In der Finanzmarktkrise mussten viele Banken Insolvenz anmelden. Während zu Beginn der Krise besonders in Subprime-Produkte investierte Banken in Probleme gerieten, kamen durch die Vertrauenskrise an den Finanzmärkten und die Liquiditätsverknappung auch andere Finanzinstitute in Schwierigkeiten, die primär nicht an Subprime-Produkten beteiligt waren. Sie kamen stattdessen aufgrund des Eintretens der vorher nicht beachteten Refinanzierungsrisiken zu Fall.
Stellte die Mittelbeschaffung für Banken bis zum Ausbruch der Finanzmarktkrise kein größeres Problem dar, änderte sich dies abrupt. Vorher hat sich die Möglichkeit geboten durch kurzlaufende und günstige Refinanzierungen bei langlaufenden Investitionen Erträge zu generieren. Die Probleme aus der Inkongruenz der Aktiva und Passiva bestehenden Risiken waren zwar bekannt, wurden aber aufgrund der reichlich zur Verfügung stehenden Liquidität maßgeblich unterschätzt. Das Verhalten der Banken stand im Einklang mit der bestehenden Theorie des vollkommenen Kapitalmarkts, in dem alle Auszahlungen von Unternehmen problemlos extern refinanziert werden können, wenn der Marktwert der Aktiva den der Passiva übersteigt. Es galt die Devise „Liquidität folgt Bonität“. Das bedeutet, dass ein Liquiditätsrisiko dabei nur als Folgeereignis nach Verlusten durch andere Risiken auftritt. Dass diese These starke Mängel aufweist, ist spätestens seit Ausbruch der Finanzmarktkrise bekannt.
Anhand der vorliegenden Arbeit wird ein Überblick der möglichen Refinanzierungsquellen von marktrelevanten Banken gegeben, um anschließend die veränderten Rahmenbedingungen nach der Finanzmarktkrise an den Geld- und Kapitalmärkten auf Basis der einzelnen Instrumente zu analysieren und eine valide Aussage zu den zukünftigen Refinanzierungs-modalitäten treffen zu können.
Nach der Einleitung mit der Zielsetzung der Arbeit werden die begrifflichen Grundlagen geklärt. Hierbei erfolgt die Definition der „Refinanzierung“, „Finanzmarktkrise“ und „Marktrelevanten Banken“.
In Kapitel 3 werden die Refinanzierungsquellen von marktrelevanten Banken dargestellt. Hierzu erfolgt eine Unterteilung in Geld- und Kapitalmarkt.
Als Refinanzierungsmöglichkeiten im Geldmarkt werden die von der EZB angebotenen Offenmarktgeschäfte in Form der Hauptrefinanzierungsgeschäfte, längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte und Feinsteuerungsoperationen, sowie die ständigen Fazilitäten vorgestellt. Zusätzlich können sich marktrelevante Banken durch das Interbankengeschäf
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Problemstellung und Zielsetzung
2. Refinanzierung von marktrelevanten Banken in der Finanzmarktkrise - Begriffliche Grundlagen
2.1 Refinanzierung
2.2 Finanzmarktkrise
2.3 Marktrelevante Banken
3. Refinanzierung von marktrelevanten Banken - Überblick
3.1 Geldmarkt
3.1.1 Offenmarktgeschäfte
3.1.3 Interbanken-Geschäft
3.1.4 Schuldscheindarlehen
3.2 Kapitalmarkt
3.2.1 Eigenkapital
3.2.2 Fremdkapital
3.3 Globaldarlehen
3.4 Depositengeschäft
4. Permanente Einflussfaktoren auf die Refinanzierung von marktrelevanten Banken
4.1 Externe Einflussfaktoren
4.1.1 Prepaymentrisiko
4.1.2 Delinquencyrisiko
4.1.3 Marktpreisrisiko
4.1.4 Bonitätsrisiko
4.1.5 Zinsänderungsrisiko
4.1.6 Politisches Länderrisiko
4.1.7 gesetzliche Regularien
4.2 Interne Einflussgrößen
4.2.1 Fundingstrategie
4.2.2 Bankstruktur
5. Finanzmarktkrise ab 2007 - Analyse
5.1 Subprime Krise
5.2 Vertrauenskrise in das Bankensystem
5.3 Staatsschuldenkrise in den USA - Analyse
5.4 Staatsschuldenkrise im Euroraum - Analyse
6. Veränderte Rahmenbedingungen und Entwicklungen nach der Krise - Analyse
6.1 Geldmarkt
6.1.1 Maßnahmen der EZB
6.1.2 Interbanken-Geschäft
6.2 Kapitalmarkt
6.2.1 Emission von Pfandbriefen
6.2.2 Verbriefungen
6.2.3 Commercial Papers
6.2.4 Strukturierte Covered Bonds
6.2.5 Finanztransaktionssteuer
6.3 Globaldarlehen
6.4 Depositengeschäft
7. Refinanzierung von Banken - eine Herausforderung in der Zukunft
Literaturverzeichnis
Internetverzeichnis
Fachzeitschriften
Persönliches Interview
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Darstellung Passivseite einer marktrelevanten Bank - UniCredit (Praxis)
Abb. 2: Darstellung Passivseite einer marktrelevanten Bank (Theorie)
Abb. 3: Pfandbriefsystem - Schema
Abb. 4: US-Leitzins 1997 - 2012
Abb. 5: Historische Entwicklung des US-Immobilienmarktes
Abb. 6: Einlagefazilität in Mrd. Euro
Abb. 7: Spread Euribor 3M ggü. EUREPO 3M
Abb. 8: Neuemissionen von Pfandbriefen in Mio. Euro per 31.12.2006
Abb. 9: Neuemissionen von Pfandbriefen in Mio. Euro per 31.12.2012
Abb. 10: Neuemissionen von Jumbopfandbriefen in Mio. Euro
Abb. 11: Umlauf von Hypothekenpfandbriefen in Mio. Euro
Abb. 12: Neuemissionen von Hypothekenpfandbriefen in Mio. Euro
Abb. 13: Umlauf von Öffentlichen Pfandbriefen in Mio. Euro
Abb. 14: Neuemissionen von Öffentlichen Pfandbriefen in Mio. Euro
Abb. 15: Umlauf von Schiffspfandbriefen in Mio. Euro
Abb. 16: Neuemissionen von Schiffspfandbriefen in Mio. Euro
Abb. 17: Umlauf von Flugzeugpfandbriefen in Mio. Euro
Abb. 18: Neuemissionen von Flugzeugpfandbriefen in Mio. Euro
Abb. 19: Verbriefungsvolumen am Primärmarkt in Deutschland in Mrd. Euro
Abb. 20: Deutscher Verbriefungsmarkt nach Assetklassen in %
Abb. 21: Umlauf inländischer Inhaberschuldverschreibungen / sonstige Bankschuldverschreibungen in Mio. Euro
Abb. 22: Strukturbeispiel eines Structured Covered Bond
Abb. 23: Einlagen von Unternehmen und Privatpersonen bei Banken in Mrd. Euro
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Problemstellung und Zielsetzung
In der Finanzmarktkrise mussten viele Banken Insolvenz anmelden. Während zu Beginn der Krise besonders in Subprime-Produkte investierte Banken in Probleme gerieten, kamen durch die Vertrauenskrise an den Finanzmärkten und die Liquiditätsverknappung auch andere Finanzinstitute in Schwierigkeiten, die primär nicht an Subprime-Produkten beteiligt waren. Sie kamen stattdessen aufgrund des Eintretens der vorher nicht beachteten Refinanzierungsrisiken zu Fall.
Stellte die Mittelbeschaffung für Banken bis zum Ausbruch der Finanzmarktkrise kein größeres Problem dar, änderte sich dies abrupt. Vorher hat sich die Möglichkeit geboten durch kurzlaufende und günstige Refinanzierungen bei langlaufenden Investitionen Erträge zu generieren. Die Probleme aus der Inkongruenz der Aktiva und Passiva bestehenden Risiken waren zwar bekannt, wurden aber aufgrund der reichlich zur Verfügung stehenden Liquidität maßgeblich unterschätzt. Das Verhalten der Banken stand im Einklang mit der bestehenden Theorie des vollkommenen Kapitalmarkts, in dem alle Auszahlungen von Unternehmen problemlos extern refinanziert werden können, wenn der Marktwert der Aktiva den der Passiva übersteigt. Es galt die Devise „Liquidität folgt Bonität“. Das bedeutet, dass ein Liquiditätsrisiko dabei nur als Folgeereignis nach Verlusten durch andere Risiken auftritt. Dass diese These starke Mängel aufweist, ist spätestens seit Ausbruch der Finanzmarktkrise bekannt.
Anhand der vorliegenden Arbeit wird ein Überblick der möglichen Refinanzierungsquellen von marktrelevanten Banken gegeben, um anschließend die veränderten Rahmenbedingungen nach der Finanzmarktkrise an den Geld- und Kapitalmärkten auf Basis der einzelnen Instrumente zu analysieren und eine valide Aussage zu den zukünftigen Refinanzierungsmodalitäten treffen zu können.
Nach der Einleitung mit der Zielsetzung der Arbeit werden die begrifflichen Grundlagen geklärt. Hierbei erfolgt die Definition der „Refinanzierung“, „Finanzmarktkrise“ und „Marktrelevanten Banken“.
In Kapitel 3 werden die Refinanzierungsquellen von marktrelevanten Banken dargestellt. Hierzu erfolgt eine Unterteilung in Geld- und Kapitalmarkt.
Als Refinanzierungsmöglichkeiten im Geldmarkt werden die von der EZB angebotenen Offenmarktgeschäfte in Form der Hauptrefinanzierungsgeschäfte, längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte und Feinsteuerungsoperationen, sowie die ständigen Fazilitäten vorgestellt. Zusätzlich können sich marktrelevante Banken durch das Interbankengeschäft und Schuldscheindarlehen mit liquiden Mitteln eindecken.
Im Kapitalmarkt muss zwischen Eigen- und Fremdkapital unterschieden werden. Am Kapitalmarkt können spezielle Finanzinstitute Covered Bonds in Form von Hypotheken-, Schiffs-, Flugzeug- und Öffentlichen Pfandbriefen emittieren. Hinzu kommen noch die Ausgabe von Verbriefungen oder Commercial Papers für die Refinanzierung der Aktiva.
Neben der Liquiditätsbeschaffung über den Geld- und Kapitalmarkt können sich marktrelevante Banken auch durch Depositengeschäfte und Globaldarlehen mit Geld eindecken.
Bei der Darstellung der Refinanzierungsinstrumente wurden Schwerpunkte gesetzt. Somit erhebt die Ausführung keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Einflussfaktoren auf die Refinanzierung von marktrelevanten Banken werden im darauffolgenden Kapitel beschrieben. Diese sind in interne- und externe Faktoren zu differenzieren. Im Sinne von „intern“ werden die Fundingstrategie und Bankstruktur erläutert und im Sinne von „extern“ das Prepaymentrisiko, Delinquencyrisiko, Marktpreisrisiko, Bonitätsrisiko, Zinsänderungsrisiko, politisches Länderrisiko und gesetzliche Regularien dargestellt.
Im fünften Kapital erfolgt eine Analyse der Finanzkrise ab 2007. Diese hat mit der Subprime-Krise in den USA begonnen und sich spätestens seit der Lehman-Pleite zu einer Vertrauenskrise innerhalb der Finanzintermediäre entwickelt. Resultat war eine Staatsschuldenkrise in der ganzen Welt. Anzumerken ist hierzu, dass speziell Europa und die USA in der Analyse berücksichtigt werden.
Die Auswirkungen der Finanzkrise auf die Refinanzierungsquellen von marktrelevanten Banken werden im folgenden Kapitel diskutiert. Hierbei wird zu jedem in Kapitel 2 aufgeführten Instrument, das eine gravierende Veränderung durch die Krisen erfahren hat, eine Analyse vorgenommen.
Kapitel 7 bildet den Schluss der Arbeit und akkumuliert die gewonnenen Erkenntnisse, wodurch eine valide Prognose der zukünftigen Entwicklungen im Refinanzierungsgeschäft abgeleitet werden kann.
2. Refinanzierung von marktrelevanten Banken in der Finanzmarktkrise -Begriffliche Grundlagen
Bevor die Themenstellung näher analysiert werden kann, müssen zuerst die Begrifflichkeiten definiert werden.
2.1 Refinanzierung
Unter dem Begriff Refinanzierung versteht man bei Banken ganz allgemein die Finanzierung der Aktiven oder speziell der Ausleihungen.[1]
Weiter wird der Refinanzierungsbegriff in der Literatur in eine statische oder dynamische Darstellung unterteilt.
Die statische Auffassung bedeutet, ausgehend von einer bestimmten oder bestimmbaren Bilanzsituation, die Notwendigkeit einer Refinanzierungsentscheidung. Zum einen wird der Begriff der Refinanzierung ausschließlich auf den reinen Akt der Geldbeschaffung beschränkt ohne den Zweckbereich der Refinanzierungsentscheidung in die Betrachtung miteinzubeziehen, und zum anderen wird die Möglichkeit einer statischen Bilanzsituation unterstellt.[2]
Wird der Begriff der Refinanzierung im Zusammenhang mit den zentralen Fragen der bankpraktischen Geschäftspolitik gesehen, ist eine dynamische Begriffsbestimmung erforderlich. Hierbei soll der entscheidende Tätigkeitsbereich der Bankpolitik durch den Refinanzierungsbegriff realitätsbezogen abgedeckt werden.[3]
2.2 Finanzmarktkrise
Der Neologismus „Finanzmarktkrise“ ist zuerst in die Einzelteile „Finanzmarkt“ und „Krise“ zu unterteilen.
Der Finanzmarkt ist der umfassende Begriff für den Handel mit Finanzierungsinstrumenten wie z. B. Aktien, Anleihen oder Terminkontrakten und funktioniert nach festen Abläufen undRegeln.[4]
Der Begriff Krise kann als Beeinträchtigung der regulären Geschäftstätigkeit definiert werden.[5]
Somit sind unter dem Begriff Finanzmarktkrise gravierende und nicht-temporäre Verschlechterungen in den Ausprägungen von wesentlichen Finanzmarktindikatoren (z. B. Zinsen, Bonitätsbewertungen, usw.) zu verstehen, die massive und andauernde realwirtschaftliche Folgen nach sich ziehen können. Das Phänomen der Finanzkrisen ist außerordentlich vielgestaltig und in der Literatur begrifflich schwer zu definieren. Finanzkrisen sind ein historisch immer wieder auftretendes Phänomen (z. B. Subprime-Krise).[6]
2.3 Marktrelevante Banken
Marktrelevante Banken sind Kreditinstitute (KI) von besonderer Bedeutung, bedingt durch ihr umfangreiches Geschäftsvolumen oder ihre überregionale Verbreitung.[7]
Grundidee dieses Banktypus ist die Eigenkapitalbeschaffung über die Börse und die Depositenaufnahme bei breiteren Bevölkerungsschichten.[8]
Die „marktrelevanten Banken“ können hinsichtlich ihrer Geschäftsaktivitäten in Universal- und Spezialbanken untergliedert werden.[9] In dieser Arbeit ist das Finanzinstitut als universalisiert anzusehen.[10]
Eine Universalbank definiert sich in den fehlenden Begrenzungen
- quantitativer noch
- regionaler bzw. lokaler noch
- kunden-(gruppen-)bezogener noch
- branchenmäßiger noch
- qualitativ-sachlicher
Art bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit.[11]
Als Universalbank betreiben sie somit alle denkbaren Geschäftsarten. Tendenziell ist eine deutlich werdende Trennung zwischen dem Privatkundengeschäft, Unternehmenskundengeschäft, dem Kapitalmarktgeschäft und dem Asset-Management zu konstatieren. Obwohl Strategien und Organisationsstrukturen bei den marktrelevanten Banken einem schnellen Wandel unterliegen, kann hieraus eine Richtung zur Bildung von Zielgruppen fokussierender Teilbanken abgeleitet werden, die zwar formal unselbständig sind, letztlich aber separat geführt werden.[12]
3. Refinanzierung von marktrelevanten Banken - Überblick
Abb. 1: Darstellung Passivseite einer marktrelevanten Bank - UniCredit (Praxis)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: UniCredit - Geschäftsbericht zum 31.12.2012 (http://www.investors.hypovereinsbank.de/export/.../2013-03-18_gb_2012_hvb.pdf,abgerufen am 01.05.2013)
In der oben angeführten Grafik ist die Passivseite aus der Bilanz der UniCredit zum Stichtag 31.12.2012 abgebildet. Aus der Darstellung sind mit den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, Verbriefte Verbindlichkeiten, Eigenkapital und Handelspassiva fünf große Säulen zu erkennen.
In der Literatur werden die Refinanzierungsmöglichkeiten von Banken wie folgt dargestellt:
Abb. 2: Darstellung Passivseite einer marktrelevanten Bank (Theorie)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: in Anlehnung an Betge, Peter, Bankbetriebslehre, 1. Auflage, Berlin (Springer) 1996, S. 13
Bei einem Vergleich der zwei Darstellungen sind Überschneidungen festzustellen. Das heißt die Positionen „Verbindlichkeiten ggü Kunden“, „Verbindlichkeiten ggü KI“ und das Eigenkapital sind identisch abgetragen. Die theoretischen Punkte „Emission von Pfandbriefen und Kommunalobligationen“, sowie “Emission von Bankobligationen“ sind in der Praxis unter den „Verbriefungen“ wieder zu finden.
3.1 Geldmarkt
Der Geldmarkt wird im institutionellen Sinne als Markt für den kurzfristigen Geldhandel definiert, bei dem vor allem ein den Handel von Zentralbankgeld zwischen den KI stattfindet[13] und ein geringer Organisationsgrad vorherrscht.[14] Den marktrelevanten Banken dient dieser Markt in erster Linie dazu, die kurzfristigen Schwankungen in den einzelnen Reservepositionen zu kompensieren.[15] Dies geschieht unter anderem durch Mittelbereitstellung eines KI an ein anderes oder durch Kauf von Geldmarktpapieren bei einer anderen Bank. Sie benötigen eine hohe Platzierungskraft um am Geldmarkt tätig zu werden, die häufig nur von marktrelevanten Banken erreicht werden kann.[16] Der Zins, zu dem Zentralbankgeld gehandelt wird ist der Geldmarktsatz.[17] Mit der überarbeiteten Rechnungslegungsverordnung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute wurde 1998 der Abgrenzungszeitraum für Geldmarktpapiere exakt als Ursprungszeitraum definiert, der ein Jahr nicht überschreitet.[18]
Der Geldmarkthandel kann „besichert“, durch die Stellung von Sicherheiten (z. B. Geldmarktpapiere) für die Beschaffung von Refinanzierungsmitteln,[19] oder „unbesichert“ stattfinden. Im „unbesicherten“ Geldmarkt räumen sich die Teilnehmer größtenteils offene Buchkredite kurzfristiger Natur zum Spitzenausgleich im Zahlungsverkehr ein.[20]
3.1.1 Offenmarktgeschäfte
Die Europäische Zentralbank (EZB) stellt über Offenmarktgeschäfte am Geldmarkt Liquidität für das Bankensystem zur Verfügung.[21] Voraussetzung für die Teilnahme ist eine europäische Niederlassung oder ein in Europa ansässiger Geschäftspartner der marktrelevanten Bank.[22]
3.1.1.1 Hauptrefinanzierungsgeschäfte
Im Rahmen der Steuerung der Zinssätze und der Liquidität am Markt stellt die EZB eine Geldmenge für befristete Transaktionen mit einer Laufzeit von einer Woche zur Verfügung. Diese Standardtender werden nach einem angekündigten Zeitplan im Wochenrhythmus abgewickelt. Die EZB kann zwischen Festsatztendern (Mengentender) und Tendern mit variablem Zinssatz (Zinstendern) wählen.[23]
Beim Mengentender legt die EZB den Zinssatz selbst fest, die bietenden Geschäftsbanken nennen in ihren Geboten lediglich die Beträge – unter Einhaltung eines von der EZB zu bestimmenden Mindestgebotes, für die sie Wertpapiere an die EZB verkaufen möchten.[24]
Gefahr des Mengentenders ist, dass es unter Umständen für das bietende Finanzinstitut eine überraschende Zuteilung (Zuteilungsrisiko) geben könnte, falls diese aus Sorge einer Unterversorgung, eine zu große Menge nachgefragt hat und die Gebote den Banken im Vorhinein im unbekannten Ausmaß proportional reduziert zugeteilt werden.[25]
Wohingegen beim Zinstender die bietenden Finanzinstitute in ihren Geboten neben den Volumina auch den Zinssatz nennen müssen, zu dem sie bereit sind ein Offenmarktgeschäft abzuschließen.Als Zuteilungsverfahren kann sowohl das amerikanische als auch das holländische Verfahren zur Anwendung kommen.[26]
Beim „amerikanischen“ Verfahren ergeben sich - entsprechend den individuellen Bietungssätzen der Geschäftsbanken - eine Schar von Zuteilungssätzen, deren Schwerpunktsatz sich jedoch innerhalb einer engen Bandbreite bewegt. Im Gegensatz zum Zinstender nach dem „holländischen“ Verfahren bei dem die Zuteilung entsprechend der Ankündigung in der Ausschreibung zu einem einheitlichen Satz erfolgt.[27]
3.1.1.2 Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte
Bei diesen liquiditätszuführenden Maßnahmen werden den Banken Gelder mit Laufzeiten von drei Monaten zur Verfügung gestellt. Die „Längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte“ dienen als Ergänzung zu den Hauptrefinanzierungsgeschäften und werden monatlich als Zinstender mit vorgegebenen Zuteilungsvolumen am Geldmarkt angeboten. Die Abwicklung erfolgt in der Regel nach dem amerikanischen Zuteilungsverfahren[28] (Erklärung siehe Abschnitt 3.1.1.1).
3.1.1.3 Feinsteuerungsoperationen
Feinsteuerungsoperationen kommen von der EZB nur unregelmäßig zur Anwendung und werden damit nicht weiter erläutert.[29]
3.1.2 Ständige Fazilitäten
Die EZB kann Geschäftspartnern gegen Besicherung im Rahmen des Sicherheitenkontos einen Übernachtkredit bis zum Beginn des nächsten Geschäftstages zum Spitzenrefinanzierungssatz gewähren.[30]
Eine am Ende eines Geschäftstages bestehende Kontoüberziehung gilt als Antrag der Geschäftsbank auf Inanspruchnahme eines Übernachtkredits in Höhe der Überziehung. Der Übernachtkredit ist mit Zinsen an dem auf die Inanspruchnahme folgenden Geschäftstag zur Rückzahlung fällig. Der entsprechende Gesamtbetrag wird dem Girokonto der Bank zu Beginn dieses Geschäftstages belastet.[31] Für diese Übernachtkredite durch die EZB gibt es keine Höchstgrenzen, sofern hinreichende Sicherheiten geboten werden können.[32] Durch dieses Instrument können kurzfristige Liquiditätsengpässe ausgeglichen werden.[33]
3.1.3 Interbanken-Geschäft
Am Interbanken-Markt werden Buchkredite zwischen inländischen Bankbetrieben ohne Besicherung und formlos gegen Entgelt befristet eingeräumt.[34] Die Laufzeiten variieren zwischen 1 Tag bis maximal 12 Monate.[35] Als Referenzzinssätze finden hauptsächlich der Euro OverNight Index Average (EONIA und der EuRo InterBank Offered Rate (EURIBOR) Anwendung. Während der EONIA den Satz für die Geldleihe über Nacht stellt, wird der EURIBOR für die Laufzeitenbereiche 1 bis 12 Monate als Benchmark verwendet.[36]
3.1.4 Schuldscheindarlehen
Der Schuldschein ist ein beweiserleichterndes Dokument, wodurch die sonst dem Gläubiger obliegende Beweislast auf den Schuldner verlagert wird. Die Schuldurkunde ist kein handelbares Wertpapier, sondern ein beweiserleichterndes Dokument für die Forderung, die der Gläubiger durch Abtretung (Zession) übertragen kann. Das Schuldscheindarlehen besitzt deshalb für den Kreditgeber nur geringe Fungibilität.[37]
Das Schuldscheindarlehen dient gemäß einer verbreiteten Terminologie im Gegensatz zur Grundpfandverschreibung vor allem der Mobilisierung des Bodenwerts.[38] Um den Zweck der Mobilisierung des Bodenwertes erfüllen zu können, dürfen bezüglich des Bestands der mit dem Schuldbrief gesicherten Forderungenkeine Unsicherheiten bestehen. Art. 854 Zivilgesetzbuch (ZGB) verbietet die Aufnahme von Bedingungen und Gegenleistungen in einen Schuldbrief. Es dürfen auch keine unsicheren, zukünftigen oder unbestimmten Forderungen mittels Schuldbrief sichergestellt werden.[39]
Die Laufzeit von Schuldscheindarlehen beträgt im Allgemeinen wegen der Deckungsstockfähigkeit nicht mehr als 15 Jahre. Die Tilgungsmodalitäten können individuell vereinbart werden, wodurch eine bessere Anpassung an die Liquiditätserwartung der Bank möglich ist. Die Tilgung wird meist erst nach Ablauf einer gewissen tilgungsfreien Zeit aufgenommen. Nach Ablauf dieser Freijahre kann im Darlehensvertrag ein einseitiges Kündigungsrecht des Schuldners vorgesehen sein oder ihm die Möglichkeit einer verstärkten Tilgung eingeräumt werden.[40]
Als Sicherheiten kommen Grundpfandrechte, Bürgschaften, Negativerklärungen und eine Verpfändung von Wertpapieren in Fragen. Wegen der Anforderungen an die Deckungsstockfähigkeit überwiegt bei weitem eine Absicherung durch erstrangige Grundschulden.[41]
Ein Schuldscheindarlehen kann fristenkongruent oder revolvierend aufgenommen werden. Beim fristenkongruenten Schuldscheindarlehen erfolgt eine laufzeitkonforme Unterbringung des Schuldscheins bei Abschluss des Kreditvertrages. Beim revolvierenden Schuldscheindarlehen treten dagegen nacheinander verschiedene Kreditgeber in das Schuldverhältnis ein, es werden kurzfristige Geldanlagen in einen langfristigen Kredit transformiert.[42]
Gründe, die für die Aufnahme von Schuldscheindarlehen sprechen sind eine relativ große Refinanzierungsflexibilität aufgrund der ratenweisen Inanspruchnahme und die Anpassungsfähigkeit an den Refinanzierungsbedarf. Nachteilig kann sich unter Umständen auswirken, dass den Darlehensgebern beim Schuldscheindarlehen im Kreditvertrag meist außerordentliche Kündigungsgründe eingeräumt werden, so etwa bei Gefahr einer Insolvenz.[43] Die Zinsen liegen 0,25 – 0,5% über dem Zinssatz einer Obligation. Nebenkosten fallen nur einmalig an, etwa 1 – 2% der Höhe des Schuldscheindarlehens. Die Tilgung erfolgt nach dem frei vereinbarten Darlehensvertrag.[44]
3.2 Kapitalmarkt
Der Kapitalmarkt im engeren Sinne ist ein organisierter Markt, der von Institutionen des finanziellen Sektors (z. B. Banken, Versicherungen, Investmentgesellschaften und sonstigen Kapitalsammelstellen) getragen wird. Diese Marktteilnehmer treten ausschließlich oder abwechselnd als Kapitalnehmer, als Kapitalgeber, aber auch als Kapitalvermittler auf. Marktobjekte sind Beteiligungsrechte und Kredite, beide entweder in verbriefter oder in unverbriefter Form.[45] Aus dem hohen Engagement der Banken als Käufer am Rentenmarkt resultiert eine enge Verflechtung der Wertpapiermärkte mit den übrigen Kreditmärkten. So strahlen insbesondere die Spannungsverhältnisse am Geldmarkt, auf die die Bundesbank gezielt Einfluss nimmt, häufig unmittelbar auf den Kapitalmarkt aus.[46]
3.2.1 Eigenkapital
Unter Eigenkapital (EK) versteht man finanzielle Mittel, die einem Finanzinstitut seitens seiner rechtlichen Eigentümer ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung gestellt werden oder als erwirtschaftete Gewinne im Unternehmen verbleiben.[47]
Durch die dauerhafte Einbringung von „echtem“ EK in eine marktrelevante Bank erlangt der Kapitalgeber eine Gesellschafterstellung, welche neben den Informationsrechten, auch Kontroll- und Mitbestimmungsrechte beinhaltet. Aufgrund der unbegrenzten Haftung (bis in Höhe des zur Verfügung gestellten Kapitals) im Insolvenzfall, liegt die Vergütung von EK im Regelfall über der Verzinsung von Fremdkapital. Allerdings erfolgt eine Ausschüttung lediglich in Abhängigkeit von dem unternehmerischen Erfolg des Beteiligungsunternehmens und somit nicht zwingend in regelmäßigen Perioden.[48] Diese Kapitalart steht nicht im Vordergrund der Refinanzierung von KI, da im Vergleich zu anderen Wirtschaftssektoren die Eigenkapitalquote in der Kreditwirtschaft mit 8% bis 12% sehr gering ausfällt.[49]
3.2.2 Fremdkapital
Als Fremdkapital werden Finanzmittel bezeichnet, die einer Bank von außen zu fest vereinbarten Konditionen und für einen exakt festgelegten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Der Kapitalgläubiger erlangt durch die zeitlich begrenzte Kapitalüberlassung keine Mitbestimmungs- oder Kontrollrechte, sondern lediglich den Anspruch auf Rückzahlung und Verzinsung.[50]
3.2.2.1 Emission von Pfandbriefen
Der Pfandbrief wird im Allgemeinen als eine Anleiheobligation definiert, deren Eigenart in einer besonders ausgestalteten pfandrechtlichen Sicherung der Rückzahlungs- und Zinsverpflichtung des Schuldners besteht. Die pfandrechtliche Sicherung erfolgt unmittelbar durch ein Forderungspfandrecht, mittelbar durch ein erstklassiges Grundpfandrecht.[51]
Ausgangspunkt sind die grundpfandrechtlich besicherten Forderungen eines Finanzinstituts (in der Regel einer Bank), welches Mitglied einer der beiden Pfandbriefzentralen ist.[52] Gegen Einräumung eines so genannten Registerpfandrechts an den grundpfandrechtlich besicherten Forderungen der Bank zu Gunsten der Pfandbriefzentrale wird dem Finanzinstitut von der Pfandbriefzentrale ein Darlehen gewährt.[53] Zur Refinanzierung dieser Darlehen emittieren die Pfandbriefinstitute Pfandbriefe, wobei sie den Erwerbern von solchen Pfandbriefen wiederum ein Registerpfandrecht an den Darlehensforderungen einräumen, welche die Pfandbriefinstitute gegenüber ihren Mitgliedern haben. Die Erwerber von Pfandbriefen profitieren also indirekt – über das Registerpfandrecht an den Darlehensforderungen und das Registerpfandrecht an den grundpfandgesicherten Forderungen – von den grundpfandrechtlichen Sicherheiten, die den Mitgliedsbanken des Pfandbriefinstituts zustehen.[54]
Wie bereits oben erwähnt müssen Covered Bonds „besonders“ besichert werden. Das hat zur Folge, dass die Forderungs-Papiere den Nennwert übersteigen. Der Gesetzgeber schreibt mindestens zwei Prozent vor, in der Realität sind es allerdings dreißig Prozent bei Hypotheken- und zwanzig Prozent bei öffentlichen Pfandbriefen. Damit wollen die Emittenten gewährleisten, dass auch beim Ausfall einzelner Kredite die Anleihe stets bedient wird.[55]
Die Pfandbrief- und Hypothekenbanken haben im Jahr 1995 damit begonnen, sehr große Emissionen aufzulegen, sogenannte Jumbo-Pfandbriefe (Mindestemissionsvolumen 500 Millionen Euro). Aufgrund des großen Volumens werden sie öfters gehandelt. Deshalb ist die Liquiditätsprämie geringer, und weil sie geringer ist, werden die Papiere aus diesem Grund öfter gehandelt, wodurch die Liquiditätsprämie nochmals sinkt. Die Liquiditätsprämie von Jumbo-Pfandbriefen liegt im Bereich von 10 Basispunkten.[56]
Das Pfandbriefsystem kann nach folgendem Schema dargestellt werden:
Abb. 3: Pfandbriefsystem - Schema
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: in Anlehnung an Kaufmann, Thomas, Der Einsatz eines Hypothekenportfolios einer Bank als Sicherheit bei der Refinanzierung, 1. Auflage, Dornach (Schulthess Juristische Medien AG) 2005, S. 107
In den folgenden Unterkapiteln werden die Besonderheiten von Hypotheken-, Schiffs-, Flugzeug- und Öffentlichen Pfandbriefen dargestellt.
3.2.2.1.1 Hypothekenpfandbrief
Zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen dürfen nur Hypotheken benutzt werden, die bestimmte Kriterien erfüllen. Hypotheken gleichgestellt sind Grundschulden und ausländische Sicherungsrechte, die eine vergleichbare Sicherheit bieten. Die Grundpfandrechte können auf Grundstücken und auf grundstückgleichen Rechten in Deutschland, in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), in der Schweiz, in den USA, in Kanada oder in Japan lasten. Beleihbar sind sowohl gewerblich als auch wohnungswirtschaftlich genutzte Immobilien. Deckungsfähig sind auch solche Werte, die von anderen KI für die Pfandbriefbank treuhänderisch gehalten werden, sofern sichergestellt ist, dass im Fall der Insolvenz des Treuhänders ein Aussonderungsrecht der Pfandbriefbank besteht. Zur Förderung des Verbriefungs- und des Pfandbriefgeschäfts wurden im Jahr 2005 im KWG mit dem sog. Refinanzierungsregistergesetz Regelungen geschaffen, die die Insolvenzfestigkeit treuhänderisch gehaltener Grundpfandrechte sicher stellen.[57]
Eine der tragenden Säulen der Sicherheit des Hypothekenpfandbriefs ist, dass Immobilienfinanzierungen nur bis zu der Beleihungsgrenze von 60% des Beleihungswertes in Deckung genommen werden dürfen.[58] Die Form der Beleihungswertermittlung, die Anforderungen an die Qualifikation und die organisatorische Einbindung des Beleihungswertgutachters sind umfassend im Pfandbriefgesetz (PfandBG) in den Paragraphen 12 bis 19 und der Beleihungswertermittlungsverordnung geregelt.[59]
Der Beleihungswert berücksichtigt nur die langfristigen und nachhaltigen Merkmale einer Immobilie und darf somit keine spekulativen Elemente einbeziehen. Bezweckt wird damit, dass der Beleihungswert im Gegensatz zum Marktwert möglichst keine Schwankungen aufweist. Der Beleihungswert darf den Marktwert nicht überschreiten. Regelmäßig wird der Beleihungswert jedoch unter dem Marktwert liegen. Der Abstand zwischen den Werten ist jedoch nicht immer gleich, weshalb ein einfaches Abschlagsverfahren nicht möglich ist. Er wird vielmehr davon bestimmt, welche Erwartungshaltung der Markt in die zukünftige Preisentwicklung der entsprechenden Immobilie hat. Die Beleihungsgrenze von 60 % des Beleihungswertes bedeutet jedoch nicht, dass ein Kredit, um deckungsfähig zu sein, nur bis zu dieser Höhe bestehen darf. Vielmehr darf nur der deckungsfähige Teil diese Grenze nicht überschreiten. Dies kann erfolgen, indem die Finanzierung in zwei Kredite, der eine bis zur 60 %-Grenze und der andere darüber, aufgeteilt wird. Dies ist jedoch nicht erforderlich, eine ideelle Teilung ist auch möglich und wird in der Praxis meist angewendet. Schließlich müssen die beliehenen Immobilien gegen die nach Lage und Art des Objekts erheblichen Risiken versichert sein.[60]
3.2.2.1.2 Öffentlicher Pfandbrief
Als Deckungswert für Öffentliche Pfandbriefe dürfen Geldforderungen aus der Vergabe von Darlehen, aus Schuldverschreibungen oder aus einem vergleichbaren Rechtsgeschäft verwendet werden. Als Schuldner kommen insbesondere in Betracht:
- Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), Vertragsstaaten des EWR sowie deren unterstaatliche Stellen (Gebietskörperschaften und Regionalregierungen)
- Drittstaaten (Schweiz, Japan, Kanada und USA) und deren unterstaatliche Stellen, soweit diesen die Bonitätsstufe 1 zukommt
- inländische Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts mit Anstaltslast und Gewährträgerhaftung, mit einer Refinanzierungsgarantie oder dem gesetzlichen Recht zur Erhebung von Gebühren, Umlagen und anderen Abgaben
- öffentliche Stellen eines EU- oder EWR-Staates und öffentliche Stellen eines Drittstaates mit der Bonitätsstufe 1
- Exportkreditversicherer mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat, sofern der Versicherer die Anforderungen an eine „öffentliche Stelle“ im Sinne von Art. 4 Nr. 18 der EU-Bankenrichtlinie erfüllt
- die EZB sowie multilaterale Entwicklungsbanken und internationale Organisationen im Sinne der EU-Bankenrichtlinie (Bonitätsstufe 1 erforderlich)
- die Zentralbanken der o.g. deckungsfähigen Staaten
- in begrenztem Umfang – geeignete KI der Bonitätsstufe 1, welche nach dem PfandBG deckungsfähigen Staat ansässig sind.[61]
Nach der Systematik der EU-Bankenrichtlinie (2006/48/EG) ist die Bonitätsstufe 1 die höchste Qualitätsstufe für Zwecke der Eigenkapitalunterlegung, die wiederum Auswirkungen auf die günstige Gewichtung des Pfandbriefes hat. Nicht mehr deckungsfähig sind seit Juli 2005 Forderungen gegen öffentlich-rechtliche KI, die über keine Gewährträgerhaftung und nur eine modifizierte Anstaltslast verfügen, also insbesondere Sparkassen und Landesbanken. Als Forderung gegen KI können sie jedoch in begrenztem Maße in Deckung genommen werden. Forderungen gegen die genannten Schuldner bleiben deckungsfähig, wenn sie nach der Verständigung zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission vom 22. März 2002 weiterhin über eine staatliche Garantie verfügen.[62]
Auch bei den Forderungen gegen staatliche Stellen gilt wie bei den Hypothekenforderungen die 10 %-Grenze für Forderungen gegen Schuldner aus Drittstaaten, bei denen das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger nicht sichergestellt ist.
Öffentliche Pfandbriefe werden vor allem durch Darlehen an die Öffentliche Hand zusätzlich besichert. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen finden sich in §20 Pfandbriefgesetz.[63]
3.2.2.1.3 Schiffspfandbrief
Zur Deckung von Schiffspfandbriefen dürfen nur bestimmte Schiffshypotheken in Deckung genommen werden. Die beliehenen Schiffe und Schiffsbauwerke müssen in einem öffentlichen Register eingetragen werden. Die Schiffe dürfen nicht älter als 20 Jahre sein. Auch Schiffsbeleihungen dürfen wie Immobilienbeleihungen nur bis zu einem Betrag von 60 % des Beleihungswertes des Schiffes in Deckung genommen werden, wobei der Beleihungswert, der ebenfalls ein nachhaltiger Wert ist, nach den in der Schiffsbeleihungswertermittlungsverordnung niedergelegten Grundsätzen ermittelt werden muss. Für die Deckungsfähigkeit von Schiffskrediten gelten besondere Anforderungen, wie z.B. Maximallaufzeiten der Schiffskredite. Der Anteil von Beleihungen außerhalb der EU, bei denen das Insolvenzvorrecht nicht sichergestellt ist, darf beim Schiffspfandbrief 20 % betragen. Damit wird man dem Umstand gerecht, dass die Schiffe häufig im Ausland registriert sind und eine 10 %-Grenze die Nutzung des Pfandbriefs für die Kreditinstitute und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit unangemessen beschränken würde.[64] Als gesetzliche Grundlage für die Deckungsfähigkeit dienen die §§ 21 bis 26 aus dem PfandBG.[65]
3.2.2.1.4 Flugzeugpfandbrief
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts im März 2009 ist eine seitens der deutschen Flugzeugfinanzierer seit längerem gewünschte Ergänzung des Pfandbriefrechts umgesetzt worden.[66] Die durch die Novelle 2009 in das PfandBG eingeführten §§ 26a-26f stellen eine wesentliche Neuerung für das Deckungsgeschäft dar, nämlich in der Zulassung von durch Flugzeughypotheken gesicherten Darlehensforderungen als Deckungswerte für eine neue Pfandbriefgattung, den „Flugzeugpfandbrief“.[67] Zur Deckung von Flugzeugpfandbriefen dürfen nur solche Darlehensforderungen verwendet werden, die durch Flugzeughypotheken (Registerpfandrechte nach § 1 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen (LuftFzgG)) oder durch vergleichbare ausländische Flugzeughypotheken gesichert sind. Die Beleihung von Flugzeugen, die im Ausland registriert sind, ist gemäß § 26 b Abs.4 PfandBG zulässig, wenn nach dem Recht des Staates, in dessen Register das Flugzeug eingetragen ist, folgende Kriterien erfüllt sind:
-Bestellung eines dinglichen Rechts an Flugzeugen, das in ein öffentliches Register eingetragen ist
- das dingliche Recht dem Gläubiger eine dem Registerpfandrecht des deutschen Rechts vergleichbare Sicherheit, insbesondere das Recht gewährt, wegen der gesicherten Darlehensforderung Befriedigung aus dem Flugzeug zu suchen
-die Rechtsverfolgung für Gläubiger, die einem anderen Staat angehören, gegenüber den eigenen Staatsangehörigen nicht wesentlich erschwert ist.
In die Deckungsmasse eines Flugzeugpfandbriefs dürfen Darlehen nur bis zu 60% des konservativ ermittelten Flugzeugbeleihungswertes einfließen. Grundsätzlich müssen finanzierte Flugzeuge während der gesamten Darlehenslaufzeit in Höhe von mindestens 110% der jeweils ausstehenden Darlehensforderung versichert sein.
Als üblicher Versicherungsschutz für Flugzeuge gilt dabei:
-Luftfahrt-Haftpflichtversicherung
-Luftfahrt-Kaskoversicherung
-Luftfahrt-Kasko-Kriegsversicherung.[68]
3.2.2.2 Verbriefungen
In Asset Backed Securities sind Aktiva als handelbare Wertpapiere verbrieft.[69] Hierbei werden Kreditrisiken auf Dritte transferiert. Das bedeutet, dass ursprünglich gebundene Aktiva (Buchforderungen) durch eine Verbriefungstransaktion in handelsbare Wertpapiere umgewandelt werden können.[70]
Eine Verbriefungstransaktion beginnt, indem eine Bank ein geeignetes Portfolio von Krediten auswählt, das sie verbriefen will. Bei den Krediten kann es sich bspw. um Wohnungsbaukredite, um Darlehen an Mittelständler oder um Konsumentenkredite handeln. Das ausgewählte Portfolio wird dann an eine insolvenzferne Einzweckgesellschaft, ein sog. Special Purpose Vehicle (SPV), verkauft, das speziell für diese Transaktion gegründet wurde. Der Verkäufer des Portfolios wird als Originator bezeichnet. Das SPV, das über keine eigenen Mittel verfügt und den Kauf des Kreditportfolios finanzieren muss, emittiert Wertpapiere am Kapitalmarkt, die als Asset Backed Securities (ABS) bezeichnet werden. Aus dem Emissionserlös dieser Wertpapierbegebung bezahlt das SPV den Portfoliokauf. Die Investoren werden vom SPV mit den Zahlungsansprüchen aus den erworbenen Krediten besichert.
Die Ansprüche, die die Investoren mit dem Kauf der ABS erwerben, richten sich ausschließlich gegen das verbriefte Kreditportfolio, dass das SPV gekauft hat. Der Investor erwirbt hingegen keine Ansprüche gegen den verkaufenden Originator selbst. Der Originator ist jedoch ebenfalls nicht verpflichtet einzuspringen, falls Forderungen in dem von ihm verkauften Pool ausfallen, d. h. die Forderungen der Investoren werden ausschließlich durch die eingehenden Zahlungen aus den verbrieften Krediten bedient.[71]
Dies ist neben einer möglichen 100%-Abdeckung des Marktwertes eines Assets[72] ein wesentliches Unterscheidungskriterium gegenüber anderen Finanzierungsprodukten wie bspw. Anleihen, bei denen die Inhaber einen zusätzlichen Anspruch auf die Befriedigung ihrer Forderungen aus dem allgemeinen Vermögen der emittierenden Institution haben.[73]
[...]
[1] Vgl. Boemle, Max / Gsell, Max / Jetzer, Jean P / Nyffeler, Paul / Thalmann, Christian, Geld-, Bank- und Finanzmarkt-Lexikon der Schweiz, 1. Auflage, Bern (SKV) 2002, S. 890
[2] Vgl. Rabich, Hartmut, Refinanzierungsentscheidungen und Refinanzierungsquellen deutscher Banken unter besonderer Berücksichtigung des Eurogeldmarktes, 1. Auflage, o.O. (o.V.) 1976, S. 3
[3] Vgl. Rabich, Hartmut, Refinanzierungsentscheidungen und Refinanzierungsquellen deutscher Banken unter besonderer Berücksichtigung des Eurogeldmarktes, 1. Auflage, o.O. (o.V.) 1976, S. 4
[4] Vgl. http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Bundesbank/Wissenswert/Glossar/Functions /glossar.html, abgerufen am 11.05.2013
[5] Vgl. Fink, Steven, Crisis Management, Planning for the Inevitable, 2. Auflage, o.O. (iUniverse) 1986, S. 15
[6] Vgl. http://www.wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/finanzkrisen.html, abgerufen am 14.06.2013
[7] Vgl. Pollert, Achim / Kirchner, Bernd / Polzin, Javier Morato, Das Lexikon der Wirtschaft, 2. Auflage, Mannheim (Oldenbourg Buchmanufaktur GmbH) 2004, S. 396
[8] Vgl. Büschgen, Hans E. / Börner Christian J., Bankbetriebslehre, 4. Auflage, Stuttgart (Lucius & Lucius) 2003, S. 63
[9] Vgl. Adrian, Reinhold / Heidorn, Thomas, Der Bankbetrieb: Lehrbuch und Aufgaben, 15. Auflage, Wiesbaden (Gabler Verlag) 2000, S. 20
[10] Vgl. Büschgen, Hans E., Bankbetriebslehre: Bankgeschäfte und Bankmanagement, 5. Auflage, Wiesbaden (Gabler Verlag) 1998, S. 79
[11] Vgl. Büschgen, Hans E., Universalbanken oder spezialisierte Banken als Ordnungskriterium für das Bankgewerbe der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Sammlung und Verwendung von Kapital, 1. Auflage, Köln (o.V.) 1970, S. 5 f.
[12] Vgl. Büschgen, Hans E. / Börner Christian J., Bankbetriebslehre, 4. Auflage, Stuttgart (Lucius & Lucius) 2003, S. 64
[13] Vgl. Eilenberger, Guido, Bankbetriebswirtschaftslehre: Grundlagen - Internationale Bankleistungen -Bank-Management, 8. Auflage, München (Oldenbourg Verlag) 2012, S. 39
[14] Vgl. Tolkmitt, Volker, Neue Bankbetriebslehre, 2. Auflage, Wiesbaden (Gabler Verlag) 2007, S. 21
[15] Vgl. Paprotzki, Maria, Die geldpolitischen Konzeptionen der Bank von England und der Deutschen Bundesbank, 1. Auflage, Frankfurt (Verlag Peter Lang GmbH) 1991, S. 214
[16] Vgl. Großmann, Jochen, Erscheinungsformen und Auswirkungen der Verbriefungstendenz im Bankgewerbe, 1. Auflage, Stuttgart (Peter Lang GmbH) 2006, S. 138
[17] Vgl. http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/geldmarkt.html, abgerufen am 14.05.2013
[18] Vgl. Eilenberger, Guido, Bankbetriebswirtschaftslehre: Grundlagen - Internationale Bankleistungen - Bank-Management, 8. Auflage, München (Oldenbourg Verlag) 2012, S. 39
[19] Vgl. Eilenberger, Guido, Bankbetriebswirtschaftslehre: Grundlagen - Internationale Bankleistungen - Bank-Management, 8. Auflage, München (Oldenbourg Verlag) 2012, S. 40
[20] Vgl. Eilenberger, Guido, Bankbetriebswirtschaftslehre: Grundlagen - Internationale Bankleistungen - Bank-Management, 8. Auflage, München (Oldenbourg Verlag) 2012, S. 39
[21] Vgl. Eilenberger, Guido, Bankbetriebswirtschaftslehre: Grundlagen - Internationale Bankleistungen - Bank-Management, 8. Auflage, München (Oldenbourg Verlag) 2012, S.61
[22] Vgl. www.bundesbank.de/Navigation/DE/Kerngeschaeftsfelder/Geldpolitik/Offenmarktgeschaefte/ offenmarktgeschaeft.html, abgerufen am 22.05.2013
[23] Vgl. Eilenberger, Guido, Bankbetriebswirtschaftslehre: Grundlagen - Internationale Bankleistungen - Bank-Management, 8. Auflage, München (Oldenbourg Verlag) 2012, S.61
[24] Vgl. Eilenberger, Guido, Bankbetriebswirtschaftslehre: Grundlagen - Internationale Bankleistungen - Bank-Management, 8. Auflage, München (Oldenbourg Verlag) 2012, S.62
[25] Vgl. Schnelting, Gabriele, Die Europäische Zentralbank, die neue Institution in der Union und ihre geldpolitischen Funktionen, 1. Auflage, Aachen (Shaker Verlag) 1998, S. 206
[26] Vgl. Eilenberger, Guido, Bankbetriebswirtschaftslehre: Grundlagen - Internationale Bankleistungen - Bank-Management, 8. Auflage, München (Oldenbourg Verlag) 2012, S.62
[27] Vgl. Schnelting, Gabriele, Die Europäische Zentralbank, die neue Institution in der Union und ihre geldpolitischen Funktionen, 1. Auflage, Aachen (Shaker Verlag) 1998, S. 206
[28] Vgl. Eilenberger, Guido, Bankbetriebswirtschaftslehre: Grundlagen - Internationale Bankleistungen - Bank-Management, 8. Auflage, München (Oldenbourg Verlag) 2012, S.62
[29] Vgl. Eilenberger, Guido, Bankbetriebswirtschaftslehre: Grundlagen - Internationale Bankleistungen - Bank-Management, 8. Auflage, München (Oldenbourg Verlag) 2012, S.62
[30] Vgl. http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Kerngeschaeftsfelder/Geldpolitik/ Staendige_Fazilitaeten/staendige_fazilitaeten.html, abgerufen am 22.05.2013
[31] Vgl. http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Kerngeschaeftsfelder/Geldpolitik/ Staendige_Fazilitaeten/staendige_fazilitaeten.html, abgerufen am 22.05.2013
[32] Vgl Heine, Michael / Herr, Hansjörg, Die Europäische Zentralbank: Eine kritische Einführung in die Strategie und Politik der EZB und die Probleme in der EWU, 1. Auflage, Marburg (Metropolis Verlag) 2008,S. 75
[33] Vgl. Bloss, Michael / Ernst, Dietmar / Häcker, Joachim / Eil, Nadine, Von der Subprime-Krise zur Finanzkrise, 1.Auflage, München (Oldenbourg Verlag) 2009, S. 151
[34] Vgl. Eilenberger, Guido, Bankbetriebswirtschaftslehre: Grundlagen - Internationale Bankleistungen - Bank-Management, 8. Auflage, München (Oldenbourg Verlag) 2012, S. 379
[35] Adrian, Reinhold / Heidorn, Thomas, Der Bankbetrieb: Lehrbuch und Aufgaben, 15. Auflage, Wiesbaden (Gabler Verlag) 2000, S. 355
[36] Adrian, Reinhold / Heidorn, Thomas, Der Bankbetrieb: Lehrbuch und Aufgaben, 15. Auflage, Wiesbaden (Gabler Verlag) 2000, S. 356
[37] Vgl. Spremann,, Klaus, Investition und Finanzierung, 3. Auflage, München (Oldenbourg Verlag GmbH) 1990, S. 259
[38] Vgl. Kaufmann, Thomas, Der Einsatz eines Hypothekenportfolios einer Bank als Sicherheit bei der Refinanzierung, 1. Auflage, Dornach (Schulthess Juristische Medien AG) 2005, S. 22
[39] Vgl. Kaufmann, Thomas, Der Einsatz eines Hypothekenportfolios einer Bank als Sicherheit bei der Refinanzierung, 1. Auflage, Dornach (Schulthess Juristische Medien AG) 2005, S. 23
[40] Vgl. Perridon, Louis / Steiner, Manfred, Finanzwirtschaft der Unternehmung, 11. Auflage, München (Verlag Franz Vahlen) 2006, S. 415
[41] Vgl. Perridon, Louis / Steiner, Manfred, Finanzwirtschaft der Unternehmung, 11. Auflage, München (Verlag Franz Vahlen) 2006, S. 416
[42] Vgl. Perridon, Louis / Steiner, Manfred, Finanzwirtschaft der Unternehmung, 11. Auflage, München (Verlag Franz Vahlen) 2006, S. 418
[43] Vgl. Perridon, Louis / Steiner, Manfred, Finanzwirtschaft der Unternehmung, 11. Auflage, München (Verlag Franz Vahlen) 2006, Seite 417
[44] Vgl. „Persönliches Gespräch mit Harald Endres, Direktor STIR-Products in der BayernLB, vom 01.04.2013“
[45] Vgl. Büschgen, Hans E., Bankbetriebslehre: Bankgeschäfte und Bankmanagement, 5. Auflage, Wiesbaden (Gabler Verlag) 1998, S. 196
[46] Vgl. Paprotzki, Maria, Die geldpolitischen Konzeptionen der Bank von England und der Deutschen Bundesbank, 1. Auflage, Frankfurt (Verlag Peter Lang GmbH) 1991, S. 215
[47] Vgl. Bauersfeld, Thomas, Gedeckte Instrumente zur Refinanzierung von Hypothekendarlehen, 1. Auflage, Wiesbaden (Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Thomas Gabler GmbH) 2008, S. 79
[48] Vgl. Werner, Horst, Das Private Placement zur Kapitalbeschaffung, 1.Auflage, Köln (Bank-Verlag) 2006, S. 23
[49] Vgl. http://www.lbbw.de/imperia/md/content/lbbwde/investorrelations/de/Zahlentableau_31_12_06_deutsch_nachversand.pdf, abgerufen am 20.07.2013
[50] Vgl. Werner, Horst, Das Private Placement zur Kapitalbeschaffung, 1. Auflage, Köln (Bank-Verlag) 2006, S. 23
[51] Vgl. Meier-Hayoz, Arthur / von der Crone, Hans Caspar, Wertpapierrecht, 2. Auflage, Bern (Stämpfli Verlag) 2000, S. 50
[52] Vgl. Pfandbriefgesetz Artikel 3 und 4 (http://www.buzer.de/gesetz/1485/a21001.htm, abgerufen am 05.07.2013 und http://www.buzer.de/gesetz/1485/a21002.htm abgerufen am 05.07.2013)
[53] Vgl. Pfandbriefgesetz Art. 19, 23 (http://www.buzer.de/gesetz/1485/a21017.htm, abgerufen am 05.07.2013 und http://www.buzer.de/gesetz/1485/a21021.htm, abgerufen am 05.07.2013
[54] Vgl. Kaufmann, Thomas, Der Einsatz eines Hypothekenportfolios einer Bank als Sicherheit bei der Refnanzierung, 1. Auflage, Dornach (Schulthess Juristische Medien AG) 2005, S. 106
[55] http://www.ftd.de/unternehmen/finanzdienstleister/:refinanzierungsnot-banken-graben-nach-neuen-geldquellen/60137169.html?page=2, abgerufen am 11.07.2013
[56] Vgl. Spremann, Klaus / Gantenbein, Pascal, Zinsen, Anleihen, Kredite, 4. Auflage, München (Oldenbourg Wissenschaftsverlag GmbH) 2007, S. 36 - 37
[57] Vgl. Tolckmitt, Jens / Stöcker, Otmar, Die rechtlichen Grundlagen der Pfandbriefemissionen, 17. Auflage, Berlin (Verband deutscher Pfandbriefbanken) 2012, S. 9
[58] Vgl. http://www.true-sale-international.de/abs-im-ueberblick/vergleich/vspfandbrief/, abgerufen am 11.07.2013
[59] Vgl. http://www.pfandbrief.de/cms/_internet.nsf/tindex/de_121.htm, abgerufen am 01.05.2013
[60] Vgl. Tolckmitt, Jens / Stöcker, Otmar, Die rechtlichen Grundlagen der Pfandbriefemissionen, 17. Auflage, Berlin (Verband deutscher Pfandbriefbanken) 2012, S. 10
[61] Vgl. http://www.pfandbrief.de/cms/_internet.nsf/tindex/de_122.htm, abgerufen am 15.05.2013
[62] Vgl. http://www.pfandbrief.de/cms/_internet.nsf/tindex/de_122.htm, abgerufen am 15.05.2013
[63] Vgl. http://www.pfandbrief.de/cms/_internet.nsf/tindex/de_122.htm, abgerufen am 15.05.2013
[64] Vgl. Tolckmitt, Jens / Stöcker, Otmar, Die rechtlichen Grundlagen der Pfandbriefemissionen, 17. Auflage, Berlin (Verband deutscher Pfandbriefbanken) 2012, S. 11
[65] Vgl. http://www.pfandbrief.de/cms/_internet.nsf/0/430F22AC7AEE7967C1257A7C0048 ABDC/$FILE/vdp-Musterformulierungen_PIB_Pfandbriefe.pdf, abgerufen am 18.04.2013
[66] Vgl. Reuleaux, Matthias / Reimann, Tammo, Der Flugzeugpfandbrief, 1. Auflage, München (Norddeutsche Landesbank Girozentrale) 2012, S. 46
[67] Vgl. Tolckmitt, Jens / Stöcker, Otmar, Die rechtlichen Grundlagen der Pfandbriefemissionen, 17. Auflage, Berlin (Verband deutscher Pfandbriefbanken) 2012, S. 12
[68] Vgl. http://www.pfandbrief.de/cms/_internet.nsf/tindex/de_53.htm, abgerufen am 15.05.2013
[69] Vgl. Hartmann-Wendels, Thomas / Pfingsten, Andreas / Weber, Martin, Bankbetriebslehre, 5. Auflage, Mannheim (Springer-Verlag) 2010, S. 203
[70] Vgl. Eilenberger, Guido, Bankbetriebswirtschaftslehre: Grundlagen - Internationale Bankleistungen - Bank-Management, 8. Auflage, München (Oldenbourg Verlag) 2012, S. 104
[71] Vgl. http://www.true-sale-international.de/abs-im-ueberblick/wasistabs/begriffeundtechnik/, abgerufen am 14.05.2013
[72] Vgl. http://www.true-sale-international.de/abs-im-ueberblick/vergleich/vspfandbrief/, abgerufen am 11.07.2013
[73] Vgl. http://www.true-sale-international.de/abs-im-ueberblick/wasistabs/begriffeundtechnik/, abgerufen am 14.05.2013
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