II
4 Das System der Alterssicherung 20
4.1 Die drei Säulen der Alterssicherung. 20
4.2 Die gesetzliche Alterssicherung als 1. Säule. 21
4.2.1 Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung 21
4.2.2 Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit. 22
4.2.3 Die Rentenleistungen 23
4.2.4 Die neue Rentenanpassungsformel 25
4.2.5 Die Grundsicherung 26
4.3 Die betriebliche Alterssicherung als 2. Säule. 28
4.3.1 Die Vorteile und Risiken der betrieblichen Altersversorgung 28
4.3.2 Die Reform der betrieblichen Altersversorgung 31
4.3.3 Die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung 32
4.4 Der Ausbau der privaten Rentenversicherung als 3. Säule 42
4.4.1 Die Stärkung der kapitalgedeckten Alterssicherung durch die Rentenreform. 42
4.4.2 Der berechtigte Personenkreis. 43
4.4.3 Die Zertifizierung der Altersvorsorgeverträge. 44
4.4.4 Förderungswürdige Anlagen 46
4.4.5 Die staatliche Altersvorsorgezulage. 51
4.4.6 Verbrauchersicherheit 56
5 Kritik an der Rentenreform 57
6 Resümee 60
Quellenverzeichnis 64
III
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz AltZertG Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz Aufl. Auflage AVA Altersvorsorgeanteil AVmEG Altersvermögensergänzungsgesetz AVmG Altersvermögensgesetz
ebd. ebenda BfA Bundesversicherungsanstalt für Angestellte BMF Bundesministerium der Finanzen
EStG Einkommensteuergesetz
f. folgende
GSiG Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
LVA Landesversicherungsanstalt
Mio. Million Mrd. Milliarde
Nr. Nummer NS Nationalsozialismus
S. Seite SGB Sozialgesetzbuch
Vgl. Vergleiche
IV
Abbildungsverzeichnis
Grafik 1: Entwicklung und Prognose der Rentenversicherungsleistung des Bundes für die Jahre 2000 bis 2006
Grafik 2: Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland von 1910 bis 2050
Grafik 3: Zusammengefasste Geburtenziffern in Deutschland von 1871 bis 1998
Schaubild 1: Funktionsweise der Direktversicherung
Schaubild 2: Funktionsweise der Pensionskasse
Schaubild 3: Funktionsweise des Pensionsfonds
Schaubild 4: Funktionsweise der Direktzusage mit Rückdeckungsversicherung
Schaubild 5: Funktionsweise der Unterstützungskasse
Tabelle 1: Höhe der staatlichen Grundzulage ab 2002
Tabelle 2: Höhe der staatlichen Kinderzulage ab 2002
Tabelle 3: Mindesteigenbeitrag
1
1 Einleitung
Die Diskussion um die Alterssicherung in Deutschland hat in den letzten Jahren an Breite und Intensität gewonnen. Diese Diplomarbeit soll wesentliche Annahmen und Eckdaten jener Debatte systematisieren, die der Rentenreform des Jahres 2001 vorausging. Darüber hinaus soll sie eine Einordnung in den historischen Kontext leisten und das Verhältnis von gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge kennzeichnen.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden zunächst die Wurzeln des deutschen Rentensystems betrachtet. Ausgehend von einer knappen historischen Einleitung wird dann die aktuelle Situation anhand der Einflussgrößen demografische Entwicklung und Arbeitsmarkt näher gekennzeichnet. Diese Vorarbeit soll die Notwendigkeit einer grundlegenden Rentenreform verdeutlichen. Deren Umsetzung im Jahr 2001 ist dann zentraler Gegenstand der Betrachtung. Im Detail werden die Ergänzungen in der gesetzlichen Alterssicherung, die Aufwertung der betrieblichen Altersversorgung und der Aufbau einer staatlich geförderten, zusätzlichen privaten Vorsorge vorgestellt. Vor allem die Neuerungen im Bereich der betrieblichen und privaten Vorsorge sind hier von Interesse. Abschließend wird eine kritische Betrachtung auf Schwächen des reformierten deutschen Rentensystems hinweisen. An dieser Stelle gelangt die Argumentation an ihren Ausgangspunkt, indem neue Diskussionsanreize in den Fokus rücken. Ein Resümee fasst abschließend wesentliche Erkenntnisse zusammen.
Eine langfristig tragfähige Rentenreform erfordert eine gerechte Balance, einen fairen Ausgleich zwischen den Generationen. Erreicht werden kann dies durch eine nachhaltige Politik, die für die kommenden Jahrzehnte den Beitragssatz zur Rentenversicherung in Dimensionen hält, mit denen die Generation der künftig Erwerbstätigen nicht überfordert wird. Gleichzeitig muss aber auch gewährleistet werden, dass die staatlich organisierte Alterssicherung für die nicht mehr erwerbstätige Generation ein Einkommen sicherstellt, das eine Aufrechterhaltung des im Erwerbsleben erreichten Lebensstandards gewährleistet. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die hier noch näher zu untersuchenden Einflüsse auf den Beitragssatzanstieg zu begrenzen und ihn dauerhaft zu stabilisieren. Immer weiter steigende Beitragssätze hätten vermutlich verheerende Konsequenzen für die Akzeptanz der gesetzlichen Rentenversicherung.
2
Die Literaturlage zur letzten Rentenreform ist trotz des lebhaften Interesses wegen der kurzen Zeit seit deren Einführung noch relativ unbefriedigend. Dieser Arbeit liegt daher neben ersten wissenschaftlichen Beurteilungen auch eine kritische Auswertung von Informationsmedien von Versicherern und Verbraucherschützern zugrunde. Dagegen existiert für die grundlegenden demografischen Entwicklungen eine breite Datenbasis. Sie erst ermöglicht die seriöse Prognosebildung des Verhältnisses von Einzahlern und Leistungsempfängern der Rentenkasse, die für einen fundierten Ausblick auf zukünftige Entwicklungen des Rentensystems nötig ist.
3
2 Historischer Abriss
2.1 Einführung und Ausbau der Alters- und Invaliditätsrente
Unter Reichskanzler Otto von Bismarck wurden in Deutschland in den 1880er Jahren die ersten sozialpolitischen Reformen für die sich in Aufbruchsstimmung befindenden Arbeiter beschlossen. Dabei handelte es sich um Sozialgesetze zur Krankenversicherung (1883), zur Unfallversicherung (1884) und zur Alters- und Invaliditätsversicherung (1889). Die breite Masse von Arbeitern sollte durch die Aussicht auf eine Rente im Alter mit der konservativen Reichsregierung versöhnt und dadurch der wachsende Einfluss der Sozialdemokratie eingedämmt werden. 1 Für den Gegenstand dieser Arbeit ist besonders die Alters- und Invaliditätsversicherung für Arbeiter von Interesse. Sie sollte helfen, Armut im Alter sowie bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit zu vermeiden. Schon diese erste „Arbeiter-Rente“ wurde durch Beiträge und Zuschüsse des Reiches finanziert. Die für vier Lohnklassen festgesetzten Wochenbeiträge in Höhe von 16, 24, 32 und 40 Pfennigen waren je zur Hälfte von den Versicherten und den Arbeitgebern zu tragen. Der Beitragssatz belief sich im Durchschnitt für die Versicherten und Arbeitgeber auf 1,7 Prozent. Weil der Gesetzgeber davon ausging, dass der Lebensunterhalt überwiegend vom Familienverband geleistet wird, gab es aus der staatlichen Rentenkasse nur eine karge Unterstützung, die kaum fürs Überleben reichte. Der Reichszuschuss zur Altersrente betrug jährlich 50 Reichsmark und wurde aus allgemeinen Steuermitteln finanziert. Zu dieser Zeit hatte der Beitragszahler einen Anspruch auf Altersrente mit Vollendung des 70. Lebensjahres und einer vorgeschriebenen Wartezeit von 30 Beitragsjahren. 2
Der in die gesetzliche Rente in Deutschland einbezogene, als „schutzbedürftig“ angesehene, Personenkreis wurde zunehmend ausgeweitet: Umfasste er 1889 nur Arbeiter, kam 1911 auch die Gruppe der Angestellten hinzu. Ausgehend von der Arbeiterversicherung wurde die Sozialversicherung zu einer nahezu alle Gruppen der Bevölkerung umfassenden Institution. 3
1 Vgl. Hofmann, Hans-Joachim: Handbuch Rente, Düsseldorf 1991, S. 23 (kurz: Hofmann, Handbuch Rente)
2 Vgl. Frerich, Johannes; Frey, Martin: Handbuch der Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland, Band 1,
Oldenburg 1993 S. 100 (kurz: Frerich; Frey, Handbuch der Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland)
3 Vgl. ebd., S. 114f.
4
Während des Ersten Weltkrieges wurde das Rentenalter in der Alters- und Invalidenversicherung von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt. Auf diese Weise erzielte der Gesetzgeber eine Gleichstellung von Arbeitern, Angestellten und Beamten. Nach 1918 sanken die Beiträge sukzessive mit der steigenden Arbeitslosenzahl. Zugleich belasteten Invaliden-und Kriegerwitwenansprüche die Rentenversicherung. Die Inflationsjahre 1921 bis 1923 entzogen der gesetzlichen Rentenversicherung nahezu endgültig die finanzielle Basis. Durch verschiedene Maßnahmen wie zum Beispiel die Einführung von Rentenzulagen versuchte die Weimarer Regierung dem Wertschwund der Renten entgegenzuwirken. Die Maßnahmen konnten aber die Inflation und den damit verbundenen Wertverfall der Rente nicht aufhalten. Rentenempfänger wurden mehr und mehr wieder den Fürsorgeleistungen der Gemeinden zugewiesen. 4
Der Einbruch der amerikanischen Börsenkurse am 24. Oktober 1929 markierte den Ausbruch einer weltweiten Weltwirtschaftskrise, die auch Deutschland erfasste. Innerhalb eines Jahres wuchs die Arbeitslosenzahl von anfänglich 1,3 auf 3 Mio. Menschen. Im Jahr 1932 waren bereits 5,1 Mio. Menschen ohne Arbeit und Anfang 1933 überstieg die Arbeitslosenzahl die Sechs-Millionen-Grenze. 5 In der Folge sanken die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung um 40 Prozent. Die Sozialversicherung und damit auch die Rentenversicherungen standen erneut vor dem Zusammenbruch. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten entspannte sich mit abnehmenden Arbeitslosenzahlen augenscheinlich die Lage der Rentenkassen. Allerdings sei darauf hingewiesen, dass trotz steigender Beitragseinnahmen sich die Rentenleistungen nicht wesentlich erhöhten. Zudem muss die These einer Dauerhaftigkeit des NS-Systems subventionierter Arbeitsbeschaffung stark bezweifelt werden. 6 Die Kriegsausrichtung der deutschen Wirtschaft machte sich auch in den sozialpolitischen Maßnahmen der Regierung bemerkbar. De facto zog der von NS-Deutschland begonnene Zweite Weltkrieg einen völligen Neuaufbau der gesetzlichen Sozialversicherung nach sich.
4 Vgl. Lampert, Heinz: Lehrbuch der Sozialpolitik, Berlin 1998, S. 73f. (kurz: Lampert, Lehrbuch der
Sozialpolitik)
5 Vgl. Frerich; Frey, Handbuch der Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland, S. 196f.
6 Vgl. ebd., S. 300f.
5
Der historische Abriss verdeutlicht zum einen die Dauerhaftigkeit des Grundprinzips von Einzahlung und Auszahlung seit der Kaiserzeit über die Weimarer Republik, die Zeit des Nationalsozialismus und der Nachkriegszeit. Zum anderen sind mit den verschiedenen Reformen im 20. Jahrhundert neben dem Personenkreis auch das Leistungsspektrum und das Leistungsniveau der Renten ausgeweitet worden. Das Ende des Zweiten Weltkrieges erzwang einen Neuanfang im deutschen Sozialsystem. Diese Arbeit konzentriert sich im weiteren Verlauf auf die Bundesrepublik Deutschland, die als Rechtsnachfolgerin von NS-Deutschland unter anderem einen großen Satz sozialpolitischer Regelungen aus der Weimarer Republik übernahm. Das Rentensystem der aus der sowjetischen Besatzungszone hervorgegangenen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ist nicht Gegenstand der Behandlung. Für diese Arbeit sind die DDR-Regelungen nur insofern von Belang, wie sie die aktuelle Lage des gesamtdeutschen Rentensystems beeinflussen. Nach der deutschen Vereinigung im Jahr 1990 wurde das westdeutsche Rentenrecht auf die 17 Mio. DDR-Bürger übertragen. Bereits 1996 erreichten die ostdeutschen Renten 82,3 Prozent des westdeutschen Niveaus. Weil die Betragseinnahmen der ostdeutschen Rentenversicherungsträger nicht ausreichen, um die an den westlichen Standard angenäherten Auszahlungen abzudecken, müssen von den westdeutschen Versicherungsträgern erhebliche Transferzahlungen geleistet werden. 7
2.2 Der Generationenvertrag
Von zentraler Bedeutung für die gesetzliche Rente in der Bundesrepublik war die Rentenreform von 1957 unter Bundeskanzler Konrad Adenauer. Die bis dahin „statisch“ von der Lohnentwicklung unabhängige Rente wurde durch die „dynamische Rente“ abgelöst, die nun in Abhängigkeit von der aktuellen Lohnentwicklung festgesetzt wurde. 8 Auch der noch heute gültige „Generationenvertrag“ hat seinen Ursprung im Jahr 1957. Die Rentenreform kann als ein Stück nachholende Gerechtigkeit für eine Schicht, die bis dahin im Schatten des Wirtschaftswunders gestanden hat, bezeichnet werden. 9
7 Vgl. Lampert, Lehrbuch der Sozialpolitik, S. 112; Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums 2006 sieht der
Bund zur Entlastung der BfA Transferleistungen in Höhe von rund 13 Mrd. Euro für die Überführung von
Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen der DDR vor.
8 Vgl. Hofmann, Handbuch Rente, S. 23f.
9 Vgl. Quest, Karlheinz: Der überforderte Generationenvertrag, Landsberg am Lech 1998, S. 13 (kurz: Quest,
Der überforderte Generationenvertrag)
6
Das geänderte System der Alterssicherung ist auf dem Umlageverfahren aufgebaut. Bei diesem Verfahren werden die Beiträge einer Periode so bemessen, dass sie die Altersrentenleistungen in der selben Periode abdecken. Der Begriff „Umlage“ bedeutet, dass der nötige Geldbedarf von den Erwerbstätigen erbracht und ohne zeitliche Verzögerung an die aus Altersgründen nicht mehr werktätigen berechtigten Empfänger weitergegeben wird. Damit entsprechen die Beitragseinnahmen den Rentenausgaben und die Anzahl der Beitragszahler mal Durchschnittsbetrag der Anzahl der Rentner mal Durchschnittsrente. Ändert sich die Anzahl der Menschen nicht, fließt aber durch höhere Einzahlungen der Beitragszahler mehr Geld in die Rentenkasse, so werden auch die Renten proportional zum Mehrverdienst steigen. 10
Ein Vorzug des Umlageverfahrens besteht in der Möglichkeit, es jederzeit bei voller Leistungsgewährung einführen zu können. Mit der so genannten Dynamisierung, also der Anpassung der Renten an die aktuelle Lohnentwicklung, entsteht ein flexibleres System, das im Sinne eines sozialen Ausgleiches zwischen Rentnern und arbeitender Bevölkerung gerecht ist. 11 Ein weiterer Vorteil des Umlageverfahrens liegt darin, dass keine großen Summen für die Versorgung der Rentner angespart werden müssen. Der Versicherungsträger kann auf die Bildung eines Kapitalstocks verzichten. 12
Die Kehrseite: Die heutigen Arbeitnehmer müssen darauf vertrauen, dass auch ihre künftigen Renten von den späteren Arbeitnehmern finanziert werden. Dieses Vertrauen wird durch den „Generationenvertrag“ beschrieben. Das heißt, die erwerbstätige Bevölkerung kommt für die Pensionen der aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen auf und erwirbt gleichzeitig die Anwartschaft für die eigene Pension durch die nachfolgende Generation. Nach dem Umlageverfahren können die eingezahlten Beiträge später nicht mehr an die Beitragszahler zurückfließen, weil sie schon 30 oder 40 Jahre zuvor ausbezahlt wurden. 13
10 Vgl. Quest, Der überforderte Generationenvertrag, S. 14
11 Vgl. Lampert, Lehrbuch der Sozialpolitik, S. 262
12 Vgl. Molitor, Bruno: Soziale Sicherung, München 1987, S. 38 (kurz: Molitor, Soziale Sicherung)
13 Vgl. Lampert, Lehrbuch der Sozialpolitik, S. 275
1
2.3 Vom Lohnzuschuss zur Alterssicherung
Als Alterssicherung beziehungsweise Altersvorsorge werden im Allgemeinen alle Maßnahmen verstanden, die der Einkommens- und der materiellen Existenzsicherung im Alter dienen. Vor und während der Einführung der Bismarckschen Alterssicherung wurde das Alter als eine Zeit der Erwerbstätigkeit betrachtet. Die körperliche Leistungsfähigkeit der Alten war zwar vermindert, aber in der Regel mussten die meisten selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Wer nicht mehr in der Lage war körperliche Arbeit zu leisten, begab sich in die Obhut der Familie, die dann überwiegend für den Lebensunterhalt sorgte. Oft reichte aber die finanzielle Unterstützung durch die Familienmitglieder und die eigenen Rücklagen aus dem Arbeitseinkommen für die Alterssicherung nicht aus. Mit der Einführung der Bismarckschen Altersversicherung vollzog sich ein Wandel in der Finanzierung der Alterssicherung. Da das Erreichen eines höheren Lebensalters in den meisten Fällen eine Beschränkung der Erwerbsfähigkeit bedingt, sollte der staatliche Zuschuss zu dem noch vorhandenen Arbeitslohn eine Überanstrengung der noch verbliebenen Arbeitskraft vermeiden und den Eintritt der völligen Erwerbsunfähigkeit hinauszögern. Somit war die Altersrente nur als Zuschuss zum wirtschaftlichen Unterhalt der älteren Generation konzipiert. Mit dem Ausbau der gesetzlichen Rentenversicherung stellt die Altersrente keinen Zuschuss zum Arbeitsverdienst mehr dar, sondern ermöglicht den im Arbeitsleben erreichten Lebensstandard im Alter aufrecht zu erhalten. Stellten unter Bismarck noch die Familienmitglieder die größte finanzielle Unterstützung dar, so finanzieren heute über das Umlageverfahren die Beitragszahler zur gesetzlichen Rentenversicherung die Alten in der Gesellschaft. 14
Aus diesem Verständnis speist sich der in dieser Arbeit verwendete Rentenbegriff. Die „Rente“ kann sich auf jede beliebige Zahlung beziehen, die in festgelegten zeitlichen Abständen erfolgt. Sie besteht in Deutschland zumeist aus Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wobei andere Finanzierungsformen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Als Quelle kommen etwa Zinsen einer Kapitalanlage oder periodische Auszahlungen des angelegten Kapitals in Betracht. Inwiefern die gesetzliche Rente ihren Charakter als Lebensgrundlage im Alter beibehalten kann, ist Gegenstand der folgenden Kapitel.
14 Vgl. Frerich; Frey, Handbuch der Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland, S. 99 - 101
2
3 Die Rentenreform 2001
3.1 Die finanzielle Lage der gesetzlichen Rentenversicherung
Die Situation der gesetzlichen Rentenversicherung ist schwierig, denn das auf dem Generationenvertrag beruhende Umlageverfahren kann den demografischen Entwicklungen in Deutschland offensichtlich nicht mehr standhalten. Die Finanzierung der Altersrente wird durch die sinkende Anzahl von Erwerbstätigen immer problematischer. 15 Kamen im Jahr 1950 noch 3,7 Beitragszahler auf einen Rentenbezieher, so kommen nach aktuellen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2040 nur noch 1,3 Arbeitnehmer für einen Rentner auf. 16
Bleiben die gegenwärtigen Strukturen des Alterssicherungssystems bestehen, würde die demografische Entwicklung bei Konstanz anderweitiger Einflussvariablen zu einem Anstieg des Beitragssatzes auf 24 bis 26 Prozent und zu einem Absinken des Rentenniveaus auf knapp 64 Prozent bis zum Jahr 2030 führen. 17 Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind seit 1993 innerhalb von vier Jahren von 17,5 Prozent auf 20,3 Prozent gestiegen. Diese Gegebenheit zeigt, dass die gesetzliche Rentenversicherung mit massiven Finanzproblemen zu kämpfen hat. Die Regierungskoalition aus SPD und Grünen verfügte 1999 eine Senkung des Beitragsatzes auf 19,1 Prozent. 18 Dieser Satz konnte allerdings nur bis Ende 2002 aufrechterhalten werden. Zurzeit liegt der Beitragssatz bei 19,5 Prozent des Bruttoverdienstes. Die relative Stabilität des Beitragsniveaus war nur durch die steuerfinanzierte Erhöhung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung möglich.
15 Vgl. Frankfurter Institut, Stiftung Marktwirtschaft und Politik: Rentenkrise. Und wie wir sie meistern können,
Bad Homburg 1997, S. 27 (kurz: Frankfurter Institut, Rentenkrise. Und wie wir sie meistern können)
16 Vgl. www.statistik-bund.de, Statistisches Bundesamt, 18.11.02
17 Vgl. Frankfurter Institut: Rentenkrise. Und wie wir sie meistern können, S. 15
18 Vgl. Schnabel, Reinhold: Die Rentenreform 2001, Köln 2001, S. 5 (kurz: Schnabel, Die Rentenreform 2001)
Grafik 1: Entwicklung und Prognose der Rentenversicherungsleistung des Bundes für die Jahre 2000 bis 2006,
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Abteilung Bundeshaushalt, Referat II A 1, Berlin 2002
Wie aus der Grafik ersichtlich wird, sind die Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung im Jahr 2003 mit einem Gesamtvolumen von rund 77,2 Mrd. Euro im Bundeshaushalt eingestellt. Bei einem Etat von 246,3 Mrd. Euro stellt der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung mit 31,3 Prozent den größten Ausgabenblock dar. Der Bundeszuschuss erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um fünf Mrd. Euro und soll bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes auf rund 82,5 Mrd. Euro ansteigen. Ein beträchtlicher Teil des Zuwachses wird durch die fünfte Stufe der Ökosteuerreform finanziert. Das für die Jahre 2002 und 2003 erwartete Steueraufkommen durch die Ökosteuer von circa 30 Mrd. Euro soll weiterhin zur Stabilisierung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung verwendet werden. Dadurch kann der Beitragssatz derzeit auf 19,5 Prozent festgesetzt werden. Damit unterstützt der Bund 36,7 Prozent der Rentenausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Ausgaben dieser werden sich 2003 auf rund 210,4 Mrd. Euro belaufen. 19
19 Vgl. Bundesministerium der Finanzen, Abteilung Bundeshaushalt, Referat II A 1, Berlin 2002, S. 8 - 12
4
3.2 Katalysatoren der Rentenentwicklung
3.2.1 Demografische Entwicklung
Der demografische Wandel verändert unsere Gesellschaft nachhaltig. Auslösende Faktoren sind die steigende Lebenserwartung und die anhaltend niedrigen Geburtenzahlen. Der grafische Vergleich der Häufigkeitsverteilung von Alterskohorten in Deutschland zeigt im Lauf der Jahrzehnte signifikante Veränderungen. 20
20 Vgl. Cramer, Jörg-E.; Förster, Wolfgang; Ruland, Franz: Handbuch zur Altersversorgung, Frankfurt am Main
1998, S. 262 (kurz: Cramer; Förster; Ruland, Handbuch zur Altersversorgung)
Arbeit zitieren:
Mario Lohfing, 2003, Private und betriebliche Altersvorsorge im Wandel der Zeit, München, GRIN Verlag GmbH
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