Robert Bongen Die Nachfolgebestrebungen Heinrichs 2
INHALTSVERZEICHNIS:
Seite
I. Einleitung. 3
II. Die Nachfolge Heinrichs I. 3
1. Von der Reichsteilung zur Unteilbarkeit. 3
2. Heinrich als Opfer der Unteilbarkeit. 4
3. Designation Ottos 5
4. Legitimer Anspruch Heinrichs? 6
4.1. Der in Purpur Geborene. 6
4.2. Legitimität des Anspruchs in den Quellen. 7
III. Bruderkrieg - Heinrichs Aufstände. 8
1. Möglichkeiten Heinrichs nach der Krönung Ottos. 8
2. Ottos Feinde im Reich. 9
3. Verlauf der Aufstände. 10
3.1. 938 - Entführung und Verschwörung. 10
3.2. 939 - Erster Aufstand und Schlacht bei Birten. 10
3.3. 939 - Zweiter Aufstand und das pactum mutuum. 11
3.4. 941 - Verratener Mordanschlag. 12
IV. Heinrich und die Königsherrschaft. 13
1. Zur Stärke Heinrichs. 13
2. Zur Aussichtslosigkeit des Aufstandes. 14
2.1.1. Heinrich als Herzog von Bayern. 15
V. Fazit. 16
VI. Quellen- und Literaturverzeichnis. 17
- Dies ist die schriftliche Ausarbeitung des Referats vom 24 11 1998 -
Robert Bongen Die Nachfolgebestrebungen Heinrichs 3
I. Einleitung
Die Ernennung Ottos zum Nachfolger Heinrichs I. u nd die anschließende Krönungszeremonie in Aachen stehen am Anfang einer Rebellion, die erst fünf Jahre später, am Weihnachtsabend 941, ihren Abschluss finden sollte. I m
Zentrum dieser Aufstände, die Otto vorübergehend in den Zustand einer nicht zu 1 , sieht man stets Heinrich, den jüngeren überwindenden Lähmung versetzten
Bruder Ottos. Dessen ehrgeizige Nachfolgebestrebungen sollten ihm ein Recht zurückgeben, was ihm seiner Ansicht nach zu Unrecht verwehrt worden war: das Recht auf die Königswürde. Diese Arbeit will in diesem Zusammenhang wichtigen Fragen nachgehen: Warum wurde Otto und nicht Heinrich zum Thronfolger ernannt? Mit welcher Legitimation versuchte Heinrich dennoch die Krone zu erlangen? Und warum konnten seine Nachfolgebestrebungen letztlich nicht erfolgreich sein? Die Quellenlage für den zu behandelnden Zeitraum ist breit gefächert - allerdings ist es oft schwierig zu entscheiden, was Wirklichkeit, was Topos, was Tatsache und was übertragenes Geschehen ist. Die Intensität der Verwendung einer Quelle in dieser arbeit ist von ihrer Glaubwürdigkeit sowie ihrer Brauchbarkeit abhängig gemacht worden. Der Lesbarkeit halber ist darauf verzichtet worden, im Text die Quellen lateinisch zu zitieren; dies wird in 2 . Die verwendete Literatur wird nicht nur als den Fußnoten nachgeholt
Quellenergänzung verstanden, sondern als Möglichkeit, bestimmte Problemfelder kompetent und kontrovers zu diskutieren.
II. Die Nachfolge Heinrichs I.
1. Von der Reichsteilung zur Unteilbarkeit
Im alten großfränkischen Reich war der Wille des alten Königs dadurch zum Ausdruck gekommen, dass er die von ihm zu vergebene Reichsmacht unter seinen Söhnen aufteilte. Dieser Vorgang war selbstverständlich und wurde vom alten König nicht angezweifelt. Lediglich die exakte Machtverteilung, die über 3 Dieses Prinzip der den Einfluss der Söhne entschied, konnte er bestimmen. Reichsteilung wurde nicht als Trennung, sondern vielmehr als Intensivierung der Herrschaft verstanden. Denn der Glaube an das so genannte „Königsheil“ bezog sich auf das gesamte Königsgeschlecht, auf jeden einzelnen königlichen 4 Jeder Nachkomme konnte in seinem Spross, nicht auf einen einzelnen König.
ihm zugeteilten Reichsgebiet uneingeschränkt die Macht seiner Königssippe ausüben - das königliche Heil in der Person des Herrschers war dem Volke somit viel näher. Der Akt der Reichsteilung war ergo ein Zeichen der Stärke der Königsfamilie. Diese Stärke war zugleich unabdingbare Voraussetzung:
1 Karpf, S. 205.
2 Es wurden nicht alle Quellen dieser Zeit verwendet, aber wohl diejenigen, die für das Thema von Relevanz sind. Bei der Vita Mahthildis und bei der Hrotsuithae Gesta Oddonis wurden unterschiedliche Ausgaben für die deutsche und die lateinische Fassung verwendet. Ansonsten konnte auf zweisprachige Ausgaben zurückgegriffen werden. 3 Sclesinger, Anfänge, S. 350. 4 Schmid, Das Problem, S. 8f.
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Erfolgten Einbrüche in die geteilte Herrschaft, die nicht bereinigt werden konnten, schlug die Stärke rasch in Schwäche um, wie man an der Krise der 5 Ein karolingischen Königssippe gegen Ende des 9. Jahrhunderts sehen kann. Machterhalt war nur noch im Bündnis mit den Großen des Reiches möglich, die dadurch mehr Einfluss auf die Herrschaft und damit auf die Thronfolge nahmen. Damit war eine Herrschaftsteilung unter den Söhnen ausgeschlossen; die Durchsetzung der Königsherrschaft im karolingischen Ostreich wurde durch die Bildung einer neuen Dynastie - der Ottonen - möglich. Daher ist die Unteilbarkeit der Herrschaft im sich auflösenden Karolingerreich die natürliche Folge erfolgreichen Herrschaftsgewinns durch Könige gewesen, die zu einem 6 Mit der Wahl von 911 Interessenausgleich mit dem Adel gekommen waren.
endete die Einheit des Großfränkischen Reiches; die Individualsukzession gab dem Königtum einen neuen, transpersonalen Zug und legte die Grundlage für 7 für die folgenden Nicht-Karolinger war die Entstehung des Deutschen Reiches; 8 die Unteilbarkeit des Reichs selbstverständlich geworden.
2. Heinrich als Opfer der Unteilbarkeit
War die Herrschaftsteilung schon zu Beginn des 10. Jahrhunderts nicht die 9 , war sie für Heinrich I. beinahe schon Sorge der herrschenden Königsfamilie
undenkbar, zumindest aber undurchführbar geworden. Im Jahre 929, als der alte König seinen Hof bestellte, sah sich dieser einem starken bayerischen liutpoldingischen Herzog sowie machtbewussten Konradinern in Franken und einem ebenso machtbewussten Giselbert von Lothringen gegenüber, die allesamt zu mächtig und königsgleich waren, als dass Heinrich es hätte riskieren können, sein Reich zu teilen. Nur einer seiner Söhne konnte die 10 König Heinrich entschied sich für den älteren Sohn Otto, Nachfolge antreten.
während der zweite Sohn Heinrich mit Erbgütern und Fahrhabe (königliches 11 Hausgut) abgefunden wurde. Der jüngere Bruder fiel somit dem
Unteilbarkeitsprinzip zum Opfer und damit nach Leyser im Grunde einer Unregelmäßigkeit „in der liudolfingischen Stellung im Reich, die ihn infolge der ererbten Traditionen des ostfränkischen Karolingerkönigtums besonders hart 12 Gleichzeitig kam mit Otto im Unterschied zu den Thronerhebungen von traf.“
5 Dazu Schmid, Das Problem, S. 9ff. Die karolingische Königsfamilie, die nach dem Teilungsvertrag von Verdun 843 zunächst in mehreren Linien herrschte, dünnte durch das Ausbrechen einer Erbkrankheit physisch aus und sah sich 879 und 888 mehreren - zum Teil erfolgreichen - Usurpationsversuchen ausgeliefert.
6 Schmid, Das Problem, S. 14f. Hlawitschka, Zum Werden der Unteilbarkeit des mittelalterlichen Deutschen Reiches, S. 6f., sieht im Entstehen des Unteilbarkeitsgedankens einen „geistigen Erkenntnisvorgang bei den führenden Großen über das wesen und die Bedeutung der von ihnen aufgebauten Herrschaftspositionen“. Dagegen wendet sich Brühl, Deutschland und Frankreich, S. 462. 7 So Tellenbach, S. 112 und Leyser, S. 30f.
8 Brühl, Deutschland und Frankreich, S. 461. Dagegen Leyser, Herrschaft und Konflikt, S. 32, für den die Überlieferung der Reichsteilung viel langsamer starb als die ihre Praktik und noch Jahre hinaus in den Köpfen der Herrschenden als Option existierte.
9 Nach Schmid, Thronfolge, S. 81 befand sich das Unteilbarkeitsprinzip 887 bereits in den Anfängen, 911 und 919 war es in vollem Gange und 936 trat es am augenfälligsten in Erscheinung. 10 Leyser, Herrschaft, S. 30. 11 Schlesinger, Anfänge, S. 345f. 12 Leyser, S. 29.
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911 und 919 erstmals ein Königssohn an die Macht, womit die Herrschaft der Ottonen als Nachfolger des karolingischen Königsgeschlechts ihren Anfang 13 nahm.
3. Designation Ottos
Ottos Anspruch auf den Thron, der in der Frage des Nachfolgerechts keine überlieferte rechtliche Grundlage hatte, wurde allein durch die Designation 14 Die Initiative für die Wahl Ottos lag i n der durch den Vater wirkungsvoll.
väterlichen Designation, die Entscheidung aber konnte allein durch eine Wahl 15 fallen, bei der die Großen des Reichs ihre Zustimmung geben mussten. Mancher Historiker hat nun den Zeitpunkt der Designation um sieben Jahre vor die Krönung 936 gelegt und damit auch den Disput um die Nachfolge Heinrichs 16 In diesem Zusammenhang soll diese zwischen 929 und 936 relativiert.
Debatte hier interessieren. Grundlage der These ist ein Reichenauer Verbrüderungsbuch aus dem Jahre 929, in welches die sächsische Königsfamilie aufgenommen ist. Otto wird hier bereits mit dem Titel „rex“ geführt, welches zu der These führte, Heinrich I. habe seinen älteren Sohn bereits in diesem Jahr zu seinem Nachfolger designiert und dies wohl auch deswegen so früh getan, weil die Differenzen zwischen den beiden Söhnen schnell spürbar geworden waren. Gestützt wurde diese These z unächst scheinbar durch Widukind selbst, der zur Krönung Ottos schreibt, dieser sei „iam olim“ zum Nachfolger ernannt worden, also schon lange vor der 17 Gegen diese frühe Designation spricht zum einen die Tatsache, Zeremonie.
dass Mönche den vermeintlichen Thronerben gerne bereits vorher ihre Titel 18 , und zum anderen, dass „iam olim“ in der mittelalterlichen Bedeutung verliehen
besser mit „vorher“ als mit „schon längst“ übersetzt wird. Tatsächlich wissen sowohl Widukind als auch Liudprand nichts von einer Designation im Jahre 929. Wenn wir zu dem Schluss kommen, dass Otto nicht 929, sondern irgendwann unmittelbar vor dem Tode des Vaters zum Thronfolger designiert 19 , erscheinen auch die Jahre vor der Krönung in einem anderen Licht. In wurde
den letzten Regierungsjahren waren innerhalb der königlichen Familie die Meinungen über die Nachfolge geteilt, man wird von einer Parteienbildung 20 Wäre dies bei einem frühen Machtwort des so starken sprechen können.
Königs vermeidbar gewesen? Vieles spricht dafür, dass die Streitereien um
13 Schmid, Thronfolge, S. 81.
14 Dazu Hiller, S. 57. 15 Schmid, Thronfolge, S. 91.
16 Vehementester Verfechter dieser These ist Schmid, Thronfolge, S. 123ff. Die rechtlich verbindliche Designation Ottos fand seiner Ansicht nach 929 im Zuge der Hausordnung statt, eine Erkenntnis, zu der ausgerechnet Widukind selber den Weg gewiesen hätte. Für das frühe Datum der Designation spreche auch die Hochzeit Ottos mit Edith, bei der die Großen des Reiches teilnahmen sowie der umfangreiche Umritt Heinrichs. Auch Brühl, S. 463f., sieht die Entscheidung bereits 929/930 gefallen. 17 Widukind, II, 1, 85.
18 Dazu mit umfangreicher Erläuterung Hoffmann, S. 10-27.
19 Diesen Schluss zieht Hoffmann, S. 27. Siehe dazu auch Widukind, I, 41, 79. Hiernach erfolgte die Designation erst auf dem Sterbebett. „Cumque se iam gravari morbo sensisset, convocato omni populo designavit filium suum Oddonem regem,...“. 20 So Giese, Der Stamm, S. 120.
Arbeit zitieren:
Robert Bongen, 1999, Die Nachfolgebestrebungen Heinrichs, München, GRIN Verlag GmbH
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