Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis III
1. Einleitung 1
2. Aktuelle Regelungen (rev. 2003 Amendment 3/2004) 2
2.1 Finanzinstrumente im Sinne des IAS 39 2
2.2 Ansatz dem Grunde nach (Recognition) 2
2.3 Ansatz der Höhe nach (Measurement) 3
2.3.1 Erfolgswirksam mit dem fair- value bewertete Instrumente 3
2.3.2 Kredite und Forderungen 4
2.3.3 Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen 4
2.3.4 Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 5
2.3.5 Wertminderungen 5
2.3.6 Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen 6
3. Geplante Änderungen 7
3.1 Exposure Draft April 2004 7
3.2 Exposure Draft July 2004 8
4. Kritische Würdigung 9
4.1 Angestrebte Änderungen 9
4.2 Vorgehensweise des IASB 10
Literaturverzeichnis 11
Rechtsquellenverzeichnis 12
II
Abkürzungsverzeichnis
ABl. Amtsblatt
Abschn. Abschnitt
AG Application Guidance (Anwendungsleitlinie)
ARC Accounting Regulatory Committee
BB Betriebs-Berater (Zeitschrift)
bzw. beziehungsweise
DB Der Betrieb (Zeitschrift)
d.h. das heißt
ED Exposure Draft
EU Europäische Union
EZB Europäische Zentralbank
f. folgende
FASB Financial Accounting Standards Board
FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung
ff. fortfolgende
FI Finanzinstrument(e)
FN Fußnote
GuV Gewinn und Verlustrechnung
Hrsg. Herausgeber
IAS International Accounting Standard
IASB International Accounting Standards Board
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
IFRS International Financial Reporting Standards
KoR Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung (Zeitschrift)
rev. revised (überarbeitet)
Rz. Randziffer
SWI Steuer und Wirtschaft International (Zeitschrift)
u.a. unter anderem
US - GAAP United States - Generally Accepted Accounting Standards
v.a. vor allem
vgl. vergleiche
WiSu Das Wirtschaftsstudium (Zeitschrift)
WPg Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift)
z.B. zum Beispiel
z.T. zum Teil
III
1. Einleitung
Im Zuge von Globalisierung und europäischer Harmonisierung ist es notwendig geworden, international einheitliche Bilanzierungsstandards zu entwickeln, um Jahresabschlüsse vergleichbar zu machen. 1 Während die Bilanzierung anhand der durch das International Accounting Standards Board erlassenen International Accounting Standards noch nicht ausreicht, um an einer US-Börse zugelassen zu werden, müssen nach einer EU-Verordnung ab dem 1.1.2005 alle kapitalmarktorientierten Unternehmen der EU ihren Konzernabschluss nach IAS erstellen. 2 Im Unterschied zur Rechnungslegung des deutschen Handelsrechts ist das Ziel des Abschlusses nach IAS die Vermittlung von entscheidungsnützlicher Information an (potentielle) Investoren. Eine Zahlungsbemessungsfunktion (z.B. Ausschüttung oder Steuerzahlung) ist nicht vorgesehen. 3 Aufgrund dieses ausschließlichen Informationszwecks tritt das Vorsichtsprinzip des HGB hinter dem IAS-Grundsatz des true-and- fair-view, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln soll, zurück. 4 Das IAS-Regelwerk besteht aus einem framework, welches die Grundsätze enthält sowie den einzelnen Standards.
In dieser Arbeit werden die Vorschriften des IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) betrachtet, der zusammen mit IAS 32 (Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung) die Bilanzierung bestimmter Finanzinstrumente regelt. Der IAS 39 ist zur Zeit noch sehr umstritten und seine zukünftige endgültige Fassung unklar. Obwohl das IAS-System ab 2005 in der EU verbindlich anzuwenden ist, sind die IAS 32 und 39 als einzige Standards noch nicht vom Accounting Regulatory Committee der EU zertifiziert worden und ohne dieses Endorsement nicht anwendbar. 5 Die erst im Dezember 2003 veröffentlichte neue Fassung des IAS 39 wurde nach starker Kritik bereits im März 2004 wieder durch ein Amendment korrigiert. 6 Im April und Juli 2004 wurden der interessierten Öffentlichkeit wiederum zwei Exposure Drafts zur Stellungnahme vorgelegt, die wohl zu weiteren Änderungen des Standards führen werden. 7
1 S. Wöhe, Einführung, S. 966 f.
2 Wöhe, Einführung, S. 970; EG-Verordnung Nr. 1606/2002, ABl. L 243/1.
3 Vgl. Wöhe, Einführung, S. 971.
4 S. Wöhe, Einführung, S. 982.
5 Vgl. Barckow/Glaum, Finanzinstrumente, KoR 5/2004, S.186; Es wird wohl eine Art „IAS 39 light“
verabschiedet, der die umstrittenen fair-value-Regeln und das Makrohedging vorerst ausklammert. Vgl. FAZ v.
9.9.2004, S.12.
6 IASB, IAS 39, 2003; IASB, Amendment to IAS 39, March 2004.
7 IASB, Exposure Drafts Proposed Amendments to IAS 39, April 2004 and July 2004.
1
Die vorliegende Arbeit stellt die aktuell gültige Fassung des IAS 39 sowie den Stand der Diskussion dar, geht auf Gründe für die geplanten Änderungen ein und schließt mit einem kritischen Fazit.
2. Aktuelle Regelungen 2.1 Finanzinstrumente im Sinne des IAS 39
IAS 39 definiert Finanzinstrumente als vertragliche Ansprüche oder Verpflichtungen, die bei dem Kapitalgeber zu einem finanziellen Vermögenswert (financial asset) und bei dem Kapitalnehmer zu einer finanziellen Verbindlichkeit (financial liability) oder einem Eigenkapitalinstrument (equity) führen. 8 Dabei kann es sich einerseits um originäre Finanzinstrumente handeln wie Forderungen, dem gesamten Geldvermögen (d.h. flüssige Mittel, Aktien, Geldforderungen, verzinsliche Wertpapiere, Investmentanteile) und Geldverbindlichkeiten und Sachleistungsverbindlichkeiten aus Wertpapierleih-geschäften. 9 Zu beachten ist, dass insbesondere Anteile an Tochterunternehmen (IAS 27), assoziierten Unternehmen (IAS 28) und Gemeinschaftsunternehmen (IAS 31) nicht unter IAS 39 fallen, da sie in eigenen Standards geregelt sind. Es werden nur sonstige Anteile ohne signifikante Einflussmöglichkeit (Stimmrechtsanteil unter 20 %) nach IAS 39 behandelt. 10 Darlehen und Forderungen fallen nur unter diesen Standard, wenn kein notierter Börsen- oder Marktpreis existiert. Dies sind u.a. vom Unternehmen selbst ausgegebene Kredite, aber auch erworbene Forderungen (Factoring). 11 Derivative Finanzinstrumente kennzeichnen sich durch folgende Kriterien: ihr Wert entwickelt sich in Abhängigkeit von Schwankungen eines Underlyings (z.B. Zinssatz, Wertpapierpreis, Wechselkurs, bestimmter Index), bei Abschluss ist keine oder nur eine geringe anfängliche Nettoinvestition notwendig und sie werden zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt. 12 Um ein eingebettetes Derivat (auch hybrides Finanzinstrument oder strukturiertes Produkt) handelt es sich, wenn ein derivatives mit einem originären Finanzinstrument durch einen einheitlichen Vertrag verbunden wird und somit nicht separat handelbar ist, aber wirtschaftlich in Derivat und Basisinstrument aufgespalten werden kann. 13
8 Prahl/Naumann, Financial Instruments, Rz. 256; Wöhe, Einführung, S. 1001.
9 Prahl/Naumann, Financial Instruments, Rz. 257.
10 Lüdenbach, Umstellung, S. 116 ff.
11 S. Lüdenbach, Umstellung, S. 122 f.
12 Prahl/Naumann, Financial Instruments, Rz. 258; Derivative FI werden besonders im Rahmen des
Risikomanagements eingesetzt. Vgl. Abschn. 2.3.6.
13 z.B. Wandelschuldverschreibung: Schuldverschreibung mit Recht zur Umwandlung in Aktien; Vgl. Flintrop in
Handbuch, Beck , §18, Rz. 21; Lüdenbach, Umstellung, S.145.
2
Arbeit zitieren:
Alexander Düning, 2004, Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IAS 39, München, GRIN Verlag GmbH
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