Kirchengeschichte
von: Christina Henrich
Inhalt
1. Vorwort
2. Die Alte Kirche
3. Die Kirche im Mittelalter
4. Die Kirche im Zeitalter der Reformation
5. Die Kirche in Neuzeit und Gegenwart
6. Literaturverzeichnis
1. Vorwort
Kirchengeschichte – Geschichte der Kirche – eingebettet in den allgemeinen historischen Prozess, beeinflusst und mit hohem Einfluss. Ein Machtspiel zwischen weltlicher und geistlicher Obrigkeit. Doch wo verlaufen die Grenzen der Kirchengeschichte? Was sind die jeweils treibenden Kräfte? Welche äußeren Umstände beeinflussen die Entwicklungen? Ein weitreichendes Gebiet von der Urgemeinde bis in die Neuzeit und Gegenwart hinein. In dieser Arbeit will ich Licht in das Dunkel der Vergangenheit und Klarheit in die Wirren von 2000 Jahren Kirchengeschichte bringen.
2. Die Alte Kirche
„Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen.“(Mt18, 20) so lautet der Auftrag Jesu an seine Jünger. Es entstehen die ersten Hauskirchen und um 30 mit Einsetzen der „Apostolischen Zeit“1 die Urgemeinde von Jerusalem, markiert durch das „Pfingstwunder“. 20 Jahre später auf dem Apostelkonzil in Jerusalem trafen die Apostel die erste wichtige Entscheidung für die noch junge Kirche: Die Heidenchristen sollten grundsätzlich vom jüdischen Gesetz frei sein. Die Ausbreitung des Christentums wurde vor allem durch die drei Missionsreisen des Apostels Paulus (45-58) geprägt. Die christliche Botschaft breitet sich im ganzen Mittelmeerraum aus. Im Jahr 64 beginnen die systematischen Christenverfolgungen, die erst unter Galerius um 312 beendet werden. Sie werden vorwiegend mit der zu erhaltenden inneren Stabilität und Sicherheit des römischen Reichs begründet und erlangen ihren Höhepunkt unter dem Kaiser Diokletian im Jahr 303. In dieser Zeit entsteht das Märtyrertum, welches viel dazu beiträgt, dass die Verfolgungen ihr Ziel, das Christentum auszulöschen, verfehlen, da die Märtyrer zunehmend geachtet werden. Durch die mehr und mehr schwächelnde altrömische Religion entsteht ein neuer Platz, den das Christentum unter Konstantin I. (306-337) einnimmt. Dieser legt im „(Toleranz-)Edikt von Mailand“1 die offizielle Gleichstellung des Christentums gegenüber den anderen Religionen fest. Im Jahr 325 findet das „1. Ökumenische Konzil von Nizäa“ statt, bei dem die Wesensgleichheit von Gott und Sohn beschlossen wird. Unter Kaiser Theodosius I. (347-395) wird das Christentum zur alleinigen Staatsreligion ernannt, dem folgt 395 die Teilung des römischen Reichs. In dieser Situation schreibt Aurelius Augustinus (354-430) sein „De civitate Dei“2. Seine Idee beeinflusst die mittelalterliche Vorstellung vom christlichen Kaisertum. Bei dem „4. Ökumenischen Konzil von Chalzedon“ (451) wird die Gleichrangigkeit des Bischofs von Konstantinopel (=Ost-Rom) neben dem römischen Bischof festgestellt. Dies stößt auf massive innertheologische Meinungsverschiedenheiten, was schließlich zur Trennung von West- und Ostkirche im Jahr 1054 führt.
3. Die Kirche im Mittelalter
Nach der Katholisierung der germanischen Stämme nördlich der Alpen kann sich die katholische Kirche im germanisch - romanischen Abendland voll entfalten. Unter Chlodwig I.3 (482-511) bekannten sich die Franken als erster germanischer Stamm zur römisch – katholischen Kirche. Chlodwig I. ließ sich im Jahr 498 katholisch taufen und ist somit der erste christliche Großkönig. Auf der „Synode von Orléans“1 (511) werden zur Bestandssicherung und Konsolidierung des Reiches unter Chlodwig Aufzeichnungen eines Gesetzkodex und die Festlegung der Kirche als Staats- und Reichskirche vorgenommen. Bei Fragen und Beschwerden wenden sich aber die fränkischen Herrscher und die Bischöfe des Reiches immer noch an den Papst in Rom. Gefährlich für Rom ist das „Eigenkirchenwesen“2, da das geistliche Amt so in die Abhängigkeit politischer Potentaten gerät. Papst Gregor I. (Amtszeit: 590-604) gewinnt an Ansehen in der römischen Bevölkerung, da er ein gutes Verhandlungsgeschick mit den Langobarden beweist und sie zur katholischen Kirche bekehrt.
[...]
1 Uwe Herrmann: Kirchengeschichte, Gütersloh 2001, 10.
1 Ebd., 24.
2 Ebd., 32, Der „Gottesstaat“ (Kirche) dominiert letztlich über jedes Staatsgefüge.
3 Uwe Herrmann: Kirchengeschichte, Gütersloh 2001, 37.
1 Ebd., 40.
2 Ebd., 41, Derjenige, dem der Grund und Boden gehört, auf dem eine Kirche oder ein Kloster steht, oder derjenige, der ein solches Gebäude stiftet, ist auch der Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten.
Arbeit zitieren:
Christina Huber, 2002, Kirchengeschichte, München, GRIN Verlag GmbH
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