Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS......................................................................................................................... II
ABBILDUNGSVERZEICHNIS IV
TABELLENVERZEICHNIS V
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS. VI
1 EINFÜHRUNG 1
1.1 PROBLEMSTELLUNG UND ZIELSETZUNG DER ARBEIT. 3
1.2 AUFBAU DER ARBEIT. 4
2 LANDESBANKEN IM WANDEL. 7
2.1 DEFINITIONEN DER LANDESBANK UND STAATSGARANTIEN. 7
2.1.1 Landesbanken 9
2.1.2 Staatsgarantien. 9
2.1.2.1 Anstaltslast. 10
2.1.2.2 Gewährträgerhaftung 11
2.2 VEREINBARUNGEN ZUM WEGFALL DER STAATSGARANTIEN ZWISCHEN EU-KOMMISSION UND
DEUTSCHLAND 12
2.3 FOLGEN DES WEGFALLS DER STAATSGARANTIEN 14
2.3.1 Bewertung der Landesbanken durch Rating-Agenturen 15
2.3.1.1 Veröffentlichung von Landesbanken-Ratings ohne Staatsgarantien. 15
2.3.1.2 Beurteilungskriterien der Rating-Agenturen 17
2.3.2 Neuausrichtung der Geschäftsmodelle und Strategien ausgewählter Landesbanken. 19
3 GRUNDLAGEN DER ASSET SECURITIZATION - INSBESONDERE DER CDO 23
3.1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 24
3.2 HISTORIE UND ÜBERBLICK ÜBER DIE INTERNATIONALE ENTWICKLUNG DES
VERBRIEFUNGSMARKTES 27
3.2.1 Beginn der Asset Securitization in den USA 27
3.2.2 Marktentwicklung in Europa. 28
3.3 STRUKTUR EINER CDO-VERBRIEFUNG 31
3.3.1 Ablauf der Asset Securitization einer CDO. 32
3.3.2 Beteiligte an der Transaktion 35
3.3.2.1 Originator 35
3.3.2.2 Zweckgesellschaft. 36
3.3.2.3 Investoren 39
3.3.2.4 Rating-Agenturen. 39
3.3.2.5 Service-Agent 42
Inhaltsverzeichnis
3.3.2.6 Treuhänder 43
3.4 ANFORDERUNGEN AN DIE ZU VERBRIEFENDEN VERMÖGENSWERTE 46
3.5 ARTEN DES FORDERUNGSTRANSFERS 48
3.5.1 True Sale-Verbriefung 48
3.5.2 Synthetische Verbriefung. 51
3.5.2.1 Fully funded-Struktur. 53
3.5.2.2 Partially funded und unfunded Struktur 56
3.5.3 Vor- und Nachteile der True Sale- und synthetischen Verbriefung 57
3.6 EINORDNUNG DER CDO ZU DEN ARTEN DES KREDITRISIKOTRANSFERS 60
3.7 ZAHLUNGSSTROMMANAGEMENT 62
3.7.1 Pass-Through-Konstruktion 63
3.7.2 Pay-Through-Konstruktion. 65
3.8 SICHERUNGSKONSTRUKTIONEN 66
3.8.1 Sicherungen durch den Forderungsverkäufer 67
3.8.2 Sicherungen in der Verbriefungsstruktur 68
3.8.3 Sicherungszusagen Dritter 70
4 HSH NORDBANK UND IHR CDO „OCEAN STAR“ 72
4.1 STRATEGIE UND ZIELE DER HSH NORDBANK 72
4.2 STRUKTUR DER CDO „OCEAN STAR 2004 74
5 MOTIVE DER LANDESBANKEN ALS ORIGINATOR AM BEISPIEL DER HSH NORDBANK 80
5.1 ENTLASTUNG DES REGULATORISCHEN EIGENKAPITALS 81
5.1.1 Voraussetzungen für die Anerkennung durch die BaFin. 83
5.1.1.1 True Sale-Verbriefung. 84
5.1.1.2 Synthetische Verbriefung 86
5.1.2 Eigenkapitalanrechnung bei der Verbriefung 87
5.2 VERBESSERUNG DES RISIKOMANAGEMENTS 89
5.2.1 Erfolgsrisiko 91
5.2.1.1 Ausfallrisiko. 92
5.2.1.2 Zinsänderungsrisiko. 94
5.2.2 Liquiditätsrisiko 96
5.3 STEIGERUNG DER REPUTATION 99
5.4 REFINANZIERUNG 100
5.4.1 Erweiterung der Refinanzierungsquellen. 101
5.4.2 Wirkung auf Zahlen der Bankbilanz. 103
6 SCHLUSSBETRACHTUNG. 107
6.1 ZUSAMMENFASSUNG. 107
6.2 AUSBLICK 109
LITERATUR - UND QUELLENVERZEICHNIS 111
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Unterscheidung von ABS nach Asset-Klassen
Abbildung 2: Emissionsvolumen europäischer Verbriefungen (in Mrd. EUR)
Abbildung 3: Prozentuale Marktaufteilung der ABS-Emissionen in Europa.
Abbildung 4: Grundprinzip einer CDO-Transaktion
Abbildung 5: Anspruchsrangfolge und Risikotragung
Abbildung 6: Beteiligte an der Asset Securitization
Abbildung 7: True Sale-Transaktion
Abbildung 8: Struktur eines Credit Default Swaps (CDS)
Abbildung 9: Struktur einer Credit Linked Note (CLN)
Abbildung 10: Synthetische Struktur (fully funded)
Abbildung 11: Synthetische Struktur (partially funded)
Abbildung 12: Instrumente des Kreditrisikotransfers
Abbildung 13: Zahlungsstrommanagement-Varianten.
Abbildung 14: Struktur der CDO "Ocean Star 2004"
Abbildung 15: Liquidiätsmäßig-finanzielle Risiken im Kreditgeschäft
Abbildung 16: Verbriefung einer offenen Festzinsposition.
Abbildung 17: Auswirkung des Forderungsverkaufs auf die Bankbilanz
Tabellenverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Landesbanken-Ratings von Standard Poor 16
Tabelle 2: Langfristige Emissions-Ratings für ABS-Transaktionen. 41
Tabelle 3 : Vorteile der True Sale- und synthetischen Verbriefung. 59
Tabelle 4: Tranchen des CDO „Ocean Star 2004" 77
Tabelle 5: Zusammenfassende Daten zum CDO „Ocean Star 2004" 79
a. M. am Main (Frankfurt) Abb. Abbildung ABS Asset Backed Securities Abs. Absatz AG Aktiengesellschaft Art. Artikel Aufl. Auflage BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BAKred Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen BAV Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen BAWe Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel BayernLB Bayerische Landesbank Bd. Band BdB Bundesverband deutscher Banken BGB Bürgerliches Gesetzbuch BZ Börsen-Zeitung bzw. beziehungsweise ca. circa CBO Collateralized Bond Obligation CDO Collateralized Debt Obligation CDS Credit Default Swap CLN Credit Linked Note CLO Collateralized Loan Obligation CMBS Commercial Mortgage Backed Securities DBW Die Betriebswirtschaft ders. derselbe Diss. Dissertation DIW Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DSGV Deutscher Sparkassen- und Giroverband DVBL Deutsches Verwaltungsblatt DVFA Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management
Abkürzungsverzeichnis
DZ Bank Deutsche Zentral- und Genossenschaftsbank e.V. eingetragener Verein EDV Elektronische Datenverarbeitung EGV Vertrag der Europäischen Gemeinschaft EU Europäische Union EUR Euro evtl. eventuell EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft f. folgende (Seite) FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung ff. folgende (Seiten) FTD Financial Times Deutschland GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung HB Handelsblatt Helaba Landesbank Hessen-Thüringen Hrsg. Herausgeber HSH HSH Nordbank HVB HypoVereinsbank i.e.S. im engeren Sinn i.w.S. im weiteren Sinn ISDA International Swaps and Derivatives Association IWF Internationaler Währungsfonds Jg. Jahrgang KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau KWG Gesetz über das Kreditwesen LB Landesbank LBBW Landesbank Baden-Württemberg LPC Limited Purpose Company LRP Landesbank Rheinland-Pfalz LZ Laufzeit MBS Mortgage Backed Securities Mio. Millionen Mrd. Milliarden Nr. Nummer
Abkürzungsverzeichnis
OECD Organisation of Economic Cooperation and Development R Rundschreiben RMBS Residential Mortgage Backed Securities RoE Return on Equity S&P Standard & Poor`s s. siehe SaarLB Landesbank Saar S. Seite sog. so genannte SPC Special Purpose Company SPE Special Purpose Entity SPV Special Purpose Vehicle TH Technische Hochschule TU Technische Universität u.a. unter anderem Univ. Universität USA United States of America USD United States Dollar v. vom vgl. vergleiche WestLB Westdeutsche Landesbank WS Wintersemester WuB Wirtschafts- und Bankrecht z.B. zum Beispiel ZfgK Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen
1 Einführung
1 Einführung
Seit Beginn der achtziger Jahre ist auf den internationalen Finanzmärkten ein verstärkter Trend zur Verbriefung (Securitization 1 ) von Finanz-und Kreditbeziehungen zu beobachten. 2
Dabei haben sich folgende zwei Hauptrichtungen herausgebildet. Zum einen nutzen Großunternehmen im Zuge der Globalisierung der Märkte die Möglichkeit, sich über die Ausgabe von Wertpapieren unmittelbar an den Kapitalmärkten zu refinanzieren. Dadurch bekommen die Unternehmen zur klassischen Bankkreditfinanzierung unter Umständen eine kostengünstigere Alternative, wobei die Kreditinstitute ein Stückweit ihrer Dominanz als Kreditgeber einbüßen. Dieser Prozess zur Umgehung der Banken als Finanzintermediäre 3 wird als „Desintermediation” bezeichnet. 4
Im Gegensatz zur Verdrängung des Bankkredites durch Wertpapieremissionen, ist die zweite Hauptrichtung durch die Umwandlung bereits vorhandener unternehmenseigener Aktiva in Wertpapiere gekennzeichnet. 5 Bei dieser Verbriefungsform, die „Asset Securitization“ genannt wird, finanziert sich eine Bank oder ein Unternehmen dadurch, dass
1 In Anlehnung an das englische Wort für Wertpapiere „Securities”, wird die Verbriefung von Finanzierungen „Securitization” genannt. Dabei wird die amerikanische Schreibweise gewählt, da diese Verbriefungsform in den USA ihren Ursprung hatte. Im Folgenden werden die Begriffe „Securitization“, „Asset Securitization“ und „Verbriefung“ synonym verwendet. Vgl. Ohl, H.-P. (1994), S. 1.
2 Vgl. Rosar, M. (2000), S. 1.
3 Finanzintermediäre sind Vermittler auf den Geld-, Kapital- und Kreditmärkten, wie z.B. Kapitalanlagegesellschaften und Versicherungen, die neben den Banken zwischen Kapitalangebot und -nachfrage vermitteln. Vgl. boerse.ARD.de.
4 Vgl. Bär, H.P. (1997), S. 21 f. und eingehendere Untersuchung zur Bankenintermediation vgl. Süchting, J./ Paul, S. (1998), S. 12 ff. sowie Paul, S. (1994).
5 Vgl. Bär, H.P. (1997), S. 25.
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1 Einführung
Forderungen aus der Bilanz an eine zu diesem Zweck gegründete Gesellschaft übertragen werden.
Die Gesellschaft finanziert den Ankauf der Forderungen durch die Emission von Wertpapieren, den so genannten Asset Backed Securities (ABS), die wörtlich mit „durch Aktiva gedeckte Wertpapiere” zu übersetzen sind. 6
Im Prinzip sind alle Aktiva 7 der Bilanz zur Verbriefung geeignet, falls sie einerseits abtretbar sind und andererseits regelmäßige und prognostizierbare Cash Flows generieren. 8 Die Zahlungen aus den Forderungen stehen zur Verfügung, um die Ansprüche der in ABS investierten Kapitalmarktteilnehmer zu befriedigen. Dabei ist die Bonität der ABS von der des Forderungsverkäufers (Originator) unabhängig. Somit können sich auch Unternehmen mit einem schlechteren Standing am Kapitalmarkt zu guten Konditionen refinanzieren. 9
Die Möglichkeit der günstigen Liquiditätsbeschaffung ist, neben weiteren Verbriefungsgründen, ein Ziel des Assetverkäufers. Des Weiteren kann mit der Auswahl der Forderungen, die aus der Bilanz verkauft werden, die Risikostruktur der verbleibenden Vermögenswerte verbessert werden. Ausschließlich für Kreditinstitute kann aufgrund aufsichtsrechtlicher Vorgaben die Eigenkapitalentlastung im Vordergrund stehen. 10
Im nächsten Abschnitt wird die Problemstellung der Diplomarbeit in Bezug auf die Landesbanken erläutert. Bei möglichen Lösungsansätzen, die behandelt werden, nimmt die Asset Securitization eine zentrale Rolle ein.
6 Vgl. Böhmer, M. (1999), S. 163.
7 In dieser Arbeit werden die Begriffe „Aktiva“, „Vermögenswerte“ und „Assets“ synonym verwendet.
8 Vgl. Bär, H.P. (1997), S. 170 f.
9 Vgl. ebenda, S. 28.
10 Vgl. Litten, R./ Christea, S. (2003), S. 214.
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1 Einführung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit
Am 17. Juli 2001 einigten sich die Bundesrepublik Deutschland und die Wettbewerbsbehörde der Europäischen Union darauf, dass die staatlichen Garantien für die öffentlich-rechtlichen Sparkassen und Landesbanken in Deutschland ersatzlos wegfallen sollen. Die Garantien verstoßen nach Meinung des Bundesverbandes Deutscher Banken, der Europäischen Bankenvereinigung und der Europäischen Kommission gegen die Grundsätze des europäischen Binnenmarktes, weil sie eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten der öffentlichen Kreditinstitute darstellen. In einer Verständigung zwischen den beteiligten Parteien einigte man sich auf eine Übergangsfrist bis zum 18. Juli 2005, in der die Garantien in Form von Gewährträgerhaftung und Anstaltslast noch Be-stand haben sollen. 11
Durch den Wegfall der staatlichen Garantien droht den Landesbanken eine Herabstufung ihrer erstklassigen Bonität, was steigende Refinanzierungskosten an den Kapitalmärkten zur Folge hätte. Auch die Sparkassen, die zwar fast alle kein Rating und keinen direkten Kapitalmarktzugang haben und sich überwiegend über Kundeneinlagen refinanzieren, sind vom Wegfall der Garantien betroffen. Bei ihrer Refinanzierung können sie nicht mehr von den günstigen Konditionen der Landesbanken profitieren. Zudem könnten sie als mögliche Anteilseigner der Landesbanken gezwungen sein, weiteres Kapital zur Verfügung zu stellen, falls finanzielle Probleme auftreten sollten. 12
Der Fokus der vorliegenden Diplomarbeit ist auf den bevorstehenden Wegfall der Staatsgarantien, die Folgen für die Landesbanken und mögliche Lösungsansätze gerichtet.
Die Landesbanken befinden sich hinsichtlich ihrer Strategien und Geschäftsmodelle in einer Neuorientierungsphase, die zum Ziel hat, ihre
11 Vgl. Collmann, H./ Wambold, M. (2003), S. 14 ff.
12 Vgl. Struve, A./ Schwaldt, N. (2004).
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1 Einführung
Ratings zu verbessern bzw. die höheren Refinanzierungskosten zu kompensieren. 13
In dem Zusammenhang wird die Verbriefungstechnik Collateralized Debt Obligation (CDO) als ein vielseitig einsetzbares Kapitalmarktinstrument vorgestellt. In der Diplomarbeit wird herausgearbeitet, inwiefern die CDO die Landesbanken in ihren Bemühungen um ein gutes Rating unterstützen kann. Die Asset Securitization mit CDOs bietet eine Reihe von flexiblen Einsatz- und Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Liquiditäts- und Risikosteuerung, dem Ertrags- und Eigenkapitalmanagement und der Einhaltung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen.
1.2 Aufbau der Arbeit
Die Diplomarbeit ist in sechs Kapitel untergliedert, wobei die Einführung bereits das erste und die Schlussbetrachtung das letzte Kapitel darstellen.
Die Asset Securitization wird ausschließlich aus Perspektive von Kreditinstituten, insbesondere von Landesbanken, betrachtet. Dabei agieren die Banken als Initiator der Securitization bzw. als Originator, das heißt als Verkäufer von Forderungen.
Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit der Problematik der wegfallenden Staatsgarantien, welche durch Rating-Herabstufungen bei den Landesbanken spürbar wird. Nachdem die Begriffe „Landesbank“, „Anstaltslast“ und „Gewährträgerhaftung” definiert wurden, werden die Gründe beschrieben, die zum bevorstehenden Wegfall der Staatsgarantien führen. Im Mittelpunkt dabei steht die Verständigung zwischen der Kommission der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland im Juli 2001.
13 Vgl. Davidson, C. (2002), S. 42 f.
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1 Einführung
Bei der Feststellung, inwiefern sich das Rating der Landesbanken ohne die staatlichen Garantien verändern wird, spielen internationale Rating-Agenturen, wie Standard & Poor´s und Moody`s, eine entscheidende Rolle. Die Agenturen haben den Landesbanken Kriterien mitgeteilt, worauf ihre Bonitätseinschätzungen beruhen. Einige Hauptkriterien, welche die Rating-Ermittlung beeinflussen, werden vorgestellt. Kapitel zwei endet mit einer Übersicht, in welchen Bereichen die Landesbanken Änderungen in ihren Geschäftsmodellen und strategischen Plänen bereits verwirklicht haben bzw. verwirklichen wollen. [Kapitel 2]
Das dritte Kapitel handelt von der Asset Securitization, wobei insbesondere auf die Verbriefungstechnik Collateralized Debt Obligation (CDO) eingegangen wird. Nach den Definitionen der Asset Securitization, der ABS bzw. CDO wird ein Überblick über die Entwicklung des deutschen und internationalen Verbriefungsmarktes gegeben. Danach werden die Funktionsweise einer klassischen CDO-Struktur sowie die Aufgaben möglicher Beteiligter erläutert.
Grundsätzlich kann die Asset Securitization den Forderungstransfer auf zwei Arten durchführen. Die beiden Möglichkeiten - True Sale- und synthetische Verbriefung - werden mit ihren Merkmalen sowie Vor- und Nachteilen erläutert.
Im Anschluss werden zwei Alternativen beschrieben, wie die Zins- und Tilgungszahlungen aus den verbrieften Forderungen an die Investoren weitergeleitet werden können. Das gewählte Zahlungsstrommanagement liefert einen Beleg dafür, wie vielfältig und flexibel eine CDO-Verbriefung konstruiert werden kann.
Das dritte Kapitel schließt mit der Darstellung von verschiedenen Sicherungskonstruktionen, die für den Initiator der Asset Securitization zwar mit Kosten verbunden sind, dafür aber zu einer gewünschten Bonität führen können. [Kapitel 3]
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1 Einführung
Zunächst wird im Kapitel vier die derzeitige Strategie der Landesbank HSH Nordbank dargelegt, innerhalb dieser die Securitization von Assets eine bedeutende Rolle spielt.
Zudem wird die von der Landesbank initiierte CDO „Ocean Star 2004“ vorgestellt. [Kapitel 4]
Das fünfte Kapitel soll Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, wie Landesbanken mit Unterstützung von CDOs auf die bevorstehenden Veränderungen und die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten reagieren können. Dazu werden die Motive der HSH Nordbank für ihre CDO-Transaktion untersucht. Der Reihe nach geht es um das regulatorische Eigenkapital, das Risikomanagment, die Reputation und die Refinanzierung. Die Refinanzierungsmöglichkeit ergibt sich nicht bei der CDO „Ocean Star 2004“, kann aber dennoch ein wichtiges Verbriefungsmotiv sein. [Kapitel 5]
Im sechsten und letzten Kapitel wird ein Fazit gezogen, inwiefern die Verbriefung mittels CDO die Landesbanken in der Zeit ohne Staatsgarantien unterstützen kann. Außerdem wird versucht, in einem Ausblick die zukünftige Entwicklung der Landesbanken vorzuzeichnen. Dabei geht es auch um die Bedeutung der Landesbanken als Originator im Hinblick auf die Zusammenarbeit im Sparkassenverbund.
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2 Landesbanken im Wandel
2 Landesbanken im Wandel
Die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute stehen vor einschneidenden Veränderungen ihrer Geschäftsmodelle und strategischen Ausrichtungen. Durch den Wegfall der Staatsgarantien verlieren Landesbanken und Sparkassen die Hauptgrundlage für die Sicherung ihrer Institute und ihrer Einlagen. Die Tatsache, dass Liquiditätsengpässe und Verluste bei Sparkassen und Landesbanken durch ihre Anstaltsträger - Stadt, Kommune (Sparkasse) oder Bundesland (Landesbank) - ausgeglichen werden, verhalf den öffentlich-rechtlichen Instituten bisher zu einer erstklassigen Bonität. Vor allem Landesbanken profitieren davon, da sie sich mit sehr guten Ratings günstig am Kapitalmarkt refinanzieren können.
2.1 Definitionen der Landesbank und Staatsgarantien
Die Landesbanken zählen genauso wie die Sparkassen zu den öffentlich-rechtlichen Banken. Darunter versteht man Kreditinstitute, die im Gegensatz zu den privaten Banken im „Eigentum” staatlicher Körperschaften stehen und in der Regel besondere Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen. Die Bezeichnung „Bank” ist funktional zu verstehen und umfasst daher auch die nicht als Bank benannten „Sparkassen”. 14
In Deutschland gliedert sich der Bankensektor in drei Säulen: die Privat-, die Genossenschafts- und die öffentlich-rechtlichen Banken. Landesbanken und Sparkassen gehören dem Deutschen Sparkassen-und Giroverband (DSGV) an, welcher keine formelle Institution oder Organisation mit eigenen Strukturen ist. Unter dem Verband lassen sich u.a. folgende öffentlich-rechtlichen Finanzdienstleister zusammenfas- 14 Vgl.Kinzl, U.-P. (2000), S. 23.
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2 Landesbanken im Wandel
sen: 489 Sparkassen, 11 Landesbanken, 11 Landesbausparkassen und 15 regionale Erstversicherungsgruppen. 15
Die DekaBank 16 , die ebenfalls zur Sparkassen-Finanzgruppe gehört, bildet zusammen mit den Landesbanken die Spitzengruppe der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute in Deutschland. 17 In den einzelnen Bundesländern existieren Sparkassengesetze, die den Sparkassen und Landesbanken die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts sowie einen öffentlichen Auftrag zuweisen. Die Tätigkeit der Banken unterliegt dem so genannten Regionalprinzip, welches eine Begrenzung des Geschäftsgebiets beinhaltet. Das bedeutet zum einen, dass das Geschäftsgebiet deckungsgleich mit dem verwalteten Gebiet des öffentlichen Trägers - meist Stadt oder Kommune - ist und zum anderen, dass somit Wettbewerb unter den Kreditinstituten vermieden werden soll. Das Regionalprinzip findet bei den Sparkassen strikte Anwendung, wohingegen die Regelung bei Landesbanken in ihrer teilweise internationalen Ausrichtung weniger streng gesehen wird. 18
Sparkassen refinanzieren sich im Wesentlichen über Kundeneinlagen, Sparkassenbriefe und Schuldscheindarlehen. Die beiden letztgenannten Instrumente werden an Landesbanken verkauft, die sich wiederum am Kapitalmarkt refinanzieren.
15 Vgl. Fröhlich, N./ Huffschmid, J. (2002), S.112 und vgl. o.V. (06.05.2004).
16 Die DekaBank, Anfang 1999 aus der Fusion Deutsche Girozentrale - Deutsche Kommunalbank - und Deka GmbH hervorgegangen, ist als ein Zentralinstitut der deutschen Sparkassenorganisation vor allem im Wholesale Banking (Firmenkundengeschäft) und im Investmentfondsgeschäft aktiv.
17 Vgl. Davidson, C. (2002), S. 42.
18 Vgl. Hasselmann, A. (2000), S. 203 f.
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2 Landesbanken im Wandel
2.1.1 Landesbanken
Die Landesbanken sind Staats- und Kommunalbanken sowie Sparkassenzentralbanken. In ihrer Tätigkeit unterstützen sie kommunale Körperschaften und die Sparkassen in der Erfüllung ihrer Aufgaben. Landesbanken wickeln als Girozentralen den bargeldlosen Zahlungsverkehr für die Sparkassen ab, verwalten die bei ihnen angelegten Sparkassenguthaben und stellen den Sparkassen im Bedarfsfall Liquidität zur Verfügung. 19
Als Staats- und Kommunalbanken finanzieren die Landesbanken den überwiegenden Kapitalbedarf der Öffentlichen Hand und übernehmen deren Abwicklung des Zahlungsverkehrs. 20 Ebenso wie die Sparkassen haben die Landesbanken mit ihrem öffentlichen Auftrag eine Regionalfunktion. Die Funktion besteht in der Förderung der regionalen Wirtschaft in Form einer Unterstützung geographisch und strukturell benachteiligter Gebiete. 21 Dabei soll die Förderung der regionalen Wirtschaft im Vordergrund stehen und nicht die Gewinnmaximierung. Gemäß den Sparkassengesetzen der Länder können die Landesbanken alle bankmäßigen Geschäfte betreiben, die der Ausführung ihres Auftrages dienen. 22 Zu den Geschäftsfeldern gehört kein Massengeschäft mit Privatkunden (Retailgeschäft), sondern nur Geschäfte mit Großkunden und institutionellen Anlegern.
2.1.2 Staatsgarantien
Bevor auf die Konsequenzen aus dem Wegfall der Staatsgarantien für die öffentlich-rechtlichen Banken eingegangen wird, werden die Begriffe der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung definiert.
19 Vgl. Schmidt, W. (1998), S. B 4.
20 Vgl. Hasselmann, A. (2000), S. 195 zit. n. Gleske, C. L. (1996), S. 219.
21 Vgl. ebenda, zit. n. Thode, B. (1994), S. 173.
22 Vgl. ebenda, S. 196 zit. n. Gerick, A. (1996), S. 51.
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2 Landesbanken im Wandel
2.1.2.1 Anstaltslast
Die Anstaltslast ist ein Instrument der Institutssicherung und bezeichnet die Verantwortung der Öffentlichen Hand für ihre Unternehmen. Sie ist in jedem Sparkassengesetz kodifiziert. Das Rechtsinstitut stellt eine Verpflichtung des Trägers dar, „die wirtschaftliche Basis der Anstalt zu sichern, die Anstalt für die gesamte Dauer ihres Bestehens funktionsfähig zu halten und etwaige finanzielle Lücken (Unterbilanz) durch Zuschüsse oder auf andere geeignete Weise auszugleichen”. 23 Die Verpflichtung erstreckt sich nicht nur auf die Leistung eines Nachschusses im Überschuldungsfall, sondern auch auf die Zurverfügungstellung ausreichend haftender Eigenmittel im Sinne des KWG 24 . Dadurch wird eine schadensvorbeugende Wirkung erzielt.
Die Anstaltslast betrifft nur das Innenverhältnis zwischen Träger und seiner Anstalt, wobei sich Auswirkungen auf Dritte allenfalls indirekt ergeben. 25
Gläubiger der Kreditinstitute öffentlichen Rechts können durch die Anstaltslast keinen Direktanspruch auf Ausstattung gegenüber deren Anstaltsträgern herleiten.
Die öffentlich-rechtliche Ausstattungspflicht aus der Anstaltslast greift nur solange der Anstaltsträger an seinem Anstaltszweck festhält. Das bedeutet, dass die Anstaltslast zur Sicherung eines Instituts dient, jedoch keine Bestandsgarantie bietet. In einigen Sparkassengesetzen ist die Option vorgesehen, eine Sparkasse aufzulösen, da die Sparkassen zu den freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben der Kommunen zählen. 26
23 König, C. (1995), S. 821.
24 Gesetz für das Kreditwesen, das in seiner ursprünglichen Fassung am 01. Januar 1962 in Kraft trat. Vgl. Schirenbeck, H. (1999), S. 298.
25 Vgl. Kemmler, I. (2001), S. 16.
26 König, C. (1995), S. 824 f.
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2 Landesbanken im Wandel
2.1.2.2 Gewährträgerhaftung
Die Gewährträgerhaftung begründet keine Pflichten des öffentlichen Trägers gegenüber seinem Institut, sondern verschafft im Gegensatz zur Anstaltslast den Gläubigern einen Direktanspruch gegenüber dem Gewährträger. Der Gewährträger ist verpflichtet, unbegrenzt für alle Verbindlichkeiten der Bank im Falle der Zahlungsunfähigkeit einzustehen. Somit ist die Gewährträgerhaftung ein Instrument der Einlagen-und Gläubigersicherung und wirkt nicht vorbeugend, sondern schadenregulierend. 27
Wie die Anstaltslast ist auch die Gewährträgerhaftung in allen Sparkassengesetzen kodifiziert. Die Haftung ist subsidiär, das bedeutet, der Gläubiger muss erfolglos die Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Sparkasse bzw. Landesbank betrieben haben. Aufgrund der Subsidiarität ist die Gewährträgerhaftung mit einer Ausfallbürgschaft vergleichbar. Ein Unterschied zur Bürgschaft ist darin zu sehen, dass die Bürgschaft an eine bestimmte Forderung gebunden ist, wohingegen die Gewährträgerhaftung die generelle Übernahme einer unbestimmten Anzahl von Haftungskonstellationen darstellt. 28
Die praktische Bedeutung der Gewährträgerhaftung bleibt jedoch insgesamt gering, da die Solvenz der öffentlich-rechtlichen Banken durch die Anstaltslast gesichert wird. 29
27 Vgl. Hasselmann, A. (2000), S. 135.
28 Vgl. ebenda.
29 Vgl. ebenda, S. 137 zit. n. Gleske, C. L. (1996), S. 203.
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2 Landesbanken im Wandel
2.2 Vereinbarungen zum Wegfall der Staatsgarantien
zwischen EU-Kommission und Deutschland
Dem Beschluss zum Wegfall der Staatsgarantien ging Kritik seitens des deutschen Bundesverbandes der privaten Banken (BdB) voraus. Die öffentliche Absicherung wird als Wettbewerbsverzerrung angesehen, da die Landesbanken dadurch bessere Ratings als private Kreditinstitute vorweisen können und folglich weniger Kosten für die Refinanzierung aufwenden müssen. 30
In der Auseinandersetzung zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Banken folgte eine Beschwerde des BdB und der europäischen Bankenvereinigung, die am 21.12.1999 bei der Kommission der Europäischen Union eingereicht wurde. Als Grundlage der Beschwerde führte der BdB das Beihilfeverbot aus Art. 87 Abs. 1 EGV 31 an. Demnach könnte die gesetzlich begründete Begünstigung öffentlich-rechtlicher Banken durch die unbegrenzte Haftung des jeweiligen Bundeslandes als eine Dauerbeihilfe wirken.
Diese Ansicht äußerte bereits die EU-Kommission in einem unveröffentlichten „non-paper” vom Dezember 1995. Als Konsequenz hat sich die Kommission für die Abschaffung von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung ausgesprochen und wiederholt die Privatisierung des öffentlichrechtlichen Bankensektors gefordert. 32 In einem Schreiben des EU-Wettbewerbskommissars Mario Monti vom 08. Mai 2001 kam man in Bezugnahme auf Art. 87 Abs. 1 EGV zu folgender Bewertung und Schlussfolgerung:
„Anstaltslast und Gewährträgerhaftung verschaffen Gläubigern und Geschäftspartnern einen sehr effizienten Schutz, da sie ihr Risiko reduzieren oder gar eliminieren, wenn sie in geschäftlichen Kontakt mit den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten treten…Insbesondere verbessern
30 Vgl. Fröhlich, N./ Huffschmid, J. (2002), S. VII.
31 Vgl. Monti, M. (2001), S. 5 f.
32 Vgl. Hasselmann, A. (2001), S. 125 f.
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2 Landesbanken im Wandel
sie die Kreditwürdigkeit der Kreditinstitute und so in der Regel die Finanzierungsbedingungen, da Gläubiger eine geringe Risikoprämie verlangen und günstigere Bedingungen bieten, wenn sie Finanzmittel zur Verfügung stellen…Die Beurteilung der Kreditwürdigkeit der Kreditinstitute ist zu einem erheblichen Maß auf die Haftungen gestützt…Die Kommission ist deshalb zur Auffassung gelangt, dass Anstaltslast und Gewährträgerhaftung staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 87 Absatz 1 EG darstellen.” 33
Nachdem die EU-Wettbewerbsbehörde in Person ihres Kommissars Mario Monti ein Verfahren zur Abschaffung des staatlichen Garantiesystems eröffnet hatte, kam es am 17. Juli 2001 zu einer Verständigung zwischen der Wettbewerbsbehörde, der Bundesrepublik Deutschland und dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband.
Die Verständigung sieht eine vierjährige Übergangsfrist vor, die vom 19. Juli 2001 bis zum 18. Juli 2005 dauert. Bis zum Enddatum der Frist behalten die Staatsgarantien in vollem Umfang ihre Wirkung. 34 Danach fällt die Gewährträgerhaftung ersatzlos weg. Die Anstaltslast hingegen wird derart modifiziert, dass zwischen dem öffentlichen Eigner und dem öffentlich-rechtlichen Kreditinstitut eine normale wirtschaftliche Eigentümerbeziehung bestehen soll. Das bedeutet, dass jegliche Verpflichtung oder Garantie des Trägers und jeder Automatismus zur wirtschaftlichen Unterstützung entfallen wird, so dass die öffentlichrechtlichen Banken im Insolvenzfall denselben Regeln wie private Kreditinstitute unterworfen werden. 35
33 Monti, M. (2001), S. 5.
34 Vgl. Monti, M. (2002), S. 2.
35 Vgl. ebenda, S. 7.
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2 Landesbanken im Wandel
Aus Gründen des Vertrauensschutzes (Grandfathering) für eingegangene Verbindlichkeiten wurden im Bezug auf die Gewährträgerhaftung folgende Bestimmungen vereinbart: 36
Für bis zum 18. Juli 2001 eingegangene Verbindlichkeiten kann Gewährträgerhaftung ohne jede Beschränkung bis zum Ende der Laufzeit aufrechterhalten werden.
Für zwischen dem 19. Juli 2001 bis zum einschließlich 18. Juli 2005 vereinbarte Verbindlichkeiten kann Gewährträgerhaftung nur unter der Bedingung aufrechterhalten bleiben, dass ihre Laufzeit nicht über den 31. Dezember 2015 hinausgeht.
2.3 Folgen des Wegfalls der Staatsgarantien
Mit dem Wegfall der Staatsgarantien im Juli 2005 verlieren die Landesbanken ihren Sonderstatus und stehen unter denselben Wettbewerbsbedingungen wie die privaten Banken. In der vierjährigen Übergangszeit modifizieren die öffentlich-rechtlichen Banken ihre Geschäftsmodelle, um die drohenden Ratingverschlechterungen und dadurch steigende Refinanzierungskosten zu kompensieren. Sollte die Neuausrichtung der Modelle nicht den erhofften Erfolg bringen, könnte die Überlebensfähigkeit von einzelnen Landesbanken in Frage gestellt werden. Im Folgenden wird erläutert, worauf international anerkannte Rating-Agenturen bei der Umstrukturierung der Landesbanken Wert legen und wie die Institute des öffentlichen Rechts darauf reagieren.
36 Vgl. Monti, M. (2002), S. 2 f.
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2 Landesbanken im Wandel
2.3.1 Bewertung der Landesbanken durch Rating-Agenturen
Die Landesbanken sind in hohem Maße auf das Rating 37 der Rating-Agenturen angewiesen. Die Einschätzung ihrer Bonität entscheidet über die Höhe der Refinanzierung am Kapitalmarkt. Um sowohl den Landesbanken als auch ihren Gläubigern zu vermitteln, wie weit ihrer Ansicht nach der Vorbereitungsprozess auf den Wegfall der Staatsgarantien voran geschritten ist, hat die Rating-Agentur Standard & Poor`s (S&P) so genannte Schatten-Ratings veröffentlicht. Wie diese Ratings ausgefallen sind und welche Kriterien ihnen zugrunde liegen, ist Ge-genstand der folgenden Ausführungen.
2.3.1.1 Veröffentlichung von Landesbanken-Ratings ohne Staatsgarantien
Als einzige Rating-Agentur kündigte S&P an, am 24. November 2003 für die einzelnen Landesbanken ein zusätzliches Rating zu veröffentlichen, das den Wegfall der Staatsgarantien ab Juli 2005 bereits vorwegnehmen sollte.
Die Bundesbank und die öffentlich-rechtlichen Sparkassenverbände setzten sich dafür ein, die Ratings zumindest zu einem späteren Zeitpunkt zu veröffentlichen, da negative Auswirkungen auf die mittelfristige Refinanzierung und auf mögliche Fusionen unter den Landesbanken befürchtet wurden. 38 Somit wurde die offizielle Veröffentlichung der Schatten-Ratings wegen der Proteste auf Juli 2004 verschoben. Dennoch war bereits im November 2003 nach inoffiziellen Angaben aus Branchenkreisen zu vernehmen, dass von den elf Landesbanken nur zwei mit einem Rating im A-Bereich rechnen könnten. Fast alle anderen Landesbanken würden dagegen mit einem schlechteren „BBB”-Rating eingestuft.
37 Eine Tabelle über die Aussagekraft der einzelnen Ratings ist auf S. 41 abgebildet.
38 Vgl. Dohmen, C./ Knipper, H.-J./ Köjler, P. (2003).
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Nach Einschätzung des Standard & Poors`s Analysten Stefan Best seien die Landesbanken auf den verschärften Wettbewerb nicht ausreichend vorbereitet. Ungünstige Kostenstrukturen, eine schwache Ertragslage sowie hohe Kreditrisiken zählte er zu den Hauptproblemen. 39 Mit der Sicherung der staatlichen Garantien wird derzeit keine Landesbank schlechter als „AA-” geratet.
Tabelle 1: Landesbanken-Ratings von Standard & Poor`s 40
¹ ohne Staatsgarantien (Juli 2004), ² mit Staatsgarantien (Juli 2004), ³ ohne Staatsgarantien (November 2003);
Quelle: In Anlehnung an Cünnen, A./ Drost, F./ Köhler, P. (2004), S. 19.
39 Vgl. Krämer, C (2003).
40 Folgende Landesbanken wollten kein Schatten-Rating: Norddeutsche Landesbank, Landesbank Berlin, Bremer Landesbank und Landesbank Saar. Vgl. Martin, K. (2004), S. 98.
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In Tabelle 1 sind die Schatten-Ratings sowie die noch mit Garantien bestehenden Ratings der Landesbanken aufgelistet. Im Gegensatz zu den Schatten-Ratings vom Herbst 2003 haben sich die Bewertungen zum Juli 2004 insgesamt verbessert. Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) schneidet mit dem „A+”-Rating am besten ab. Die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) und die HSH Nordbank folgen mit einem guten „A”-Rating. Den drei Landesbanken ist gemein, dass sie bereits im November 2003 die Rating-Agentur mit ihren Geschäftsmodellen überzeugen konnten. Unterschiedlich sind jedoch die den Modellen zugrunde liegenden Konzepte, welche unter dem Kapitelpunkt 2.3.2 noch vorgestellt werden. Alle Landesbanken streben in ihren Bemühungen mindestens ein „A+“-Rating als Ziel an, wobei jede Verbesserung des Ratings die Kostenseite entlastet. 41 Jede einzelne Herabstufung auf der Rating-Skala (eine Stufe entspricht einem „Notch”) verteuert die Refinanzierung der Landesbanken am Kapitalmarkt um etwa 0,06 bis 0,08 Prozentpunkte (sechs bis acht Basispunkte). Für die beiden Landesbanken SachsenLB und WestLB beispielsweise bedeutet die Herabstufung um fünf Notches eine Verteuerung um dreißig bis vierzig Basispunkte, was nach Expertenmeinung die Kosten in einem Zeitraum von fünf bis zehn Jahren um zwei- bis dreistellige Millionenbeträge erhöhen kann. 42
2.3.1.2 Beurteilungskriterien der Rating-Agenturen
Verschiedene Merkmale finden bei den Rating-Agenturen für die Vergabe der Landesbanken-Ratings Berücksichtigung. Dazu zählen u.a. das Geschäftsmodell, die Rentabilität sowie die Eigentümer- und Eigenkapitalstruktur.
Da die Landesbanken Mitglieder der Sparkassen-Finanzgruppe sind, legen die Rating-Agenturen ein besonderes Augenmerk auf die Solidarität und Kooperation innerhalb des Verbundes.
41 Vgl. Mußler, H. (2003), S. 12.
42 Vgl. Cünnen, A./ Drost, F./ Köhler, P. (02.07.2004), S. 19.
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Laut einer Studie von Moody`s vom Juli 2004 „hängt die Erteilung eines bestimmten Rating-Typus…von der Fähigkeit und Bereitschaft der Einzelinstitute zur gegenseitigen Unterstützung ab. Welche Form diese Unterstützung annimmt, in welchem Umfang die verfügbar ist, und wie stark Zusammenarbeit und Zusammenhalt in der Finanzgruppe ausgeprägt sind, ist von entscheidender Bedeutung für ein mögliches Rating…“. 43
Ein starker Verbund zwischen Landesbanken und Sparkassen wirkt sich positiv auf die Bonitätseinstufung aus. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) konnten die Sparkassen im Zeitraum von 1994 bis 2002 im Schnitt eine Eigenkapitalrendite von sechzehn Prozent erzielen, die Landesbanken hingegen kamen lediglich auf die Hälfte. 44 Die bessere Rendite ist vor allem mit dem ertragsstarken Retail-Geschäft zu erklären.
Die Rating-Agentur Fitch sieht für die Landesbanken in einer Studie 45 vor allem bei der Profitabilität noch Nachholbedarf. Die Auf-wands-/Ertragsrelation (Cost-Income-Ratio) 46 sei zwar bei einigen öffentlich-rechtlichen Banken Ende 2003 unter fünfzig Prozent gesunken. Dennoch hält Fitch die Kosten im Vergleich zu privaten Banken 47 für zu hoch, weil die Landesbanken kein kostenintensives Zweigstellennetz und Investmentbanking unterhalten müssen. 48 Die Beteiligung eines Bundeslandes an einer Landesbank wird positiv bewertet. In der Studie geht Fitch davon aus, dass die Länder als Mit- 43 Wassenberg,J. (2004), S.1.
44 Vgl. o.V. (10.06.2004).
45 Fitch veröffentlichte die Studie „Landesbanken gestern, heute und morgen” am 24.06.2004.
46 Kennzahl zur Kosteneffizienz eines Unternehmens, bei der den betrieblichen Aufwendungen die betrieblichen Erträge gegenübergestellt werden. Bei einer Quote von 50 % mussten EUR 0,50 aufgewendet werden, um EUR 1,00 Ertrag zu erhalten.
47 Zum Vergleich die Cost-Income-Ratios aus den jeweiligen Geschäftsberichten 2003: Deutsche Bank AG 82 %, Commerzbank AG 73 % und Hypo-Vereinsbank AG 63 %.
48 Vgl. o.V. (25.06.2004).
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eigner ihre Landesbanken im Falle einer Schieflage weiterhin unterstützen werden, auch ohne explizite Garantien. 49 Außerdem empfehlen alle Rating-Agenturen als weitere Maßnahme, das Eigenkapital hinsichtlich seiner Insolvenzschutzfunktion zu verstärken, um die wegfallenden Staatsgarantien zu kompensieren.
2.3.2 Neuausrichtung der Geschäftsmodelle und Strategien ausgewählter Landesbanken
Der DSGV fordert die Landesbanken auf, die Kooperationen unterein-ander zu verstärken. Zwei Arbeitsgruppen, denen Vertreter der Landesbanken angehören, haben die Aufgabe, Möglichkeiten der Ertragssteigerung und der Kosteneinsparungen innerhalb der Gruppe auszuloten. 50 Für den DSGV sollen die Grundsätze der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, die kommunale Trägerschaft und das Regionalprinzip, in jedem Fall bestehen bleiben. 51
Im Dezember 2003 hat die Sparkassen-Finanzgruppe zur Stärkung der Solidarität eine Überarbeitung und Weiterentwicklung ihres Haftungs-verbundes vorgenommen. Dieser Verbund, der aus mehreren Unterstützungsfonds besteht, bewirkt eine Institutssicherung und geht damit über eine Sicherung der Einlagen hinaus.
Neben verschiedenen Modifikationen des Verbundes soll das Fondsvolumen insgesamt bis zum Jahr 2011 um das eineinhalbfache des bisherigen Volumens erhöht werden. Außerdem wird sich zukünftig die Beitragshöhe der einzelnen Mitglieder an deren Bereitschaft zur Risikoübernahme orientieren. 52
49 Vgl. o.V. (25.06.2004).
50 Vgl. o.V. (28.05.2004).
51 Vgl. o.V. (06.05.2004).
52 Vgl. Wassenberg, J. (2004), S. 4.
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Andreas Weis, 2004, Collateralized Debt Obligation zur Unterstützung von Veränderungsprozessen in Landesbanken ausgelöst durch den Wegfall der Staatsgarantien im Jahre 2005, München, GRIN Verlag GmbH
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