I
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis. II
Abbildungsverzeichnis II
1 Einleitung. 1
2 Umweltsteuern 2
2.1 Grundlegende Betrachtung 2
2.2 Lenkungswirkung 3
2.3 Die Mineralölsteuer, ein praktisches Beispiel 5
3 Handelbare Emissionszertifikate 6
3.1 Allgemeine Wirkungsweise. 6
3.2 Vor- und Nachteile 8
3.3 Emissionshandel in Deutschland, Status quo 10
4 Auflagen 1
4.1 Konzeption und Ansatzpunkte. 1
4.2 Beurteilung in ökologischer und ökonomischer Hinsicht 3
5 Gebühren und Beiträge. 4
5.1 Definition. 4
5.2 Probleme und Nutzen 5
6 Fazit. 1
Literaturverzeichnis 2
II
Abkürzungsverzeichnis
Art. Artikel Aufl. Auflage bzw. beziehungsweise ca. circa CO² Kohlendioxid EGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft etc. et cetera EU Europäische Union f. folgende ff. fortfolgende Hrsg. Herausgeber http hypertext transfer protocol S. Seite USA United States of America vgl. vergleiche www world wide web z.B. zum Beispiel
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Die verschiedenen Ansatzpunkte von Umweltauflagen ........................ 2
1
1 Einleitung
Natürliche Ressourcen wie Erdöl, Braunkohle, Eisen, etc. sind auf unserem Planeten nicht unbegrenzt vorhanden. Die Nachrichten senden fast täglich Berichte über Umweltschäden. Das Waldsterben, die Klimaveränderung, Überschwemmungen und der zunehmende Verschmutzungsgrad der Luft sind nur eine bruchteilhafte Aufzählung hierfür. Nahezu jedem sind die bestehenden Umweltprobleme bekannt. Jedoch sind nur wenige bereit, freiwillig einen individuellen Beitrag zur Schonung und Verbesserung der Umwelt zu leisten. Das Hauptproblem liegt hierbei in der Betrachtung der Umwelt als freies Gut, welches jedem kostenlos und unbegrenzt zur Verfügung steht. Es liegt in der Natur des Menschen den eigenen Nutzen zu maximieren, auch wenn dies zu Lasten der Gesamtheit geht. So werden die Unternehmen z.B. versuchen, gewinnmaximierend zu wirtschaften, ohne die Beeinträchtigung der Umwelt zu beachten. Diese entstandenen Nachteile nennt man auch negative externe Effekte, da nicht der Verursacher die Kosten hierfür trägt, sondern die Allgemeinheit.
Infolge zahlreicher öffentlicher Diskussionen, der zunehmenden Belastung von Wasser, Luft und Boden sowie der rasch wachsenden Industrie hat die Bundesregierung am 29. September 1971 das erste Umweltprogramm herausgebracht. In ihm wurde der Umweltschutz als eine wesentliche Aufga be des Staates definiert. Die grundlegenden Prinzipien der Umweltschutzgesetzgebung wurden hier erstmals erwähnt. Im Einzelnen ist das Vorsorgeprinzip, das Verursacherprinzip und das Kooperationsprinzip zu nennen. Diese Prinzipien sind auch heute noch Handlungsgrundsätze der modernen Umweltpolitik. Seit 1994 ist der Umweltschutz sogar als Staatsziel im Artikel 20a des Grundgesetzes verfassungsrechtlich verankert. Mit Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft wurde im Art. 174 (1) zwischenzeitlich eine EU-weite Umweltpolitik wie folgt definiert: „Die Umweltpolitik der Gemeinschaft trägt zur Verfolgung der nachstehenden Ziele bei:
• Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität;
• Schutz der menschlichen Gesundheit;
2
• umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen;
• Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme.“ 1
Zur Erreichung dieser Ziele wird von der Bundesregierung eine Fülle v on Instrumenten benötigt. Mit dieser Arbeit sollen die wichtigsten Instrumente näher betrachtet werden. Im Einzelnen handelt es sich um Umweltsteuern, handelbare Emissionszertifikate, Auflagen sowie Gebühren und Beiträge. Zuerst findet jeweils eine allgemeine Begutachtung statt, anschließend werden sowohl ökologische als auch ökonomische Effekte betrachtet.
2 Umweltsteuern
2.1 Grundlegende Betrachtung
Umweltsteuern erfüllen zwei Funktionen, und zwar erstens eine Lenkungsfunktion und zweitens eine fiskalische Funktion. Die Lenkungsfunktion basiert auf dem Grundgedanken, dass durch die erhobenen Steuern die Verwendung von knappen Umweltressourcen sowie der Einsatz umweltschädigender Produktionsprozesse und Güter verteuert werden. Es soll zur Substitution dieser Produktionsfaktoren und Prozesse angeregt werden. Externalitäten sollen mit Hilfe der Steuern internalisiert werden, um so das Marktversagen in Bezug auf die Umweltressourcen zu beheben und die optimale Ressourcenallokation zu erreichen. Die fiskalische Funktion der Umweltsteuern betrifft die Einnahmenerzielung des Staates. Das Steueraufkommen kann von der Regierung zur Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen, zur Senkung anderer Steuern oder zur Reduzierung des Haushaltsdefizits eingesetzt werden. 2
1 EGV; vom 25.03.1957; in der Fassung des Vertrages von Nizza vom 26.02.2001; geändert durch EU-Beitrittsakte 2003 vom 16.04.2003; Art. 174 (1).
2 Vgl. Bartel, R.: Hauptinstrumente der Umweltpolitik und ihre Wirkungen; in: Einführung in die Umweltpolitik; 1. Aufl.; Hrsg.: Rainer Bartel und Franz Hackl; München 1994 ; S. 35.
3
Die allgemeine Definition von Steuern besagt unter anderem, dass Steuern zur Deckung des staatlichen Finanzbedarfs dienen müssen. 3 Gemäß Tischler spielt daher bei den Umweltsteuern die Finanzierungsfunktion eine wesentliche Rolle. 4 Die Lenkungswirkung von Umweltsteuern und der sich andeutende Zielkonflikt zur fiskalischen Funktion werden im Kapitel 2.2 näher untersucht.
Die wichtigsten umweltbezogenen Steuern in der Bundesrepublik Deutschland sind die Mineralölsteuer, die Kfz-Steuer und die Stromsteuer. Die Einnahmen hieraus beliefen sich im Jahr 2003 auf ca. 57 Mrd. Euro und machen somit knapp 12 % der gesamten steuerlichen Einnahmen der öffentlichen Haushalte aus. 5
2.2 Lenkungswirkung
Umweltschädigungen sind negative externe Effekte, bei denen der Markt versagt. Die Kosten werden nicht vom Verursacher getragen, sondern der Allgemeinheit angelastet. Die theoretische Lösung dieses Problems ist die Internalisierung der externen Effekte durch Belastung des Verursachers mit einer Steuer in Höhe des entstandenen gesellschaftlichen Nachteils. Es wird davon ausgegangen, dass der Schädigende hierdurch seine Aktivitäten solange reduziert oder ändert, bis die Kosten der Reduktion der Umweltschädigung größer werden, als die eingesparten Umweltsteuern. Dieser Ansatz wird auch „Pigou-Steuer“ genannt. 6
Es wird auf Anhieb klar, dass ein zu niedrig gewählter Steuersatz die Unternehmen aus Rentabilitätsgründen zu keiner Veränderung veranlasst. Jedoch gibt es noch einige weitere Kritikpunkte. So wird z.B. davon ausgegangen, dass eine beliebige Faktorsubstitution im Produktionsprozess möglich ist. In der Wirklichkeit trifft dies nicht immer zu. Somit würde die Erhebung einer Steuer nur zur Steigerung der
3 Vgl. Jüttner, H.: Umweltpolitik mit Umweltabgaben. Ein Gesamtkonzept; Bonn 1990; S. 32.
4 Vgl. Tischler, K.: Umweltökonomie; 1. Aufl.; München 1994; S. 210.
5 Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Pressemitteilung vom 3. Juni 2004; in: http://www.destatis.de/presse/deutsch/pm2004/p2520112.htm; (31.10.2004).
6 Vgl. Stiglbauer, A.M.: Emissionen, Treibhauseffekt und Umweltzustand: Ökologische Steuerpolitik; in: Einführung in die Umweltpolitik; 1. Aufl.; Hrsg.: Rainer Bartel und Franz Hackl; München 1994; S. 163.
Arbeit zitieren:
Diplom Kaufmann (FH) Christian Salmas, 2004, Das umweltpolitische Instrumentarium, München, GRIN Verlag GmbH
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