwesenorientierung durch Öffentlichkeitsarbeit, Aufbau einer Fachbasis aller beteiligten Stellen und Einrichtungen, Aufklärungsarbeit in Behörden, Polizeistationen, Schulen etc.
Als besondere Aufgaben kommen weit auseinanderliegende Tätigkeitsbereiche hinzu wie z. B.:
- Migrantinnenarbeit mit Frauen aus verschiedensten Ländern und mit unterschiedlichsten Problemen.
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- Arbeit mit suchtgefährdeten und süchtigen sowie psychisch erkrankten Frauen, bis sie gegebenenfalls in passende Einrichtungen weitergeleitet werden können. “ (Zit. Brückner, 2002, S.120/121)
- 3.Zahlen und Daten zu Frauenhäusern
Es bestehen in Deutschland heute ca. 400 Frauenhäuser, davon ca.280 in den alten und 120 in den neuen Bundesländern. (vgl. Fachlexikon der sozialen Arbeit, 2002 S.348) Davon existierten im Osten 33 autonome Frauenhäuser, im Westen 120 autonome Häuser (Internet 1) Die höchste Dichte an Frauenhäusern pro Kopf hat Thüringen, die niedrigste Dichte ist in Bayern.
Pro Jahr suchen ca. 45 000 Frauen Zuflucht in Frauenhäusern, dazu kommt noch etwa die gleiche Anzahl von Kindern, so dass ca. 90 000 Menschen jährlich geschützt werden müssen. (vgl. Fachlexikon der sozialen Arbeit, 2002 S.348) Brückner nennt höhere Zahlen, sie berichtet, dass auf durchschnittlich 100 Frauen 125 bis 135 Kinder aufgenommen werden, was in Folge eine Gesamtzahl von über 100000 Menschen jährlich bedeuten würde. .(vgl. Brückner,2002, S.105) Der Aufenthalt der einzelnen Frauen im Frauenhaus variiert zwischen einigen Stunden und bis zu 2 Jahren, viele Frauen suchen das Frauenhaus nicht nur einmalig, sondern mehrfach auf. (vgl. Dokumentation BMFJ, 1992, S.188) Die meisten Frauen, die in ein Frauenhaus kommen, wurden ca. seit einem Jahr vom Partner misshandelt, 20% der Bewohnerinnen erduldeten Misshandlungen über 10 Jahre oder noch länger, bevor sie sich an das Frauenhaus wandten.(vgl. Brückner, 2002, S.105)
Die Mehrheit der Frauen stammt aus unteren Einkommensschichten, dabei besitzen vier Fünftel einen Schulabschluss, meistens ist das ein Hauptschulabschluss. Cirka 20% der Frauen ist bei Eintritt im Frauenhaus erwerbstätig, ca.25% der Frauen bezieht zu diesem Zeitpunkt bereits Sozialhilfe (vgl. Brückner, 2002, S.105),was darauf schließen lässt, dass die übrigen 55% vom Einkommen des Partners abhängig waren.
75% der Frauen sind zwischen 20 und 40 Jahre alt. (vgl. Brückner, 2002, S.105)
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Der Anteil von Migrantinnen schwankt regional von 3% bis 80%, allerdings stieg der Anteil der ausländischen Frauen überproportional zum Migrationsanstieg (vgl. Brückner, 2002, S.106). Es ist ein Wandel bei der Nationalität zu beobachten, während früher hauptsächlich „Gastarbeiterinnen“ aus der Türkei, Jugoslawien und Italien ein Frauenhaus aufsuchten, verlagerte sich das aktuell auf Asiatinnen, Osteuropäerinnen und Afrikanerinnen. Brückner erklärt diese Veränderung mit den aktuellen Problemen des Frauenhandels, Flüchtlingsbewegungen und Öffnung der Ostgrenzen.
Schätzungsweise 30% der Frauen kehren nach dem Aufenthalt im Frauenhaus zu ihren Partnern zurück. (vgl. Nachrichten Parität 1/1997, S.23 in Brückner, 2002 S.109)
4. Historie, Entstehung der Frauenhäuser
Das erste Frauenhaus Europas wurde nicht gezielt gegründet, sondern entwickelte sich Anfang der 70er Jahre in London aus einem Frauenzentrum, das ursprünglich Raum für Sozialkontakte bieten sollte. Die Gründerin Erin Pizzey wurde sehr schnell mit misshandelten Frauen konfrontiert, die sie spontan aufnahm, um ihnen Schutz zu gewähren.
“ Von diesem Haus ging eine Signalwirkung aus, die den Nerv der Zeit traf“ (zit. Glahn, 1998, S. 22) und es bildeten sich weltweit Initiativen, die die Neueröffnungen von Frauenhäusern durchsetzten. In Deutschland entstanden Frauenhäuser durch das Engagement der Neuen Frauenbewegung. Ihr Anspruch ging nicht nur in Richtung von Fürsorge und Hilfestellung, sondern hatte einen zentralen politischen Hintergrund. Die weit verbreitete, aber totgeschwiegene Gewalt an Frauen durch Ehemänner und Partner wurde öffentlich thematisiert und skandalisiert. Dadurch erhielten einerseits die Betroffenen die Möglichkeit, ihre Situa tion zu reflektieren und das ihnen widerfahrene Unrecht zu erkennen. Andererseits führte die Sensibilisierung der Bevölkerung zu einer öffentlichen Anerkennung der Problematik und ebnete den Weg für die Eröffnung des ersten Frauenhauses Deutschlands.
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Das wurde nach jahrelangem Kampf um Anerkennung, passende Räumlichkeiten und Finanzierung 1976 in Berlin eröffnet. Es wurde als Modellprojekt vollständig durch Senat und Bund finanziert, erhielt eine Zusicherung der Unterstützung für drei Jahre und konnte konzeptionell und inhaltlich völlig frei arbeiten. (vgl.Glahn, 1998, S.23 ) Die staatliche Finanzierung wurde von den Initiatorinnen zwiespältig betrachtet, weil Autonomieverlust und Institutionalisierung befürchtet wurde. Andererseits hätte eine Finanzierung, die nur auf Spenden basiert, keine kontinuierliche Sicherheit geboten. Für staatliche Finanzierung sprach, dass die Gesellschaftsstruktur, die aus feministischer Sicht verantwortlich für Gewalt an Frauen war, damit auch Verantwortung für Wiedergutmachung und Veränderung trage. Dadurch wurde von einer, als patriarchalisch hierarchisch definierten, Regierung verlangt, sich durch finanzielle Unterstützung der Frauenhäuser und Frauenrechte selbst in Frage zu stellen und eine Veränderung herbeizuführen. Dem Wiederstand und der Ablehnung der Regierenden wurde durch intensive Öffentlichkeitsarbeit begegnet und nur durch den anwachsenden Druck der Bevölkerung konnte mit der Arbeit begonnen werden. Die aus der Neuen Frauenbewegung entstandenen Frauenhäuserwerden als autonome Frauenhäuser bezeichnet, hatten einen deutlich politischen Hintergrund und wurden als unabhängige gemeinnützige Vereine ( meist „Frauen helfen Frauen“ ) gegründet. Nachdem die autonomen Frauenhäuser ihre Finanzierungsforderungen durchgesetzt hatten, stellten u.a. auch kirchliche Träger und die Arbeiterwohlfahrt Anträge auf Finanzierung eigener Frauenschutzhäuser. Autonome Frauen betrachteten diese Häuser als Gegenhäuser, weil sie sie für gesellschaftskonform, unpolitisch und auf einer außerfamiliären Ebene weiter entmündigend betrachteten. Ein Vorwurf war, dass lediglich Symptome kuriert, aber gesellschaftliche Veränderung weiterhin verneint würde.(vgl. Glahn, 1998, S.28) Brückner vertritt in diesem Zusammenhang eine differenziertere Sichtweise, sie spricht von einer „wachsenden Anerkennung des Problems von Gewalt gegen Frauen in Partnerschaften“, und beschreibt die meisten verbandlichen Häuser, als ähnlich orientiert wie die autonomen Frauenhäuser. Nur ein geringer Teil der verbandlichen Häuser habe sich selbst als Gegenhaus verstanden, die sich einer familienorientierten Ausrichtung zuwandten.(vgl. Brückner, 2002,S.99)
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Beide Arten von Frauenhäusern, ob verbandlich oder autonom, haben sich im Laufe der Zeit so angenähert ,dass nur noch wenige Unterschiede existieren und inzwischen Zusammenarbeit auf lokaler und nationaler Ebene stattfindet. (vgl. Fachlexikon der sozialen Arbeit,2002, S.348 und Dokumentation BMFJ, 1992, S.197)
5.Besonderheiten der autonomen Frauenhäuser
Die Arbeit in den autonomen Frauenhäuser war je nach Größe, Standort und Vorstellungen der Mitarbeiterinnen verschieden ausgerichtet und konnte daher nicht verallgemeinert werden. Jedoch waren in allen autonomen Frauenhäusern bestimmte politische Haltungen und Arbeitsgestaltungen gleich : „Dazu gehört, daß
autonome Frauenhäuser in der Regel aus einer Initiativgruppe der autonomen Frauenbewegung entstehen
Frauenhäuser Frauen und ihren Kindern bei physischer und psychischer Mißhandlung Schutz bieten
die Frauen und Kinder zu jeder Tages-und Nachtzeit ins Haus kommen können im Haus ausschließlich Frauen leben und arbeiten
die Bewohnerinnen ihr Leben und ihren Alltag selbst in die Hand nehmen und organisieren
die Mitarbeiterinnen die im Haus wohnenden Frauen hierbei unterstützen, , z.B. durch parteiliche Beratung, Information und Begleitung bei Behördengängen, alltagspraktische Hilfen
die Mitarbeiterinnen im Team arbeiten, es keine Leiterin gibt Männer nicht beraten werden
Öffentlichkeitsarbeit und jede Arbeit, die sich gegen die gesellschaftlichpatriarchalen Gewaltstrukturen aktiv richtet, Bestandteil der Frauenhausarbeit sind“ (Zit.Sirowy 1991:18 in Dokumentation BMFJ, 1992, S.190/191) Oberstes Prinzip der autonomen Frauenhäuser war und ist, Frauen höchstmögliche Autonomie auf allen Ebenen zu sichern, um sie zu ermächtigen. Ihr Auftrag beinhaltet daher sowohl Schaffung von Frauenautonomie in der Gesellschaft durch politische Aktivitäten, Autonomie von Normen unterstützenden Trägern eines
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Frauenhauses, wie auch Eigenständigkeit jeder Mitarbeiterin und jeder Bewohnerin des Hauses.
Durch das Kennenlernen eines neuen Lebensmodells, dass im Frauenhaus durch die omnipräsente Selbstbestimmung vorgelebt wird, sollen Frauen ermächtigt werden, den Kreis der Fremdbestimmung zu durchbrechen, um ein eige nständiges, gewaltfreies Leben für sich zu realisieren.
5.1.Politische Arbeit
„Geschlagen zu werden ist nicht das Merkmal der Frauen, sondern einer
Aus feministischer Sicht sicherten sich Männer über Jahrhunderte die Macht in der Gesellschaft, die männliche Sichtweise wurde in allen Bereichen als die Norm festgelegt. Frauen wurden als Mutter oder Ehefrau in eingegrenzte Bereiche, wie den häuslichen Aufgabenkreis gedrängt. Durch die Industrialisierung wurde die Erwerbsarbeit vom privaten Haushalt abgetrennt und den Frauen die unbezahlte reproduzierende Hausarbeit übertragen, während Männer die produktive bezahlte Erwerbsarbeit als ihren Bereich beanspruchten. Da in einer kapitalistischen Gesellschaft Vermögen auch Macht bedeutet, konnte bezahlte Arbeit ermächtigen und ermöglichte Eigenständigkeit. Damit wird deutlich, das unbezahlte Reproduktionsarbeit Frauen entmächtigte und ihrer Autonomie beraubte. Die reproduktiv tätigen Frauen wurden dem, als privat definierten, unpolitischen, unwichtig und ohne Macht ausgestatteten Bereich zugeordnet. Aufgrund dieser gesellschaftlichen Struktur oblag dem Mann die zentrale Rolle bei der Aufrechterhaltung der sozialen Ordnung innerhalb der Familie. Vergleichbar mit der Regierung, die mit ihrer staatlichen Gewalt die Ordnung im Lande kontrollierte. Da diese Strukturen, mit gewissen Einschränkungen, bis heute überlebt haben, wurde die Gewalt an Ehefrauen als privater Bereich betrachtet, den der Ehemann nicht öffentlich zu rechtfertigen hatte und der, wenn überhaupt, nur in Extremfällen strafrechtlich verfolgt wurde. Nini verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass
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Arbeit zitieren:
Anja Schumacher Antonijevic, 2004, Geschichte und Entwicklung autonomer und verbandlicher Frauenhäuser in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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