I NA
Inhaltsverzeichnis:
Inhaltsverzeichnis…………………………………………………………........ I
Tabellenverzeichnis…...………………………………………………........…. II
Abbildungsverzeichnis…...…..……………………………………….........…. II
Abkürzungsverzeichnis II
1 Einleitung 1
1.1 Zielstellung 1
1.2 Aufbau der Arbeit 1
2 Entstehungsgeschichte des Stabilitäts- und Wachstumspaktes 2
3 Der Stabilitäts- und Wachstumspakt 3
3.1 Ziele 3
3.1.1 zentrale Ziele 3
3.1.2 weitere Ziele 5
3.2 Regelwerk 6
3.2.1 primärrechtlich 6
3.2.2 sekundärrechtlich 7
4 Funktionsweise 10
4.1 Überwachungsverfahren 10
4.2 Defizitverfahren 12
5 Umsetzung in Deutschland 14
5.1 Defizitverfahren gegen Deutschland 14
5.2 nationaler Stabilitätspakt 15
6 Fazit 18
Anhang 1: Entstehungsgeschichte des Stabilitäts- und Wachstumspaktes21
Anhang 2: Das Defizitverfahren nach Art 104 EGV 22
Literaturverzeichnis 23
II
Tabellenverzeichnis:
Tab. 3 -1: Strafzahlungen bei verschieden starken Rezessionen .................9
Tab. 5 -1: Entwicklung der Defizitquote.........................................................15
Tab. 5 -2: Unterschiedliche Schlüssel zur horizontalen Verteilung der
Defizitobergrenze von 3%.............................................................18
Abbildungsverzeichnis:
Abb. 5-1: Finanzierungsdefizit im Ländervergleich.......................................16
Abkürzungsverzeichnis:
Abb. Abbildung
Abs. Absatz
Art. Artikel
Aufl. Auflage
BIP Bruttoinlandsprodukt
BGB Bundesgesetzblatt
BL Bundesländer
bzw. beziehungsweise
d.h. das heißt
Diss. Dissertation
Dr. Doktor
EGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
EU Europäische Union
EWU Europäische Währungsunion
EZB Europäische Zentralbank
f. folgende
HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz
Hrsg. Herausgeber
Jg. Jahrgang
MS Mitgliedstaaten
Prof. Professor
S. Seite
III
SWP Stabilitäts- und Wachstumspakt
Tab. Tabelle
VO Verordnung
WFA Wirtschafts- und Finanzausschuss
z.B. zum Beispiel
1
1 Einleitung 1.1 Zielstellung
Johann Wolfgang von Goethe äußerte sich einst: “Wie furchtbar ist der kleinste Kreis, wenn man ihn wohl zu pflegen weiß.“ Das Thema der Hausarbeit befasst sich mit der Untersuchung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (SWP). Es handelt sich dabei um einen Vertrag, der von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) einstimmig beschlossen wurde, um die Sicherstellung sowie den Schutz der Wirtschafts- und Währungsunion zu gewährleisten. Der SWP basiert auf den Vertrag von Maastricht. Abgeleitet von dem lateinischen Wort stabil wird ein Grundsatz des Paktes mit Beständigkeit übersetzt und der andere ergibt sich aus dem größer werden von etwas Bestimmten. Diese Definition bildet die Grundlage des SWP. Obwohl die Vereinbarung bereits 1997 beschlossen wurde, ist der Pakt immer noch umstritten. Uneinigkeiten entstehen besonders durch die bestehenden Spielräume. Sie ergeben sich infolge der vielfältigen Auslegungsmöglichkeiten der zugrundeliegenden Gesetze beziehungsweise Verordnungen.
1.2 Aufbau der Arbeit
Speziell für weitreichende Diskussion zu den unterschiedlichen Ansichten soll sich diese Hausarbeit gezielt mit der Analyse des SWP beschäftigen. In der vorliegenden Arbeit sollen zunächst die Ziele definiert werden. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Wichtigkeit der Budgetdisziplin eingegangen. Im Anschluss daran sollen die rechtlichen Bestimmungen bezüglich ihres primärrechtlichen und sekundärrechtlichen Charakters in Augenschein genommen werden. Darauf aufbauend wird im vierten Kapitel die Funktionsweise, das heißt das multilaterale Überwachungs- verfahren sowie das Defizitverfahren, des Paktes beschrieben. Gliederungs- punkt 5 beschreibt das laufende Verfahren gegen Deutschland, wobei sich folgende Frage stellt: Konnte der SWP, gemäß seinen Bestimmungen, einen Teilnehmer wie Deutschland zur Haushaltsdisziplin anhalten? Auf Grundlage der Situationsanalyse in Deutschland wird im fünften Abschnitt die Handlungsmöglichkeit auf nationaler Ebene näher beleuchtet. Dieses Kapitel
bezieht sich auf den nationalen Stabilitätspakt in der Bundesrepublik und stellt die Koordinierung zwischen Bund und Ländern dar. Abschließend wird untersucht, inwieweit der SWP eine Verschärfung der primärrechtlichen Regelungen darstellt.
2 Entstehungsgeschichte 1 des Stabilitäts- und Wachstumspaktes
Auf dem EU-Gipfeltreffen in Amsterdam wurde 1997 der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) beschlossen. Auf die Empfehlung von Theo Waigel ein “Stabilitätspakt für Europa“ zu schaffen, wurde er bereits 1996 in Dublin ausgehandelt.
Nach dem Vorschlag von Theo Waigel sollten die Haushaltskriterien auch nach dem Eintritt in die dritte Stufe der Europäischen Währungsunion eingehalten werden. Er forderte, dass die Defizitgrenze lediglich 1% betragen soll und die 3%-Marke auch in Ausnahmesituationen nicht überschritten werden darf, es sei denn, es handelt sich um einen “extremen“ Ausnahmetatbestand oder die Mitgliedstaaten (MS) der Währungsunion genehmigen durch die Zustimmung mit qualifizierter Mehrheit eine solche Überschreitung. 2 Als “extreme“ Ausnahmesituation gelten Naturkatastrophen und eine schwere Rezession, d.h. eine Minderung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 2% innerhalb von einem Jahr. 3 Außerdem werden die Teilnehmer der Währungsunion, deren Schulden- stand größer als 50% ist, aufgefordert das Defizit unter 1% zu senken. Hält ein Teilnehmerstaat die Defizitobergrenze nicht ein, so muss er eine unverzinsliche Einlage (0,25% des BIP je Prozentpunkt der Defizitüberschreitung) hinterlegen, die wieder zurückgezahlt wird, sobald der Referenzwert unterschritten w ird. Wenn der Staat indes nach 2 Jahren das Defizit nicht unter 3% gesenkt hat, wird die Einlage in eine Geldstrafe umgewandelt. 4 Hinsichtlich der Über- schreitung des Defizits sah der Finanzminister zusätzliche Sanktions- möglichkeiten vor, wie zum Beispiel den Zugang zu Mitteln des Strukturfonds einzugrenzen. All diese Strafen treten automatisch in Kraft und ohne Bestim- mung des Ministerrates. Um den finanzpolitischen Spielraum zu erweitern,
1
Anhang 1 stellt einen kurzen Überblick über die Entstehungsgeschichte des SWP dar.
2
Sutter (2000), S. 29.
3 Steuer (1997), S.13.
4 Steuer (1997), S. 2f..
3
empfahl der Bundsfinanzminister einen Schuldenabbau auch bei Nichtüber- schreitung der 60%-Marke. Des weiteren sollte ein Europäischer Stabilitätsrat gegründet werden, der die Ziele des SWP überprüft und beschließt, ob es die Verfehlung der Obergrenze durch eine “extreme“ Ausnahmesituation hervorgerufen wird. 5 Im Dezember 1996, auf dem Gipfel von Dublin, wurde die “Strenge“ des Vorschlages von Waigel gelockert. Eine Überschreitung der Defizitgrenze war bereits bei schwacher Rezession, also bei einem BIP -Rückgang von 0,75%, gestattet. Der Beschluss in Dublin sieht ebenfalls eine unverzinsliche Einlage bei Übersteigen der Obergrenze vor. Allerdings nur in Höhe von 0,2% des BIP und zusätzlich ein Zehntel des Betrages, der die 3%-Grenze überschreitet. Die Einlage ist insgesamt auf maximal 0,5% des BIP begrenzt. Ein weiterer Unterschied ist, dass Sanktionen nur mit Zustimmung des Ministerrates ver- hangen werden dürfen. Auch die Umwandlung der Einlage in eine Geldbuße erfolgt nur auf Beschluss des Ministerrates. 6 Auf der Basis der Vereinbarung von Dublin wurde 1997 schließlich der SWP verabschiedet. Er ist eine sekundärrechtliche Vereinbarung auf der Grundlage des Maastricht-Vertrages. Somit verlangt der Pakt die dauerhafte Erfüllung der Konvergenzkriterien, einen ausgeglichenen Haushalt sowie die Aufrechter- haltung der Stabilität der gemeinschaftlichen Währung. Weiterhin enthält der SWP Bestimmungen zur Präzisierung und Beschleunigung des Defizitver- fahrens und im besonderen des Sanktionsverfahrens. 7
3 Der Stabilitäts- und Wachstumspakt 3.1 Ziele 3.1.1 zentrale Ziele
Das vorrangige Ziel des SWP ist die Sicherstellung eines mittelfristig ausgeglichenen Haushalts oder sogar eines Haushaltsüberschusses und die Sicherung tragfähiger öffentlicher Finanzen. Somit können Preisstabilität und Wachstum garantiert werden. Beide K omponenten sind die Basis für die
6 Steuer (1997), S.7.
7 Uni Paderborn (2003), S.2f.
Schaffung von Arbeitsplätzen. Präzisiert wurde dieses Ziel durch die Begrenzung der Schuldenstandsquote auf 60% im Verhältnis zum nominalen BIP. 8 Eine Eindämmung der Verschuldung resultiert daraus, dass eine Überschuldung steigende Kapitalmarktzinsen impliziert, wodurch Investitions- anreize, Wachstum und Beschäftigung negativ beeinflusst werden. 9 Die Forderung einer angemessenen Haushaltsdisziplin wird auch mit der Ver- meidung negativer externer Effekte begründet. Sie äußern sich in Form von Zinsexternalitäten. Das bedeutet, falls ein Mitgliedsland ein übermäßiges Defizit aufweist, würden im gesamten Gebiet der Europäischen Währungsunion (EWU) die Zinssätze anschwellen. Somit müssten alle Mitglieder der Währungsunion für die Kosten der Verschuldung dieses einen Staates aufkommen. Durch die Anerkennung einer gemeinsamen Währung entfällt das Wechselkursrisiko mit der Folge, dass die einzelnen Finanzanlagen ersetzbar sind. Dementsprechend erhöht sich das Kapitalangebot und insofern könnte der Anreiz für die Mitgliedstaaten sinken, ihre Defizitquoten zu vermindern. 10 Ebenso entfällt durch einen vereinigten Kapitalmarkt der “Risikozuschlag auf Staatsanleihen“ 11 , wodurch die Zinssätze vermindert werden und die Mitgliedstaaten die Nachfrage nach Anleihen ausdehnen. Ebenfalls besteht die Gefahr, dass hochverschuldete Länder die Europäische Zentralbank (EZB) unter Druck setzen, damit diese die Schuldenlast der Mitgliedstaaten durch Verringerung der Zinssätze senkt. Zwar soll die No-bail-out-Klausel verhindern, dass die Europäische Gemeinschaft oder die Mitgliedstaaten für die Schulden eines Mitgliedlandes aufkommen müssen. Trotz dieser Verordnung wird die EZB in Anbetracht der Tatsache, dass der verschuldete Staat die Intension haben könnte aus der Währungsunion auszutreten, nachgeben. Somit hätte nicht nur die Gemeinschaft hohe Kosten zu verzeichnen, sondern auch alle Teilnehmer der Union, da die Darlehensgeber die Kreditwürdigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit der Schuldner neu beurteilen und die Risikozuschläge auf Anleihen erhöhen würden. 12 Auch unter dem Aspekt die Belastung künftiger Generationen zu verringern, gewinnt die Begrenzung der Schuldenquote an Bedeutung.
8
Jahresgutachten Sachverständigenrat (2003/2004), S.259.
9 Peters (2002), S.30.
10 Ohr (2003), S.4.
11 Lesch (2003), S.10.
12 Lesch (1996), S. 9f.
Quote paper:
Melanie Marek, 2004, Stabilitäts- und Wachstumspakt: Funktionsweise und Umsetzung in Deutschland, Munich, GRIN Publishing GmbH
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Termpaper, 24 Pages
Der Europäische Stabilitaets- und Wachstumspakt
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