2
1. Einleitung 1 1.1. Einführung in die Thematik 1-3 1.2. Literatur- und Quellenlage 3-5 1.3. Aufbau der Arbeit 5-7
2. Geschichte und Entwicklung des Zypern-Konflikts 7 2.1. Die Entstehung der Republik Zypern 7-10 2.2. Die Zypern-Verträge von 1959 und die zyprische Verfassung 10-12 2.3. Der Zusammenbruch der Republik Zypern 13-15 2.4. Intervention Griechenlands und der Türkei 15-18 2.5. Die Festigung der Teilung 18-20
3. Die geopolitische Bedeutung Zyperns 20-22 3.1. Interessen Griechenlands 22-23 3.2. Interessen der Türkei 23-24
4. Wirtschaftliche Entwicklung Zyperns von 1974 bis zur Gegenwart 24 4.1. Wirtschaftliche Entwicklung der Republik Zypern 24-28 4.2. Wirtschaftliche Entwicklung der TRNZ 28-30
5. Die potentielle Erweiterung zwischen der EU und der Republik Zypern 30 5.1. Das Assoziierungsabkommen zwischen der EG und der Republik Zypern 30-31 5.2. Ansichten der politischen Parteien und Interessengruppen in Zypern 32-33 5.3. Interessenlage der EU-Mitglieder 33-35 5.4. Ziele und Zeitpläne sowie weitere Entwicklungen der EG- Zypern 35-42 Beziehungen
6. Hintergründe des Beitrittsantrags Zyperns in die EU 42-43 6.1. Reaktionen auf den Antrag der Republik Zypern 43-49 6.2. Strategie der Europäischen Union 49-52
7. Staats- und völkerrechtliche Aspekte 52 7.1. Völkerrechtliche Aspekte 52-57
3
7.2. Verfassungslage und völkerechtlicher Status der Republik Zypern 57-66
8. Krisenprävention und Konfliktbearbeitung durch die EU 66-68 8.1. Zivile Krisenprävention 68-70 8.2. Die Strukurreformen des Amsterdamer Vertrags und die Beschlüsse von 71-75 Helsinki 8.3. Regionale Kooperation und Gemeinsame Strategien 75-77 8.4. Anreizpolitik der EU hinsichtlich Zyperns Beitrittsproblematik 77-78
9. Regelmäßiger Beric ht 2001 der Kommission über die Fortschritte 78
Zyperns auf dem Weg zum Beitritt 9.1. Politische Kriterien 78-83 9.2. Wirtschaftliche Kriterien 83-85
10. Schluß 85 10.1. Mögliche Szenarien und Konsequenzen eines EU-Beitritts Zyperns 85-95 10.2. Der 04. Dezember 2001 und die Hoffnung auf eine gerechte Lösung 95-99 10.3. Eigene Stellungnahme 99-100
Literaturverzeichnis
Anhang
Abkürzungsverzeichnis Karten
4
1. Einleitung
1.1.Einführung in die Thematik
Ungeachtet der geringen geographischen Größe Zyperns 1 und seiner insgesamt auch heute noch relativ kleinen Bevölkerungszahl wirft bereits seine geostrategisch wie ökonomisch bedeutsame Lage zwischen dem europäischen Festland und dem Nahen Osten einige gewichtige Streitfragen auf. Vor allem machen jedoch eine Reihe hochbrisanter Gegensätze zwischen seinen beiden größten Volksgruppen - den orthodoxen Griechen sowie muslimischen Türken - die eigentliche Problematik dieser Insel aus. Beide Volksgruppen fühlen sich seit der erfolgreichen Durchsetzung des Nationalstaats in Südosteuropa ihren jeweiligen
„Mutterländern“, Griechenland und Türkei, besonders eng verbunden.
Zudem befindet sich die Insel seit ihrer Unabhängigkeit im Jahre 1960 im Spannungsfeld des übergeordneten griechischtürkischen Konflikts in der östlichen Ägäis. Die junge Republik mußte sich demnach von Anbeginn mit diesen, sie fundamental bestimmenden Balancebemühungen zwischen den griechischen Zyprern, die seit dem letzten Jahrhundert den Anschluß an das griechische „Mutterland“ verwirklichen wollten, und der zahlenmäßig zwar kleineren, jedoch rechtlich nahezu gleichberechtigt ausgestatteten türkisch-zyprischen Volksgruppe zurechtfinden und auseinandersetzen. Darüber hinaus hat das Zypern-Problem die zwei NATO-Mitglieder Griechenland und Türkei wiederholt beinahe an einen Krieg herangebracht. Die staatliche und ethnische Teilung der Insel 1974, nachdem Tausende dem Bürgerkrieg von 1963 bis 1974 zum Opfer fielen, hat außerdem die Problematik von staatlicher und nationaler Einheit deutlich werden lassen. Ein Zustand, dessen Erscheinungsformen seitens der von den
1 Das Kumpfer-Element gibt Zypern (lat. aes Cyprium) seinen Namen. Vgl. Duden - Deutsches Universal
Wörterbuch. Mannheim; Wien; Zürich 1983, S. 751.
5
Zypern-Griechen regierten Republik Zypern mit ihrem international durchgesetzten Alleinvertretungsanspruch als unerträglich empfunden wird. Dagegen setzt sich die zyperntürkische Führung in Nordzypern dafür ein, daß die ethnisch-staatliche Teilung der Insel und damit auch die Existenz der 1983 ausgerufenen Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) endlich auch international anerkannt wird. Ungeachtet dessen gibt es - im Hinblick auf den EU-Beitrittsprozess Zyperns - aufgrund seiner geographischen Lage und vielfältigen traditionell engen historischen, sprachlichen und sozio-kulturellen sowie ökonomischen und rechtsstaatlichen Beziehungen zum marktwirtschaftlich organisierten Westeuropa wenig Zweifel daran, daß die Inselrepublik insgesamt ein relativ fester Bestandteil Europas ist.
In der vorliegenden Arbeit werden, obwohl das Gewicht der Ausführungen eindeutig auf Zyperns EU-Beitrittsproblematik liegt, auch immer externe Faktoren berücksichtigt, ohne deren Gewichtung die Dynamik der Entwicklungen in Zypern nicht adäquat zu verstehen sind. Die Ereignisse, Entwicklungen und politischen Konstelationen in der Gegenwart können nur sehr begrenzt, ohne die Kenntnis der historischen Bedingungen, begriffen werden. Die Arbeit vertritt nicht den Anspruch, den
Untersuchungszeitraum in allen Einzelheiten wiedergeben zu wollen, sondern beabsichtigt, die historischen Zusammenhänge in ihren für die Gegenwart r elevanten Wirkungsweisen darzustellen.
Was macht aber den Beitritt Zyperns scheinbar so unlösbar? Warum scheitern bis heute sämtliche Bemühungen auf internationaler, regionaler und kommunaler Ebene, eine befriedigende Lösung in der Zypern-Frage bzw.
Beitrittsproblematik zu erziehlen? Diese Fragen zu beantworten ist Ziel der vorliegenden Arbeit. Daß gerade die Auseinandersetzung mit dieser Thematik viel
6
Fingerspitzengefühl und ein gewisses Einfühlungsvermögen abverlangt, dürfte unstreitig sein.
1.2. Literatur- und Quellenlage
Alle Interessenten, die sich heute mit der Zypern-Frage beschäftigen, sehen sich mit einer Fülle von Literatur zu diesem Thema konfrontiert, sei es aus historischer, soziologischer oder politologischer Perspektive. Die Zypern-Literatur wird von Jahr zu Jahr umfangreicher, und das Inselproblem ist scheinbar ein wissenschaftlich erschöpfend behandelter Gegenstand. Anders verhält es sich hinsichtlich des EU-Beitritts Zyperns. Da die Zypern-Frage zu den bisher ungelösten Konflikten vergangener und gegenwärtiger Politik gehört, sorgte sie nicht nur für Schlagzeilen in der Weltpresse, sondern war und ist auch für viele Wissenschaftler im englisch-, deutsch-, griechisch-, und türkischsprachigen Raum Anlaß, sich mit dem Inselkonflikt zu beschäftigen.
In den zahlreichen wissenschaftlichen Veröffentlichungen über Zypern wird nur selten versucht, neue Sichtweisen und erkenntnisfördernde Ansätze zu entwickeln. Bis heute wird z.B. in der Zypern-Literatur ein verbissener Streit zwischen progriechischer und pro-türkischer Position geführt, und bei gleichem Erkenntnisstand sind aufgrund der ideologischen Differenzen häufig entsprechend gefärbte Interpretationen zu finden.
In diesem Zusammenhang erwies sich als zentrale Forschungsstelle das Zentrum für Europäische
Integrationsforschung in Bonn. Dort wurden von dem Autor zahlreiche Quellen eingesehen und zur Bearbeitung des Themas herangezogen. Daneben erwiesen sich das Zentrum für Zypernstudien in Darmstadt, das Zentrum für Türkeistudien in Essen, das Deutsch-Zyprische Forum in Dortmund, das Berghof Forschungszentrum für konstruktive Konfliktbearbeitung in Berlin, die Stiftung Wissenschaft und Politik in Berlin und die
7
Universitäts- und Landesbibliothek in Bonn als reichhaltige Fundstellen.
Die Recherchen im Internet ermöglichten einen direkten Zugang in wichtige und unverzichtbare „Sites“ verschiedener nationaler, internationaler sowie supranationaler Organisationen. Darüber hinaus gelang es dem Autor durch Korrespondenz mit Wissenschaftlern und Journalisten, eine Reihe von wichtigen und aktuellen Informationen zu sammeln.
Die Durchsicht der Literatur hat ergeben, daß sich die Veröffentlichungen zur Zypern-Frage in vier verschiedene Gruppen einteilen lassen:
1. Veröffentlichungen, die versuchen, eine umfassende Analyse des Zypern-Problems zu erarbeiten, wobei entweder ein begrenzter Zeitabschnitt des Konflikts oder entsprechend dem wissenschaftlichen Hintergrund bestimmte theoretische Ansätze schwerpunktmäßig berücksichtigt werden. Dazu zählen Choisis „Wurze ln und Strukturen des Zypernkonflikts 1878 bis 1990“, Dodds „The Cyprus Issue“, sowie Manizades „Kibris: dün, bugün, yarin (Zypern: gestern, heute, morgen), 2 nur um einige zu nennen.
2. Veröffentlichungen, die sich speziell auf bestimmte Ebenen der Zypern-Frage konzentrieren: Beispielsweise auf Zyperns EU-Beitrittsprozeß, sowie auf die staatsrechtlichverfassungsmäßige Ebene. Einige wichtige Publikationen hierzu sind herausgegeben von Baier-Allen „Looking into the Future of Cypus-EU Relations“, von Axt „Zypern: ein EU-Dilemma“, „Zypern und Acquis politique“, „Cyprus and the European Union“, sowie von Kaikitis „Zypern und die Europäische Union“.
3. Veröffentlichungen, die von offiziellen Stellen in Brüssel, Nikosia, Athen, Ankara herausgegeben wurden. Zum Beispiel
2 Diese und weitere Übersetzungen aus dem Türkischen sowie Englischen stammen vom Autor.
8
„Das Zypern-Problem“ sowie „The Almanac of Cyprus“ veröffentlicht vom Presse- und Informationsamt der Republik Zypern, die vom türkischen Außenministerium herausgegebenen „Cyprus Dokuments“ sowie der Regelmäßige Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften. 4. Veröffentlichungen, die den Zypern-Konflikt nur als einen Teilaspekt im Rahmen einer thematisch anders gelagerten Studie behandeln. Nennenswert sind hier Axts „Greece and the European Union“, Richters „Die Mittelmeerpolitik der EU“, Wollehs „Zivile Konfliktbearbeitung in ethnopolitischen Konflikten“.
Die vorliegende Arbeit gehört zur zweitgenannten Gruppe, da sie entsprechend der eingangs formulierten Grundlagen einen übergreifenden Interpretationsansatz zum EU-Beitritt Zyperns liefern will. Denn auch in Publikationen, die sich intensiver mit dieser Problematik beschäftigen, wird die Analyse des Beitrittsprozesses im Gesamtkontext nur unzureichend behandelt.
1.3.Aufbau der Arbeit
Bevor die jeweiligen Kapitel kurz dargestellt werden, erscheint es notwendig einige Anmerkungen zu uneinheitlichen Sprachformen sowie Begriffen anzugeben. Anstelle der früher gängigen Schreibweisen „Cypern“, „Zyprioten“ finden in dieser Arbeit - in Anlehnung an die entsprechenden Regelungen des Auswärtigen Amtes - die Schreibweisen „Zypern“ und „Zyprer“ Verwendung.
Aufgrund der dreisprachigen Tradition Zyperns existieren bei Personen- und Ortsnamen in einigen Fällen verschiedene bzw. unterschiedliche Schreibweisen. Sie werden in der im Deutschen oder Englischen geläufigen Form angegeben. Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, daß die Arbeit entsprechend der Regeln der alten Rechtschreibung verfaßt wurde.
9
Weiterreichend dürfte der jeweilige Umgang mit dem
staatlichen Charakter der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) sein. So bezeichnet beispielsweise die Staatsführung der Republik Zypern die TRNZ als „illegales Gebilde“ bzw. als „türkisch-besetztes Gebiet“. Umgekehrt verwenden offizielle Stellen wie Medien in der TRNZ und Türkei die Begriffe „griechisch-(süd)zyprische Regierung“ 3 bzw. „Südzypern“ für die Republik Zypern.
Im folgenden Text werden die politischen Einheiten in Zypern als Staaten, die Repräsentanten der beiden Volksgruppen als Regierung, ihre Vertreter als Präsidenten bezeichnet. Mit diesem Sprachgebrauch sind keine Aussagen über den völkerrechtlichen Status beider Einheiten und ihrer Vertreter verbunden. Es handelt sich um eine Terminologie, die die
sozialwissenschaftliche Erkenntnis widerspiegelt, daß beide politische Einheiten Staatsqualität mit entsprechenden Institutionen und persönlichen Vertretern haben. 4 In enger Verbindung damit steht in der Literatur die Verwendung der Bezeichnungen „Invasion“ oder „Intervention“ im Blick auf die Landung türkischer Truppen sowie die blutigen Kampfhandlungen von 1974. Die jeweilige Begriffswahl legt ein Zeugnis von der jeweiligen Gesinnung des Betrachters ab. Der Autor distanziert sich davon. Aufgrund der methodischen Vorüberlegungen und der Untersuchungsergebnisse empfahl sich die Gliederung der Arbeit in drei Hauptteile. Zu Beginn soll ein historischer Überblick gegeben werden, um das Entstehen und Eskalieren des Konflikts und die Ereignisse, die zur Teilung der Insel führten, kurz zu skizzieren. Ein Kapitel ist den politischen Ereignissen auf und um Zypern gewidmet, sowohl im Hinblick
3 Türkisch ~ (Güney) Kibris Rum Yönetimi
4 So Kramer, Heinz: Zypern in der EU - Kein Kandidat wie jeder andere. Stiftung Wissenschaft und Politik
(SWP) - AP 3141. Berlin, Oktober 2000 und auch Axt, Heinz-Jürgen: Zypern - ein EU-Dilemma? Friedrich-
Ebert-Stiftung (Hg.), Bonn 2001.
10
auf ihre geostrategische Bedeutung wie auch auf ihre
wirtschaftliche Entwicklung.
Den Hauptteil der Arbeit bildet Zyperns Beitrittsproblematik bzw. -prozeß in die Europäische Union, wobei sowohl juristische als auch wirtschaftspolitische Aspekte Berücksichtigung finden.
Mit möglichen Szeniarien des EU-Beitritts Zyperns und den jüngsten Entwicklungen sowie der eigenen Stellungnahme endet die Arbeit.
2. Geschichte und Entwicklung des Zypern-Konflikts
2.1.Die Entstehung der Republik Zypern Der Zypern-Konflikt stellt den Kern des griechisch-türkischen Konfliktes dar. Jedoch ist dieser Streitfall erst in den fünfziger Jahren als Belastungsfaktor der Beziehungen zwischen Athen und Ankara entstanden.
Die dritt größte Mittelmeerinsel ist seit ihrer Eroberung 1571 durch das Osmanische Reich von den Venezianern, hauptsächlich von zwei Ethnien bevölkert: Griechen und Türken. 5
Das Osmanische Reich ging als Verlierer aus dem Osmanisch-Russischen Krieg von 1877/78 hervor. In einem darauffolgenden Vertrag wurde Zypern vorübergehend an Großbritannien „vermietet“ (4. Juni 1878). Als Gegenleistung verpflichtete sich Großbritannien zum Beistand im Falle möglicher russischer Aggressionen. Völkerrechtlich blieb Zypern Teil des Osmanischen Reiches bis 1914, bis Großbritannien nach dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges die Insel offiziell annektierte. Die neu gegründete Republik Türkei sowie Griechenland haben diese Annexion 1923 im Vertrag von Lausanne anerkannt. 1925 erklärten die Briten Zypern zur Kronkolonie. 6
5 Vgl. Choisi, Jeanette: Wurzeln und Strukturen des Zypernkonfliktes 1878 bis 1990 (Diss.). Stuttgart 1993,
sowie Vgl. Dalrymple, William: Two civilisations entwined in history, in: Independent 12.10.2001.
6 Vgl. Manizade, Dervis: Kibris: dün, bugün, yarin (Zypern: gestern, heute, morgen). Istanbul 1975, S. 29ff.
11
Während der britischen Hoheit genoß Zypern einen
Autonomiestatus. Die osmanische Tradition der
Selbstverwaltung der beiden Volksgemeinschaften in ihren inneren Angelegenheiten, sowie die Rolle des griechisch-orthodoxen Erzbischofs als Repräsentant der Interessen der griechischen Volksgruppe wurde beibehalten. 7 Zu einem Streitfall wurde Zypern 1950 als Griechenland im Rahmen der Entkolonialisierungswelle die Anwendung des Selbstbestimmungsprinzips auch für Zypern forderte und einen diesbezüglichen Antrag bei den V ereinten Nationen stellte. Griechenlands Forderung sah die Abhaltung einer Volksabstimmung vor, bei der die gesamte Bevölkerung über den zukünftigen Status der Insel entscheiden sollte. Athen ignorierte hierbei die Existenz von zwei verschiedenen Volksgruppen in Zypern. Bei einer einfachen
Mehrheitsabstimmung ohne die Berücksichtigung der ethnischdemographischen Situation wäre die zahlenmäßig kleinere türkische Volksgruppe überstimmt worden. Als die griechischen Bemühungen, einen Anschluß an Griechenla nd durch die Mehrheitsabstimmung zu erreichen, scheiterten, wurde 1952 unter der Aufsicht des Erzbischofs Makarios III 8 eine Untergrundorganisation, kurz EOKA 9 genannt, gegründet. Die EOKA verübte Anschläge auf Briten und britische Einrichtungen mit dem Ziel „Enosis“, die Vereinigung mit Griechenland zu erreichen. Gegen Ende der fünfziger Jahre richtete sich die EOKA mehr und mehr gegen die türkisch-zyprische Bevölkerung, die in nationalistischen Kreisen als eines der wichtigsten Hindernisse auf dem Weg zur
7 Vgl. Rumpf, Christian: Die staats - und völkerrechtliche Lage Zyperns, in: Europäische Grundrechte-Zeitschrift,
24. Jg., Heft 21-22. Heidelberg, 23. Dezember 1997, S. 533ff.
8 Laienname Michalis Mouskos (1913-1977). Kirchenführer der orthodoxen Zypern-Griechen und erster
Präsident der Republik Zypern. Über dessen Impulse für den Anschluß Zyperns an Griechenland siehe Vgl.
Zervakis, Peter: Historische Grundlagen, in: Südosteuropa Handbuch, Band VIII. Göttingen 1998.
9 „Nationale Organisation zyprischer Kämpfer“. Sie wurde durch den aus Zypern stammenden Griechen
Georgios Th. Grivas gegründet. Er wurde für die Zerstörung mehrerer türkisch-zyprischer Dörfer verantwortlich
gemacht. 1968 baute er die EOKA-B als Nachfolgeorganisation der EOKA auf, mit dem Ziel, Makarios zu
stürtzen und den Anschluß der Insel an Griechenland herbeizuführen. Vgl. Grothusen, Klaus-Detlef/Winfried
Steffani/Peter Zervakis (Hg.): Südosteuropa Handbuch, Band VIII. Göttingen 1998.
12
Vereinigung mit Griechenland betrachtet wurde. Durch die
Aktionen der EOKA wurden zwischen 1955 und 1958 hunderte türkische Zyprer sowie griechisch-zyprische Enosis-Gegner ermordet. 10 Türkische Zyprer wurden aus dutzenden gemischt bevölkerten Dörfern vertrieben. Die EOKA wollte durch ihre Gewaltaktionen die türkischen Zyprer dazu bringen, die Insel zu verlassen. Diese reagierten mit der Schaffung einer „Türkischen Widerstandsorganisation“ (TMT), die bewaffnet gegen die EOKA vorging. 11 Die türkisch-zyprische Forderung sah die Teilung (Taksim) der Insel vor und zwar in zwei streng voneinander getrennte Gebiete.
Nach der erfolglosen Anrufung der Vereinten Nationen (VN) im Jahr 1954 appellierte Athen in der Zeit bis zur Gründung der Republik Zypern weitere vier Mal an die VN eine Resolution zugunsten der Selbstbestimmung Zyperns herbeizuführen. Nach mehreren Ablehnungen seitens der VN-Generalversammlung die Zypern-Frage in die Traktandenliste der 11. Jahrestagung aufzunehmen, brachte die Generalversammlung am 26. Februar 1957 in der Resolution 1013 (XI) ihren ersten Wunsch zum Ausdruck, daß eine „friedliche, demokratische und gerechte Lösung im Einklang mit den Prinzipien und den Zielen der Vereinten Nationen“ gefunden wird. Ein Resolutionsentwurf betreffend der Führung von weiteren Verhandlungen zwecks Anwendung des Selbstbestimmungsrechts fand an der 12. Jahrestagung (14. Dezember 1957) nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. 12
Der neue britische Premierminister Harold Macmillan sah sich nach der Niederlage in der Suez-Krise gezwungen, im Juni 1958 die britische Zypern-Politik elementar zu verändern. Zur Wahrung britischer Sicherheitsinteressen im Nahen und
10 Über die Zahl der Opfer herrscht in der Literatur Uneinigkeit, Zervakis (1998) gibt z.B. 200 Tote an.
11 Vgl. Salih, Halil Ibrahim: Cyprus. The Impact of Diverse Nationalism on a State. University of Alabama 1978,
S. 7-17. Auch Vgl. Artuc, Ibrahim: Kibris´ta savas ve baris (Krieg und Frieden in Zypern). Istanbul 1989, S. 38-
44. Dagegen Vgl. Tzermias, Pavlos: Geschichte der Republik Zypern. Tübingen 1998, S. 103ff.
12 Vgl. Varvaroussis, Paris: Deutschland und die Zypernfrage. Die UN- und EU-Vermittlung. Eine
Dokumentation 1954-1994, München 1995, S. 135ff.
13
Mittleren Osten schien Zypern nicht mehr in dieser Form
erforderlich zu sein. Da weder die griechische „Anschluß“-, noch die türkische „Teilungs“-Forderung durchsetzbar waren, fanden im Dezember 1958 erste Gespräche der Außenminister Griechenlands und der Türkei über die Unabhängigkeit Zyperns statt. 13
2.2.Die Zypern-Verträge von 1959 und die zyprische
Verfassung
Die Rahmenverträge für eine endgültige Lösung des Konflikts wurden von den Außenministern Großbritanniens,
Griechenlands und der Türkei sowie von beiden zyprischen Volksgruppenführern am 11. Februar 1959 in Zürich ausgearbeitet und anschließend am 19. Februar in London unterschrieben. Die Basisstruktur der Republik Zypern wurde in diesen Verträgen festgelegt. Demnach sieht die zyprische Verfassung ein Präsidialsystem vor, mit einem griechischzyprischen Präsidenten und einem türkisch- zyprischen Vizepräsidenten. 14
Beide werden von den jeweiligen Volksgruppen 15 für fünf Jahre gewählt. Ihren Befugnissen nach sind der Präsident und der Vizepräsident faktisch gleichgestellt. Der Präsident bestimmt sieben griechisch-zyprische Minister und der Vizepräsident drei türkisch-zyprische Minister des 10-köpfigen Kabinetts, wobei einer der wichtigsten Minister (Außen-, Verteidigungs- oder Finanzminister) türkischer Zyprer sein soll. Der Präsident und der Vizepräsident haben in bestimmten Angelegenheiten das Recht ein Veto gegen Beschlüsse des Parlaments oder der Exekutive einzulegen, diese Beschlüsse an die jeweiligen
13 Vgl. Soysal, Mümtaz: A Solution for Cyprus Through Statehood, in: Perceptions (Journal of International
Affairs). Volume IV - Nr. 3. September-November 1999, S. 54-58.
14 Stephen, Michael: Die Zypernfrage. Britisch-Nordzypern Parlamentariergruppe (Hg.), Köln 1999, S. 16ff.
15 Griechische Zyprer 78%, türkische Zyprer 18%, Maroniten, Armenier, Latiner 4%. Die Gesamtbevölkerung
beläuft sich auf 762.887 (Juli 2001), in: CIA - The World Factbook, in: (http://cia.gov.cia/publications
/factbook/geos/cy.html), 22.11.2001. Anders die Europäische Union: griechische Zyprer 640.000 (1998),
türkische Zyprer 88.000. Ferner wird darauf hingewiesen, daß offizielle Stellen in Nordzypern die Zahl der
Zypern-Türken als 200.000 angeben, in: (http://europa.eu.int/comm/enlargement/cyprus/index.htm), 02.10.2001.
14
Organe zur Überarbeitung zurückzusenden oder an das Verfassungsgericht weiterzuleiten. Über diese Rechte verfügen sie im allgemeinen in Fragen der Außenpolitik oder hinsichtlich der Beschlüsse des Parlaments, die eine Volksgruppe gegenüber der anderen diskriminieren.
Das Parlament setzt sich aus 35 griechischen (70%) und 15 türkischen (30%) Abgeordneten zusammen, die von den jeweiligen Volksgruppen gewählt werden. In Angelegenheiten, die Steuern, Wahlgesetze und Kommunalverwaltungen betreffen sind bei Abstimmungen getrennte Mehrheiten für die griechischen und türkischen Abgeordneten vorgesehen. In allen anderen Angelegenheiten wird mit einfacher Mehrheit, ohne Berücksichtigung der ethnischen Abstammung abgestimmt. Religiöse, kulturelle und Bildungsangelegenheiten beider Volksgruppen fallen in die Kompetenz der Griechischen bzw. Türkischen Gemeindekammer (Communal Chamber), deren Mitglieder aus Angehörigen der jeweiligen Volksgruppen bestehen und gewählt werden. Diese können sowohl in ihren Kompetenzbereichen Steuern erheben als auch Finanzmittel von Griechenland und der Türkei erhalten. Die Vergabe der Stellen im öffentlichen Dienst und im Polizeiapparat erfolgte nach dem nationalen Proporz 70:30. Für die 2000-Mann zählende Armee wurde ein Verhältnis von 60:40 eingeführt. Die Schlüsselposition im öffentlichen Sektor und der Verwaltung (Armee, Polizei und Gendarmerie) sind gemeinsam zu ernennen, wobei der Stellvertreter des Designierten jeweils der anderen Volksgruppe angehören soll. Griechisch und Türkisch werden offizielle Amtssprachen. In den fünf großen Ortschaften Zyperns (Nikosia, Famagusta, Paphos, Limassol und Larnaka) 16 werden für beide Volksgruppen getrennte Stadtverwaltungen eingerichtet. Die Rechtsprechung soll in Fällen, in denen die Parteien der gleichen Volksgruppe angehören, von Richtern dieser
16 Nikosia (~ türk. Lefkosa), Famagusta (~ türk. Magusa), Paphos (~ türk. Baf).
15
Volksgruppe erfolgen. In Kriminalfällen zwischen Angehörigen
verschiedener Volksgruppen soll sich das Gericht aus Mitgliedern beider Volksgruppen zusammensetzen, die vom Obersten Gerichtshof zu bestimmen sind. Dem
Verfassungsgericht soll ein griechischer und türkischer Zyprer sowie ein neutraler Präsident 17 angehören. 18 Ein wichtiger Bestandteil der Zypern-Verträge von 1959 war der sogenannte Garantievertrag (Treaty of Guarantee) zwischen der Republik Zypern auf der einen und Großbritannien, Griechenland und der Türkei auf der anderen Seite. In diesem Vertrag verpflichteten sich die Vertragsparteien, die vertragliche und verfassungsrechtliche Ordnung in der Republik Zypern zu schützen und zu verteidigen. Desweiteren wurde jegliche politische oder wirtschaftliche Union Zyperns (oder eines Teils des Territoriums) an ein anderes Land ausdrücklich verboten (§ 1). Der Vertrag sieht eine gemeinsame Konsultation der drei Garantiemächte Großbritannien, Griechenland und der Türkei im Falle der Gefährdung der Vertragsbestimmungen vor. In einem solchen Falle erhalten alle drei Garantstaaten, wenn eine ge meinsame Aktion nicht möglich ist, das Recht allein zu intervenieren, um die vertragliche Ordnung wiederherzustellen (§ 3). Während Großbritannien durch den Garantievertrag die Souveränität über zwei Militärstützpunkte erhielt, sah ein Verteidigungspakt (Allianzvertrag) zwischen Zypern,
Griechenland und der Türkei die Stationierung von 950 Soldaten aus Griechenland und 650 Soldaten aus der Türkei auf der Insel vor.
Die Republik Zypern wurde somit am 16. August 1960 proklamiert. Der Garantievertrag und der A llianzvertag beschränkten jedoch die Unabhängigkeit Zyperns, da sie sowohl die Verteidigung der Insel nach außen, als auch deren
17 Präsident des zyprischen Verfassungsgerichts war der Heidelberger Jurist Prof. Dr. Ernst Forsthoff.
18 Die Verfassung der Republik Zypern: Jahrbuch für Öffentliches Recht der Gegenwart, Bd.10 (1961) S. 496-
525
16
Verteidigung nach innen durch diese drei „Garantstaaten“
vorsehen. 19
2.3. Der Zusammenbruch der Republik Zypern
Die ersten drei Jahre der Republik sind im Rückblick, trotz wichtiger Streitfragen bezüglich des Haushaltes oder der Verfassungsbestimmungen hinsichtlich der getrennten
Kommunalverwaltungen, als relativ friedlich zu bezeichnen. Der offene Konflikt brach jedoch Ende 1963 mit der Initiative des Präsidenten, Erzbischof Makarios aus, durch welche die wesentlichen Bestimmungen der Verfassung und der Staatsstruktur geändert werden sollte. Das Vorschlagspaket von Präsident Makarios sah die Abschaffung der wichtigsten Bestimmungen vor, die den Organen der Republik und der Verfassung den binationalen Charakter gaben. Eine Annahme dieser Änderungsvorschläge hätte die Transformation der binationalen Partnerschaftsrepublik in einen griechischen Nationalstaat bedeutet, in dem die türkische Volksgruppe lediglich über einen Minderheitenstatus 20 verfügt.
Die Änderungsvorschläge von Makarios sahen folgende
Änderungen vor:
- die Abschaffung der Vetorechte des Präsidenten und des Vizepräsidenten;
- deren direkte Wahl durch eine einheitliche Abstimmung durch die gesamte Bevölkerung;
- einheitliche Abstimmungen mit einfachen Mehrheiten im Parlament in allen Angelegenheiten;
- die Vereinheitlichung der Kommunalverwaltungen bzw. Justizverwaltungen;
19 Vgl. Der Zypernkonflikt und der Beitritt von Zypern in die Europäische Union: Zentrum für Türkeistudien
(Hg.). ZfT-aktuell Nr. 59. Essen, März 1998, S. 3-5.
20 Zum Unterschied zwischen „Minderheit“ und „Volksgruppe“ siehe Wittmann, F./Graf S. Bethlen (Hg.):
Volksgruppenrecht - Ein Beitrag zur Friedenssicherung. München 1980, S. 9.
17
- die Senkung des Anteils der türkischen Zyprer in der Armee und Polizei sowie einfache Mehrheitsabstimmungen in der Kommission für die Vergabe von öffentlichen Stellen.
Getrennte Abstimmungen im Parlament, die getrennte Wahl der
Abgeordneten und des türkisch-zyprischen Vizepräsidenten waren die Basis für die Sicherstellung der Gleichberechtigung und die Mitbestimmung der türkisch- zyprischen Volksgruppe. Die Vorschläge von Präsident Makarios standen nicht nur im klaren Gegensatz zum Wortlaut und Geist der Verfassung, sie rüttelten an der Basis der Konfliktregelung von 1959. 21 Als die Türkei sowie der türkisch-zyprische Vizepräsident Fazil Kütschük und die türkisch- zyprischen Abgeordneten die Vorschläge von Makarios einstimmig ablehnten, starteten am
21. Dezember 1963 griechisch-zyprische bewaffnete Kräfte militärische Aktionen gegen die türkisch- zyprische
Zivilbevölkerung auf der gesamten Insel. Daß diese Angriffe lange im voraus von der griechisch-zyprischen Führung geplant waren, stellte sich in den folgenden Jahren mit der Veröffentlichung der diesbezüglichen Dokumente in der griechischen Presse heraus: der sogenannte “Akritas-Plan“ belegt die Politik von Makarios, durch eine Verfassungskrise einen Vorwand für eine militärische Aktion gegen die türkischzyprische Zivilbevölkerung zu schaffen und die Kontrolle über den gesamten Staatsapparat zu erlangen. 22 Auf die gewalttätigen Aktionen der griechisch- zyprischen paramilitärischen Verbände reagierte die türkisch- zyprische Führung mit der Gruppierung der türkischen Zyprer in mehreren Enklaven, die über die gesamte Insel v erstreut lebten. In den folgenden Jahren wurden diese Enklaven sowie die abgesperrten
21 Vgl. Joseph, S. Joseph: Cyprus - Ethnic Conflict and International Politics. Ipswich 1997, S. 81-82.
22 Vgl. Evran, Mustafa: Türkiye-Avrupa iliskileri cercevesinde Kibris´in Avrupa Birligi´ne üyeligi (Zyperns
Beitritt in die Europäische Union im Rahmen der europäisch-türkischen Beziehungen, in:
(http://www.pubinfo.gov.nc.tr/eu/ab2.htm), 16. August 2001.
18
türkischen „Ghettos“ in den größeren Ortschaften von den griechisch-zyprischen Truppen belagert. Während die griechisch-zyprische Führung jegliche türkische Mitwirkung in den gemeinsamen Organen und Institutionen der Republik zum Teil auch mit Gewalt verhinderte, reagierte die türkisch-zyprische Führung parallel hierzu mit der Errichtung einer separaten Administration für die türkisch- zyprischen Enklaven. De facto entstand en bereits zwei getrennte Verwaltungen für beide Volksgemeinschaften. Die
Stationierung von VN-Friedenstruppen (UNFICYP) auf der Insel im Jahre 1964 konnte den regelmäßigen Ausbruch von Zusammenstößen zwischen militärischen Einheiten der griechischen und türkischen Zyprer nicht verhindern. Im Jahre 1967 kam es soweit, daß die Türkei direkt militärisch in den Konflikt intervenierte, als griechisch-zyprische und die in Zypern stationierten griechischen Truppen kurz vor der Eroberung der türkischen Enklave Erenköy standen. 23
2.4. Intervention Griechenlands und der Türkei Die Beteiligung Griechenlands an den Kämpfen in Zypern ab 1964 nahm Dimensionen an, die für die türkischen Zyprer einer Invasion Griechenlands gleich kamen. Während die Vorgängerregierungen von Konstantin Karamanlis
diplomatischen Druck auf die griechisch-zyprische Führung ausübte, um eine diplomatische Regelung des Konflikts zu erzielen, änderte sich die Zypern-Politik Athens unter der Regierung von Georgios Papandreou. Ab Juli 1964 entsandte Grie chenland etwa 20.000 Soldaten nach Zypern. Die griechischen Truppen sollten die militärischen Verbände von Makarios und die EOKA bei einer militärischen „Lösung“ unterstützen. Zusammen mit der von Makarios neu geschaffenen „Nationalgarde“ beteiligten sich Griechenlands Truppen an den militärischen Aktionen gegen die türkischen Enklaven.
23 Vgl. Heinze, Christian: Cyprus 2000. München 1999, S. 10-13.
19
Erst nach der offenen Intervention der Türkei im Jahre 1967, bei
der türkische Kampfflugzeuge griechische Stellungen in Erenköy bombardierten, wurde ein Rückzug der griechischen Truppen aus Zypern bzw. die Verringerung ihrer Truppenpräsenz durch die VN durchgesetzt. Die Zahl der griechischen Soldaten wurde jedoch bis heute nicht auf die vertraglich vereinbarte Größe zurückgeführt. 24 Nach der Machtübernahme des Militärs in Griechenland verschärften sich die Beziehungen zwischen Makarios und Athen. Die Militärregierung in Griechenland zweifelte an dem politischen Willen des Erzbischofs, einen Anschluß der Insel an Griechenland zu erreichen. 25
Des weiteren mißtraute die Athener Junta dem neutralen Kurs und den engen Beziehungen von Makarios mit der Sowjetunion. Makarios dagegen setzte seine Politik der Unterdrückung türkischer Zyprer fort, gleichzeitig rückte er von seiner Maximalforderung „Enosis“ ab. Dieses ursprüngliche Ziel betrachtete er als momentan undurchsetzbar. Außerdem stand für ihn ein Anschluß an Griechenland wegen der dort herrschenden Militärdiktatur zu diesem Zeitpunkt nicht zur Diskussion. Makarios´ Absicht war es eher, die Zypern- Türken dazu zu bringen, ihren Widerstand gegen eine griechisch dominierte aber unabhängige Republik aufzugeben und sich mit einem Minderheitenstatus zufriedenzustellen. 26 Die türkisch-zyprische Führung betrachtete statt dessen die Verfassungsgrundlage von 1960 als nunmehr überholt und forderte die Ausarbeitung eines neuen Staatssystems, das die Sicherheitsbedürfnisse der Zypern-Türken, ihre
Gleichberechtigung sowie eine stärkere Autonomie der Volksgruppen in den inneren Angelegenheiten berücksichtigt.
24 Richter, A. Heinz: Ursachen und Perspektiven des Zypernkonflikts vor dem Hintergrund regionaler
Interessengegensätze sowie möglicher Beiträge der EU zur Überwindung des Zypernproblems, in: Die
Mittelmeerpolitik der EU. Wulfried Zippel (Hg.). Schriftenreihe des Arbeitskrieses Europäische Integration e.V.
Band 44. Baden-Baden 1999, S. 138-140
25 Ebenda, S. 140-142.
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Im Juli 1974 kam es zum offenen Bruch zwischen Athen und Präsident Makarios. Nach mehreren von Athen geplanten aber gescheiterten Attentaten auf Makarios forderte dieser am 2. Juli den vollständigen Rückzug der militärischen Verbände Griechenlands von Zypern, die er als eine „Bedrohung der Unabhängigkeit“ bezeichnete. Griechenland reagierte mit einem Staatsstreich am 15. Juli 1974. Die von Präsident Makarios selbst entgegen allen vertraglichen Vereinbarungen geschaffene „Nationalgarde“ beschoß auf Befehl Athens den
Präsidentenpalast. Ein rechtsradikaler Aktivist der EOKA, Nikos Sampson, der dafür bekannt war, eigenhändig zahlreiche türkisch-zyprische Zivilisten ermordet zu haben, wurde zum Präsidenten ernannt. Auf der ganzen Insel wurde eine regelrechte Jagd nach Enosis-Gegnern und Makarios-Anhängern gestartet. Makarios selbst konnte über die britischen Militärstützpunkte fliehen. In einer Rede vor dem UN-Sicherheitsrat warf er Griechenland vor, Zypern militärisch besetzt zu haben und äußerte seine Besorgnis über die Sicherheit aller Zyprer. 27
In den darauf folgenden Tagen führte der türkische Ministerpräsident Bülent Ecevit 28 Konsultationen mit der britischen Regierung, um eine gemeinsame Intervention im Sinne der Garantieverträge zu erreichen. Als London keine Bereitschaft für eine militärische Intervention zeigte, solange ihre souveränen Militärstützpunkte nicht bedroht würden, entschied sich die Türkei im Sinne des Artikels 4 des Garantievertrages dazu, allein zu handeln. Am 20. Juli landeten türkische Truppen an der zyprischen Nordküste und besetzten einen Korridor zwischen Kyrenia und der Hauptstadt Nikosia. Das besetzte Gebiet entsprach zum größten Teil dem Territorium der größten türkisch- zyprischen
26 Sherman, Arnold: Zypern - Die gefolterte Insel. Der griechisch-türkische Zypernkonflikt und seine
Hintergründe. Freiburg 1999, S. 32-35.
27 Ebenda, S. 35-46.
28 Ecevit führt gegenwärtig - wie im Jahr der Intervention (1974)- eine Drei-Parteien-Koalition an.
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Enklave. Die türkische Militärintervention führte einerseits zum Rücktritt des von der Athener Junta eingesetzten Nikos-Sampson-Regimes in Zypern aber andererseits auch zum Sturz des Militärregimes und zur Rückkehr der Demokratie in Griechenland. 29 Nach einem Waffenstillstandsbeschluß führten die
Außenminister Großbritanniens, Griechenlands und der Türkei sowie Vertreter der beiden Volksgruppen im Juli und August 1974 Verhandlungen über ein neues Staatsmodell für Zypern. Griechenland und die griechisch- zyprische Delegation verlangten eine Rückkehr zur Verfassungsordnung von 1960, die sie in den Jahren zuvor als ungerecht und undurchführbar bezeichnet hatten. Die türkische Seite unterbreitete einen Plan, der die Errichtung von fünf autonomen Kantonen in den Siedlungsgebieten der Zypern-Türken vorsah. 30 Außerhalb der von den türkischen Einheiten kontrollierten Zone wurden die Angriffe der griechisch-zyprischen Truppen auf die türkisch-zyprische Zivilbevölkerung fortgesetzt. Während ein Teil der Zypern-Türken „zu ihrem eigenen Schutz“ in Lagern interniert wurden, wurde ein anderer Teil aus 33 weiteren Dörfern vertrieben. Sie wurden in sechs Dörfern (Aloa, Sandallaris, Maratha, Tokhni, Ziyi und Mari) von griechischzyprischen Truppen regelrecht massakriert. Als ein letztes Ultimatum der Türkei zur Beendigung der Angriffe auf die türkisch-zyprische Bevölkerung und die Abfassung einer prinzipiellen Absicherungserklärung der griechischen Seite hinsichtlich der Ausarbeitung einer neuen Friedensregelung unbeantwortet blieb, rückten die türkischen Truppen auf eine Linie, die ungefähr der heutigen Demarkationslinie entspricht, auf etwa ein Drittel der Inselfläche. 31
29 Artuc, Ibrahim: Kibris´ta savas ve baris (Krieg und Frieden in Zypern). Istanbul 1989, S. 93-106.
30 Ebenda, S. 253-256.
31 Özden, Kemal: Die Zypernfrage. Darmstadt, März 1997, S. 6-7.
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2.5. Die Festigung der Teilung
Zur Verstärkung ihrer Verhandlungsposition gegenüber der griechisch-zyprischen Führung, die sich als die legitime Regierung der Republik Zypern vorstellte, rief eine konstituierende Versammlung im türkisch kontrollierten Teil der Insel am 13. Februar 1975 die Errichtung des „Türkischen Bundesstaates von Zypern“ aus. 32 Dieser verstand sich nicht als eine unabhängige, souveräne Republik, sondern als ein türkischzyprisches Bundesland, das sich im Rahmen einer Föderation mit einem noch zu errichtenden griechisch- zyprischen Bundesland zu eine „Bundesrepublik Zypern“ vereinen sollte. Am 2. August 1975 wurde in Wien ein Abkommen zwischen den beiden zyprischen Volksgruppen-Führungen getroffe n, das einen Transfer der griechischen Bevölkerung vom türkisch kontrollierten Norden in den griechischen Süden und der noch im Süden verbliebenen türkischen Bevölkerung in den Norden unter der Aufsicht des Internationalen Roten Kreuzes ermöglichte. Von dem „freiwilligen“ Bevölkerungstransfer in beide Richtungen waren etwa 180.000 Zypern-Griechen aus dem Norden und 40.000 Zypern-Türken aus dem Süden betroffen. 33
Die unzähligen Verhandlungsrunden, die seit Jahrzehnten unter der Aufsicht der Vereinten Natione n laufen, sowie zahlreiche Vermittlungsversuche von Drittländern sind bisher am Mangel an Bereitschaft für Zugeständnisse der politischen Verantwortungsträger beider Seiten gescheitert. Die
Verantwortung für ein Scheitern dieser Bemühungen tragen in erster Linie die beiden zyprischen Führungen. Die Ausrufung der Unabhängigkeit und die Errichtung der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) 34 , anstelle des
32 Türkisch: “Kibris Türk Federe Devleti (KTFD) “.
33 Brey, Hansjörg/Heinritz, Günter: Bevölkerungsverteilung und Siedlungsstruktur in Zypern nach 1974.
Beihefte zum Tübinger Atlas des Vorderen Orients. Reihe B (Geisteswissenschaften) Nr. 76. Wiesbaden 1988,
S. 31f. Brey gibt an, daß die Flüchtlingszahlen in der Literatur variieren und daher nur grobe Zahlen angegeben
werden können.
34 Türk. “Kuzey Kibris Türk Cumhuriyeti (KKTC)“.
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bisherigen Bundesstaates in Nordzypern, hat bisher zu keiner
Lösung des Konfliktes beigetragen, da bis heute die erhoffte Anerkennung durch die internationale Staatengemeinschaft ausblieb. 35
Die fortdauernde Aufrüstung beider Inselteile sowie die geplante Stationierung von S -300 Boden-Luft-Raketen und die Errichtung eines Militärstützpunktes durch Griechenland im Südwesten Zyperns (bei Paphos), führte 1997/98 zu einer neuen Zuspitzung des Konflikts. Das Auftauchen neuer Streitfälle in der Ägäis zwischen Griechenland und der Türkei, kombiniert mit der starken militärischen Präsenz dieser Staaten in den jeweiligen Inselteilen, birgt die potentielle Gefahr der Austragung eines militärischen Konfliktes zwischen Athen und Ankara, unter Einbeziehung der beiden zyprischen Staaten. 36
3. Die geopolitische Bedeutung Zyperns
Ruehl beschreibt in seinem Aufsatz „Die Zypernkrise von 1974“ die strategische Lage Zyperns wie folgt:
„In einem Umkreis von 600 km Luftlinie von Nikosia liegen Kairo,
der Golf von Suez, der Golf von Akaba, Teile Jordaniens, Israel und der größte Teil Syriens. In einem Umkreis von 1.200 km Aktionsradius können auf dem Luftwege der Westen Irans, der Persische Golf, Teile Arabiens, das Rote Meer, Teile Ägyptens im Süden und natürlich der gesamte Norden des Landes, der griechische Poleponnes, Trazien und Mazedonien bis zur bulgarischen Grenze, die türkische Schwarzmeerküste und Teile des westlichen Kaukasus erreicht werden. Damit ist ein breiter Fächer von lufttaktischen und luftstrategischen Operationen von zypriotischen Startbahnen aus
35 Im Zypern-Artikel des Meyers Grosses Hand-Lexikon A-Z. Mannheim; Leipzig; Wien; Zürich 1994, S. 1007
stieß der Autor auf eine irreführende Information hinsichtlich der Anerkennung der TRNZ, nämlich, daß sie
neben der Türkei auch von Bangladesch anerkannt würde. Nach Anfrage bei der Botschaft von Bangladesch,
teilte Botschaftsrat Herr Nur Uz Zaman in seiner Email folgendes mit: „This is to inform that Bangladesh does
not recognize Turkish Republic of Northern Cyprus as a state“. Die Information im Meyers Hand-Lexikon
hinsichtlich der Anerkennung der TRNZ durch Bangladesch blieb nicht nur unbestätigt sondern sie erwies sich
auch als falsch.
36 Vgl. Axt, Heinz-Jürgen: Offensive Absichten mit defensiven Waffen: Das Beispiel Zypern. Hessische Stiftung
Friedens- und Konfliktforschung. Bulletin Nr. 15. Herbst 2000, S.1-6.
Arbeit zitieren:
M. A. Ercan Tamer, 2001, Zyperns Beitritt in die Europäische Union - Ein Kandidat wie kein anderer, München, GRIN Verlag GmbH
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