Das deutsche Bildungssystem I: Föderative und institutionelle
Grundlagen
1. Einleitung 1
2. Föderative und institutionelle Grundlagen 2
2.1 Kompetenzen der Gemeinden/Kommunen 2
2.2 Kompetenzen der Länder 3
2.3 Beratungs- und Koordinierungsgremien 5
2.4 Kompetenzen des Bundes 8
2.5 Kompetenzen der Europäischen Union 10
2.6 Weitere Akteure in der Bildungspolitik 12
3. Zusammenfassung 15
Literaturverzeichnis 17 Internetquellen 17
1. Einleitung
Die Institutionalisierung eines umfassenden Schulwesens, mit dem das Recht auf Bildung für alle bestehenden Schichten gesichert wird, ist heutzutage elementarer Bestandteil in modernen Staaten (vgl. Leschinsky 2003, 149). Bildung ist heutzutage sogar schon ein Konsumgut, für welches Freizeit geopfert wird (vgl. Fuchs & Reuter 1997, 25 f). Die rasche Entwicklung neuer Technologien und die immer schnellere Weiterentwicklung und Überholung gesellschaftlicher Normen und Werte machen auch vor dem Bildungswesen und der Bildungspolitik nicht halt. So spricht man plakativ von einem Wandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft oder Wissensgesellschaft (vgl. Fuchs & Reuter 2000, 31). Diese Prozesse, „durch die einmal erworbenes Wissen in immer kürzeren Phasen veraltet, führt dazu, dass sich die alte Aufteilung von Lernphase (Jugend) und Arbeitsphase (Erwachsenenalter) auflöst“ (Fuchs & Reuter 2000, 27). Lebenslanges Lernen wird heute zu einer Notwendigkeit. Dementsprechend muss der Bildungspolitik heutzutage eine gewachsene Bedeutung zugemessen werden. Der Staat nimmt dabei in Deutschland eine Doppelrolle ein (Fuchs & Reuter 2000, 28). Auf der einen Seite setzt er die Rahmenbedingungen und gibt Lehrinhalte und Strukturen vor, auf der anderen Seite ist er Träger der meisten bildungsrelevanten Institutionen. Hierbei existiert nur eine schwache sowie durch Zuschüsse auch nur teilunabhängige Konkurrenz aus dem privaten Sektor (vgl. Fuchs & Reuter 2000, 28). Weiterhin liegt die Kulturhoheit bei den Ländern, was eine Umsetzung und Sicherung allgemeingültiger Standards schwer möglich macht. In dieser Arbeit sollen die föderativen Strukturen und institutionellen Grundlagen im Bildungsbereich der Bundesrepublik Deutschland beschrieben und analysiert werden. Die Komplexität dieses Bereiches lässt sich durch seine sowohl vertikalen als auch horizontalen Kompetenzverteilungen beschreiben. Neben Kommunen, Ländern, Bund und Europäischer Union (EU) besitzen auch verschiedene Bildungs- und Kultusministerien eine hohe Bedeutung für die Gestaltung von Bildungspolitik und damit auch für die Gestaltung von Bildung. Auch nichtstaatliche Teilnehmer wie Verbände, Gewerkschaften, Kirchen und Forschungseinrichtungen nehmen Einfluss auf die Bildungspolitik (vgl. Fuchs & Reuter 2000, 31).
Zunächst werden die Kompetenzen von Kommunen bzw. Gemeinden behandelt, darauf folgend die Einflussmöglichkeiten der Länder. Um trotz der Kulturhoheit der
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Länder eine gewisse Vergleichbarkeit der Bildungsabschlüsse zwischen den Ländern zu ermöglichen, sind verschiedene Koordinations- und Beratungsgremien notwendig. Sie koordinieren die Interessen des Bundes und der Länder. Die Wichtigsten werden hier beschrieben. Danach werden Einflussmöglichkeiten des Bundes genannt und als letztes wird auf Möglichkeiten und Ziele supranationaler Organisationen im Rahmen der Europäischen Union (EU) eingegangen. Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung.
2. Föderative und institutionelle Grundlagen
Wie bereits in der Einleitung erwähnt, existiert in der Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl an Teilnehmern in der Bildungspolitik. Im Folgenden Abschnitt sollen deren einzelnen Kompetenzen aufgezeigt werden. Da sich in einigen Bereichen die Einflussmöglichkeiten einiger Kompetenzträger überschneiden werden auch verschiedene, wichtige, Gremien zur Koordination der Interessen beschrieben.
2.1. Kompetenzen der Gemeinden/Kommunen
Der nächste Abschnitt konzentriert sich auf die Ausführungen von Fuchs & Reuter (2000, 40) und zeigt die bildungspolitischen Zuständigkeiten der Gemeinden auf. In Abbildung 1 (vgl. Leschinsky 2003, 154) sollen diese Abhängigkeiten und Kompetenzen schematisch verdeutlicht werden. Hierbei werden die Beziehungen nur schematisch dargestellt.
Bei den Gemeinden liegt die Trägerschaft für Vorschuleinrichtungen, auch haben sie die Aufgabe freie Träger in diesem Bereich zu bezuschussen. Bei den Kommunen liegt auch die Trägerschaft für das Schulwesen sowie für die Schulentwicklungsplanung. Insgesamt ist das Geflecht von Zuständigkeiten und Pflichten zwischen Kommunen und Ländern in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Es hat sich jedoch in vielen Ländern das Prinzip der Trennung der äußeren und inneren Angelegenheiten durchgesetzt. Hierbei sind die kommunalen Behörden für die äußere Gestaltung des Schulwesens, wie Gebäude, Sachausstattung zuständig. Bei ihnen liegt auch die Personalhoheit des nicht unterrichtenden Personals. Der staatlichen Schulbehörde obliegt wiederum die innere Gestaltung, wie z. B. die Personalhoheit über das unterrichtende Personal, die Ausgestaltung von Lehrplänen sowie Lehrerzuweisungen. Ein
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weiterer wichtiger Punkt, auch aus kostenpolitischem Gesichtspunkt ist der Schülertransport welcher ebenfalls durch die Kommunen sicherzustellen ist. Weiterhin liegt die komplette Trägerschaft der Volkshochschulen bei den Gemeinden. D. h. sowohl die Personalhoheit über das unterrichtenden Personal als auch Verfügungsgewalt über Gebäude, Grundstücke und Sachausstattung. Ebenso verhält es sich bei Büchereien und Theatern. Als letzter wichtiger Punkt ist die Verantwortung für außerschulische Jugendbildung, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie Kinder- und Jugendhilfe zu nennen.
Abbildung 1 : Kompetenzen der Gemeinden und Gemeindeverbände :
Quelle: Auszug Leschinsky 2003, 154
2.2. Kompetenzen der Länder
„In Deutschland [gibt es] heute siebzehn bildungspolitische ‚Machtzentren‛“ (vgl. Fuchs & Reuter 2000, 35). Besonders im Schulwesen zeigt sich die von den Ländern betonte Unabhängigkeit. Es existieren zwar, durch den Bund formulierte politische Leitlinien, ihr Einfluss auf bildungspolitische Entscheidungen der Länder bleibt jedoch gering (vgl. Fuchs & Reuter 2000, 35). Unterschiede zwischen den Ländern zeigen sich beispielsweise in der unterschiedlichen Dauer der Schulpflicht, der Dauer von verschiedenen Schulformen wie z.B. der Grundschule, aber auch in dem Vorhandensein oder Fehlen bestimmter Schulformen wie beispielsweise der Orientierungsstufe oder der Gesamtschule (vgl. Fuchs & Reuter 2000, 35 f).
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Nach Fuchs & Reuter (2000, 39 f.) umfassen die bildungspolitischen Zuständigkeiten der Länder folgende Punkte: 1. Gesetzgebung für das Vorschulwesen (Krippen, Horte, Kindergärten) 2. Trägerschaft, Gesetzgebung, Verwaltung und Aufsicht des staatlichen Schulwesens für allgemein bildende Vollzeitschulen, berufsbildende Schulen sowie Einrichtungen des zweiten Bildungsweges (Abendschule, Kollegs, Volkshochschule). Weiterhin Gesetzgebung und Rechtsaufsicht für nichtstaatliche „freie“ Schulen
3. Gesetzgebung, Trägerschaft und Rechtsaufsicht für öffentliche Hochschulen und Studienkollegs sowie Gesetzgebung und Rechtsaufsicht für nichtstaatliche Hochschulen 4. Forschungsförderung in Zusammenarbeit mit dem Bund 5. Gesetzgebung, Trägerschaft und Bezuschussung für Erwachsenenbildung 6. Gesetzgebung, Finanzierung oder Bezuschussung von Bildungsurlaub 7. Aus- und Fortbildung der landeseigenen Bediensteten 8. Personalhoheit über das Personal an den Hochschulen 9. Öffentliches Dienstrecht (Gesetzgebung und Besoldung von Landes- und Kommunalbediensteten)
10. Gesetzgebung und Finanzierung von außerschulischer Kinder- und Jugendhilfe sowie Heimerziehung
11. Bildungsplanung als Gemeinschaftsaufgabe mit dem Bund 12. Trägerschaft der Landeszentralen für politischen Bildung und Bezuschussung freier Träger
13. Bildungspolitische Zusammenarbeit in supranationalen Organisationen (Europäische Union) und internationalen Organisationen (OECD, UNESCO, Europäische und internationale Kultusministerkonferenz) 14. Auslandsschulwesen (auswärtige Bildungspolitik)
„Aber das Interesse an der faktischen Freizügigkeit, d.h. der Mobilität der Absolventen im ganzen Bundesgebiet, zwingt zu einer Politik wechselseitigen Anerkennung der Bildungsabschlüsse, die Kompromisse über Ausbildungsgänge, -inhalte und -dauer erfordert“ (Fuchs & Reuter 2000, 36). Einige von diesen Gremien zur Konsensfindung zwischen den Ländern untereinander einerseits,
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sowie zwischen den Ländern und dem Bund andererseits sollen im nächsten Kapitel kurz dargestellt werden.
Abbildung 2: Kompetenzen der Länder:
Quelle: Auszug Leschinsky 2003, 154
2.3. Beratungs- und Koordinierungsgremien
Die föderalistische Ausgestaltung des Bildungsbereiches führt zu zahlreichen Abstimmungs-und Kompetenzproblemen. So existieren manche
Bildungseinrichtungen nicht in allen Bundesländern (z. B. Berufsakademien) oder die Ausgestaltung und Organisation der Schulformen variiert. Auch die unterschiedliche Länge der Schulpflicht sowie unterschiedlich geartete Bildungsabschlüsse macht einen Dialog erforderlich (vgl. Fuchs & Reuter 2000, 36). „Als charakteristische Ursache, wohl aber auch Konsequenz dieser Vielfalt, kann man die Notwendigkeit fortlaufender Abstimmung und Koordination erkennen“ (vgl. Leschinsky 2003, 152). Um die unterschiedlichen Interessen der einzelnen Teilnehmer in der Bildungspolitik zu wahren und möglichst zu einer Konsensfindung bezüglich einer Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen zu gelangen, existiert eine Vielzahl an Gremien und Instanzen welche im folgenden Abschnitt kurz dargestellt werden sollen. 1. Die Kultusministerkonferenz (KMK)
Die KMK wird als das wichtigste Gremium der Kulturpolitik zwischen den Bundesländern betrachtet (vgl. Leschinsky 2003, 161; vgl. Führ 1997, 34; vgl.
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Internetquelle: KMK). Gegründet wurde die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland 1949 als freiwillige Arbeitsgemeinschaft der Kultusminister aller Länder. Sie hat die Aufgabe, „Angelegenheiten der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Willensbildung und zur Vertretung gemeinsamer Anliegen“ (Leschinsky 2003, 161) zu behandeln. Jedes Land hat im Plenum eine Stimme, Entscheidungen über Sachfragen der Bildungspolitik müssen Einstimmig beschlossen werden. Diese Entschlüsse besitzen rechtlich zwar nur den Status von Empfehlungen und werden erst dann geltendes Recht, wenn sie vom Gesetzbzw. Verordnungsgeber übernommen werden oder in Verwaltungsvorschriften übergehen. Diese Empfehlungen werden trotzdem in hohem Maße von den Ländern anerkannt und umgesetzt (vgl. Leschinsky 2003, 162). Als Beispiele für erfolgreiche Konsensfindung und anschließende Umsetzung seien wechselseitige Anerkennung von Gesamtschulabschlüssen (1982) oder auch die Vereinbarung zur Reform der gymnasialen Oberstufe (1972) genannt (vgl. Leschinsky 2003, 164).
2. Die Bund-Länder-Kommission (BLK)
Ähnlich der KMK dient die BLK der Koordinierung der Bildungspolitik zwischen den Ländern. Hier allerdings hauptsächlich im Bereich der Bildungsplanung und Forschungsförderung. Weiterhin hat der Bund ein Mitspracherecht. Bund und Länder gründeten die BLK 1970 nachdem 1969 Bildungsplanung und Forschungsförderung als Gemeinschaftsaufgaben in das Grundgesetz aufgenommen wurden. Die Anzahl der Ländervertreter beträgt seit dem Ende der DDR 16, die der Bundesvertreter 8, welche über 16 Stimmen verfügen. Für Beschlüsse ist eine qualifizierte Mehrheit von 25 Stimmen notwendig, in der Vergangenheit hat sich jedoch ebenfalls das Prinzip der Einstimmigkeit durchgesetzt. Erfolge kann die BLK weniger im Bereich der Bildungsplanung als im Bereich der Innovationsförderung aufweisen. Etwa 2.600 Modellversuche in allen Bildungsbereichen wurden in den vergangenen 30 Jahren von der BLK gefördert. Beispielsweise wurden Versuche zu neuen Informations- und Kommunikationstechniken oder auch zur Förderung behinderter Kinder unterstützt (vgl. Leschinsky 2003, 166; vgl. Führ 1997, 44 ff; vgl. Internetquelle: BLK-Bonn).
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3. Der Wissenschaftsrat
Der Wissenschaftsrat wurde 1957 von Bund und Ländern gegründet und hat die Aufgabe, einen „Gesamtplan für die Förderung der Wissenschaften zu erarbeiten und hierbei die Pläne des Bundes und der Länder aufeinander abzustimmen“ (Leschinsky 2003, 170). Dieser Auftrag wurde 1975 präzisiert und besagt, dass der Rat „[…] Empfehlungen zur inhaltlichen und strukturellen Entwicklung für Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung“ zu erarbeiten hat (Leschinsky 2003, 170; vgl. Führ 1997, 69 ff). Organisiert ist er in zwei Kommissionen. Die Mitglieder der Verwaltungskommission werden von den Regierungen des Bundes und der Länder entsandt. Die Mitglieder der Wissenschaftskommission werden vom Bundespräsidenten berufen. Entscheidungen werden mit einer Zweidrittelmehrheit getroffen. 1991 bestand der Rat aus 16 Mitgliedern der Landesregierungen, sechs Vertretern der Bundesregierung sowie 24 Wissenschaftlern und acht „Personen des öffentlichen Lebens“. Die Entscheidungen des Rates finden eine außerordentlich hohe Akzeptanz. Als Erfolge können beispielsweise die Empfehlungen zum Aus- und Neubau von Hochschulen genannt werden (vgl. Leschinsky 2003, 170-171; vgl. Internetquelle: Wissenschaftsrat).
4. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Das BIBB wurde 1970 gegründet und untersteht als bundesunmittelbare rechtsfähige Einrichtung dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Es handelt sich hierbei nicht um eine reine Forschungsanstalt sondern es müssen auch noch Dienstleistungs- und Beratungsfunktionen wahrgenommen werden. Mit dem Ziel der Verbesserung der Berufsbildungspraxis hat das BIBB den Auftrag „… im Rahmen der Bildungspolitik der Bundesregierung, […] die Arbeitswelt in ihren Rückwirkungen auf die Berufsbildung sowie die Strukturen und Inhalte der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu untersuchen“ (vgl. Führ 1997, 81). Es berät die Bundesregierung in Fragen der Berufsbildung, betreut Modellversuche und fördert die Bildungstechnologie. Die Hauptaufgabe besteht jedoch in der Ausarbeitung von Ausbildungsordnungen und der Veröffentlichung des Verzeichnisses anerkannter Ausbildungsberufe (vgl. Führ 1997, 81; vgl. Internetquelle: BIBB).
Arbeit zitieren:
Björn von der Wroge, Dominik Schilling, 2004, Das deutsche Bildungssystem: Föderative und institutionelle Grundlagen, München, GRIN Verlag GmbH
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