Gliederung
Seite
1 Einleitung 1
2 Theorie des Freihandels 1
3 GATT und WTO 2
4 Regionalismus 4
5 Gründe für Regionalismus 6
5.1 Public Choice Ansatz 7
5.2 Politisch strategische Motive 8
5.3 Regionalismus als Mittel zur Transaktionskostensenkung 8
6 Folgen der regionalen Integration 8
7 Regionalismus als globale Liberalisierungsstrategie? 10
7.1 Expansion regionaler Integrationsräume 10
7.2 Building Blocs 11
7.3 Stumbling Blocs 12
8 Die Integrationsräume in den vergangenen Jahrzehnten 12
9 Fazit 13
II
1 Einleitung
Seit seiner Gründung hat sich die Zahl der Mitglieder von GATT bzw. WTO stetig erhöht. Gleichzeitig partizipieren fast alle Mitgliedsstaaten der WTO an regio-nalen Bündnissen. Diese Tendenzen scheinen sich auf den ersten Blick zu widersprechen. Während das GATT den freien, liberalisierten Welthandel zum Ziel hat, werden bei regionalen Integrationsabkommen Handelsschranken nur gegenüber den Partnerländern abgebaut, gegenüber Drittstaaten jedoch auf-recht erhalten.
Diese Arbeit versucht zu klären, wie diese beiden Entwicklungen miteinander vereinbar sind. Hierzu wird zunächst die Theorie des Freihandels kurz darge-stellt, anschließend die Grundsätze und die Entwicklung von GATT und WTO aufgezeigt. Im Anschluss daran wird auf die unterschiedlichen Ausprägungs-formen der regionalen Integrationsabkommen eingegangen und die Folgen des Regionalismus für die außen vor bleibenden Drittstaaten dargelegt. Im achten Kapitel wird gezeigt, wie die regionale Integration die Entwicklung des Welt-handels in den letzten Jahrzehnten beeinflusst hat, bevor ein kurzes Fazit die Arbeit abschließt.
2 Theorie des Freihandels
Bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts wies David Ricardo nach, dass sich der Wohlstand zweier Länder maximieren lässt, indem sich jedes Land auf die Produktion derjenigen Güter spezialisiert, bei denen es über relative Kostenvor-teile verfügt. Eine Spezialisierung ist somit auch dann sinnvoll ist, wenn ein Land sämtliche Produkte günstiger als sein Handelspartner herstellen kann, jedoch über unterschiedlich große Effizienzvorsprünge verfügt. Dies lässt sich an folgendem Beispiel verdeutlichen: Land A benötigt zur Produktion von einer Einheit Tuch 100 Arbeitskräfte und für die Produktion von Wein 120 Arbeits-kräfte, Land B stellt dieselben Mengen mit 90 (Tuch) bzw. 80 Arbeitskräften (Wein) her. Substituiert Land A seine Weinproduktion nun durch Importe aus Land B, müssen in diesem 80 Arbeitskräfte aus der Tuc hproduktion abgezogen werden, um die gestiegene Weinnachfrage bedienen zu können. Das nicht produzierte Tuch muss Land B nun seinerseits aus Land A beziehen, um den Eigenbedarf zu decken. Obwohl die Menge an produzierten Gütern gleich
1
ge-blieben ist, wurden durch diese Umschichtung in Land A 20, in Land B 10 Arbeitskräfte frei, die nun wohlstandsmehrend zusätzliche Güter produzieren können. 1
Diese Argumentation der klassischen Außenhandelstheorie begründet lediglich den Handel zwischen unterschiedlich hoch entwickelten Ländern. Aber auch innerhalb der industrialisierten Welt erweist sich Handel als vorteilhaft, da so Massenprodukti-onsvorteile, Spezialisierungen, internationaler Technologietrans-fer und aufgrund des verstärkten Wettbewerbs ein ständiger Zwang zu techni-scher Innovation gefördert werden. 2 Die Ansicht, dass Freihandel die globale Wohlfahrt steigert, ist in der Wissenschaft unumstritten, wird jedoch von Seiten der Globalisierungsgegner stark angezweifelt.
3 GATT und WTO
Das General Agreement on Tariffs and Trade, kurz GATT genannt, wurde im Oktober 1947 verabschiedet und war ursprünglich nur als Übergangslösung für eine sich bereits in Planung befindende internationale Handelsorganisation vor-gesehen. Das Scheitern der Verhandlungen über diese Einrichtung führte jedoch dazu, dass das Provisorium GATT annähernd 50 Jahre, bis zur Gründung der WTO im Jahr 1995 Bestand hatte, um dann in der Welthandelsorganisation aufzugehen. 3 Die wesentlichen Prinzipien des GATT wurden von der WTO ohne größere Änderungen übernommen.
Inhalt des GATT sind Bestimmungen, die den Handel zwischen den Unterzeichnerstaaten untereinander, sowie Drittstaaten regeln. Die wesentlichen Grundsätze hierbei sind: 4
• Liberalisierung des Welthandels, d.h. es wird ein kontinuierlicher Abbau von Handelshemmnissen angestrebt.
• Nichtdiskriminierung, auch bekannt als Meistbegünstigtenklausel. Gewährt ein Land einem anderen WTO-Mitglied Vergünstigungen, Son-derrechte oder Be-
1 Vgl.:Weiß, W.; Herrmann, C.: „Welthandelsrecht“, S. 10, Verlag C.H.Beck, München, 2003
2 vgl.: Blank, J.; Clausen, H.; Wacker, H.: Internationale ökonomische Integration, S. 1 f.
3 vgl.: Beise, M.: „Die Welthandelsorganisation (WTO)“, S. 34 ff.
4 vgl.: Skala, M.: „Südostasien im Globalisierungsprozess, S. 10 f.
2
freiungen, so sind diese automatisch auch allen übrigen Mitgliedsstaaten zu gewähren. Das Meistbegünstigungsprinzip sieht aus realpolitischen Gründen jedoch zahlreiche Ausnahmeregelungen vor, so dass seine Wirkung erheblich begrenzt wird. Daneben verlangt die Nicht-diskriminierung auch die Inländer-gleichbehandlung, d.h. heimische Pro-dukte dürfen gegenüber Importen nicht bevorzugt oder geschützt werden, und ausländischen Bürgern sind (insbesondere bezogen auf deren Ge-schäftstätigkeit) dieselben Rechte einzuräumen wie den Einwohnern des Landes. Ausgenommen von diesen Verpflichtungen sind jedoch die Entwicklungsländer.
• Reziprozität bedeutet, dass eine erhaltene Vergünstigung zurückgewährt werden muss. Dieses Prinzip der Gegenseitigkeit bedeutet somit, dass ein Land, das von einem Handelspartner Vorteile eingeräumt bekommt, diese ersterem ebenfa lls einzuräumen hat. Auch von dieser Vorschrift wurden die Entwicklungsländer befreit.
Neben diesen Hauptpunkten existiert weiterhin das Prinzip der Minimierung von Handelseingriffen, dass nichttarifäre Handelshemmnisse 5 verbietet und eine Konzentration auf Zölle zur Abschottung gegenüber anderen Staaten vorsieht. Im ursprünglichen GATT-Abkommen von 1947 war außerdem der Grundsatz der gewaltlosen Konfliktbeilegung verankert. 6
Diese Richtlinien verbieten jedoch automatisch auch regionale Integrationsbündnisse, da diese Reziprozität und Meistbegünstigung auf einen engen, ausgewählten Kreis an Teilnehmerstaaten begrenzen. Regionalismus ist jedoch ein reales Phänomen, das nicht zu ignorieren ist. Daher wurde eine Reihe von Ausnahmeregelungen geschaffen, so dass auch regionale Integrationsabkommen mit dem Welthandel srecht vereinbar sind. 7
Zu Beginn des Jahres 1995 nahm die WTO ihre Arbeit auf. Neben dem GATT dienen das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) sowie das Abkommen
5 Es wird zwischen tarifären und nichttarifären Handelshemmnissen unterschieden. Unter ersteren versteht man
insbesondere Importzölle, letztere umfassen Erschwernisse unterschiedlicher Art, wie z.B. besondere technische
Standardanforderungen, Einfuhrlizenzen, bürokratische Genehmigungsverfahren, usw.
6 vgl.: Beise, M.: ebd. S. 49
7 vgl.: Beise, M.: „Die Welthandelsorganis ation (WTO)“, S. 98
3
Arbeit zitieren:
Marc Schweizer, 2004, Freier Welthandel durch GATT und WTO und die Herausbildung neuer Formen der wirtschaftlichen Integration von Staaten, München, GRIN Verlag GmbH
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