Inhaltsverzeichnis
A. Einführung in das Thema. 3
B. Wer waren die schwarzen Darsteller in den NS-Filmen? 4
B.1. Schwarze Darsteller im NS-Film: Afro-Deutsche. 5
B.1.a. Geschichte der Afro-Deutschen: Mittelalter. 5
B.1.b. Geschichte der Afro-Deutschen:
Deutsches Reich als Kolonialherr. 6
B.1.c. Geschichte der Afro-Deutschen: Schwarze-Schmach. 7
B.1.d. Geschichte der Afro-Deutschen: „Neger haben
im nationalsozialistischen Deutschland keinen
Grund zu grinsen.“ 10
B.2 Schwarze Darsteller im NS-Film: Farbige Kriegsgefangene. 14
C. „Schwarz-Weiß“: Film im Dritten Reich. 16
C.1. Entstehungsbedingungen der Spielfilme
mit schwarzen Darsteller im "Dritten Reich" 16
C.1.a Zentralisierung und Überwachung der Filmproduktion. 18
C.1.b Nationalsozialistische Echtheitsansprüche bei Hippler. 22
C.1.c NS-Kolonialpolitik. 25
C.1.d Ein Feinbild entsteht. 28
C.1.e Exkurs: Die Deutsche Wochenschau Nr. 513 vom 3. 7. 1940. 31
C.2 Afro-Deutsche Karriere : Von der Völkerschau zum Film. 33
C.2.a Vorschule für schwarzen Filmdarsteller: die Völkerschau. 33
C.2.b. Filme mit Schwarzen ab 1912. 35
C.2.c.1 Afro-Deutsche in dem Deutschen Film
während des NS-Regimes. 37
C. 2.c.2 Die Dreharbeiten aus der Sicht der schwarzen Darsteller. 38
C.2.c. 3 Exkurs: Alltäglicher Rassismus beim Film. 39
1
C. 3 Filmanalysen. 39
C.3.a Kolonial-Filme. 40
C.3.a.1 Die Reiter von Deutsch-Ostafrika
(1934, Deutschland, Regie: Herbert Selpin) 41
C.3.a.2 Carl Peters (1940/1941, Deutschland, Regie: Herbert Selpin) 47
C.3.a.3 Germanin - Die Geschichte einer kolonialen Tat
(1942/43 Deutschland Regie: Max W. Kimmich) 57
C.3.b Afrika mit abwesenden Schwarzen. 63
C.3.b.1 Ohm Krüger
(1940/1941, Deutschland, Regie: Hans Steinhoff) 63
C.3.b.2 Kongo Express
(1939, Deutschland, Regie: Eduard von Borsody) 67
C.3.b.3 Quax in Afrika (1944, Deutschland, Regie: Hellmut Weiß) 68
C.3.c Afrikaner im Kostüm. 72
C.3.c.1 Münchhausen
(1942/1943 Deutschland, Regie: Josef von Báky) 72
C.3.c.2 Jud Süß (1940, Deutschland, Regie: Veit Harlan) 74
C.3.d Teilweise die Ausnahme: „Zentrale Rio“
(1939, Deutschland, Regie: Erich Engels) 77
D. Zusammenfassung. 80
E. Quellenverzeichnis. 82
E.1. Daten der analysierten Spielfilme. 82
E.2. Literaturverzeichnis. 86
E.3. Zeitschriftenaufsätze. 91
E.4. Fernsehen-, Video- und Internetquellen 92
E.5. Sekundärliteratur. 93
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A. Einführung in das Thema
Als die Deutsche Filmemacher in der ersten Hälfte der 20. Jahrhunderts schwarzafrikanische Statisten brauchten um den Hunger des Publikums nach Exotik zu stillen, mussten sie keine geschminkte Weißen beschäftigen, sondern hatten die Möglichkeit, die in Deutschland lebenden Afrikaner und Afro-Deutschen als Komparsen und als Darsteller zu buchen. Die sogenannte Exoten-Börse 1 diente als Vermittler von Komparsen aller „exotischen“ Hautfarben. Die ersten Spielfilm-Beispiele in denen schwarze Komparsen auftauchen sind die früheren Lubitsch Filme „Die Austernprinzessin“ (1919) und „Sumurum“ (1920). Katharina Oguntoye, die als eine der Ersten die Geschichte der Schwarzen in Deutschland erforscht hat, sieht in den Filmen mehr: sie beweisen die Präsenz der Schwarzen in Berlin und in Deutschland während der Weimarer Republik. 2 Es gilt immer noch als ein kurioser Gedanke, dass in Deutschland vor 1945 eine starke und zusammenhaltende, sogar sich politisch engagierende schwarz-afrikanische Minderheit existierte. Die wissenschaftlichen Forschungen der afro-deutschen Geschichte haben mit der Arbeit von Katharina Oguntoye erst vor kurzem angefangen.
Eine Konkrete Untersuchung zur schwarzen Präsenz im deutschen Film vor 1945 hat Tobias Nagl unter folgendem Titel veröffentlicht: Im falschen Film: Kolonien des Blicks. 3 In der Einführung beschreibt er die Grundthese, auf die schwarze Präsenz im deutschen Film von Anfang an, teilweise bis heute beruht. Sie besteht aus einem Gegensatz: „So »unsichtbar« Schwarze in Deutschland lange Zeit zwangsweise blieben, so deutlich sichtbar waren sie auf der Leinwand. Doch gerade diese Sichtbarkeit trug dazu bei, ihnen jegliche Individualität abzusprechen. Waren schwarze Schauspieler im Kino zu sehen, dann hatten sie immer für ein Bild einzustehen, das schon lange vor ihnen existierte. Ihre Kino-Geschichte ist eine Geschichte weißer Phantasien und Projektionen: Pagen, Barmänner, Butler, Musiker, Matrosen, Tänzer, Boys, Portiers, Chauffeure, »Wilde« - es waren immer die gleichen Stereotype, die schwarze Menschen im deutschsprachigen Kino zu erfüllen hatten. Es waren Bilder, die von einem weißen Überlegenheitsanspruch kündeten, oft auch von Neid oder Verachtung.“ Diese These
1 Theodor Michael in: Wangenheim, Anette von: „Pagen in der Traumfabrik. Schwarze Komparsen im
deutschen Spielfilm“; WDR Fernsehdokumentation, 2001
2 Oguntoye, Katharina: Eine Afro-Deutsche Geschichte. Zur Lebenssituation von Afrikanern und Afro-Deutschen in Deutschland von 1884 bis 1950; Hoho Verlag Christine Hoffmann, Berlin, 1997. S 141-142
3 Nagl, Tobias: Im falschen Film. Kolonien des Blicks. Louis Brody und die schwarze Präsenz im
deutschsprachigen Kino vor 1945; In: Junge World 20/2002
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werde ich in meiner Arbeit unterstützen können. Ein paar Ausnahmen werde ich auch erwähnen, trotzdem kann diese These nicht widerlegt werden. Die Filme sind durch ihren Entstehungskontext sehr geprägt, deswegen wird in dieser Arbeit die NS-Propagandamaschinerie soweit wie nötig erläutert. Ein anderer wichtiger Aspekt dieser Arbeit ist die Geschichte der im „Dritten Reich“ lebenden schwarzen Komparsen und Schauspieler. Erstens, weil der Film, der ihre "Rasse" erniedrigt oder verachtet hat, für mehrere Familien fast die einzige Verdienstmöglichkeit war, zweitens weil ihre Lage im Reich einzigartig war. Einerseits waren sie Angehörige einer verfolgten „minderwertigen“ Rasse und hätten laut Gesetzt überhaupt nicht bei Filmen mitwirken dürfen, anderseits waren sie als „Echtheiten“ von Nöten, um Filme nach den nationalsozialistischen Echtheitsansprüche herstellen zu können. Dorothea Hollsteins Satz - zwar über Juden - gilt somit jetzt auch für die meisten von ihnen, denn „Neger“ und „Juden“ werden in der nationalsozialistischen Rassenlehre meistens in einem Atemzug als Bedrohung für die „blutische Reinheit“ genannt. 4 : „Das Regime mordete zuerst den guten Ruf seiner Opfer, ehe es sie auch physisch vernichtete.“ 5
B. Wer waren die schwarzen Darsteller in den NS-Filmen?
Obwohl diese Frage einfach klingt, ist sie schwer zu beantworten, denn die Namen der schwarzen Schauspieler waren nur in Ausnahmefällen im Vorspann der Filme erwähnt. So eine Ausnahme war Louis Brody und Mohamed Husen. Während in den meisten Filmen jeder weiße Schauspieler mit einem Satz aufgelistet war, waren schwarze Darsteller mit kleineren Sprechrollen meistens überhaupt nicht erwähnt. Schon diese Tatsache drückt die Einstellung der Nazis gegenüber ihren „Negern“ aus. Die bisherigen Ergebnisse in der Forschung mussten mühsam zusammengetragen werden und stützen sich größtenteils auf die Aussagen der überlebenden Zeitzeugen. Eine Auswertung des Begleitmaterials zu den Filmen steht noch bevor, würde aber den Rahmen dieser Arbeit sprengen.
4 Kundrus, Birthe: Von Windhoek nach Nürnberg? Koloniale „Mischeheverbote“ und die
nationalsozialistische Rassengesetzgebung; in: Kundrus, Birthe (Hg.): Phantasiereiche. Zur
Kulturgeschichte des deutschen Kolonialismus; Campus Verlag, Frankfurt am Main, 2003. S. 112
5 Hollstein, Dorothea: Antisemitische Filmpropaganda. Die Darstellung der Juden im
nationalsozialistischen Spielfilm; Verlag Dokumentation, München-Pullach, Berlin, 1971. S. 218
4
B.1. Schwarze Darsteller im NS-Film: Afro-Deutsche
Die kleineren und größeren Sprechrollen der Schwarzen spielten in der Regel Afro-Deutsche, die in Deutschland lebten. Louis Brody war der Einzige unter ihnen, der auf dem Film eine Existenz aufgebaut hat. Alle Anderen wirkten nur gelegentlich mit. Aber wer waren diese Afro-Deutschen? Einerseits Afrikaner, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland hatten, anderseits ihre Kinder und Kindeskinder, die eine vollkommen deutsche Erziehung bekommen hatten, perfekt deutsch sprachen, sich nach jedem menschlichen Recht als „Deutsche“ bezeichneten, aber auf keinen Fall in die nationalsozialistische Volksdefinition passten.
B.1.a. Geschichte der Afro-Deutschen: Mittelalter
Seit wann schwarze Afrikaner auf dem heutigen Gebiet Deutschlands leben, lässt sich sehr schwer festzustellen. Allgemein gilt die Behauptung, dass die Mitteleuropäer bis Ende des ersten Jahrtausends von Afrikanern, die in der karolingischen Zeit in verschiedenen Heeren der Araber mitgekämpft haben, nur gehört haben. Es existieren auch Berichte über schwarze Soldaten - „nigro colore“ - auf der gegnerischen Seite bei den drei Kreutzfahrten des 11. und 12. Jahrhunderts. 6 Angeblich wurden die ersten Schwarzen als Sklaven aus Äthiopien von den Wikingern zwischen 844 und 1026 mitgenommen und auch auf heutiges deutsches Gebiet verkauft. 7 Bis Ende des 19. Jahrhunderts wurden viele Afrikaner nach Europa geschleppt oder sind selbst gereist. Im mittelalterlichen Deutschland stellte zwar die Farbe Schwarz, der Teufel und der Tod zusammen einen bekannten Topos dar, trotzdem gehörte es im Mittelalter zum „guten Ton“ eine schwarze Bedienteste zu beschäftigen. Manche Afrikaner schafften es aber, (auf dem deutschen Gebiet) sich über diesen Vorurteilen hinweg zu setzen, sich zu integrieren und eine Familie zu gründen. Einzelne Schicksale sind gut bekannt und erforscht zum Beispiel das von Anton Wilhelm Amo aus Ghana. Er war Patenkind von Herzog Anton Ulrich und studierte ab 1727 in Halle Philosophie und lehrte später als Dozent an den Universitäten Halle, Wittenberg und Jena. Allerdings ist er 1743 nach Ghana zurückgekehrt, als eine „unglückselige Mischung politischer, wissenschaftlicher, wirtschaftlicher, persönlicher und vielleicht auch
6 Martin, Peter: Schwarze Teufel, edle Mohren; Junius Verlag, Hamburg, 1993 S. 16-17
7 Martin (1993) S. 17.
5
rassistischer Faktoren“ 8 ihm das Leben in Deutschland sehr erschwert hat, der er nicht mehr standhalten wollte. 9
B.1.b. Geschichte der Afro-Deutschen: Deutsches Reich als Kolonialherr
Es gelangten verhältnismäßig viele Afrikaner nach Deutschland, nachdem Deutschland Kolonien erworben hatte. Deutschland besaß ab 1884 bis 1918/19 Kolonien in Asien und insbesondere in Afrika. Die afrikanischen Kolonien waren: Deutsch-Südwestafrika (heute: Namibia), Kamerun, Togo und Deutsch-Ostafrika (heute: Tansania, Burundi und Ruanda). 10
Die einreisenden Afrikaner gehörten in ihrem Heimatland verschiedenen Gesellschaftsschichten an. In Häuptlingsfamilien war es wichtig, die ältesten Kinder in Europa ausbilden zu lassen, weil sie nach dem Aufenthalt in Europa in der Heimat ein sehr hohes Ansehen hatten. Deswegen kamen junge Afrikaner 11 zur Ausbildung, wie der Vater der Familie Diek in Oguntoyes Analyse über Afro-Deutsche Geschichte. Außerdem kamen auch Diplomaten afrikanischer Staaten wie zum Beispiel der Großvater von Hans-Jürgen Massaqoui 12 . Ein anderer Fall ist die Geschichte von dem Vater der Familie Michael. Er war Häuptlingssohn, aber er wollte nicht den von seinem Vater ausgesuchten Beruf ausüben. Diesen hatte er mit einem Stipendium seines Vaters in London studiert, als er nun die Heimat wieder Richtung Europa verlassen wollte, musste er sich selbst seine Rückreise auf einem Schiff erarbeiten. Später arbeitete er mit Tieren im Hagenbeckschen Zoo in Hamburg und gelangte dann als Tierpfleger nach Berlin, wo er seine Frau kennenlernte und eine Familie gründete 13 . Der Bedarf nach gebildeten Arbeitskräften in den Kolonien war groß und es mangelte an deutschen Bewerbern. So wurden Afrikaner teilweise in Deutschland zum Beispiel zu Übersetzern, kaufmännischen Angestellten oder Zoll- und Verwaltungsangestellten ausgebildet. Die Ausbildung erfolgte durch Missionen und
8 Martin (1993) S.327.
9 siehe mehr dazu in Oguntoye, Katharina; Opitz, May; Schultz, Dagmar (Hrsg.): Farbe bekennen. Afro-Deutsche Frauen auf den Spuren ihrer Geschichte; Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main,
1986; S 17-27
10 nach Gründer, Horst: Geschichte der deutschen Kolonien; Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn
2000; Beta, Ottomar: Das Buch von unseren Kolonien; Ferdinand Hirt & Sohn in Leipzig 1908; und
Lebendiges virtuelles Museum Online unter www.dhm.de/lemo (Stand 12.08.2004)
11 so weit es in der Fachliteratur vorhanden ist nur Männer, siehe Oguntoye (1997)
12 Massaquoi, Hans J.: "Neger, Neger, Schornsteinfeger!" Meine Kindheit in Deutschland; Fretz &
Wasmuth Verlag, Bern, München, Wien, 1999
13 Juliane Michael in : Wangenheim: „Pagen in der Traumfabrik.“ WDR Fernsehdokumentation, 2001
6
aufgrund staatlicher Initiativen. 14 Manche Schwarzafrikaner aus niedrigeren Gesellschaftsschichten des Heimatlandes, in ein paar Fällen elternlose Kinder 15 oder Bedienstete, gelangten durch Missionare oder andere Reisende nach Deutschland. Andere kamen mit Völkerschaugruppen und reisten nicht mehr zurück. 16 Die afro-deutsche Minderheit lebte überall in Deutschland verteilt, verhältnisgemäß gut behütet und einzeln integriert bis zum Ende des Ersten Weltkriegs. Die meisten von ihnen lebten aber in Berlin und Hamburg. Sie pflegten miteinander weitläufig private Kontakte 17 , aber waren auch einzeln und als Gruppe politisch aktiv. 18 Sie übten verschiedene Berufe aus: die Meisten waren Artisten, Musiker und Arbeiter, die weiteren nachgewiesenen Berufe von Afrikanern in Deutschland sind sehr vielfältig: Student, Kaufmann, Handwerker, Facharbeiter, Schreiber, Sprachlehrer, Soldat, Koch, Kellner, U-Bahn Führer, Angestellter und Unternehmer. 19 Allerdings war ihre Lebenssituation von dem ständigen politischen und wissenschaftlichen Diskurs über Rassen und Rassenhygiene abhängig und deshalb waren sie oft verunsichert. Zwar hatten sie bis 1918 einen gesicherten Rechtsstatus, aber wurden als nicht-weiße „Rassenfremde“ zwangsläufig Opfer für soziale Diskriminierung, denn der herrschende biologische Rassendiskurs hatte als einziges Beurteilungskriterium der Nicht-Weißen die sogenannten erblichen „Rasseneigenschaften“ vorgesehen, und hatte außerdem das deutsche Volk als biologische, rassistisch arische Einheit definiert. Diese Ansicht musste zur Ausgrenzung aller “Rassenfremden“ führen. 20
B.1.c. Geschichte der Afro-Deutschen: Schwarze-Schmach
Trotz allem erlebten die Afrikaner in Deutschland die Zeit bis zum Ende des Ersten Weltkriegs als eine „schöne Zeit“: „Vor dem Ersten Weltkrieg war....ein Verwöhnklima. Das änderte sich nach dem Ersten Weltkrieg schlagartig.“ 21
14 Oguntoye (1997) S. 30-31
15 wie Kwassi Bruce in Oguntoye (1997) S. 105
16 Oguntoye (1997) S. 37-38; mehr über Völkerschauteilnehmer in Deutschland in: Thode-Arora, Hilke: Für
fünfzig Pfennig um die Welt. Die Hagenbeckschen Völkerschauen; Campus Verlag, Frankfurt am Main,
1989
17 wie bei der Familie Diek in: Oguntoye (1997) S. 154
18 siehe Oguntoye (1997) Kapitel 2.3.3. Politische Aktivitäten der Afrikaner und ihre Beziehung zum
afrikanischen Heimatland: S. 76-109
19 Oguntoye (1997) S. 60
20 El-Tayeb, Fatima: Schwarze Deutsche. Der Diskurs um „Rasse“ und nationale Identität 1890-1933;
Campus Verlag, Frankfurt, 2001. S. 142
21 Theodor Michael in : Wangenheim: „Pagen in der Traumfabrik.“ WDR Fernsehdokumentation, 2001
7
Die Afrikaner vor 1918 galten in Deutschland als Schutzgebietsangehörige, einige konnten sogar eingebürgert werden. Nach 1918 bis 1933 stand in ihren Papieren „ehemaliger deutscher Schutzgebietsangehöriger“, sie konnten aber Staatsbürger der neuen Mandatsländer (wie England, Frankreich) werden oder wurden als Deutsche eingebürgert. 22 Ihr Ansehen und ihre Lage in Deutschland änderte sich aufgrund der Besetzung des Rheingebietes durch die Franzosen mit überwiegend aus ihren Kolonien stammenden schwarzen und farbigen Soldaten dramatisch. 23 Die Deutschen, sowohl Politik als auch Medien und Bevölkerung empfanden es als eine Beleidigung. Mit dem Friedensvertrag von Versailles 1918 verlor Deutschland alle Kolonien, wobei die afrikanischen Kolonien teilweise schon ab 1915 von England und Frankreich besetzt waren. Deutschland konnte deswegen in Europa keine afrikanischen Truppen einsetzen, sondern konnte nur in Ostafrika in größerem Maßstab einheimische Kolonialsoldaten, sogenannte Askaris, werben und diese für die Verteidigung der Kolonie einsetzen. 24 Die anderen Kolonialmächte haben im ersten Weltkrieg auch in Europa Truppen aus ihren Kolonien eingesetzt, was die deutschen Medien schon während des ersten Weltkriegs kritisiert haben. 25 Als die vertragsmäßige Besetzung des Rheinlandes, teilweise mit Soldaten aus den afrikanischen Kolonien der Besatzungsländer, ausgeführt wurde, grenzte die Empörung darüber an Hysterie. Die Grundlage war die Behauptung: „Schwarze Schmach bedeutet den Untergang der weißen Rasse.“ Der Satz steht unter anderem auf dem Briefkopf des „Deutschen Notbundes gegen die schwarze Schmach.“ Der Notbund veröffentlichte auch eine Zeitschrift mit dem Titel: „Die Schmach am Rhein“, die allerdings nach wenigen Nummern mangels Nachfrage eingestellt wurde. 26 Die Zeitschrift illustrierte die generelle Stimmung gut: „Die Verwendung schwarzer und negroider Truppen zur militärischen Besetzung von Landesteilen eines weißrassigen Kulturvolkes ist kein Ruhmesblatt, sondern ein unauslöschliches Schandmal des angeblich an der »Spitze der Zivilisation« marschierenden
22 Oguntoye (1997) S. 111
23 der Zahl der schwarzen Besatzungssoldaten scheint nicht zuverlässig feststellbar zu sein, denn alle
Quellen berichten anders. Der Zahl schwenkt zwischen 30-40 Tausend in: Pommerin, Reiner:
Sterilisierung der Rheinlandbastarde. Schicksal einer farbigen deutschen Minderheit 1918-1937; Droste
Verlag, Düsseldorf, 1979 S. 12 und 10-35 Tausend in: El-Tayeb (2001) S. 158-159, aber sie bemerkt,
dass über 45 Tausend von der deutschen Seite und 7,5 Tausend von der englischen Seite je nach
Propagandazweck die Rede war
24 El-Tayeb (2001) S .158
25 Pommerin (1979) S. 10 und eine Stimme aus dem Volk um diese Behauptung zu bestätigen in Hippler,
Fritz: Die Verstrickung. Verlag Mehr Wissen, Düsseldorf, 1989. S. 61 Onkel Max: „Das hätten Frankreich
und England schon im Krieg besser unterlassen sollen, farbige Völker gegen uns in dem Kampf zu
schicken. Uns aber die Kolonien zu nehmen, weil wir deren Völker nicht in die Zivilisation führen können
und dann diese Völker befähigen, uns zu kontrollieren und zu bewachen, das wird sich einmal bitter
rächen!“
26 Pommerin (1979) S. 19
8
französischen Volkes.“ 27 Diese Formulierung überlebte bis 1940, als sie in einer Wochenschau wieder eingesetzt wurde, um gegen die Franzosen zu hetzen während die Zuschauer Bilder von schwarzen, französischen Kriegsgefangenen sahen. 28 Einprägender für die Bevölkerung waren damals eher die bildlichen Darstellungen über vergewaltigte Frauen, Männer, Mädchen und Knaben. Solche Karikaturen, Zeichnungen, nachgestellte Fotos mit „Berichten“ haben eine größere Wirkung gezeigt und Postkarten mit dem Thema „Schwarze Schmach“ wurden überall in großen Mengen vertrieben. Das Lieblingsmotiv solcher Darstellungen war die von den Schwarzen vergewaltigte, vor der Vergewaltigung stehende, blonde Frau oder ein menschengroßes männliches (schwarzes) Geschlechtsteil, an dem eine blonde Frau gefesselt und halbtot hing. 29 Solche Darstellungen und Propaganda veränderten natürlich die bisherige Einstellung der Deutschen zu den aus den ehemaligen Schutzgebieten stammenden Afrikanern und Afro-Deutschen. Daran änderte auch nichts, dass die „Hohe Interalliierte Rheinland Kommission“ nachdem die in der Presse veröffentlichten Berichte nachgeprüft wurden, zu dem Ergebnis kam, die „von der deutschen Presse gegen die farbigen französischen Kolonialtruppen en block erhobenen Anklagen (...) sind falsch und bezwecken politische Propaganda.“ 30 Der schwarze Schauspieler Louis Brody sandte im Namen des „Afrikanerbundes“ einen offenen Brief an das „Berliner Tageblatt“, der am 24. Mai 1921 veröffentlicht wurde: „... Die in Berlin und im unbesetzten Gebiet Deutschlands lebenden Schwarzen sind nicht die Gelben und Schwarzen im besetzten Gebiet; deshalb bitten wir die Deutschen, auf diese Schwarzen Rücksicht zu nehmen und nicht durch Nachrichten über »Schwarze Schmach« gegen sie beständig Propaganda zu treiben. Unser Aufruf ist durch folgenden Vorfall veranlasst: Einer unserer Landleute wurde vor circa 14 Tagen plötzlich in der Strasse von Passanten überfallen und ernstlich verprügelt; die Leute hatten ihn für einen Schwarzen aus dem besetzten Gebiet gehalten.“ 31 Seine Schilderung unterstützt die Aussage von Theodor Michael und macht die Wirkung der Hetzkampagne auf die Afro-Deutschen verständlich. Auch dieser „Schwarzen Schmach“-Propaganda ist es zu „verdanken“, dass die Nationalsozialisten
27 in der Artikel: N.N.: „Erzieherische Uebel der Neger-Zwangseinquartierung.“ in der Zeitschrift „ Die
Schmach am Rhein“ Monatsschrift des „Deutschen Notbundes gegen die schwarze Schmach e.V.
München, 1. August 1921. Nr.1. S. 4
28 Die Deutsche Wochenschau Nr. 513 Sommer 1940 siehe noch in dieser Arbeit Kapitel C.1.d einer
Analyse dieses Wochenschauberichtes
29 die Darstellung eine sehr populäre Medallie mit dem Motiv ist in Frischauer, Paul: Weltgeschichte der
Erotik, Band III. Von Paris bis zur Pille; Droemersche Verlagsanstalt Th. Knaur Nachf., München, 1995. S
280 auch bei Oguntoye (Hrsg.) (1986) S. 50
30 zitiert nach El-Tayeb (2001) S. 166
9
keinen großen Aufwand brauchten, um von den Schwarzen ein negatives Bild zu verbreiten, denn die „Wunde“ war noch frisch. Der Einsatz der farbigen Truppen im besetzten Gebiet und damit die „Schwarze Schmach“ endete mit dem systematischen Auszug der farbigen Besatzungstruppen erst nach 1927.
B.1.d.1. Geschichte der Afro-Deutschen: „Neger haben im
nationalsozialistischen Deutschland keinen Grund zu grinsen.“ 32
Nach der nationalsozialistischen Rassenlehre gehörten die Afrikaner, wie alle „außereuropäischen Rassenmischlinge“ und „Rassen der niedrigsten Stufe in die sogenannte „Gruppe IV. F.“ der „Rassenuntersuchung“. 33 So ergaben sich in NS-Deutschland zwangsweise offenbare und institutionelle Diskriminierungen und Verfolgungen der Afrikaner und Afro-Deutschen. Trotzdem hatten sie nach dem Krieg nachweislich Schwierigkeiten, als Opfer des NS-Staates anerkannt zu werden. 34 Die Verfolgung und Diskriminierung hatte mehrere Stufen und Formen. Der Einzug der deutschen Papiere und der Ersatz durch Staatenlosen-Pässe haben den Afro-Deutschen ihrer Bewegungsfreiheit beraubt, denn mit den Staatenlosen-Pässen war es fast unmöglich zu Reisen. In Deutschland bekamen sie wegen ihrer Hautfarbe keine Arbeit. 35 Tägliche Schikanen und Beleidigungen waren erlaubt. 36 Viele wurden wegen Rassenschande oder aus anderen Gründen ins KZ geschleppt. 37 Wegen ihrer farbigen Kinder kamen auch weiße deutsche Mütter ins Konzentrationslager. Wenn sie ihre farbigen Kinder nicht „freiwillig“ sterilisieren ließen, sollten sie „durch
31 zitiert nach El-Tayeb (2001) S. 162
32 Der Lehrer Herr Dutke in Massaquoi (1999) S. 114
33 Hamann, Matthias: Erwünscht und unerwünscht. Die rassenpsychologische Selektion der Ausländer; In:
Aly, Götz; August, Jochen; Chroust, Peter; Dörner, Klaus; Hamann, Mathias; Heilmann, Hans-Dieter;
Heim, Susanne; Koch, Franz; Pross, Christian; Schulz, Ulrich; Teller, Christine (Hrsg.): Herrenmensch und
Arbeitsvölker. Ausländische Arbeiter und Deutsche 1939-1945; Beiträge zur nationalsozialistischen
Gesundheits- und Sozialpolitik 3. Rotbuch Verlag Berlin, 1986. S. 144-147
34 Oguntoye (1997) S. 111-113 und S. 140
35 Es gab natürlich Ausnahmen wie Erika Diek (Oguntoye (1997) S. 157) oder die von einem SS-Offizier
geförderte Lehrstelle als Schlosser in Massaquoi (1999) S. 147.
36 Darüber Berichten wirklich alle Zeitzeugen in allen Quellen. z.B. Frau Diek und Frau Reiprich bei
Oguntoye (1997 und 1986), Massaquoi (1999) und die Zeitzeugen Theodor Michael, Juliane Michael,
Werner Egiomue, Elisabeth Morton in : Wangenheim: „Pagen in der Traumfabrik.“ WDR
Fernsehdokumentation, 2001
37 Es gibt nur ein einziges nachgewiesenes Foto von einem Schwarzen in KZ. Es wird in: Wangenheim:
„Pagen in der Traumfabrik.“ WDR Fernsehdokumentation, 2001; gezeigt oder in der online
Ausstellungskatalog „Besondere Kennzeichen: Neger“. Schwarze im NS-Staat. Ein Ausstellungsprojekt
des NS-Dokumentumszentrums Köln. unter:
www.museenkoeln.de/ausstellungen/nsd_0211_schwarze/aus_04.asp (Stand 08.08. 2004) und vgl.
Martin, Peter: „“...auf jeden Fall zu erschießen“ Schwarze Kriegsgefangene in den Lagern der Nazis“ in
der Zeitschrift „Mittelweg 36“ 1999 Band 8. Heft 5. S.76-91
10
Zwangserziehung im Konzentrationslager für die deutsche Gemeinschaft zurückgewonnen“ werden, heißt es in einem Originaldokument. 38 Ab 1933 verloren die Afro-Deutschen systematisch alle Rechte und wurden „Staatenlose“, auch die, die früher eingebürgert waren verloren ihre Staatsangehörigkeit. 39 Besonders dramatisch war, dass auch der deutsche Ehepartner und die gemeinsamen Kinder ihre Rechte verloren. 40 Sie konnten die Staatsbürgerschaft von der Mandatsmacht ihres Herkunftslandes beantragen, aber viele schafften oder wollten es nicht.
Außer der totalen Verunsicherung durch den Verlust ihrer Rechte, ihrer Reisefreiheit und in vielen Fällen ihrer Staatsbürgerschaft waren die Afro-Deutschen
während des NS-Regimes Alltagserniedrigungen aller Art ausgesetzt. Viele haben ebenfalls Bekannte und Freunde von einem Tag auf den anderen verloren, denn sie wollten nichts mehr mit ihnen zu tun haben. Doris Diek 41 und Hans-Jürgen Massaquoi 42 berichten über Erniedrigungen in der Schule im Rassenkundenunterricht oder die Ausstellung „Rasse und Volk“, die sie mit der Schulklasse besuchen mussten. Sie wurden systematisch auf ihren Platz in der Nazi-Rassenordnung hingewiesen. Und dieser Platz war noch eine Stufe unter den Juden, denn in den „Negern“ sahen die damaligen Weißen nach Hippler „noch eine minderwertige Rasse, die auf dem Wege von Tier zum Menschen irgendwo haltgemacht hatte.“ 43
Die NS-Rassenideologie sieht die Position eines Schwarzen als die eines Dienenden vor. 44 Alle anderen Tätigkeiten eines Schwarzen Mannes oder einer Frau existierten in der nationalsozialistischen Ideologie nicht. Selbst in Afrika sollten die Eingeborenen den Deutschen dienen. 45 Durch den dem Rassenwahn hatten die Afrikaner auf dem "arischen Arbeitsmarkt" keine Chancen. Kwassi Bruce, einer der Betroffener fasst zusammen: „Die Afrikaner, welche auf Grund ihrer Einbürgerung
38 Oguntoye (1997) S. 138 und Pommerin (1979) S. 83 Originale Aufzeichnung von Rademacher von 4.
12. 1941
39 Oguntoye (1997) S. 24
40 Oguntoye (1997) S.111
41 Oguntoye (1997) S 57.
42 Massaquoi (1999) S. 114-115
43 Hippler (1989) S. 63 und vgl. auch Breitling, Rupert: Die nationalsozialistische Rassenlehre; Verlag
Anton Hein, Meisenheim am Glan, 1971
44 Oguntoye (1997) S. 66 diese Behauptung wird im Zusammenhang mit dem schwarzen Schauspieler
Mohamed Husen (offizieller Name: Bajume bin Mohamed Hussein) geschrieben, als Oguntoye seine
Entlassung als Kellner aus dem Hotel Kempinski (oder aus dem „Cafe Vaterland. In Breiter, Bastian: Der
weg des „treuen Askari“ ins Konzentrationslager - Die Lebensgeschichte des Mohamed Husen. in :
Heyden, Ulrich van der; Zellr, Joachim (Hrsg.): Kolonialmetropole Berlin: eine Spurensuche. Quintessenz
Verlag, Berlin, 2002. S. 215) untersucht, wo sein Anwesend den Gästen plötzlich nicht mehr zugemutet
werden konnte. Er wurde aus einer Stellung herausgedrängt, die ihm nach Oguntoye, laut Nazi-Ideologie
zugestanden wäre.
45 siehe später im Kapitel „NS-Kolonialpolitik“
11
ihren deutschen Pass bisher behalten haben, finden hier keine Arbeit, weil sie Nichtarier - nein, was noch schlimmer, weil sie Farbige sind. Bei den anderen (also der Mehrzahl) tritt als weiteres Hindernis der staatenlose Pass hinzu.“ 46 Dieser Zustand ist Folge der Rassengesetze und auch der allgemeinen Wirkung der NS-Rassenideologie und Propaganda auf die Deutschen. Die Afro-Deutschen verloren ihre Anstellungen und andere Arbeitsmöglichkeiten. Einerseits waren die Arbeitgeber verunsichert und fürchteten sich vor negativen Reaktionen der Kundschaft, zum anderen wurde vielen Schwarzen die Arbeitserlaubnis einfach entzogen. 47 Die meisten Afro-Deutschen waren als Musiker und Artisten tätig und aus einem Beispiel geht deutlich hervor, warum sie nicht mehr arbeiten durften. In einer amtsinternen Notiz des Reichs-Kolonialamtes geht es um drei Brüder, die durch ihren Vater libanesische Staatsbürger sind und eine deutsche Mutter haben. Sie sind in Deutschland aufgewachsen. Ihre Arbeitserlaubnis wurde mit folgender Begründung eingezogen: „Die Verfügung zu dieser Maßnahme erging vom Promi (Herr v. Loebell) auf Grund einer Anordnung von Herr Reichsminister Dr. Goebbels, wonach solche Personen in der Zukunft nicht mehr deutsches Kulturgut darstellen dürfen.“ 48 Diese Anordnung scheint im Film keine Gültigkeit zu haben, denn die damaligen nationalsozialistischen Ansprüche an "Echtheit“ 49 , außenpolitische Interessen und Berlins Vorzeigestatus als „Weltstadt“ 50 haben es vielen Afro-Deutschen ermöglicht „deutsches Kulturgut" zu repräsentieren und dabei im Nazi-Deutschland zu überleben.
Anderseits kam es vor, dass SS-Männer, Nazi-Behörden und andere überzeugte Nazis, die kolonialen Interessen des Reiches vor Auge haltend, direkte Hilfe an Afro-Deutschen leisteten. Zum Beispiel der Fall von Vater Diek, der ein angesehener Kaufmann war, aber nach 1933 alle Kunden und sein Geschäft verlor. Er wurde enteignet und ein SS-Mann übernimmt die Führung. Vater Diek erhielt von ihm eine Provision nach den Einkäufen seiner vorherigen Kundschaft. 51 Unabhängig von dieser Quelle berichtet Hans-Jürgen Massaqoui, dass ihm durch einen SS-Mann die
46 Kwassi Bruce in der Akte Nr. 7562 des Reichs-Kolonialamtes Bl. 93/94 zitiert bei Oguntoye (1997) S.
116
47 Oguntoye (1997) S. 113
48 Aufzeichnung von 15. November 1940 Reichs-Kolonialamt Akte Nr. 7540 Bl. 169. zitiert bei Oguntoye
(1997) S. 115
49 Dazu komme ich noch später in dem Kapitel „Filmpropaganda“
50 Oguntoye (1997) S. 145
51 Oguntoye (1997) ab S. 155
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Ausbildung als Schlosser ermöglicht wurde, weil er Massaquoi als in diesem Beruf nützlich für die zukünftigen kolonialen Aufgaben eingestuft hatte. 52
Oguntoye stellt fest, „dass sich die NS-Behörden und -Institutionen in höchst bemühter Weise mit der Arbeitssituation der Afrikaner befassten.“ 53 Oguntoye untersucht die entsprechenden Akten des Auswärtigen Amtes und des Reichs-Kolonialamtes von 1934-1935. Sie weist nach, dass das Auswärtige Amt und auch andere Behörden sehr bemüht waren, den Schwarzen die in Deutschland lebten, zu helfen und ihnen eine Erwerbsmöglichkeit zu schaffen. „In den Akten, in denen verschiedene Beispiele aufgeführt sind, wird diese Situation immer als bedauerlich bezeichnet, da dies nicht im Interesse der Regierung sei. Im Gegenteil, es wird wiederholt vom Auswärtigen Amt und von übergeordneten Regierungsstellen darauf gedrängt, die Afrikaner in Arbeit und Brot zu bringen.“ 54
In einer Akte des Auswärtigen Amtes hieß es, die NSDAP müsste die möglichen Arbeitgeber der Schwarzen sowie das Publikum aufklären, „dass die für das deutsche Volk aufgestellten Rassengrundsätze nicht dazu führen brauchen, Neger aus unseren früheren Kolonien, die zu Deutschland gehalten haben, der Erwerbsmöglichkeit zu berauben. Da in nicht zu langer Zeit die Kolonialfrage akut werden dürfte, wäre eine anerkennende Haltung gegenüber arbeitswilligen Farbigen von großem Wert.“ 55 Die Meinung des Führers ist auch in dieser Frage maßgebend und wird amtsintern erläutert: „Mir ist es bekannt, dass der Führer nicht wünscht, dass in Deutschland lebenden ehemaligen deutschen Kolonialnegern, die großenteils für Deutschland gekämpft haben, bei ihrer Bemühungen, in Arbeit und Brot zu kommen, Schwierigkeiten bereitet werden, und dass sie sonst auch nicht belästigt werden.“ 56 In diesem Sinne ist das Handeln der Behörden nicht mehr verwunderlich.
Oguntoye führt in mehreren Beispielen aus, wie von den Behörden versucht wurde, den in Deutschland lebenden Schwarzen zu helfen. Viele wurden auch finanziell unterstützt, entweder mit Darlehen oder mit Notauszahlungen. 1935 wurde sogar vom Auswärtigen Amt ein Versuch unternommen, 10 arbeitslosen Afrikanern, die aus dem früheren Schutzgebiet stammten einen Ausweis durch das Kolonialpolitische Amt der NSDAP ausstellen zu lassen, in dem die ehemalige Schutzgebietsangehörigkeit und Förderungswürdigkeit bestätigt wurde. Ob es tatsächlich zur Ausstellung dieser
52 Massaquoi (1999) S. 147
53 Oguntoye (1997) S. 113
54 ebd.
55 Reichs-Kolonialamt Akte Nr. 7562 Bl. 114 von 1935 zitiert bei Oguntoye (1997) S. 117
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Ausweise gekommen ist, ist unklar. 57 Schließlich hat das Auswärtige Amt die „Deutsche Afrika-Schau“ im September 1937 ins Leben gerufen. Das Ziel war doppelschichtig, einerseits ein Einkommen für die Afrikaner zu sichern und anderseits, „um die aus rassenpolitischen Erwägungen erforderliche Aufsicht über diese Personen zu erleichtern.“ 58 Die Afrika-Schau existierte bis August 1940. „Jetzt ist plötzlich durch Maßnahmen von Parteidienststellen, die die Unterstützung der zuständigen behördlichen Dienstellen fanden, und die das weitere öffentliche Auftreten von Negern in Deutschland untersagten, der Weiterbetrieb der „Afrika-Schau“ unterbunden worden.“ 59
Die Beispiele waren obligatorisch, um den Zwiespalt der Lage der Afrikaner während des NS-Regimes zu verstehen. Oguntoye bringt es so zum Ausdruck: „Die widersprüchliche Behandlung ist auf die kolonialen Bestrebungen der deutschen NS-Regierung zurückzuführen, die im Widerstreit mit den rassistischen Vorgaben des NS-Ideologie Standen.“ 60
Die schlimmste Konsequenz der Verfolgung der Afro-Deutschen war die Sterilisation, die schon während der Weimarer Republik geplant wurde, 61 aber erst 1937 grausame Realität wurde. Bei der Gestapo wurde die „Sonderkommission 3“ gegründet und mit der unauffälligen Durchführung der illegalen Sterilisation beauftragt. 62 Das Glück im Unglück war, dass die Sterilisation von den Beamten und Behörden nicht mit blinder Wut, Hass, Erfindungergeist und Organisationstalent, wie der Holocaust, ausgeführt wurde. So konnten sich viele retten oder gar nicht in die Sicht der zuständigen Behörde kommen und ein fast normales Leben führen. Aber die meisten Afro-Deutschen fragten sich, ob sie nicht als Nächste „an die Reihe kämen.“ 63 Als sie bei einem Filmdreh zusammen saßen, sagten sie: „Wenn die Nazis uns nun kriegen wollten, hätten sie jetzt uns alle auf einem Haufen.“ 64
56 Borman in Reichs-Kolonialamt Akte Nr. 7562 Bl. 120 in Oguntoye (1997) S. 119
57 Oguntoye (1997) S. 125 auf S. 126 ist der Entwurf zu lesen.
58 Reichs-Kolonialamt Akte Nr. 7562 Bl. 118 zitiert bei Oguntoye (1997) S. 123
59 Reichs-Kolonialamt Akte Nr. 7562 Bl. 118 zitiert bei Oguntoye (1997) S. 124
60 Oguntoye (1997) S. 160
61 El-Tayeb (2001) S. 167-178 und Pommerin (1979) S. 29-40
62 Oguntoye (1997) S. 137 und Pommerin (1979) S. 66-74
63 Oguntoye (1997) S. 134
64 Diek Schwerster zitiert bei Oguntoye (1997) S. 144
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B.2 Schwarze Darsteller im NS-Film: Farbige Kriegsgefangene
Obwohl die Wehrmacht die 90.000 65 französischen Kriegsgefangenen mit dunkler Hautfarbe aus rassepolitischen Gründen nicht ins Reich überführte, sondern sie in Front-Stalags 66 gefangen hielt, wurden sie trotzdem zur Arbeit eingesetzt, so beispielsweise im Mai 1943 im Peugeot-Werk Montbéliard/Sochaux. Selbst die Organisation Todt hatte einige tausend Arbeiter aus dem französischen Kolonialreich, insbesondere aus Indochina, Madagaskar und dem Senegal beschäftigt. 67 Nach Deutschland kamen sie als medizinische Versuchspersonen 68 und Zwangsarbeiter für den Film 69 : als Komparsen. In „Germanin“ haben ironischerweise (es geht im Film um ein neues Medikament) schwarze Kriegsgefangene aus dem Lager Luckenwalde als Statisten mitgespielt. In diesem Lager wurden tatsächlich Menschenversuche mit schwarzen Kriegsgefangenen durchgeführt. 70 In „Carl Peters“ haben 300 farbige Kriegsgefangene als Komparsen, neben den 50 schwarzen Deutschen mitgewirkt. 71 Erika Ngambi, die ältere Diek-Schwester, berichtet über die Dreharbeiten zu diesem Film folgendes: „Farbige, also ganz schwarze, Kriegsgefangene. - Amerikaner. 72 Und die armen Kerle waren froh, dass sie bei uns waren. Da kriegten sie Tabak, da kriegten sie Rauchwaren. Da kriegten sie Essen. Wir haben natürlich gut verdient und sofort wurde ein großer Topf (geholt) - da kam Geld rein. Und da wurde für die Leute gekauft. Sie hatten es gut, sie konnten Fußball spielen und waren dort im Lager und wurden gut behandelt. Also, für sie war es ein Segen.“ 73 Dass sie froh waren beim Film zu sein, ist verständlich, weil gegen farbige Kriegsgefangenen besonders brutal vorgegangen wurde. Im Umgang mit farbigen Kriegsgefangenen galt allgemein der Befehl: „alle Neger bei der Gefangennahme zu erschießen“ oder „alle farbigen Gefangenen auf der Stelle zu töten, da sie stinken.“ 74 Wie viele, trotz solcher
65 Der Zahl stammt von Spoerer, Mark: Zwangsarbeit unter dem Hakenkreuz. Ausländische Zivilarbeiter,
Kriegsgefangene und Häftlinge im Deutschen Reich und im besetzten Europa 1939-1945; Deutscher
Verlags Anstalt, Stuttgart-München, 2001; und Martin (1999) S. 88: Martin gibt der Zahl in den Frankreich
inhaftierte farbigen Kriegsgefangenen in 300 Tausend an. in
66 Kriegsgefangenen-Mannschaftsstammlager naher der Front oder auf besetztem Gebiet.
67 Spoerer (2001) S. 63
68 Martin (1999) S. 85
69 Dass die Ufa zwei „Lager“ für Zwangsarbeiter bauen lassen hat, ist nachgewiesen in Kubatzki, Rainer:
Zwangsarbeiter- und Kriegsgefangenenlager: Standorte und Topographie in Berlin und im
brandenburgischen Umland 1939 bis 194. Eine Dokumentation; Berlin-Verl. Spitz, Berlin, 2001 allerdings
steht nicht vermerkt ob diese Lager für farbige Komparsen oder andere Zwangsarbeiter gebaut worden
sind.
70 Martin (1999) S.85-86
71 in : Wangenheim: „Pagen in der Traumfabrik.“ WDR Fernsehdokumentation, 2001
72 „Möglicherweise auch andere Nationalitäten.“ Anmerkung von Oguntoye (1997) S. 144
73 ebd. Interview vom 24.10.1985 mit Erika Ngambi
74 Martin (1999) S.77
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Anweisungen, überlebt haben, konnte ich im Rahmen dieser Arbeit nicht ermitteln. Ich konnte auch keine Hinweise darauf finden, dass manche durch den Film überleben konnten. Leider ist es mir auch nicht gelungen, Lebenserinnerungen von überlebenden schwarzen Kriegsgefangenen, die in Filmen der Nazis mitgewirkt haben, aufzuspüren. Der Zwangseinsatz dieser Soldaten im Film ist moralisch auf keinen Fall vertretbar, auch wenn die Dreharbeiten für diese Menschen eine Insel in der Hölle der Nazi-Kriegsgefangenschaft bedeuten konnten.
C. „Schwarz-Weiß“: Film im Dritten Reich
Dieses Kapitel widmet sich konkret dem „Schwarz-Weiß“- Film. „Schwarz-Weiß“ ist hier sogar doppeldeutig. 75 In diesem Kapitel beschäftige ich mich mit den Bedingungen des Filmwesens allgemein und mit spezifischen Voraussetzungen, die das Entstehen der Filme mit den „echten“ Schwarzen ermöglichten. Nach einer kurzen Erklärung über die „Vorschule“ der Darsteller und nach der Schilderung der Geschichte der Repräsentation der Schwarzen in den deutschsprachigen Kinofilmen, komme ich zu den konkreten Filmanalysen aus der Zeit zwischen 1933 bis 1944.
C.1. Entstehungsbedingungen der Spielfilme mit schwarzem Darsteller im "Dritten Reich"
Stephen Lowry untersucht in seinem Buch „Pathos und Politik“ 76 die Wirkung und Spuren der Propaganda in den zunächst harmlos wirkenden Spielfilmen „Die goldene Stadt“ und „Die große Liebe“ (beide 1942). Kracauers Feststellung von 1942 ist maßgebend für Nazi-Filmanalysen: „Sicher waren alle Nazifilme mehr oder weniger Propagandafilme - sogar die reinen Unterhaltungsfilme, die mit Politik scheinbar gar nichts zu tun hatten.“ 77 Lowry führt in diesem Sinne aus, dass die Spielfilme der Nazi-Zeit zwar banaler sind als die reinen Propagandafilme, aber sie sind - nach seiner Meinung - weitaus bezeichnender für die nationalsozialistische Denkweise. Wichtig ist
75 außer dem Farbfilm „Münchhausen“
76 Lowry, Stephen: Pathos und Politik. Ideologie in Spielfilmen des Nationalsozialismus; Max Niemeyer
Verlag, Tübingen, 1991
77 Kracauer, Siegfried: Von Caligari zu Hitler. Eine psychologische Geschichte des deutschen Films;
Shurkamp Taschenbuch Wissenschaft, Frankfurt am Main, 1984. S. 322
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auch anzumerken, dass alle Filme der Nazi-Zeit, sogar die „Harmlosesten“, sich auf die Bedingungen der nationalsozialistischen Filmproduktion einlassen mussten. Diese Tatsache kann nicht mit einem Hinweis auf einen eventuellen unpolitischen oder komischen, unterhaltenden Inhalt verharmlost werden. Lowry bestätigt die allgemeine filmwissenschaftliche Erkenntnis, dass in den Filmen der Nazis die indirekte, „unsichtbare“ oder „latente“ Ideologie oft wichtiger und vor allem effektiver war als die offensichtlich politischen Inhalte der Propagandafilme. Er geht davon aus, dass Ideologie in Filmen nicht nur in bestimmten politischen Inhalten besteht, die von selbst oder durch eine Manipulation auf das Publikum wirken, sondern er bestätigt, dass wirksame Ideologie im gesamten Film auf den Menschen einwirken soll. Sie muss schon vorhandene Wünsche, Phantasien, Gedanken und Gefühle ansprechen, „um sie zu verarbeiten und für ihre Zwecke umzulenken. (...) Diese eher persönliche Ebene bildet die Grundlagen der Ideologie im Film, wodurch sie Menschen ansprechen und ihre Gefühle mobilisieren kann. “ 78 Dadurch können Filme eine nachhaltende Wirkung auf die Gesellschaft ausüben: „Filme können zu ideologischen Stabilität der Gesellschaft beitragen, indem sie erwünschte Werte und Verhaltensweisen fördert.“ 79 Kino war während des zweiten Weltkrieges sehr populär und gut besucht. 1943 wurde mit 111,6 Millionen Zuschauern die Spitze erreicht. Das bedeutet 14,4 Kinobesuche pro Einwohner im Jahr, 80 obwohl ein großer Teil der Bevölkerung in den Krieg eingezogen worden war.
Es ist auch mit den hohen Besucherzahlen (ohne die Pflichtbesuche der Hitlerjugend, SS, Polizei und des Militärs) leicht nachzuweisen, dass die Spielfilme der NS-Zeit den Geschmack des Publikums getroffen haben, deswegen kann man durch Filme Schlüsse über den Geschmack und die Mentalität des Publikums ziehen. 81 Der NS-Filmapparat schaffte es, dass die Filme die nationalsozialistischen Grundwerte ausdrückten und eine, wenn nicht das wichtigste Mittel der politischen und ideologischen Propaganda-Macht des NS-Staates wurden. Mit „reinen“, entspannenden und ablenkenden Unterhaltungsfilmen gewann die Propaganda Zugang zu einem Lebensbereich der Zuschauer, „in dem sie psychologisch günstigste Wirkungsmöglichkeiten vorfand und der ihr normalerweise verschlossen geblieben
78 Lowry (1991) S. 1
79 Lowry (1991) S. 2
80 Knierim bei Lowry (1991) S. 4. Zum Vergleich: 2002 waren es 117,9 Millionen also 1,4 Kinobesuche pro
Einwohner im Jahr. Nach Statistisches Bundesamt Deutschland unter www.destatis.de (stand 02.07.2004)
81 Lowry (1991) S. 5
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wäre.“ 82 Demzufolge ist der Propagandawert der scheinbar reinen Unterhaltungsfilme (z.B. „Quax in Afrika“, „Kongo Express“) nicht zu unterschätzen.
C.1.a Zentralisierung und Überwachung der Filmproduktion
Das Nazi-Regime hatte sich schon vor 1933 intensiv darauf vorbereitet, die gesamte Filmindustrie überwachen zu können, und hatte schon bis zur Machtergreifung die kompletten, fertigen Organe dazu gebildet, die nur in den bestehenden Behörden angewendet werden mussten. 83 Die Grundideologie des Kunstlebens des Reiches hatte nach dem Geschmack des Führers Joseph Goebbels zu überwachen. Er hatte die neue Richtung in seinen Reden unmittelbar nach der Machtergreifung angewiesen: „Allerdings ist Kunst nur dann möglich, wenn sie mit ihren Wurzeln in das nationalsozialistische Erdreich eingedrungen ist. (...) Wir denken gar nicht daran, auch nur im Entfernsten zu dulden, dass jene Ideen, die im neuen Deutschland mit Strumpf und Stiel ausgerottet werden, irgendwie getarnt oder offen im Film wieder ihren Einzug halten.“ 84 Klare Sprache. In diesem Sinne wird die Filmproduktion unter Goebbels` Schirmherrschaft zentralisiert und bis ins kleinste Detail überwacht. Allerdings sagte Goebbels auch: „Das Schaffen des kleinen Amüsements, des Tagesbedarfs für die Langeweile und der Trübsal zu produzieren, wollen wir ebenfalls nicht unterdrücken. Man soll nicht von früh bis spät in Gesinnung machen.“ 85 Goebbels beschrieb auch ganz genau, wie diese Filme funktionieren sollen: „Ich wünsche nicht etwa eine Kunst, die ihren nationalsozialistischen Charakter lediglich durch Zurschaustellung nationalsozialistischer Embleme und Symbole beweist, sondern eine Kunst, die ihre Haltung durch nationalsozialistischen Charakter und durch Aufraffen nationalsozialistischer Probleme zum Ausdruck bringt. Diese Probleme werden das Gefühlsleben der Deutschen und anderer Völker umso wirksamer durchdringen, je unauffälliger sie behandelt werden. Es ist im allgemeinen ein wesentliches Charakteristikum der Wirksamkeit, dass sie niemals als gewollt in Erscheinung tritt. In dem Augenblick, da eine Propaganda bewusst wird, ist sie unwirksam. Mit dem Augenblick aber, in dem sie als Propaganda, als Tendenz, als
82 Hollstein (1971) S. 232
83 mehr dazu in Hanna-Daoud, Thomas: Die NSDAP und der Film bis zur Machtergreifung; Böhlau Verlag,
Köln, Weimar, Wien, 1996
84 Goebbels am 28. 3. 1933 zitiert bei Lowry (1991) S. 5
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Gertrud Czinki, 2004, Repräsentation der Schwarzen im NS-Spielfilm 1934-1944 im Kontext der Geschichte, München, GRIN Verlag GmbH
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