Inhaltsverzeichnis
Vorwort 2
1. Definition Mobbing 2
1.1. Mobbing nach Leymann 3
2. Statistiken 6
3. Ursachen 6
4. Horizontales und vertikales Mobbing 8
5. Die Folgen des Mobbings 9
6. Rechtliche Schritte 10
6.1. Anspruch auf Abwehr Unterlassen 11
6.2. Anspruch auf Schadensersatz 12
6.3. Anspruch auf Schmerzensgeld 12
6.4. Der Straf- und zivilrechtliche Weg 12
6.5. Versetzung Umsetzung 14
Fazit 15
Quellenverzeichnis 16
1
Vorwort
Belästigungen, Schikanen, Psychoterror oder andere zwischenmenschliche Konflikte gibt es seit Menschen interaktiv zusammenarbeiten. Innerhalb weniger Jahre ist der Begriff „Mobbing“ in unsere Alltagssprache eingegangen und ist als Synonym für Intrigen, Psychoterror, Schikane oder Krieg am Arbeitsplatz geläufig.
Jede neunte Person im erwerbsfähigen Alter wird mindestens einmal im Verlauf ihres Arbeitslebens Opfer von Mobbing. Zu diesem Ergebnis kommt der von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin initiierte und von der Sozialforschungsstelle Dortmund durchgeführte "Mobbing-Report", der erstmals repräsentativ Ausmaß, Arten sowie Folgen von Mobbing in Deutschland darstellt.
Nach Meinungsumfragen beklagt sich sogar jeder zweite Beschäftigte in Deutschland über systematische Anfeindungen am Arbeitsplatz. Die psychischen und physischen Folgen des zwischenmenschlichen Kleinkriegs äußern sich in vielfältiger Weise, und nicht zuletzt ist auch der durch Mobbing in Deutschland ausgelöste volkswirtschaftliche Schaden beträchtlich.
In meiner Hausarbeit will ich zu aller erst den Begriff Mobbing definieren und einige Statistiken nennen. Danach werden die Ursachen, Mobbingvarianten und die Folgen dargestellt. Hauptaugenmerk liegt anschließend auf den rechtlichen Schritten, die ein Betroffener einleiten kann.
1. Definition Mobbing
Der Arbeitspsychologe und Mobbingforscher Prof. Dr. Dieter Zapf definierte den Begriff Mobbing in Anlehnung an Einarsen und Skogstad (1996), Leymann (1993, 1996) und Niedl (1995) wie folgt:
„Mobbing beinhaltet, dass jemand am Arbeitsplatz von Kollegen/Kolleginnen, Vorgesetzten oder Untergebenen schikaniert, belästigt, drangsaliert, beleidigt,
2
ausgegrenzt oder beispielsweise mit kränkenden Arbeitsaufgaben bedacht wird und der oder die Mobbingbetroffene unterlegen ist.
Wenn man etwas als Mobbing bezeichnen möchte, dann muss dies häufig und wiederholt auftreten (z.B. mindestens einmal pro Woche) und sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (mindestens ein halbes Jahr). Es handelt sich nicht um Mobbing, wenn etwa zwei gleichstarke Parteien in Konflikt geraten“ 1
1.1. Mobbing nach Leymann
Prof. Dr. Heinz Leymann, der als Begründer der modernen Mobbingforschung gilt, hat das Wort aufgenommen, um (zuletzt 1995) systematische Vorgänge in der Arbeitswelt zu beschreiben, die auf das Schikanieren von Mitarbeitern hinausliefen, um diese fertig zu machen und aus der Organisation zu verdrängen.
Bisherige Untersuchungen berufen sich zumeist auf die von Leymann in Schweden durchgeführten Untersuchungen, durch sie wurde das Thema auch hierzulande publik und öffentlichkeitsfähig. Anhand eigener Befragungen und Beobachtungen erstellte er einen umfassenden Katalog von Handlungen und Situationen, die eine Erfassung des Mobbingverhaltens ermöglichen. Diese abgrenzende Definition war notwendig, um eine gesonderte Behandlung des Problems überhaupt erst zu rechtfertigen. Mittlerweile erlauben die intensivierten Bemühungen in der Mobbingforschung eine recht genaue Unterscheidung der Mobbingaktionen von den normalen Stressreaktionen bei kurzzeitig erhöhter Arbeitsbelastung oder Meinungsverschiedenheiten unter Mitarbeitern.
Nachfolgend sind Beispiele aufgeführt, die den Begriff Mobbing konkretisieren:
Angriffe auf die Möglichkeit sich mitzuteilen:
1 Zapf, Dieter, Mobbing – Ein Phänomen unserer Zeit?, in: PVA (Hrsg.), Mobbing bei der Polizei,
Münster, 2002, S. 18
3
- Der Vorgesetzte schränkt die Möglichkeit ein, sich zu äußern
- Man wird ständig unterbrochen
- Kollegen schränken die Möglichkeiten ein, sich zu äußern
- Anschreien oder lautes Schimpfen
- Ständige Kritik an der Arbeit - Ständige Kritik am Privatleben
- Telefonterror
- Mündliche Drohungen
- Schriftliche Drohungen
- Kontaktverweigerung durch abwertende Blicke oder Gesten
- Kontaktverweigerung durch Andeutungen, ohne dass man etwas direkt ausspricht
Angriffe auf die sozialen Beziehungen:
- Man spricht nicht mehr mit dem/der Betroffenen
- Man lässt sich nicht ansprechen
- Versetzung in einen Raum weitab von den Kollegen
- Den Arbeitskollegen/ innen wird verboten, den/die Betroffene/n anzusprechen
- Man wird wie Luft behandelt
Angriffe auf das soziale Ansehen:
- Hinter dem Rücken des/der Betroffenen wird schlecht über ihn/sie gesprochen
- Man verbreitet Gerüchte
- Man macht jemanden lächerlich
- Man verdächtigt jemanden, psychisch krank zu sein
- Man will jemanden zu einer psychiatrischen Untersuchung zwingen
- Man macht sich über eine Behinderung lustig
- Man imitiert den Gang, die Stimme oder Gesten, um jemanden lächerlich zu machen
- Man greift die politische oder religiöse Einstellung an
- Man macht sich über das Privatleben lustig
- Man macht sich über die Nationalität lustig
4
Quote paper:
Stefan Kohlschmidt, 2004, Mobbing und wie man sich wehren kann, Munich, GRIN Publishing GmbH
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