Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 1
2. Hauptteil. 2-10
2. 1. Die Entstehungsgeschichte des Augsburger Religionsfriedens. 2
2. 2. Der Religionsfrieden von Augsburg, 1555. 4
2. 3. Die Religionsartikel des Westfälischen Friedens im Vergleich. 7
3. Schlussbetrachtung. 10
4. Quellen- und Literaturverzeichnis. 11
4. 1. Quellenverzeichnis. 11
4. 2 Literaturverzeichnis 11
1
1. Einleitung
Der Augsburger Reichsabschied von 1555 gehört mit zu den richtungsweisenden und folgenreichsten Ereignissen des Übergangs vom Mittelalter zur frühen Neuzeit. Zusammen mit dem Westfälischen Frieden von 1648 zählt er zu den Grundereignissen der deutschen Geschichte.
Mit der reichsrechtlichen Anerkennung der evangelischen Kirchen und dem Schutz des Landfriedens für die beiden großen Bekenntnisse im Reich erfolgte zwar durch den Augsburger Religionsfrieden kein Ausgleich im Glaubensstreit, dafür aber die Schaffung einer rein weltliche n Friedensordnung, deren Auswirkungen noch lange auf die politische Ordnung im alten Reich wirken, ja sogar bis in die Gegenwart reichen sollten. Das ist um so erstaunlicher, da der Frieden nicht nur mühsam errungen worden war, sondern auch fragmentarische Kompromisse enthielt, aus denen sehr bald neue, jahrzehntelange Auseinandersetzungen bis hin zum Dreißigjährigen Krieg erwuchsen. Jedoch die Tatsache, dass man auch nach den furchtbaren Erschütterungen des großen Krieges im Westfälischen Frieden von 1648 wieder zu den Grundsätzen des Religionsfriedens zurückfand, zeigt, dass die Ordnung von 1555 doch eine langfristig tragfähige, vielleicht sogar die einzig mögliche Pazifizierung des Glaubensstreits darstellte.
Die vorliegende Arbeit stellt den Versuch dar, auf der Basis der bisherigen Forschung die im Augsburger Reichsabschied von 1555 formulierten Religionsartikel und deren konfliktträchtigen Zweideutigkeiten offen zu legen. In einem zweiten Schritt soll schließlich geprüft werden, inwieweit durch die Formulierungen des Westfälischen Friedens die Streitfragen, die sich aus der Auslegung des Augsburger Religionsfriedens ergeben hatten, gelöst worden sind. Lässt sich bei genauerer Prüfung der beiden Friedenswerke dies bestätigen? Einen Lösungsansatz liefert vor allem M. Heckel. 1 Zudem werden unter anderem das Werk von B. M. Kreme r, 2 als Quellen die kritische Ausgabe des Augsburger Religionsfriedens von K. Brandi 3 sowie die Westfälischen Friedenswerke von K. Müller herangezogen. 4
1 Heckel, Martin, Deutsche Geschichte, Bd. 5: Deutschland im konfessionellen Zeitalter, Göttingen 1983.
2 Kremer, Bernd Mathias: Der Westfälische Friede in der Deutung der Aufklärung. Zur Entwicklung des
Verfassungsverständnisses im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation vom konfessionellen Zeitalter bis ins
späte 18. Jahrhundert, Tübingen 1989.
3 Der Augsburger Religionsfriede vom 25. September 1555. Kritische Ausgabe des Textes, bearb. v. Karl
Brandi, München 1896.
4 Die Westfälischen Friedensverträge 1648, bearb. v. Konrad Müller, in: Instrumenta Pacis Westphalicae.
Quellen zur Neueren Geschichte, Heft 12/13, 2. Aufl., Bern 1966.
2
Ein Kompromiss wie der Augsburger Religionsfrieden, kann nur aus der Geschichte seiner Entstehung verstanden werden, 5 so dass sich im folgenden die Arbeit mit der Vorgeschichte auseinandersetzen wird, bevor die Religionsartikel vom Augsburger Reichsabschied und dem Westfälischen Frieden dargestellt und deren Interpretationen gezeigt und verglichen werden.
2. Hauptteil
2. 1. Die Entstehungsgeschichte des Augsburger Religionsfriedens
Der Augsburger Religionsfrieden, der am 25. September 1555 vom Reichstag verabschiedet wurde, war ein Frieden ohne Kaiser und Papst, geprägt vom innerdeutschen Friedensinteresse der Beteiligten. 6 Er wurde unter der Vollmacht Kaiser Karls V. von König Ferdinand mit den deutschen Reichsständen ausgehandelt, die sich auf Kompromisse einigten, die auf ältere Formulierungen aus den 40er Jahren zurückgriffen. 7 Der Kaiser unterdessen, der sich auf dem Augsburger Reichstag von 1548 nach der Niederlage der Protestanten im Schmalkaldischen Krieg als Reichsoberhaupt noch auf dem Gipfel seiner Macht befunden hatte, sah seine Pläne und seine Reichspolitik durch den Fürstenkrieg und durch den Passauer Vertrag seines Bruders Ferdinand mit den evangelischen Fürsten nach und nach als gescheitert. 8 Der Frieden von 1555 leitete eine neue Epoche des Reiches und eine neue Ordnung des Staatskirchenrechts ein, deren Grundstrukturen und Einzelnormen im Wesentlichen durch die wechselnden Linien der Religionspolitik des Reiches vor 1555 geprägt wurden. Bis 1555 gab es keine einheitliche Beschaffenheit in der Religions verfassungspolitik. Sämtliche Reichsabschiede, Verträge sowie Edikte waren nicht in der La ge, eine dauerhafte Verfassungsgrundlage zu schaffen. Sie bildeten vielmehr temporäre Kampf- und Waffenstillstandsregelungen, die Ausdrucksformen schwerster Verfassungskrisen waren. Zu Beginn stand die scharfe Kampfansage der katholischen Reichsgewalten ge gen die Reformation. Mit dem Wormser Edikt von 1521 folgte der Kaiser mit der Reichsacht gegen Luther dem päpstlichen Bann und verbot zudem die evangelische Bewegung, um die Reichseinheit wieder herzustellen. Allerdings zeichnete sich hier schon eine erste schwere Störung des Rechtsverhältnisses der geistlichen und weltlichen Gewalt ab. So wurde der Bann durch die Acht erst vollzogen, nachdem derjenige, der schon vom ordentlichen geistlichen Gericht verurteilte, nochmals mit freiem Geleit vor Kaiser und Reich verhört wurde.
5 Der Augsburger Religionsfriede, bearb. v. Karl Brandi, S. 3.
6 Reinhard, Wolfgang: Reichsreform und Reformation 1495-1555, in: Bruno Gebhard. Handbuch der deutschen
Geschichte, Bd. 9, 10. Aufl., hg. v. Wolfgang Reinhard, München 2001, S. 350.
7 Rabe, Horst: Deutsche Geschichte. Das Jahrhundert der Glaubensspaltung, München 1991, S. 449.
8 Klueting, Harm: Das konfessionelle Zeitalter 1525-1648, Stuttgart 1989, S. 140.
Arbeit zitieren:
Sebastian Kreft, 2002, Vergleich der Religionsartikel im Augsburger Reichsabschied und im Westfälischen Frieden, München, GRIN Verlag GmbH
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