Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 3
2. Begriffsbestimmung und Abgrenzung 3
2.1. Abgrenzung zum Pfandbrief 4
2.2. Abgrenzung zum Factoring. 4
3. Grundstruktur und Sicherungskonstruktionen 5
4. Grundlegende Formen der Forderungsverbriefung 7
4.1. Unterscheidung nach den verbrieften Vermögensgegenständen. 7
4.2. Unterscheidung nach der Art der Zahlungsströme 7
4.3. Unterscheidung nach der Art der Übertragung der Aktiva 8
5. Grundlegende Funktionen 8
5.1. Funktionen für den Forderungsverkäufer (Originator) 8
5.2. Für den Investor 9
5.3. Für die Bank. 9
6. Schlussbetrachtung 9
Literatur - und Quellenverzeichnis 10
Verbriefung von Forderungen
1. Einleitung
Seit Beginn der 80er Jahre ist an den internationalen Finanzmärkten ein auffälliger Trend zur Verbriefung von Finanzierungen (Securitisation) zu beobachten. Dieser Trend wird „... u.a. durch die verstärkte Emission von Asset Backed Securities (ABS) verkörpert ...“ 1 Diese Entwicklung begann Anfang der 1970er Jahre in den USA mit der Verbriefung von Hypothekardarlehen in Form von sogenannten Mortgage Backet Securities (MBS). 2 „1983 kam es zum ersten Mal zu einer Non-Mortgage-Backed-Transaktion (...). Seit den frühen neunziger Jahren begann die Internationalisierung der Asset Securitisation. Unternehmen in anderen Ländern begannen die Chancen und Risiken dieser Finanzierungstechnik zu erkennen und sie zu nutzen.“ 3 In Westeuropa hat dieser Trend zur Verbriefung von Forderungen in den letzten fünf Jahren an Dynamik gewonnen, wobei insbesondere die Märkte für Asset Backed Securities als Alternative für klassische Finanzierungswege gesehen werden. 4 Dieser Trend der Securitisation geht einerseits von den Banken aus, „... die sich mehr und mehr aus dem traditionellen Kreditgeschäft zurückziehen, um ertragsstärkere und eigenkapitalschonende Bankprodukte zu offerieren (...)“ 5 , andererseits verschaffen sich zunehmend zuvor nicht kapitalmarktfähige Industrieunternehmen „(...) mit Hilfe dieser Technik indirekten Zugang zum Kapitalmarkt (...). 6
2. Begriffsbestimmung und Abgrenzung
„Asset Securitization bezeichnet eine Finanzierungstechnik, bei der Vermögensgegenstände (Assets) aus der Bilanz einer Bank oder eines Unternehmens (Originator) an eine ausschließlich der ABS-Transaktion dienende Einzweckgesellschaft veräußert werden und diese Gesellschaft den Kaufpreis durch Ausgabe von Wertpapieren (Securitization) finanziert.“ 7 Oder anders gesagt: „Es geht also im Prinzip darum, Forderungen und andere Rechte, die bei Unternehmen oder Finanzinstituten auf der Aktivseite der Bilanz stehen, zusammenzufassen, rechtlich abzusondern, auf diese Einheit von Anrechten Wertpapiere auszustellen und die neu geschaffenen Titel schließlich an einem Markt bzw. bei Anlegern zu
1 Cramer (2000a), S. 49
2 Vgl. Paul (2001), S. 125
3 Köth (2003), S. 3
4 Müller (2004), S. 156
5 Sengera (2001), S. 1905
6 Sengera (2001), S. 1905
7 Sengera (2001), S. 1906
Thomas Driendl Seite 3
Verbriefung von Forderungen
platzieren.“ 8 Die zu Pools gebündelten Forderungen werden also „(...) auf ein Finanzierungsvehikel übertragen, das sich am Wertpapiermarkt refinanziert. Das Ergebnis dieser ‚Credit Securitization’ sind Effekten, die ihren Wert aus genau spezifizierten Vermögenspositionen als Deckungen beziehen: → Asset Backed Securities.“ 9
2.1. Abgrenzung zum Pfandbrief
Die Ähnlichkeit der Asset Backed Securities, insbesondere der Mortgage Backed Securities, mit dem Pfandbrief kann nicht von der Hand gewiesen werden. Der Pfandbrief ist ebenso wie die Mortgage Backed Securities mit Hypotheken und Grundschulden besichert. Der wesentliche Unterschied liegt jedoch darin, dass der Pfandbriefinhaber Rückgriff auf das allgemeine Vermögen der emittierenden Hypothekenbank nehmen kann. 10 „Ferner besteht beim Pfandbrief keine direkte Verbindung zwischen den Cash Flows der Kreditzahlungen und den Wertpapieren wie das charakteristischerweise bei den Asset Backed Securities der Fall ist.“ 11
2.2. Abgrenzung zum Factoring
Die Unterschiede des echten und offenen Factoring zur Asset Securitisation sind eindeutig: Beim offenen Factoring wird der Factor wirtschaftlicher Inhaber der gekauften Forderungen und zieht diese auch selbst ein, während bei der Asset Securitisation die Forderungsverwaltung in der Regel beim Originator bleibt. 12
Schwieriger ist die Unterscheidung beim stillen Factoring, „... da hier keine Verständigung des Schuldners erfolgt und der Factoringkunde, wie bei der Asset Securitisation, einige Dienstleistungen selbst durchführen kann.“ 13 Die Grenzen zwischen dem Factoring und der Securitisation beginnen zu verschwimmen, wenn sich etwa der Factor selber über die Ausgabe von Wertpapieren refinanziert. 14
„Der wesentliche Unterschied zwischen dem Factoring und der ABS-Finanzierung besteht indes darin, dass die Zweckgesellschaft im Gegensatz zum Factor keine oder nur marginale Intermediationsfunktion (bei der zeitlichen Umstrukturierung der Cash-flows) übernimmt und es auf diese Weise zu einer direkteren ‚Anbindung’ des Forderungsverkäufers an den Kapitalmarkt kommt.“ 15
8 Müller (2004), S. 157
9 Cramer (2000b), S. 1692
10 Vgl. Köth (2003), S. 11 sowie Paul (2001), S. 130
11 Köth (2003), s. 12
12 Vgl. Köth (2003), S. 12 f.
13 Köth (2003), S. 13
14 Vgl. Köth (2003), S. 13
15 Paul (2001), S. 130
Thomas Driendl Seite 4
Arbeit zitieren:
Mag. Thomas Driendl, 2004, Die Verbriefung von Forderungen - Grundlegende Formen und Funktionen, München, GRIN Verlag GmbH
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