Die Staatsfinanzen im römischen Reich der Kaiserzeit unter Didius Iulianus 2
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Staatsfinanzen im Spiegel der Quellen. 7
3. Der Staatshaushalt 10
3.1 Einnahmen. 12
3.1.1 Grundsteuer 13
3.1.2 Erbschaftssteuer 17
3.1.3 Verkaufs- bzw. Umsatzsteuer. 17
3.1.4 Freilassungssteuer. 18
3.1.5 Außerordentliche Einnahmen 18
3.1.6 Zölle 19
3.2 Ausgaben. 20
3.2.1 Heer und Veteranen. 20
3.2.2 Verwaltung 22
3.2.3 Bautätigkeit. 23
3.2.4 Lebensmittelversorgung 23
3.2.5 Alimenturwesen. 23
3.2.6 Kaiserliche Hofhaltung. 24
3.2.7 Subsidien. 24
3.2.8 congiaria. 24
3.3 Notmaßnahmen bei erhöhtem Finanzbedarf 25
4. Fazit 26
5. Abbildungs-/Tabellenverzeichnis 29
6. Bibliographie 30
Die Staatsfinanzen im römischen Reich der Kaiserzeit unter Didius Iulianus 3
1. Einleitung
In den Zahlenkolonnen eines Staatshaushaltes spiegelt sich die Regierungspolitik wider. Hier bringen Politiker monetär auf einen Nenner, wo sie ihre Schwerpunkte setzen, was sie weniger wichtig finden, alles im Rahmen des Handlungsspielraums, den ihnen die Staatseinnahmen lassen. Das ist heute prinzipiell nicht anders, als im antiken Rom. Natürlich ist der moderne Staat ein anderer, als er es damals war und auch die Prämissen, unter denen Politik getrieben wurde, sind andere, die Verwaltung hat sich weiter entwickelt. Doch eines ist gleich geblieben: Die Staatsfinanzen bestimmen, was eine Regierung (sich) leisten kann und was nicht.
Deshalb ist es interessant, die kurze Regierungszeit von Didius Iulianus auf den Handlungsspielraum zu untersuchen, den ihm die Staatsfinanzen gelassen haben. Welche Möglichkeiten hatte er so, um als princeps Profil zu gewinnen? Welche Sachzwänge beeinträchtigten ihn? Versuchte er überhaupt, die Staatskasse in den Griff zu bekommen? Alles das sind Fragen, denen diese Arbeit auf den Grund gehen will.
Erschwert wird dieses Unterfangen durch die allgemein dürftige Quellenlage: Grundlegendes Quellenmaterial zur Regierungszeit von Didius Iulianus bilden die Schriften der Geschichtsschreiber Cassius Dio und Herodian sowie die Historia Augusta (H.A.). Natürlich wird der Quellenwert dieser verschiedenen Überlieferungen von der Forschung unterschiedlich bewertet. Aufgrund der Knappheit und Prägnanz dieser Arbeit ist es jedoch unzweckmäßig und nicht zu bewerkstelligen, ein ausführliches Kapitel hinzuzunehmen, das sich mit der Quellenkritik im Einzelnen beschäftigt.
Einige erläuternde Worte, allgemeine Fakten über die Autoren und die Ausrichtung der Quellen, könnten jedoch nützlich sein: Der Autor Cassius Dio, unmittelbarer Zeitzeuge der Geschehnisse, gehörte dem Senatorenstand an, war von Pertinax gefördert worden und hegte Sympathie für die Severer, lehnte hingegen alles, was mit Commodus zu tun hatte, ab. Sein Werk, das nur noch fragmentarisch erhalten ist, wird vom Großteil der Forscher als historisch fundiert angesehen. 1 Bedeutend für das Geschichtsbild Dios sei die Konstanz
1 vgl. SCHWARTZ, Eduard: Cassius [40]: RE VI, 1899, Sp. 1684-1722; vgl. auch BIRLEY, Antho-
ny Richard: Cassius Dio, DNP II, 1997, Sp. 1014-1015; vgl. auch NESSELRATH, Heinz-Günther:
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der menschlichen Natur, die durch Bildung und Erziehung „zwar gebessert, aber nicht grundlegend verändert“ 2 werden könne, urteilt Barbara Kuhn-Chen in ihrer Dissertation.
Herodian dagegen, der Sohn eines Freigelassenen war, wird im Allgemeinen als weniger zuverlässig angesehen als Dio, auf den er wohl als Quelle zurückgriff. Er versuchte die Herrscher am Idealbild des Marc Aurel in die Kategorien Basileus und Tyrann (gut und schlecht) einzuordnen. 3 Kuhn-Chen sieht Herodians Geschichtsdarstellung auf den „Kontrast zwischen der geschichtlichen Realität und dem Ideal des sittlich vollkommenen Kaisers“ 4 , der durch Marc Aurel repräsentiert werde, ausgerichtet.
Das Werk der H.A. schließlich gibt vor, von sechs verschiedenen Autoren verfasst worden zu sein. Man geht jedoch heute davon aus, dass aller Wahrscheinlichkeit nach nur eine Person der Verfasser war. Die Glaubwürdigkeit dieser Quelle wird von den Historikern stark angezweifelt. 5
Konkrete Aussagen zu den Staatsfinanzen unter Didius Iulianus lassen sich anhand dieser Quellen aber nicht treffen. Dafür liefern sie Hinweise, welche finanzielle Ausgangslage die Vorgänger Commodus und Pertinax dem kurzlebigen princeps hinterlassen haben und ebenso lassen sich Rückschlüsse ziehen, welche Situation Septimius Severus vorfand, nachdem er seinem Widersacher beseitigt hatte.
Für das von dieser Arbeit behandelte Jahr 193 n. Chr. können wir kaum spezifische Angaben zu Staatseinnahmen- und ausgaben machen. Allgemein ist entsprechendes Quellenmaterial für die Prinzipatszeit dürftig: Karl Christ beklagt, dass von den einstigen „Staatsrechnungen“ keine einzige erhalten geblieben sei
Dio Cassius. In: SEITZ, Oliver (Hrsg.): Metzlers Lexikon antiker Autoren, Stuttgart 1997, S. 205-
207.
2 KUHN-CHEN, Barbara: Geschichtskonzeptionen griechischer Historiker im 2. und 3. Jahrhundert n. Chr.
Untersuchungen zu den Werken von Appian, Cassius Dio und Herodian. Europäische Hochschulschriften
Reihe 15. Frankfurt am Main 2002, S. 155.
3 vgl. DOPP, Ernst: Herodianus [3]: RE XV, 1912, Sp. 954-959; vgl. auch FRANKE, Thomas:
Herodianos [2], DNP V, 1998, Sp. 467; vgl. auch BRANDT, Hartwin: Herodian. In: SEITZ 1997, S.
304-305.
4 KUHN-CHEN 2002, S. 326.
5 vgl. DIEHL, Ernst: Historia Augusta, RE XVI, 1913, Sp. 2051-2110; vgl. auch JOHNE, Klaus-
Peter: Historia Augusta, DNP V, 1998, Sp. 637-640; vgl. auch BRANDT, Hartwin: Historia Augus-
ta. In: SEITZ 1997, S. 330-332.
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und von den Originaldokumenten der zentralen römischen Kassen nicht einmal Fragmente vorlägen 6 . Vor allem für die Einnahmeseite fehlen die Quellen. Die Ausgabenseite kann allerdings zum Teil rekonstruiert werden. Vor allem für die Militärausgaben liegen einige Materialien vor. Zumindest sind so einige Annäherungen möglich, die allerdings mit zahlreichen Unbekannten und Fehlerquellen rechnen müssen 7 . Ein Problem ist außerdem, dass die Steuerpflicht und auch die Höhe der Steuersätze in den Provinzen nicht einheitlich waren.
Mit den Zahlen, die in der Literatur genannt werden, muss daher vorsichtig umgegangen werden. Sie dienen allenfalls dazu, sich ein ungefähres Bild der Größenordnungen und Verhältnisse der einzelnen Posten im Haushalt des römischen Reichs zu machen.
Eine generelle Rekonstruktion der Einnahmen und Ausgaben ist nicht Ziel dieser Arbeit, entsprechendes ist von der Forschung auch schon ausreichend geleistet. Die Sekundärliteratur zu diesem Thema soll aber dazu dienen, die Thesen zu den Staatsfinanzen unter Didius Iulianus, die diese Arbeit aus dem oben genannten Quellenmaterial gewinnen will, in einen allgemeineren Rahmen einzubinden und somit auf ihre Schlüssigkeit hin zu überprüfen. Die wichtigsten Titel seien hier genannt: Einen Überblick über die Wirtschaft im Römischen Reich und den Forschungsstand bietet das Lehrbuch von Hans-Joachim Drexhage, Heinrich Konen und Kai Ruffing 8 . Ein konträres Bild der wirtschaftspolitischen Kompetenz des princeps entwickeln die drei Historiker unter anderem zu Jochen Bleicken 9 . Während sie dem princeps wenigstens grundlegende Kenntnisse von Marktmechanismen zusprechen, wertet Bleicken dessen Finanzgebaren als mehr oder weniger improvisiert.
Fundamentale Angaben zu Einnahmen und Ausgaben des römischen Staates finden sich auch in Karl Christs 10 Standardwerk zur römischen Geschichte der
6 vgl. CHRIST, Karl: Geschichte der römischen Kaiserzeit. Von Augustus bis zu Konstantin. 3. Auflage
1995. München 1988, S. 439.
7 vgl. DREXHAGE, Hans-Joachim; KONEN, Heinrich; RUFFING, Kai: Die Wirtschaft des Römischen
Reiches (1. -3. Jahrhundert). Eine Einführung. Berlin 2002, S.42 f.
8 vgl. DREXHAGE, KONEN, RUFFING 2002.
9 vgl. BLEICKEN, Jochen: Verfassungs- und Sozialgeschichte des Römischen Kaiserreiches. Band 1. 3.
Auflage. Paderborn u.a. 1989.
10 vgl. CHRIST 1988.
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Kaiserzeit. Er sieht in der Finanzplanung der ersten drei Jahrhunderte keinerlei Kontinuität, dagegen eine individuelle Prägung durch einzelne principes.
Die Arbeit von Lutz Neesen 11 ist die wohl umfassendste Darstellung des Steuersystems der Römischen Kaiserzeit, die sich auch den regionalen Unterschieden in der Besteuerung widmet.
Im ersten Kapitel nach dieser Einleitung soll nun das Bild der Staatsfinanzen skizziert werden, das aus den Quellen über die Regierungszeit von Didius Iulianus gewonnen werden kann. Das folgende Kapitel widmet sich dem Staatshaushalt der römischen Kaiserzeit. Anhand genereller Aussagen über die Einnahmen und Ausgaben des Staates werden hier die Aussagen der Quellen diskutiert. Schließlich sollen im letzten Kapitel die gewonnenen Erkenntnisse zu einem Gesamtbild der Staatsfinanzen unter Didius Iulianus - und damit der Handlungsmöglichkeiten des princeps - zusammengeführt werden.
11 vgl. NEESEN, Lutz: Untersuchungen zu den direkten Staatsabgaben der römischen Kaiserzeit (27 v. Chr.
- 284 n. Chr.), Bonn 1980.
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2. Staatsfinanzen im Spiegel der Quellen
Der Fokus der Quellen über Didius Iulianus ist in der Hauptsache auf den spektakulären Machterwerb und den Machtverlust zwei Monate später gerichtet. Die Frage, welche Politik der neue princeps in der Zwischenzeit betrieb, rückt in den Hintergrund. Vor allem finden sich kaum Informationen über seinen finanziellen Handlungsspielraum. Konkrete Angaben zu der finanziellen Lage des Staates führt lediglich Herodian an. Er berichtet von leeren Schatzkammern:
„Als Julianus nun an die Regierung gekommen war, nahm er sich ausgiebig Zeit zum Schmausen und Zechen, gab sich aber in der Sorge um die öffentliche Wohlfahrt gänzlich nachlässig und sorglos, widmete sich vielmehr einem bequemen und beschämenden Lebensstil; man fand auch heraus, daß er die Soldaten belogen und betrogen hatte, weil er seine Versprechungen gar nicht erfüllen vermochte. Denn weder besaß er daheim soviel Geld, wie er prahlerisch verkündet hatte, noch enthielten dies die staatlichen Schatzkammern, sondern alle Kassen waren von Commodus’ Prasserei, Verschwendung und sinnlosen Ausgaben zuvor schon völlig geleert.“ 12
Pertinax war es offenbar nicht gelungen, die Folgen der Misswirtschaft, die ihm Commodus hinterlassen hatte, auszuräumen. Das bestätigt auch Karl Christ:
„Aus seiner kurzen Regierungszeit sind nur wenige konkrete Maßnahmen bekannt. Sie lassen erkennen, dass der neue Herrscher entschlossen war, die wirtschaftliche Krise durch entschiedene Eingriffe auszuräumen. Er scheint vor allem an eine Intensivierung der Binnenkolonisation und an Handelserleichterungen gedacht zu haben, doch effektiv konnten seine Pläne nicht mehr werden.“ 13
Die Startbedingungen für Didius Iulianus sahen also nicht wesentlich anders aus, als für Pertinax: Das Reich war heruntergewirtschaftet, die finanzielle Lage angespannt. Augenscheinlich machte aber auch Didius Iulianus keine Anstalten, die Lage zu bessern. Herodian berichtet von einem ausschweifenden Lebensstil des neuen princeps und auch sein politischer Wille nach konsolidierenden Reformen scheint laut H.A. gering gewesen zu sein:
12 Herodian. 2,7,1 - 2,7,2.
13 CHRIST 1988, S. 600 f.
Die Staatsfinanzen im römischen Reich der Kaiserzeit unter Didius Iulianus 8
„Haec omnia Iulianus placide tulit totoque imperii sui tempore mitissimus fuit; populus autem in milites vehementissime invehebatur, qui ob pecuniam Pertinacem occidissent. multa igitur, quae Commodus statuerat, Pertinax tulerat, ad conciliandum favorem populi restituit.“ 14
Auch wenn die H.A. nicht berichtet, um welche Verfügungen sich es tatsächlich handelt, lässt sich daraus ein populistisches Handeln schließen, dass in erster Linie den persönlichen Machterhalt zum Ziel hatte und weniger langfristige Konsolidierungsbestrebungen.
Große Probleme muss Didius Iulianus zudem die Getreideversorgung der stadtrömischen Bevölkerung verursacht haben. Laut H.A. hat erst Septimius Severus die Getreideverteilung wieder auf sichere Füße gestellt:
„Rei frumentariae, quam minimam reppererat, ita consuluit, ut excendens vita septem annorum canonem p. R. relinqueret.“ 15
Anders als Didius Iulianus hat sich Septimius Severus gleich zu Beginn seiner Amtszeit den maroden Staatsfinanzen angenommen. Die H.A. führt an:
„Alia die ad senatum venit et amicos Iuliani incusatos proscriptioni ac neci dedit.“ 16
Duncan-Jones spricht von einem spektakulären Transfer privaten Vermögens in die Hände des Staates:
“Under Septimius Severus, supporters of Niger and Albinus were proscribed and executed. This made sizeable inroads into the membership of the Senate, and the fiscal proceeds must have been enourmous. Procurators of the res privata and ad bona cogenda appear at this time likewise those ad bona dam-natorum and ad bona Plautiani.
These spectacular transfers from private wealth were supplemented by private legacies to the Emperor.” 17
14 H.A. Did. Iul. 4,8: „So setzte denn Iulian viele Verfügungen, die Commodus getroffen,
Pertinax aber aufgehoben hatte, wieder in Kraft, um beim Volk gut Wetter zu machen.“ 15 H.A. Severus 8,5: „Die Getreideversorgung, die er auf einem wahren Tiefpunkt vorgefunden
hatte, nahm er sich so nachdrücklich an, daß er bei seinem Hinscheiden dem Volk von Rom
den Bedarf für sieben Jahre hinterließ.“
16 H.A. Severus 8,3: „Anderntags erschien Severus im Senat, wo er sich über die Anhänger
Iulians beschwerte und sie mit Vermögenseinziehung oder mit dem Tod bestrafte.“ 17 DUNCAN-JONES, Richard: Money and government in the Roman Empire. Cambridge 1994, S. 6.
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Lutz Benseler, 2004, Die Staatsfinanzen im römischen Reich der Kaiserzeit unter Didius Iulianus, München, GRIN Verlag GmbH
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