Abkürzungsverzeichnis
- Absatz Abs.
- Bürgerliches Gesetzbuch BGB
- beziehungsweise bzw.
ca. - circa
- Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie dgvt
- das heißt d.h.
- ebenda ebd.
e.V. - eingetragener Verein
- folgende (Seite) f
- folgende (Seiten) ff
GVG - Gerichtsverfassungsgesetz
- Herausgeber Hrsg./ Hg.
- in Verbindung mit i.V.m.
- in Verbindung mit Quellenangaben: Seite S.
- in Verbindung mit Paragraphen: Satz
- Sozialgesetzbuch SGB
- Sozialpädagogische Familienhilfe SPFH
- Strafgesetzbuch StGB
- Strafprozeßordnung StPO
- Vergleich vgl.
- zum Beispiel z.B.
- zitiert nach zit. n.
Inhaltsverzeichnis
1. Definition: Sexueller Mißbrauch an Kindern 2
2. Epidemiologie 3
3. Die hohe Dunkelziffer und ihre Ursachen 4
3.1. Mögliche Ursachen für die Dunkelziffer aus Sicht der Opfer 4
3.2. Mögliche Ursachen für die Dunkelziffer aus Sicht der Täter 5
4. Geschichte des sexuellen Mißbrauchs 6
4.1. Die Antike 6
4.2. Das Mittelalter 7
4.3. Das 19 Jahrhundert 7
4.4. Das 20 Jahrhundert 8
5. Erklärungsansätze für sexuellen Kindesmißbrauch 9
5.1. Der sozialpsychologische Ansatz 9
5.2. Der soziologisch-feministische Ansatz 10
5.3. Zusammenfassung 11
6. Folgen des sexuellen Mißbrauchs für die Kinder 12
6.1. Initialwirkungen 13
6.1.1. Somatische und psychosomatische Folgen 13
6.1.2. Psychische Folgen 13
6.1.3. Folgen für das Sozialverhalten 14
6.1.4. Folgen für das Sexualverhalten 15
6.2. Langzeitfolgen 15
6.3. Zusammenfassung 15
7. Rechtliche Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Kinder 16
7.1. Familienrechtliche Maßnahmen 16
7.1.1. Zuweisung der Ehewohnung auf die Mutter ( §1361b Abs 1 BGB) 16
7.1.2. Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die Mutter
(§ 1671 Abs 1 i V m Abs 2 S 2 BGB) 17
7.1.4. Weitere familienrechtliche Möglichkeiten nach dem BGB
und dem SGB VIII 17
Strafverfahren zu schützen ................................................................................ 19
Schluß ................................................................................................................ 22
Einleitung
Erst in den letzten Jahren sind sexuelle Gewalterfahrungen von Kindern immer mehr an die Öffentlichkeit gekommen. Vor allem in den Medien, sei es im Fernsehen oder in der Zeitung, ist dieses Thema heute fast jeden Tag aktuell. Ein entscheidender Grund dafür war die Frauenbewegung und später auch die Kinderschutzbewegung, die betroffene Mädchen und Frauen politisch unterstützte. Ausgehend von den daraus entstandenen Hilfsangeboten (Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen, Frauen- und Mädchenhäuser...) hatten immer mehr betroffene Mädchen und Frauen den Mut, ihr Schweigen zu brechen und offen über ihre erlebten Mißbrauchserfahrungen zu sprechen. Die Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik zeigen diese Entwicklung:
Während 1987 „nur“ 11000 Fälle von sexuellem Mißbrauch bekannt waren, gab es 1997, 10 Jahre später, schon 17000 registrierte Fälle (vgl. Bundeskriminalamt 2001). Ausgehend von dieser Tatsache ist auch diese Arbeit entstanden. Auch ich möchte mich mit diesem Thema auseinandersetzen und so etwas Licht in diese Problematik bringen. Dabei gehe ich sowohl auf die Sicht der Kinder als auch auf die Sicht der Erwachsenen ein, die die Kinder sexuell mißbrauchen.
Am Anfang dieser Arbeit erfolgt eine Begriffsklärung, um ein besseres Verständnis über dieses Thema zu erlangen (vgl. Kapitel 1).
Im zweite Kapitel werden epidemiologische Fakten aufgezeigt, so daß vor allem geschlechtsspezifische Unterschiede (in Bezug auf die Täter und auf die Opfer) deutlich werden.
Das nächste Kapitel beschäftigt sich mit der hohen Dunkelziffer und zeigt Argumente sowohl aus Sicht der Täter als auch aus Sicht der Opfer auf.
Das vierte Kapitel gibt einen geschichtlichen Überblick über sexuelle Kindesmißhandlungen, um zu verdeutlichen, daß Gewalt gegen Kinder kein neues Phänomen ist, sondern schon seit Jahrtausenden praktiziert wird.
Im 5. Kapitel werden zwei verschiedene Erklärungsansätze für den sexuellen Mißbrauch an Kindern dargestellt und diskutiert.
Im Unterschied zu den ersten fünf Kapiteln gehen die letzten zwei Kapitel nur auf die Situation der betroffenen Kinder ein.
Das sechste Kapitel zeigt mögliche Folgen für die sexuell mißbrauchten Kinder auf,
denn oft weisen die betroffenen Kinder nur durch diese nonverbalen Signale bzw. Auffälligkeiten auf den Mißbrauch hin.
Das letzte Kapitel beschäftigt sich mit den rechtlichen Möglichkeiten, durch die ein Kind vor dem Täter geschützt werden kann.
1. Definition: Sexueller Mißbrauch an Kindern
In der Literatur findet man keine einheitliche Definition für sexuellen Mißbrauch. Oft werden auch Begriffe wie „sexuelle Ausbeutung“, „sexuelle Gewalt“, „sexuelle Übergriffe“ oder „sexuelle Mißhandlung“ verwendet. Sie zeigen die unterschiedlichen Formen dieser Art der Gewalt gegen Kinder.
„Sexueller Mißbrauch ist“, laut Peter Wetzels, „die sexuelle Handlung einer erwachsenen oder in Relation zum Opfer bedeutend älteren Person mit, vor oder an einem Kind, bei welcher der Täter seine entwicklungs- und sozial bedingte Überlegenheit- unter Mißachtung des Willens oder der Verständnisfähigkeit eines Kindes- dazu ausnutzt, seine persönlichen sexuellen Bedürfnisse nach Erregung, Intimität oder Macht zu befriedigen. Es handelt sich um die sexuelle Instrumentalisierung eines Kindes, bei welcher die Intensität der sexuellen Handlung auch von strafrechtlicher Relevanz ist.“ (Wetzels 1997, S. 72) Allgemein, und mit jeder Literatur übereinstimmend, kann man sagen, daß sexueller Mißbrauch immer unerwünschte sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern sind. Die Täter benutzen ihre Opfer, indem sie ihre persönlichen Bedürfnisse nach sexueller Befriedigung ausleben können.
Kennzeichnend für sexuellen Mißbrauch ist weiterhin die Verletzung des Rechts von Mädchen und Jungen auf sexuelle Selbstbestimmung, da sexueller Mißbrauch immer gegen den Willen der Betroffenen stattfindet. Hier wird der Unterschied zu liebevoller körperlicher Zuwendung zwischen Erwachsenen und Kindern deutlich, da diese nicht gegen den Willen der Kinder geschieht.
In Bezug auf sexuellen Mißbrauch lassen sich somit 3 wichtige Merkmale ( vgl. Weber/ Rohleder 1995, S. 33) zusammenfassen:
1. Sexueller Mißbrauch ist immer mit bewußten sexuellen Handlungen zwischen
Erwachsenen( oder bedeutend älteren Personen) und Kindern verbunden.
2. Außerdem wird immer das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Opfer verletzt, denn
die sexuellen Handlungen der Täter werden gegen den Willen der Opfer durchgeführt.
3. Die Täter nutzen weiterhin immer ein Machtgefälle zu ihren Opfern aus, sei es durch
ihre Vertrauens- und/oder Autoritätsposition zum Opfer.
4. Auch die bundesdeutsche Rechtssprechung hat noch keine einheitliche Definition für
sexuellen Mißbrauch gefunden. Im Strafgesetzbuch (StGB) findet man in Bezug auf sexuellen Kindesmißbrauch drei anzuwendende Paragraphen (Krieger/Fath 1995, S. 14):
-§ 173 StGB: „Beischlaf zwischen Verwandten“ (= Inzestparagraph) -§ 174 StGB: „Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen“ -§ 176 StGB: „Sexueller Mißbrauch von Kindern“ (einschließlich §176a StGB: „Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern“ und §176b StGB: „Sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge“) Je nach Alter des betroffenen Kindes und der Art seiner Beziehung zur mißbrauchenden Person unterscheiden sich diese Paragraphen, so daß auch das Strafmaß in jedem Fall anders ausfällt.
2. Epidemiologie
Im Jahr 2001 sind laut Bundeskriminalamt 15.117 Fälle von sexuellem Mißbrauch an Kindern (§§ 176, 176a und 176b StGB) in Deutschland registriert wurden. Umgerechnet sind das ca. 41 Fälle pro Tag.
Auffällig ist, daß fast nur Männer zu Sexualtätern werden, nämlich 98% (vgl. Hartwig/Weber 1991, S. 18) und daß mehr Mädchen als Jungen mißbraucht werden: Ungefähr 70-80 % der Opfer sind Mädchen und „nur“ 20-30 % Jungen (vgl. Krieger/Fath 1995, S. 16).
Diese Zahlen sind darauf zurückzuführen, daß Mädchen dem Täter als Kind und als Frau in doppelter Weise unterlegen sind: sowohl in Bezug auf die Geschlechtshierarchie (Mann-Frau-Beziehung; siehe soziologisch-feministischer Ansatz) als auch auf die Generationshierarchie (Eltern-Kind-Beziehung).
Günther Kindermann hat durch eine Studie an der Universitätsfrauenklinik Berlin-Charlottenburg festgestellt, daß 70% der Opfer den Täter kennen (vgl. Levend 2000). Während der sexuelle Mißbrauch von Mädchen vorwiegend in der Familie stattfindet (nämlich durch den Vater, Stiefvater oder Freund der Mutter),
stammt bei mißbrauchten Jungen der Täter überwiegend aus dem sozialen Umfeld (Lehrer, Erzieher, Nachbar oder Pfarrer).
(vgl. Schnack/Neutzling 1990, S. 200ff; zit. n. Hartwig/Weber 1991, S. 19) Nach Auswertung verschiedener Studien findet etwa ein viertel des sexuellen Mißbrauchs an Kindern innerhalb der Familie statt. Die Hälfte aller Täter stammt aus dem außerfamiliären Nahraum und die unbekannten Täter bilden den restlichen Teil. (vgl. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 1997) Weiterhin wurde durch verschiedene Studien festgestellt, daß Mädchen und Jungen in keinem Alter vor sexuellen Übergriffen geschützt sind, am häufigsten sind jedoch Kinder im Alter von 6-14 Jahren betroffen (vgl. Krieger/Fath 1995, S. 17).
3. Die Dunkelziffer und ihre Ursachen
Die Dunkelfeldschätzungen gegenüber sexuellem Mißbrauch von Kindern liegen laut Baurmann zwischen 1:18 und 1:20 (vgl. Baurmann 1978; zit. n. Weber/Rohleder 1995, S.15).
Die offizielle Dunkelziffer der Kriminalpolizei liegt bei 1:20 (vgl. Krieger/Fath 1995, S. 18), so daß 2001 bei 15.117 angezeigten Fällen ungefähr 302.340 Fälle von sexuellem Mißbrauch an Kindern stattgefunden haben.
Die Ursachen für das Schweigen über sexuellen Mißbrauch sind sehr vielfältig. Im folgenden soll dies durch einige Beispiele verdeutlicht werden. Diese Arbeit unterscheidet die Ursachen sowohl aus Sicht der Täter als auch aus Sicht der sexuell mißbrauchten Kinder.
3.1. Mögliche Ursachen für die Dunkelziffer aus Sicht der Opfer:
• Wenn der sexuelle Mißbrauch schon im Säuglings- und/oder im Kleinkindalter beginnt, dann ist das Kind oft noch nicht (oder unzureichend) in der Lage, sich darüber zu äußern.
• Ältere Kinder hingegen werden oft durch Drohungen des Täters eingeschüchtert und zum Schweigen gebracht. Typische Sätze wären: „Wenn du darüber sprichst, kommst du ins Heim!“ oder „Wenn du das der Mutti erzählst, dann hab ich dich nicht mehr lieb!“.
• Auch Mütter tragen oft dazu bei, daß der sexuelle Mißbrauch an ihren Kindern nicht verhindert wird, indem sie die Tat nicht wahrhaben wollen und so tun als ob alles in Ordnung wäre. Sie haben Angst davor den Ernährer der Familie und den Ehemann zu verlieren und somit alleine klar kommen zu müssen.
Quote paper:
Julia Broßmann, 2002, Sexueller Mißbrauch an Kindern: Eine interdisziplinäre Bestandsaufnahme, Munich, GRIN Publishing GmbH
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