Einleitung
Inhaber von allgemein gültigen Menschenrechten u nd nationalstaatlichen Bürgerrechten zu sein erscheint heute jedem Bewohner eines Industriestaates als Selbstverständlichkeit. Das diese Selbstverständlichkeit das Ergebnis eines langen Prozesses ist. der noch nicht abgeschlossen ist möchte ich weiter hervorheben. Das Entstehen des Bürgertums, bis zu seiner heutigen Bedeutung, ist eng verflochten mit der Geschichte der Demokratie und der kapitalistischen Wirtschaftsweise. In dieser Arbeit soll der Weg gesellschaftlicher Veränderung, von der ständischen Gesellschaft bis zum modernen Staatsbürger nachgezeichnet werden. Einige Anmerkungen
Eine Beschreibung längst vergangener gesellschaftlicher Prozesse, wie ich sie hier vornehme, sind sehr grob und einem historisch Interessierten wird das Zusammenfassen von ganzen Erdteilen, Epochen und Bevölkerungsteilen vielleicht sehr willkürlich erscheinen und gleichzeitig eindeutige Daten oder große Persönlichkeiten vermissen. Um aber eine so allgemeine Entwicklung, wie die Entstehung des Bürgertums, beschreiben zu können, müssen eventuelle regionale oder zeitlich begrenzte Besonderheiten und gegenläufige Tendenzen außeracht gelassen werden. Hiermit soll also eine nicht von der Hand zuweisende Idealisierung und Vergröberung nicht nur entschuldigt sondern als zweckmäßig betrachtet werden. Es liegt in der Eigenart der historischen Soziologie, sich nicht auf Personen oder große geschichtsträchtige Ereignisse zu beschränken sondern vielmehr Prozesse aus der Vogelperspektive zu betrachten. In Bezug zum Seminarthema liegt das Hauptaugenmerk auf der Entwicklung in Deutschland, doch der Verlauf in England sowie Frankreich enthält ebenfalls Facetten die zum Verständnis notwendig sind, zu mal Deutschland erst später derartige Tendenzen zeigte. Die Ausgangssituation
Beginnen sollen diese Betrachtungen, wie in der Überschrift erwähnt, in der feudalen Ständegesellschaft. Um eine Vorstellung zu erleichtern kann man als zeitliche Einordnung die Kaiserkrönung Ottos I. (962 n.C.) annehmen. Dieser Zeitpunkt ist
deshalb gewählt da mit der Schlacht bei Augsburg (955 n.C.) die Expansion der Ungarn und damit der letzte äußere Invasor Europas gestoppt wurde. Dies erlaubt die Darstellung gesellschaftlicher Veränderung, ohne einschneidende äußere Einflüsse. Als Stände werden gesellschaftliche Gruppierungen bezeichnet, deren
Zugehörigkeit in der Regel per Geburt bestimmt ist und „deren Existenzbedingungen und Lebensweisen darüber hinaus weitgehend geregelt und in ihren Abgrenzungen von anderen Ständen genau festgelegt sind“ (Hradil, 2001 S. 37). Soziale Mobilität, hier also eine Möglichkeit des Wechsels der Standeszugehörigkeit, und damit auch Aufstiegsmöglichkeiten, sind praktisch nicht vorhanden. In der
Geschichtswissenschaft werden im frühen Stadium der Feudalgesellschaft, drei Stände unterschieden. Der Adel, der Klerus und die Bauern. Das Begriff „feudal“ kommt vom lateinischen Wort „foedum“ und bedeutet soviel wie Bund oder Vertrag, im weiteren Sinne auch Lehen. Diese Phase des frühen Mittelalters ist geprägt von einer überwiegen agrarischen Wirtschaftsform mit nur sehr beschränkten Handel. Wasserstraßen und Straßen sind, wenn überhaupt, nur schlecht ausgebaut und sehr unsicher. Die Tauschformen umfassen Ware gegen Ware, sowie Ware gegen Kurantmünzen, also einer Geldform welche eine Prägung hat die seinem Materialwert entspricht, zugleich aber eine Vielzahl nebeneinander existierender Währungen und Einheiten. Dörfer und Siedlungen erreichten kaum größeren Umfang. Planungen gingen selten über das nächste Jahr heraus und die Alltagslebensführung war fest vom Lauf der Jahreszeiten geprägt. Arbeitsteilung, welche über die Familie hinausgeht, war so gut wie nicht vorhanden. Jeder Hof produzierte alles was er selbst benötigte insbesondere auch Werkzeuge. - Das Lehensystem
Das Lehensystem beruhte auf der Vergabe von Landbesitz (dem Lehen) und der Verpflichtung des Lehenempfängers seinem Lehenherrn Abgaben von Nahrungsmitteln, Waren, Waffen und im Kriege bewaffneten Beistand zu leisten. Der nun mit Land Versehene kann nun seinerseits Teile seiner Ländereien an andere ( kleinere Adlige oder Bauern) vergeben. Die Einhaltung der Verpflichtungen ließen sich, bedingt durch die schwache Infrastruktur, nur schwer überwachen. Doch die
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Treue zu seinem Lehnsherrn wurde durch die „standesgemäße Ehre“ sichergestellt (vgl. Claeseens 1992 S.53). Die Treue der Bauern konnte durch ihre räumliche Nähe zur Burg oder dem Hof direkt beaufsichtigt werden. Das Wort Hof verweist auf den bäuerlichen Ursprung des Adels ( a.a.O.). Der weitab siedelnde Lehensmann jedoch konnte sich rar machen, und so in Notzeiten, wenn die Stellung des Lehenherrn bedroht war, weitere Zugeständnisse erhalten. Das begehrteste war die „Erblichkeit des Titels und des Lehens“, womit neben dem ursprünglichen Herrscher bald mehrere Teilherrscher auftraten ( vgl. Claessens 1992 S. 54). Allgemein betrachtet handelte es sich bei dieser Abhängigkeit, im Gegensatz zu einem Vertrag, um sehr schwammige, nicht im Detail geregelte Verbindlichkeiten was auch mit dem Wort Treue zum Ausdruck kommt.
- Die Stände
Wie erwähnt ist die Zugehörigkeit zu einem Stand normalerweise per Geburt festgelegt und ändert sich bis zum Tode nicht mehr. Einzige Ausnahme bildet der Klerus. Stände bezeichnen so einen „rechtlich fixierten Status“ der uns noch heute in Form von Bezeichnungen wie Berufs- oder Familienstand begegnet. Zugleich steht der Begriff auch für eine Bevölkerungsgruppe die sich mit bestimmten Prestige und Lebensstil gegen andere Gruppen abgrenzt (vgl. Weber 1980 S.177 ff). Zwei Tendenzen werden, bis i n die Moderne hinein, immer deutlicher: Zum einen das Anwachsen der sozialen Mobilität also der Möglichkeit sich zwischen verschiedenen Statuspositionen zu bewegen (vgl. Hradil 2001 S. 377). Zum anderen die Spezialisierung und Ausdifferenzierung von Funktionsbereichen, gesellschaftlicher Gruppen und Lebenslagen.
- Der Adel
Der Adel (die Edlen) bestand aus den Abkömmlingen von Kriegern, aus einer Zeit als Stämme das Bild der Gesellschaft bestimmte. Wer sich im Kampf bewährte konnte sich durch dem seiner Taten eigenen Charisma durchaus der Treue seiner Gefolgschaft sicher sein und mit der Erblichkeit ihrer Titel verfestigte sich auch ihr Selbstverständnis als legitime weltliche Herrscher. Gesamtgesellschaftlich bestand ihre Aufgabe in der Sicherung und Verwaltung ihres Lehens . Genauer in der militärischen Sicherung nach außen, der Einhaltung des Friedens im Innern durch
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Arbeit zitieren:
Manuel Fraß, 2004, Verbürgerlichung: Der Übergang von der Ständegesellschaft zum Bürgertum, München, GRIN Verlag GmbH
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