Universität Oldenburg
Proseminar: Iwein
5. Semester
Die Ritter Kalogrenant und Keie als Vertreter
des ritterlichen Tugendsystems im "Iwein"
von: Nina Meyer
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Die Artusgesellschaft und das ritterliche Tugendsystem 3
2.1 künec Artûs der guote 4
2.1.1 Begriffsbestimmung 5
2.1.1.1 êre 5
2.1.1.2 âventiure – die ritterliche Bewährung 7
3. Kâlogrenant und Keie und die Artusgesellschaft 9
3.1 Der Artusritter Kâlogrenant 9
3.1.1 Die ritterliche Bewährung Kâlogrenants? 9
3.1.1.1 Der Weg zur Quelle 9
3.1.1.2 Die Quelle 12
3.1.2 Die Bewertung Kâlogrenants 14
3.2 Der Truchsess Keie 15
3.2.1 Die Streitrede 15
3.2.2 Der Zug zum Brunnen: Keie vs. Gawein 17
3.2.3 Der Kampf gegen Iwein 18
3.2.4 Die Entführung Ginovers 20
3.2.5 Die Duldung Keies am Artushof 20
4. Funktion und Interpretation der Figurendarstellung Kâlogrenants und Keies 22
4.1 Keie als ‚Tugendwächter’ 22
4.2 Die erzählerische Funktion der Kâlogrenant und Keie-Darstellung 23
4.3 Artuskritik 25
5. Fazit 26
6. Literaturverzeichnis 28
1. Einleitung
Der um 1200 entstandene „Iwein“- Roman ist einer der zentralen Texte der mittelalterlichen Literatur und ist neben dem „Erec“ der früheste deutsche Artusroman. Die „Iwein“-Forschung weist mehrere Schwerpunkte auf, wobei jedoch das Verhältnis der Nebenfiguren der Artusritter Kâlogrenant und Keie zur Artusgesellschaft nur nebenbei beleuchtet wird.1 Die Untersuchung dessen scheint jedoch nicht unwichtig. So lässt die Lektüre des „Iwein“- Romans Zweifel an der legitimen Zugehörigkeit der Ritter zur Elite des Artushofes aufkommen. Da der „Iwein“ als erster Text gilt, bei dem die Idealität des Artushofes in Frage gestellt wurde2, stellt sich u.a. die Frage ob die Kâlogrenant und Keie-Darstellung dazu beiträgt.
Ziel dieser Hausarbeit ist es, zunächst das Verhältnis der Artusritter Kâlogrenant und Keie zur Artusgesellschaft zu durchleuchten und dabei zu klären, ob die Zugehörigkeit der beiden Ritter zur Artusgesellschaft eine Legitimierung erfährt und daraufhin mögliche Funktionen sowie Interpretationen der Kâlogrenant und Keie-Darstellung vorzustellen. Hierzu werde ich in Kapitel 2 zunächst mithilfe des „Iwein“-Prologs in Grundzügen das ritterliche Tugendsystem der Artusgesellschaft darlegen, wobei ich dessen Bestehen voraussetze und im Umfang meiner Hausarbeit nicht diskutieren werde. Dies dient als Grundlage, um in Kapitel 3 die Bewertung Kâlogrenants und Keies als legitime oder nichtlegitime Artusritter vorzunehmen. Auf der Basis meiner Ergebnisse werde ich im darauf folgenden Kapitel mögliche Funktionen und Interpretationen der beiden Ritter-Darstellungen aufzeigen. Im letzten Kapitel werde ich ein allgemeines Fazit ziehen. In erster Linie gründet diese Hausarbeit auf die Ausführungen Ottfried Ehrismanns in „Ehre und Mut, Âventiure und Minne, hö fische Wortgeschichten aus dem Mittelalter“. Für weitere verwendete Literatur verweise ich auf das Literaturverzeichnis.
2. Die Artusgesellschaft und das ritterliche Tugendsystem
Das Artusrittertum wurde in der Zeit mittelhochdeutscher Dichtung gemeinhin als Idealform des Rittertums betrachtet. Aufgrund dessen war im Rahmen des höfischen Epos der Weg des Ritters stets ein Weg zum Artushof, d.h. zur endgültigen Aufnahme in die Tafelrunde.3 Diese bildet einen erlesenen Kreis gleichgestellter, jedoch nicht gleichgearteter Ritter. So „[...] besitzt [..] jeder von ihnen gewisse typische Züge, die ihn zum Ritter und nicht zum beliebigen ‚Helden’ machen.“4 Die Artusgesellschaft besteht folglich aus einer Vielzahl verschiedener, mustergültiger Persönlichkeiten, wie Lancelot, Gawein, Parzival usw. Deren Gemeinschaft ergebe, laut Maria Bindschedler erst das menschliche Gleichgewicht am Artushof sowie dessen Stärke.5 Artus verkörpert dabei als König6 das Ideal an Ritterlichkeit, was auch Hartmann von Aue in seinem „Iwein“-Prolog (V. 1-20)7 apostrophiert. Im Folgenden dient dieser als Grundlage, um Charakteristika bzw. Anforderungen, die an einen Ritter gestellt werden, herauszuarbeiten und anhand derer in Kapitel 3 die Bewertung Keies und Kâlogrenants als Artusritter vorzunehmen.
2.1 künec Artûs der guote
Im Prolog des Iwein verschafft Hartmann seinen Zuhörern Zugang zu König Artus. Dieser wird als Beispiel vorgestellt, an dem sie sich orientieren sollen, wollen sie gemäß dem in der Eingangssentenz allgemein umschriebenen Idealzustand (V. 1-3) leben. Denn Artus führte so ein vorbildliches (schône) Leben nach rîters muote (V. 6), dass er der êren krône (V. 10) trug und sie auch in der Gegenwart noch in der Erinnerung seiner Landsleute trägt, d.h. Ansehen besitzt:
Swer an rehte güete sîne lantliute: wendet sin gemüete, sî jehent er lebe noch hiute: dem volget sælde und êre. des habent die wârheit des gît gewisse lêre er hât den lop erworben, künec Artus der guote, ist im der lîp erstorben, der mit rîters muote sô lebet doch iemer sîn name. nâch lobe kunde strîten. er ist lasterlîcher schame er hât bî sînen zîten iemer vil gar erwert, gelebet alsô schône der noch nâch sînem site vert. (V. 1-20) daz er der êren krône dô truoc und noch sîn namen treit.
In dieser einleitenden Sentenz wird Artus als Repräsentant vollendeten höfischen Rittertums dargestellt und zwischen seiner ritterlichen Existenz und den Begriffen rehte güete, sælde, êre, rîters muot sowie lop die Zusammenhänge nahegelegt.8 Wenn König Artus nun als Vorbild an Ritterlichkeit anzusehen ist9, dann lässt sich schließen, dass diese Begriffe als Werte eine zentrale Stellung für die Beschreibung ritterlicher Tugenden und Anforderungen darstellen, wobei insbesondere der Ehrbegriff (êre) den Artushof kennzeichnet.10 Doch wie sind diese polysemitischen Begriffe zu verstehen? Was bedeutet durch rehte güete sælde und êre sowie durch rîters muot lop zu erlangen? Dies bedarf einer näheren Betrachtung.
2.1.1 Begriffsbestimmung
Herta Zutt geht in ihren Ausführungen davon aus, dass es unwahrscheinlich ist, dass Hartmann in den programmatischen ersten drei Versen den Wörtern rehte güete, sælde und êre einen ganz speziellen Inhalt gibt. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Dichter mit den drei Wörtern Werte anspricht, die dem Publikum geläufig gewesen und von ihm anerkannt worden sind.11 Diesen Darlegungen schließe ich mich an, so dass ich die von Thomas Cramer geführte Diskussion um die kontextuelle Bestimmung der mehrdeutigen Begriffe sælde und êre12 nicht berücksichtigen und mich demnach auf eine allgemeine Deutung im Sinne Ehrismann im Umfang meiner Hausarbeit beschränken werde.
2.1.1.1 êre
Der mhd. Begriff êre stellt, laut Ottfried Ehrismann, einen „Ehrencodex“ dar, bzw. eine „[...] Norm, die die adlige Gesellschaft in Bezug auf das wünschenswerte Verhalten ihrer Mitglieder setzte und die diese internalisiert hatten.“13 14 Nach dem ‚Gebot der Ehre’ sei tugent eine unabdingbare Vorraussetzung gewesen. Dies ist nach Ehrismann als Werteeinheit im weitesten Sinne aufzufassen und bezog sich sowohl auf die einzelne ‚Tugend’ oder Qualität einer Person als auch auf ihre Vorzüge oder ‚Tugenden’ in ihrer Gesamtheit. Bedeutungsgeschichtlich gesehen verbinden sich in dem Begriff tugent drei ‚Traditionslinien’: Zum einen die „heimische der ‚Tauglichkeit’ die sich oft im physischen oder geistigen Sinne mit ‚Kraft’, ‚Stärke’, ‚Tapferkeit’ verbindet; die christliche von lat. virtus (‚Tugend’) und die antike im zweifachen Sinne: virtus als dynamis (‚Kraft’) und als sittliche Tugend.“15 Daraus resultiert die Bedeutungsvielfalt des Begriffes, der sowohl die kriegerische Tüchtigkeit des Ritters, als auch dessen gesellschaftlich zivilisiertes Handeln in sich vereinigte. Letztlich ergab sich aus der Verbindung der antiken und der christlichen Tugendlehre ein Begriffsinhalt, ein System von sieben Tugenden: temperantia (Selbstbeherrschung), fortitudo (Mut, Tapferkeit), sapentia (Klugheit) bzw. prudentia (Einsicht, Erfahrung), iustitia (Gerechtigkeit), fides (Glaube), caritas (Nächstenliebe) sowie spes (Hoffnung).16 Des Weiteren weist Ehrismann darauf hin, dass êre oftmals mit lop (Lob, Ruhm, Ansehen, Anerkennung usw.) verbunden und ohne Mut und Tapferkeit, d.h. ohne Einsatz des Lebens nicht denkbar gewesen sei, was sich im Zusammenhang mit âventiure noch zeigen wird.17 Der höfische Ritter wurde als ein „Repräsentant der Ehre“18 angesehen.
[...]
1 Vgl. Haupt, Jürgen: Der Truchsess Keie im Artusroman, Untersuchungen zu Gesellschaftsstruktur im höfischen Roman. Berlin: Erich Schmidt Verlag 1971 (Philologische Studien und Quellen 57).
2 Metzler: 69.
3 Vgl. Ragotzky, Hedda; Weinmayer, Barbara: Höfischer Roman und soziale Identitätsbildung, Zur soziologischen Deutung des Doppelweges im ‚Iwein’ Hartmann von Aue. In: Deutsche Literatur im Mittelalter. Hrsg. von Cristoph Cormeau. Stuttgart: Metzler 1979.
4 Bindschedler, Maria: Die Dichtung um König Artus und seine Ritter. In: DVjs 31. (1957). S. 93.
5 Ebd. S. 93.
6 Ergänzend soll erwähnt werden, dass Artus kein König im Sinne der Monarchie, sondern ein primus inter pares ist. Vgl. Bindschedler 1957: 93.
7 Im Folgenden wird der „Iwein“ zitiert nach der Ausgabe von G. F. Benecke, K. Lachmann und L. Wolff, Übersetzung und Nachwort von Thomas Cramer, siebente Ausgabe, 4. überarbeitete Aufl., Berlin 2001.
8 Vgl. Zutt, Hera: König Artus Iwein der Löwe, Die Bedeutung des gesprochenen Worts in Hartmanns ‚Iwein’. Tübingen: Max Niemeyer Verlag 1979. S. 4.
9 Hierbei soll zunächst das von Hennigs vertretende Argument, dass Artus in der Erzählung keineswegs eine Idealfigur darstelle, zunächst vernachlässigt werden. Vgl. Hennig, Beate: ‚mære’ und ‚werc’, Zur Funktion von erzählerischem Handeln im „Iwein“ Hartmanns von Aue. Göppingen: o.V. 1981.
10 Vgl. Köhler, Erich: Ideal und Wirklichkeit in der höfischen Epik, Studien zur Form der frühen Artus- und Gralsdichtung. 2. ergänzte Aufl. Tübingen: Niemeyer 1970.
11 Vgl. Zutt 1979: 5.
12 Vgl. Cramer, Thomas: Sælde und êre in Hartmanns Iwein. In: Euph. 60. (1966). S. 30-47.
13 Ehrismann, Ottfried: Ehre und Mut Âventiure und Minne, Höfische Wortgeschichten aus dem Mittelalter. München: C. H. Beck 1995. S. 66.
14 Insgesamt wird bezüglich des Begriffes êre die Bedeutung im Hinblick auf die Frau im Mittelalter vernachlässigt werden, weil sie für die Untersuchungen in Kapitel 3 keine Rolle spielt.
15 Ehrismann 1995: 251.
16 Ebd. S. 248-253.
17 Vgl. 2.1.1.2
18 Ehrismann 1995: 66.
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Nina Meyer, 2003, Die Ritter Kalogrenant und Keie als Vertreter des ritterlichen Tugendsystems im "Iwein", Munich, GRIN Publishing GmbH
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