Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 2
2 Reichsstädtische Freiheit 3
2.1 Ursprung und Verfassung der deutschen Reichsstädte 3
2.2 Die Reichsstädte in der frühen Neuzeit 4
3 Der Reichsdeputationshauptschluss 4
3.1 Vorgeschichte des Reichsdeputationshauptschlusses 4
3.2 Verhandlungspositionen auf dem Reichsdeputationshauptschluss 7
3.2.1 Positionen außerhalb der Städte 7
3.2.2 Meinungstendenzen in den Städten 9
3.3 Ergebnisse des Reichsdeputationshauptschlusses 10
3.3.1 Die Frage der Verfassungsmäßigkeit 10
3.3.2 Das Ende reichsstädtischer Freiheit 12
3.3.3 Die Zusammensetzung des neuen Städtekollegiums 12
4 Die Zeit nach dem Reichsdeputationshauptschluss 15
4.1 Praktische Umsetzung 15
4.2 Ausblick: Das Schicksal der verbliebenen Reichsstädte 16
Literaturverzeichnis 17
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1 Einleitung
Am 25.02.1803 schloss die außerordentliche Deputation des Reichstags in Regensburg mit ihrem berühmten Hauptschluss. Als Kaiser Franz II am 27.04.1803 das vom Reichstag am 24.03.1803 übernommene Gesetz ratifizierte war es amtlich: Die überwiegende Mehrheit der deutschen Reichsstädte würde es in Zukunft in dieser Rechtsform nicht mehr geben. Damit ging eine reichsstädtische Tradition und ein Selbstverständnis zu Ende, das seine Wurzeln weit zurück im Mittelalter hatte. In dieser Arbeit soll beschrieben werden, wo diese Wurzeln zu finden sind und welches Schicksal die deutschen Reichsstädte in den Jahrhunderten ihrer Existenz miteinander verband. In einem zweiten Teil soll detaillierter gezeigt werden, welche Ereignisse dem für die Reichsstädte so schicksalhaften Reichsdeputationshauptschluss vorausgingen. Die Mediatisierung so vieler Reichsstädte kam, wie dargestellt werden soll, nicht aus heiterem Himmel. Der Frage ob und mit welchem Erfolg Aktivitäten von den Magistraten ausgingen, um eine drohende mediate Zukunft abzuwenden soll dabei insbesondere im Mittelpunkt stehen. Die verschiedenen Positionen von beteiligten Mächten und Personengruppen in und um den RDH herum soll dargestellt werden und ferner auf die Situation und die Meinungstendenzen in den Städten eingegangen werden, wo oft der Wunsch nach Mediatisierung zu vernehmen war. Viele reichsstädtische Bürger erlebten die letzten Jahre des immediaten Status ihrer Stadt als eine Art Endzeit, in der die wirtschaftliche Situation von einer Krise zur nächsten strauchelte, die oligarchische Regierung korrupt, unfähig und festgefahren war und sie sehnten sich nach Reformen fast so sehr wie nach einem endgültigen Frieden. Letztlich soll auch der zuweilen zu lesenden Meinung nachgegangen werden, dass der RDH verfassungswidrig gewesen sei und gezeigt werden, dass er obschon nicht verfassungskonform so doch rechtswirksam war. Als Ergebnis des RDH verloren fast alle Reichsstädte ihre Unmittelbarkeit. Warum das nicht bei allen der Fall war soll thematisiert werden, ebenso die Frage beantwortet werden, warum es den drei Hansestädten Hamburg, Bremen und Lübeck, sowie bei Frankfurt, Nürnberg und Augsburg gelang immediat zu bleiben. Die wirtschaftliche Kraft der Handelsmetropolen spielt dabei eine ebenso wichtige Rolle, wie die kluge und rechtzeitige politische Einflussnahme. In einem letzten Teil wollen wir verfolgen, wie die Umsetzung der Ergebnisse des RDH in Bayern erfolgte, lange bevor dieses letzte Reichsgrundgesetz überhaupt in Kraft trat und welches Schicksal den verbleibenden sechs Reichsstädten noch bevorstand.
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2 Reichsstädtische Freiheit
2.1 Ursprung und Verfassung der deutschen Reichsstädte
Im Gegensatz zur Antike spielten im mittelalterlichen Europa spätestens seit dem Frankenreich Städte eine eher untergeordnete Rolle. Herrschermacht stützte sich auf ländlichen Grundbesitz, das feudale Lehnswesen bestimmte über Jahrhunderte das fränkische, später das deutsche Reich. Erst im Spätmittelalter gewannen Städte wieder an Bedeutung. Das Aufkommen der Zünfte, verbesserte Infrastrukturen und die Universitätsgründungen in dieser Zeit belegen dies. Im 13. Jahrhundert konstituierten sich auch die ersten Reichsstädte als solche.
Unter der Bezeichnung Reichsstadt versteht man eine immediate Stadt, die also unmittelbar dem König oder Kaiser, bzw. dem Reich unterstand. Im Gegensatz dazu unterstanden die mediaten Städten nur mittelbar dem Reich und gehörten somit zum Gebiet eines ihnen übergeordneten adeligen oder geistlichen Reichsstands. Man unterscheidet dabei drei unterschiedliche Wege wie eine Stadt immediat werden konnte: Königsstädte entstanden besonders zu Staufischer Zeit direkt auf Reichsgut, unterstanden also zu Beginn an direkt dem König. Reichsvogteistädte entstanden auf kirchlichem Boden, die Vogteirechte lagen aber direkt beim Königtum und nicht, wie das oft der Fall war bei einem niedrigerem Adeligen. Freie Städte waren ursprünglich Bischofsstädte, die sich aus der Stadtherrschaft des Bischofs befreit und dem Schutz des Reiches unterstellt hatten. Für alle bürgerte sich der Begriff der Reichsstadt ein und in späterer Zeit spielte der Ursprung auch keine weitere Rolle mehr. Im Gegensatz zu den Territorialstädten zahlten sie direkt an das Reich Steuern, stellten bei Reichskriegen eigene Truppenkontingente und durften teilweise eigene Steuern erheben. Sie hatten erheblichen Einfluss, teilweise Autonomie bei stadtinternen Verwaltungsangelegenheiten durch einen Rat, dem ein Schultheiß vorstand. Diese praktische Autonomie führte auch dazu, dass sich besonders zur Zeit der Aufklärung das idealisierende Schlagwort der Stadtrepubliken verfestigte, in Anlehnung an die italienischen Stadtstaaten.
Ende des 15. Jhd erlangten die deutschen Reichsstädte darüber hinaus die Reichsstandschaft und nach dem Westfälischen Frieden von 1648 galt das Städtekollegium auf dem Reichstag zumindest formal als gleichberechtigt neben dem Kurfürsten- und dem Fürstenkollegium. 1
1 Vgl. Adalbert Erler und Ekkehard Kaufmann (Hrsg.), Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Berlin, 1990.
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2.2 Die Reichsstädte in der frühen Neuzeit
Doch hing die faktische Unabhängigkeit der Reichsstädte zu allen Zeiten völlig von ihrem Schutzherrn, dem Kaiser ab, weshalb der Begriff der „freien“ Reichsstädte etwas irreführend sein mag 2 . Dies wirkte sich zuweilen auch negativ aus. So haben nicht wenige Städte ihren immediaten Status verloren, da sie von ihrem Oberhaupt verpfändet wurden und so zu Untertanen eines Territorialherren wurden. Verpfändungen waren im ausgehenden Spätmittelalter ein beliebtes politisches Mittel der Kaiser, und nicht selten verloren die Städte ihre Reichsunmittelbarkeit dabei für immer. Erst durch den Erwerb des Schultheißenamtes durch die Bürgerschaft und durch die teilweise recht kostspielige eigene Auslösung aus der Verpfändung ging diese Praxis allmählich zurück. Der Vorgang der Mediatisierung von Reichsstädten ist Anfang des 19. Jhd so kein originärer Vorgang, sondern im Laufe der Jahrhunderte vielfach vorgekommenes Beispiel. Pointiert formuliert gewannen im Laufe der Jahrhunderte viele Städte die Reichsunmittelbarkeit und viele Reichsstädte verloren ihren Status wieder. Zu einer größeren Reduzierung der Anzahl der Reichsstädte kam es durch das Ausscheiden der Schweiz und des Elsaß aus dem Reichsverbund im 16. und 17. Jahrhundert. Von den über 100 zumindest zeitweise reichsunmittelbaren Städten, von welchen 83 als eigener Reichsstand auf den Reichstagen vertreten waren, blieben 1803 noch 51 übrig, die Gegenstand der Entschädigungsverhandlungen wurden. Aufgrund der Landespolitik der Staufer lag die geographische Konzentration der Reichsstädte dabei im Südwesten des Reiches. Nördlich des Mains gab es weit weniger, insgesamt nur 25 im Laufe der Jahrhunderte und im Osten, jenseits der gedachten Linie Lübeck, Chemnitz, Regensburg gab es keine einzige reichsunmittelbare Stadt. 3
3 Der Reichsdeputationshauptschluss
3.1 Vorgeschichte des Reichsdeputationshauptschlusses
Am 20.4.1792 erklärte Frankreich den deutschen Großmächten den Krieg. In dem nun folgenden ersten Koalitionskrieg, der bis zum 17.10.1797 andauern sollte, wurden die deutschen Reichsstädte doppelt belastet: Auf der einen Seite trugen sie mit Entsendungen von Truppen und der Bezahlung von höheren Steuern direkt die
2 Wolfgang Klötzer: Frankfurt am Main von der Französischen Revolution bis zur preußis chen Okkupation 1789-1866 in: Frankfurt am Main - Die Geschichte einer Stadt in neun Beiträgen / hrsg. von der Frankfurter Historischen Kommission, Sigmaringen, 1991, S.303-348, S.303.
3 Vgl. Adalbert Erler und Ekkehard Kaufmann (Hrsg.), Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Berlin, 1990.
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Sikko Neupert, 2004, Das Schicksal der deutschen Reichsstädte im Reichsdeputationshauptschluss vom 25.02.1803, München, GRIN Verlag GmbH
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