1
I n h a l t s v e r z e i c h n i s
Abk ürzungsverzeichnis 2
I. Einleitung 3
II. Definition UCC 3
III. Historie 3
IV. Charakteristika des amerikanischen Rechts und Aufbau des UCC 5
1. Charakteristika am Beispiel des Vertragsrechtes. 5
2. Aufbau des UCC 5
V. Anwendungsbereich des UCC. 7
1. räumlicher Anwendungsbereich 7
2. Anwendung des Kaufrechtes 7
3. persönlicher Anwendungsbereich. 8
VI. Gesetzgebung des UCC am Beispiel des Warenkaufs 9
1. Vertragsschluß 9
2. Eigentums- und Gefahrenübergang 10
3. Leistungspflichten. 10
4. Leistungsstörungen 11
VII. Zusammenfassung 13
Literaturverzeichnis 14
2
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung
abzgl. abzüglich
Aufl. Auflage
bzw. beziehungsweise
Diss. Dissertation
Dr. Doktor
f folgend
ff fort folgend
ggfs. gegebenenfalls
inkls. inklusive
S. Seite
u.a. unter anderem
USD US-Dollar
u.U. unter Umständen
vgl. vergleiche
z.B. zum Beispiel
z.T. zum Teil
zzgl. zuzüglich
3
I. Einleitung
Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich mit dem Thema `Uniform Commercial Code´ (UCC), dem amerikanischen Wirtschaftsrecht. Sie gibt einen Einblick in Entwicklung, Struktur und Gesetzgebung des Gesetzbuches.
Nach einer kurzen Definition des UCC, folgt im Punkt III ein kurzer Einblick in die Historie des UCC und dessen Entwicklung. Im Gliederungspunkt IV gehe ich näher auf den Aufbau und die Struktur des UCC ein.
Die verschiedenen Anwendungsbereiche des Uniform Commercial Code werden in Punkt V beschrieben.
Vor einer kurzen Zusammenfassung zum Ende, wird in Punkt IV, am Beispiel des Warenkaufs, ein Einblick in die Gesetzgebung im UCC gegeben.
II. Definition UCC
UCC steht für Uniform Commercial Code. Der UCC ist ein von den einzelnen Bundesstaaten ratifiziertes Modellgesetzbuch in dem Wirtschaftsgesetze, insbesondere wichtige Teile des Vertragsrechts geregelt sind. Der UCC betrifft alle kommerziellen Geschäfte, unabhängig von der Frage, ob ein Kaufmann betroffen ist oder nicht.
Da der UCC vielfach einzelne Zusammenhänge nicht abschließend regelt, sind die einzelnen gerichtlichen Entscheidungen oft vom Fall selbst abhängig. Der UCC gibt den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsmöglichkeiten vor. 1
III. Historie
Bis 1891 gab es in den USA in jedem einzelnen Bundesstaat ein eigenständiges Handelsrecht. Möglich war dies durch die Gesetzgebungskompetenzen der Vereinigten Staaten, das den Bundesstaaten weitreichende Freiheiten bei der
1 Vgl. Welp, M.; 1 Aufl.; Münster 1999, S. 4; Reimann, M.; 1 Aufl.; München 1997, S. 23f
4
Gesetzgebung ließ. So wurde fast das gesamte Privatrecht und teilweise das Strafrecht von den Bundesstaaten bestimmt. 2
In der Gesetzgebung orientierten sich die einzelnen Bundesstaaten vornehmlich nach englischen Rechtsgrundsätzen. Erließ ein Bundesstaat ein Gesetz, so wurde diese von anderen Bundesstaaten aufgenommen und für ihre Zwecke modifiziert. So kam es zu völlig unterschiedlichen Gesetzen bei gleichen Rechtsfragen. Die zahlreichen Bemühungen, die seit 1891 angestrengt wurden, einzelne Handelsgesetze der Bundesstaaten zu vereinheitlichen, scheiterten immer wieder daran, dass die Einzelstaaten die Gesetze individuell abänderten, bevor sie sie ratifizierten.
Mit dem zunehmendem Handel, der sich über das ganze Land erstreckte, wurde eine einheitliche Gesetzesgrundlage in allen Bundesstaaten wirtschaftlich immer notwendiger. Auch das Englische Handelsrecht aus der Zeit der Industrialisierung passte nicht mehr zu den USA.
William A. Schnader, Präsident der `National Conference of Commissioners on Uniform State Laws´, einer Kommission zur Vereinheitlichung einzelner Bundesgesetze, war der erste, der 1940 die Idee eines `Uniform Commercial Code´ zur Sprache brachte. Die Idee war die Erarbeitung eines umfassenden Gesetzeswerks zum Handelsrecht. Unter Einbeziehung zahlreicher Komitees, Berufsgruppen und Organisationen war der erste Entwurf, bestehend aus 9 Bücher inkls. Anmerkungen und Kommentaren, im Mai 1949 fertiggestellt. Die endgültige Fassung wurde 1951 verabschiedet.
Als der Gesetzentwurf 1953 den einzelnen Bundesstaaten zur Ratifizierung vorgelegt wurde, war Pennsylvania der einzigste der den Code einführte. 1957 wurde den Bundesstaaten eine überarbeitete Version vorgelegt. Ende der 50er Jahre hatten alle Bundesstaaten die intensiven Handel betrieben den Code ratifiziert. Bis heute haben ihn auch alle verbleibenden Bundesstaaten ratifiziert. 3 Neufassungen
2 Vgl. Welp, M.; 1 Aufl.; Münster 1999, S. 2f
3 Vgl. Farnsworth, A. E.; 2 Aufl.; New York 1983, S. 122f, Welp, M.; 1 Aufl.; Münster 1999, S.
4f; Graf von Westphalen, F.; 1. Aufl.; Erkrath-Unterbach 1969, S. 55ff
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Stefan Hörnemann, 2001, UCC - Uniform Commercial Code - Das us-amerikanische Wirtschaftsrecht - Eine Einführung, München, GRIN Verlag GmbH
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