- 2 - 1.Management Summary…………………………………………………….3 2. Die Neuordnung der Segmente an der Deutschen Börse………………...3 2.1. Das vierte Finanzmarktförderungsgesetz…………………………….3 2.2. Hintergründe der Neuordnung……………………………………….4 2.3. Die Segmente an der Deutsche n Börse………………………………4 2.3.1. Vor der Neustrukturierung…………………………………...4 2.3.2. Nach der Neustrukturierung………………………………….5 3. Die November AG…………………………………………………………..6 3.1. Porträt………………………………………………………………..6 3.2. Die November AG in Zahlen………………………………………..6 3.2.1. Bilanz nach IAS……………………………………………..6 3.2.2. Gewinn- und Verlustrechnung nach IAS……………………7 3.2.3. Sonstige Zahlen……………………………………………...8
3.3. Der Wechsel vom Neuen Markt in das Prime Standard Segment…...8 4. Rechtlichen Vorschriften und Pflichten am Beispiel der November AG.8 4.1. Gesetzliche Richtlinien………………………………………………8 4.2. Organisierte Märkte………………………………………………….9 4.2.1. Geregelter Markt……………………………………………..9 4.2.2. Amtlicher Markt …………………………………………….10 4.3. General Standard ……………………………………………………10 4.4. Prime Standard………………………………………………………11 4.4.1. Indexkonzept………………………………………………...12
4.4.2. Brachenindizes……………………………………………...13 5. Fazit………………………………………………………………………...14 6. Zusammenfassung und Schlussfolgerung………………………………..14 VI. LITERATURVERZEICHNIS…………………………………………...XV
- 3 - 1.Management Summary
In den folgenden Ausführungen w erde ich zum einen erläutert, welche Veränderungen die Neuordnung der Segmente der Deutschen Börse mit sich bringen und in wie weit sich die recht lichen Vorschriften und Pflichten geändert haben.
Zum anderen wird an dem konkreten Beispiel der November AG der theoretisch erarbeitete Stoff in die Praxis umgesetzt. Die November AG war bis zur Neuordnung der deutschen Börsensegmente am Neuen Markt notiert und wechselte bei Umstellung Anfang dieses Jahres in das Prime Standard Segment. Um die verschiedenen Segmente praktisch zu veranschaulichen, wird anhand des Beispiels November AG die einzelne n Börsensegmente praktisch dargelegt.
2. Die Neuordnung der Segmente an der deutschen Börse
2.1. Das vierte Finanzmarktförderungsgesetz
Am 1. Juli 2002 ist das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz mit einer Vielzahl von umfassenden Reformen in Kraft getreten. Die drei Kernpunkte der Gesetzesänderung sind:
• Erhöhung d er Marktintegrität und der Markttransparenz, um den Anlege rschutz in Deutschland zu verbessern 1
• Erweiterte und flexiblere Handlungsmöglichkeiten für Börsen, Marktteilnehmer und Kapitalanlagegesellschaften 1
• Lücken im bestehenden Abwehrsystem gegen Geldwäsche werden geschlossen und das Aufspüren illegalen Geldes wird erleichtert 1
Durch das vierte Finanzmarktförderungsgesetz wurde auch das Börsengesetz angepasst. Der Gesetzgeber hat noch bestehende Unterschiede hinsichtlich des Börsenhandels in den einzelnen Segmenten weitgehend angeglichen. Aktuell sieht das Börsengesetz folgende Börsensegmente vor:
• Amtlicher Markt
• Geregelter Markt für zugelassene Wertpapiere
• Geregelter Markt für einbezogene Wertpapiere
• Freiverkehr
1 Vgl. Bundesministerium der Finanzen Monatsbericht 08/02 Seite 65
- 4 -Die Änderung des Gesetzes sieht nun auch vor, dass Börsen die Möglichkeit haben, für Teilbereiche des Amtlichen und des Geregelten Marktes zusätzliche Zulassungspflichten festzulegen.
Vor diesem Hintergrund hat die Deutsche Börse den Aktienmarkt neu strukturiert. Dies bedeutet für die Deutsche Börse, dass sie die Anpassung an internationale Standards weiter vorantreiben kann und mehr Rechtsicherheit durch die Normierung im öffentlichen Recht der Börsenordnung hat. Außerdem wird die Sicherheit und das Vertrauen der Investoren gestärkt.
2.2. Hintergründe der Neuordnung
Die Hintergründe für die Neuordnung der Börsensegmente beruht vor allem auf dem Neuen Markt. Aus diesem Marktsegment haben sich einerseits in den letzten eineinhalb Jahren einige Firmen zurückgezoge n und anderseits laufen gegen verschiedene Vorstände Gerichtsverfahren wegen Kursbetrugs. Die Neustrukturierung soll den guten Ruf und die Glaubwürdigkeit der Börse wieder herstellen, um neue Investoren auch aus dem Ausland anzulocken. Auch spiegeln die Zulassungsvoraussetzungen die Qualität der in den einzelnen Börsensegmenten notierten Aktien unzureichend wieder. Ein weiterer Grund für die Neuordnung ist auch, dass die Zulassungsvoraussetzungen der Börsensegmente und der Themenmärkte ineinander greifen. Dies ist vor allem für internationale Anleger sehr unüberschaubar.
2.3. Die Segmente an der Deutsche Börse
2.3.1. Vor der Neustrukturierung
Bis vor kurzem gab es an der Deutschen Börse die beiden Börsensegmente Amtlicher Handel und Geregelter Markt. Dabei galt für die dort gehandelten Aktien verschiedene Zulassungsvoraussetzungen.
Außerdem entstanden im Herbst 1998 so genannte Themenmärkte, die sich wie folgt untergliedern:
• Der Deutsche Standardmarkt mit den 100 größten Aktienwerten aus den traditionellen Branchen 2
2 Vgl. Rolf Beike (1999): Finanznachrichten lesen-verstehen-nutzen, Schäfer Pöschel, S. 52-62
3 Vgl. Deutsche Börse AG, Neuer Markt, 22.04.2003 http://deutsche-boerse.com
- 5 - • DerNeue Markt, für Aktienwerte aus den Bereichen Technologie, Internet und Biotechnologie 2
• Der SMax für kleinere Aktienwerte aus den traditionellen Branchen 2
Interessant für diese Fallstudie ist dabei der Neue Markt, an dem die November AG seit April 2000 notiert war. Um im Neuen Markt notieren zu können, wurde eine Zulassung am Geregelten Markt beantragt werden und der Handel im Freiverkehr der Frankfurter Börse erfolgen. Darüber hinaus musste die November AG Einbeziehungs- und Folgepflichten des privatrechtlichen Regelwerks Neuer Markt der Deutschen Börse anerkennen und erfüllen. Die Zulassungsvoraussetzungen für den Neuen Markt waren dabei wie folgt:
• Das Unternehmensalter soll mindestens 3 Jahre betragen 3
• Zulassung zum Geregelten Markt der Frankfurter Börse 3
• Die Aktiengattung sind Stammaktien 3
• Mindestens 20 % müssen im Freefloat sein, 25 % sind empfohlen (10 % bei Emissionsvolumen > 100 Mio. Euro) 3
• Mindestens zwei Designated Sponsors 3
• Anerkennung der Grundsätze für die Zuteilung von Aktienemissionen der Börsensachverständigenkommission 3
• Erstellung eines Drei-, Sechs- und Neun-Monatsberichts und deren Veröffentlichung spätestens 2 Monate nach Abschluss der Berichtsperiode 3
• Erstellung eines Jahresabschlussberichtes und dessen Veröffentlichung spätestens 3 Monate nach Abschluss der Berichtsperiode 3
• Internationale Rechnungslegung nach IAS oder US-GAAP in Deutsch und Englisch 3
• Analystenveranstaltung mindestens einmal jährlich 3
• Pflege eines Unternehmenskalenders 3
2.3.2. Nach der Neustrukturierung
Die Neustrukturierung auf Basis des vierten Finanzmarktgesetzes fand ab Anfang 2003 statt. Es wurde folgender Zeitplan festgelegt:
2 Vgl. Rolf Beike (1999): Finanznachrichten lesen-verstehen-nutzen, Schäfer Pöschel, S. 52-62
3 Vgl. Deutsche Börse AG, Neuer Markt, 22.04.2003 http://deutsche-boerse.com
Arbeit zitieren:
Christian Neusser, 2003, Die Neuordnung der Segmente an der Deutschen Börse, München, GRIN Verlag GmbH
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