Türken in Deutschland
Inhaltsverzeichnis ....................................................................................................................... 0
1. Einleitung 2
2. Die Migrationgeschichte der Türken nach Deutschland 2
2.1 Die Türkei 2
2.2 Die Migrationsgeschichte 3
2.3 Rechtliche Lage 0
3. Aktuelle Situation 1
3.1 Ausländerbestand nach Geburtsla nd 1
3.2 Aufenthaltsdauer 1
3.3 Altersstruktur 2
3.4 Wohnumfeld Lebensform 2
3.5 Familienstand 3
4. Türken der 1 Generation (vgl Spohn 133 144 151 438) 3
4.1 Herkunftsgebiete 3
4.2 Schulbildung 4
4.3 Familiäre Situation 4
4.4 Situation auf dem Arbeitsmarkt 4
4.5 Alter 4
4.6 Studie: Selbstverständnis der türkischen Migranten der ersten Generation als Sohn
Vater Ehemann und Großvater 5
5. Türken der zweiten und dritten Generation 7
5.1 Ausbildung und Arbeitsmarkt 7
5.2 Beschäftigungsstruktur 8
5.3 Heiratsverhalten 9
5.4 Interkulturelle Kontakte und Sprache 10
5.5 Identität 10
5.6 Einbürgerung und Rückkehrabsichten 11
6. Schluß 12
Literaturverzeichnis 14
Abbildungsverzeichnis 14
1
Türken in Deutschland
1. Einleitung
Mit einer Musikkapelle am Bahnhof, Beifall und Blumen wurden die ersten Arbeitsmigranten aus der Türkei empfangen. Im Jahr 2001 jährte sich der Beginn der größten in Deutschland lebenden Zuwanderungsgruppe, der Türken, zum 40.mal. Ein großer Teil der Türken, die in Deutschland leben, sind bereits auch hier geboren. Diese kennen die Türkei häufig nur noch aus Erzählungen und von Reisen. Dennoch leben, entgegen dem Rotationsprinzip, auch noch viele Türken, der ersten Generation hier. Da es zwischen den Generation deutliche Unterschiede gibt, gehe ich auf die erste und zweite Generation separat ein. Neben diesem Schwerpunkt beschäftigt sich diese Arbeit noch mit dem geschichtlichen Aspekt und aktuellen Statistiken.
2. Die Migrationgeschichte der Türken nach Deutschland
2.1 Die Türkei
Die Türkei erlebte nach dem ersten Weltkrieg tief greifende Veränderungen. Mustafa Kemal Atatürk, der Vater der Türken, schuf die moderne Türkei durch umfassende Reformen. Diese Reformaßnahmen brachten drei Folgerungen mit sich. Zum einen sah sich Atatürk gezwungen, um einer Unterlegenheit und Abhängigkeit zu entkommen, den Staat und die Gesellschaft zu verwestlichen. Zum zweiten wurde das Türkentum zu einer Nationalität erklärt. Jahre zuvor war Türke zu sein noch negativ behaftet, glich einem unwissenden Bauern oder Hirten. Nun durfte bzw. sollte man stolz sein ein Türke zu sein.
Die dritte Folgerung betraf den Islam. Dieser trat als Identifikationsmerkmal in den Hintergrund. Religion sollte nun nicht mehr Staatsreligion sein, sondern Privatangelegenheit jedes einzelnen.
Diese Reformmaßnahmen erreichten jedoch vornehmlich die Städter. Bei den Bewohnern auf dem Land blieben die alten Zustände mehr oder weniger bestehen. So entstand, und besteht auch heute noch, eine Kluft zwischen Städtern und Dörflern hinsichtlich ökonomischer, sozialer, kultureller und familiärer Lebensbedingungen.
2
2.2 Die Migrationsgeschichte
Deutschland schloss 1961 mit der Türkei ein Anwerberabkommen. Der Grund dafür war, dass in Deutschland durch das Wirtschaftswunder zu viele Arbeitsplätze geschaffen wurden, für die es zu wenig Arbeitnehmer gab.
Für die Türken war der Arbeitsmarkt in Deutschland sehr attraktiv. War das Arbeitsangebot in der Türkei stark saisonabhängig, sehr unsicher uns schlecht bezahlt, so bot ihnen Deutschland einen sicheren Job, der für türkische Verhältnisse gut bezahlt war. Dieser Wohlstand, den man in Deutschland erreichen konnte, sprach sich bei der türkischen Bevölkerung schnell herum, und so kamen immer mehr Arbeiter aus der Türkei.
1973 erließ Deutschland den sogenannten Anwerberstopp. Zu diesem Zeitpunkt lebten bereits 910.500 Türken in Deutschland, wobei es sich hauptsächlich um männliche türkische Arbeitnehmer handelte. Eine erste Remigrationswelle gab es während dem Konjunkturrückgang 1966/67. Jedoch erkannten die heimgekehrten Türken rasch, dass es für sie kein weiterkommen im Heimatland gab. Deshalb bemühten sich viele dieser Türken wieder nach Deutschland zurück zu kehren. Dies ist ein Grund warum die Zahl bis heute stieg. Ein anderer war, dass viele männliche türkischen Arbeitnehmer ihre Familien nach
8,3
4,3
2.3 Rechtliche Lage
In den 60er und 70er waren die Türken noch durch das Anwerberabkommen privilegiert, d.h. sie mussten nicht bei der Bundesanstalt für Arbeit eine Arbeitserlaubnis beantragen, sondern es gab für sie eine spezielle Verbindungsstelle in der Türkei. Deutsche Unternehmer konnten hier ihren Arbeitskräftebedarf melden, woraufhin diese geeignete Bewerber und Bewerberinnen auswählten und sie an die Unternehmen vermittelten. In den Vermittlungsbüros erhielten sie eine Legitimationskarte. Diese ersetze die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis und war ein Jahr gültig. An den Erwerb dieser Legitimationskarte waren nur geringe Anforderungen geknüpft. Erstens musste eine Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in Deutschland bestehen, zweitens mussten sie berufliche und gesundheitliche Voraussetzungen erfüllen und drittens durften sie nicht vorbestraft sein. Nach Ablauf dieser Karte konnten sie nach allgemeinen Vorschriften eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis beantragen. (vgl. Havenith, 2001, S. 4)
2002 hatten 634.920 (Bafl, 2003, S.88) Türken eine befristetet, fast ebensoviel eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Nach dem §§15,17 aus dem Ausländergesetz wird jedem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn ihm der Aufenthalt ohne Bindung an einen bestimmten Aufenthaltszweck erlaubt sein soll. Sie wird zunächst für ein Jahr befristet, danach für je zwei Jahre befristet erteilt. Danach erhält der Ausländer die unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Sie gewährleistet dem Ausländer einen rechtlich abgesicherten Daueraufenthalt ( vgl.: http://www.bmi.bund.de/dokumente/Lexikon-Modul/ix_19963.htm). 23,5% (Bafl, 2003, S.88) der Türken waren 2002 im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung. Diese gewährleistet dem Ausländer ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht und einen verstärkten Schutz vor Ausweisung. Diese wird aber nur dann erteilt, wenn der Ausländer seit 8 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, seinen Lebensunterhalt sowie seine Altersversorgung gesichert ist und er in den letzten Jahren straffrei war, erteilt.
Damit hat der in Deutschland lebende Großteil der Türken einen sicheren Aufenthaltsstatus
(vgl. http://www.bmi.bund.de/dokumente/Lexikon-Modul/ix_19865.htm).
3. Aktuelle Situation
3.1 Ausländerbestand nach Geburtsland
Wie wir bereits wissen, stellen die Türken mit 26,1% (Bafl, 2003, S. 86) den größten Anteil
der Ausländer in Deutschland. Mit 35,5% stellen sie 2002 außerdem den größten Anteil der
Ausländer, die in Deutschland geboren sind.
2.500.000
2.000.000
1.500.000
1.000.000
500.000
0
Abbildung 3: Ausländerbestand nach Geburtsland: Bafl, 2003, S. 89
3.2 Aufenthaltsdauer
Wie bereits bei der Migrationsgeschichte beschrieben, kehrten nur wenige der „Gastarbeiter“
in ihre Heimat zurück.
68,7% der Türken leben schon seit mehr als 10 Jahren in Deutschland.
17,30%
Abbildung 4: Aufenthaltsdauer am 31.12.2002: www.isoplan.de
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Arbeit zitieren:
Melanie Öd, 2004, Türken in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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