1 Einleitung
Die Bedeutung des Geschäfts- oder Firmenwertes erlangt in der Rechnungslegung und damit auch in der Bilanzanalyse einen immer größeren Stellenwert. 1 Dies ist zum einen die Folge eines rapiden weltweiten Anstiegs der Anzahl von
Unternehmenszusammenschlüssen u.a. als Folge der fortschreitenden Globalisierung. Zum anderen wird die Kluft zwischen dem Marktwert eines Unternehmens und dessen bilanziellen Eigenkapital immer größer. So betrug beispielsweise bei der Übernahme von Voicestream Wireless Corp. durch die Telekom der Kaufpreis 35 Mrd. US$, bei einem Eigenkapital nach US-GAAP von 8 Mrd. US$ dabei entstand ein Goodwill von ca. 27 Mrd. US$, was eine Quote Goodwill/Eigenkapital von ca. 335% ausmacht. 2 Aus diesen Gründen kommt der bilanziellen Behandlung des Konsolidierungsgoodwill in der Praxis eine besonders hohe Bedeutung zu, da er in vielen Konzernbilanzen, wie man sehen kann, zu den wichtigsten und teilweise sogar den größten Aktivposten gehört und nicht selten einen großen Teil des bilanzierten Eigenkapitals eines Unternehmens ausmacht. Ein weiteres Beispiel dafür ist die Deutschen Bank, bei der der Goodwill im Geschäftsjahr 2001 bei ca. 22% des Eigenkapitel ausmachte. 3 Aus diesem Grund wird in der vorliegenden Arbeit nur im Rahmen des HGB auf die Behandlung des Goodwill im Einzelabschluss eingegangen.
Im Zeitalter zunehmender Globalisierung und der Möglichkeit deutscher Konzerne nach internationalen Rechnungslegungsstandards zu bilanzieren, wird es für die Analytiker immer schwieriger Jahresabschlüsse, die nach unterschiedlichen Systemen erstellt wurden, objektiv zu beurteilen. 4 Unterschiede im Ansatz und in der Bewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten in den verschiedenen Rechnungslegungssystemen, lassen die Erfolgs- und Ertragslage eines Unternehmens in unterschiedlichem Licht erscheinen, so dass die Aussagekraft des Jahresabschlusses für den Bilanzadressaten, sofern er nicht mit den jeweils angewandten Bilanzierungsregeln vertraut ist, nur sehr beschränkt ist. Da aber der deutsche Gesetzgeber, das International Accounting Standards Board (IASB) und das Financial Accounting Standards Board (FASB) unterschiedlicher Ansicht sind darüber, wie der Goodwill nun in der Bilanz zu behandeln und vor allem zu bewerten sei, ist es bei einer derart zentralen Größe unerlässlich sie im Zusammenhang mit dem jeweilig angewandten Rechnungslegungsstandard zu betrachten.
1 vgl. Lachnit, L./Müller, S., Kapitalorientierte Rechnungslegung 12/2003, S. 540; dazu auch Kahle,
H. Steuern und Bilanzen 17/2002, S. 849.
2 vgl. Kahlert, H./Seeger, N.: Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen nach US -GAAP,
Online in Internet: URL: http://www.hfb.de/Dateien/Arbeits43e.pdf (Stand 10.01.2005).
3 vgl. Kahle, H., Steuern und Bilanzen 17/2002 S. 850.
4 vgl. Bruns, H.G./Thuy, M.G./Zeimes M., Controlling 3/2003, S. 137.
Bilanzanalytische Behandlung des Geschäfts- oder Firmenwerts 4
Das Ziel der vorliegenden Arbeit besteht darin, die Ansatz-, Bewertungs- und Abschreibungsmöglichkeiten, die in der Rechnungslegung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB), nach den United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) und nach den International Accounting Standards (IAS) bestehen und die sich daraus ergebenden Folgen für die Bilanzanalyse darzustellen, da es heißt, dass die Theorie der Bilanzanalyse nicht unabhängig von der Theorie der Bilanzpolitik entwickelt werden darf. 5 Einleitend wird dabei auf den Begriff und die Komponenten des Goodwills eingegangen. Im Folgenden werden die Regelungen in den drei Rechtskreisen getrennt voneinander dargestellt, gefolgt von der Darstellung der daraus resultierenden Behandlung des Goodwills in der Bilanzanalyse.
2 Geschäfts- oder Firmenwert
Der Begriff ,,Goodwill" ist bereits seit Ende des 16. Jahrhunderts im kaufmännischen Sprachgebrauch vorzufinden. Die älteste Definition dieses Begriffs findet sich in einem englischen Gerichtsurteil aus dem Jahre 1810: ,,The Goodwill which has been the subject of sale is nothing more than the probability that the old customers will resort to the old place.". 6 1901 findet sich von Lord Macnaghten die weiter gefaßte Definition des Goodwills als ,,benefit and advantage of the good name, reputation, and connection of a business". 7
Der Geschäfts- oder Firmenwert (auch als Goodwill, Kapitalisierungsmehrwert, immaterieller Wert bezeichnet) eines Unternehmens ist jener Wert eines Betriebs, der nicht einzelnen betrieblich eingesetzten Wirtschaftsgütern zugeordnet werden kann, sondern sich als Mehrwert über den Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter ergibt, also durch den Betrieb des Unternehmens im Ganzen vermittelt wird. 8
Sowohl die Fachliteratur als auch der Gesetzgeber und die Rechtssprechung unterscheiden zwischen dem originären und dem derivativen Geschäfts- oder Firmenwert. Der originäre Geschäfts- oder Firmenwert, vom Unternehmen selbst geschaffene immaterielle Wert, ist der über die Summe der Aktiva hinaus gehende Nutzwert des Unternehmens, der als originärer Geschäfts- oder Firmenwert bezeichnet wird. Der
5 vgl. Hollidt, A.: Veranstaltung: Bilanzmanagement, Online in Internet: URL: http://piel.hollidt.bei.t-
online.de/ERW5_Mat.pdf (Stand 10.01.2005).
6 vgl. Schmidt, I.M.: Bilanzierung des Goodwill im internationalen Vergleich, Wiesbaden 2002, S.
17.
7 vgl. Steiner, E./Gross, B., Betrieb und Rechnungswesen 7/2003, S. 309.
8 vgl. Grünberger, H.: Praxis der Bilanzierung 2003/2004, Springer Verlag, Wien 2003, S. 108-109.
Bilanzanalytische Behandlung des Geschäfts- oder Firmenwerts 5
derivative Geschäfts- oder Firmenwert ist der beim Erwerb ganzer Unternehmen oder wirtschaftlich selbstständiger Unternehmensteile bezahlte Kaufpreis, der über dem Nettovermögen die selbstständig bilanzierbaren Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens abzüglich der Schulden liegt und dem zur Folge eine Residualgröße darstellt. 9
Der derivative Geschäfts- oder Firmenwert wird unterschiedlich interpretiert. Einige sehen darin den Preis für den Erwerb immaterieller Vermögenswerte, die auf Grund ihres Wesens bei der Ermittlung des Nettovermögens nicht als einzelne Vermögenswerte berücksichtigt werden können, andere interpretieren ihn als Beweis für den überhöhten Kaufpreis und wiederum andere sehen darin die Erwartungen auf künftige Erträge aus dem Anteilsbesitz. 10
3 Möglichkeiten der Bilanzierung und Bewertung des Geschäfts- oder
Firmenwerts
3.1 nach HGB
3.1.1 Originärer Geschäfts- oder Firmenwert
Für den originären bzw. den selbstgeschaffenen Geschäfts- oder Firmenwert besteht nach § 248 Abs. 2 HGB ein Bilanzierungsverbot. Für diesen Wert darf kein Aktivposten angesetzt werden. 11 Der Bilanzierungsverbot ergibt sich aus dem Vorsichtsprinzip, da die Geschäfts- oder Firmenwerte nur schwer quantifizierbar sind und sich unter Umständen rasch verflüchtigen.
3.1.2 Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert im Einzelabschluss
Hingegen besteht für den derivativen Geschäfts- oder Firmenwert im Einzelabschluss nach § 255 Abs. 4 HGB ein Aktivierungswahlrecht: „Als Geschäfts- oder Firmenwert darf der Unterschiedsbetrag angesetzt werden, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt“, der Geschäfts- oder Firmenwert darf, muss aber nicht aktiviert werden. 12 Offen gelassen hat
9 vgl. Ludz, Ch.: Der neue Firmenwert des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, Peter Lang Europäischer
Verlag der Wissenschaft, u.a. Berlin 1997, S. 35.
10 vgl. Haller, A./Eierle B.: Unternehmenspublizität im internationalen Wettbewerb, hrsg. von:
Haller, A./Raffournier, B./Walton, P., Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart 2000, S. 937.
11 vgl. Hilke, W.: Bilanzpolitik, Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht, 6., vollständig
überar. Aufl., Gabler Verlag, Wiesbaden 2002, S. 104.
12 vgl. Kütinger/K., Weber, C.P.: Die Bilanzanalyse, Lehrbuch zur Beurteilung von Einzel- und
Konzernabschlüssen, 5., erw. und aktualisierte Aufl., Schäffer-Pöschel Verlag, Stuttgart 2000, S.
202; dazu auch Hilke, W.: Bilanzpolitik, Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht, a.a.O., S.
104.
Arbeit zitieren:
Olga Häusser, 2005, Bilanzanalytische Behandlung von Geschäfts-oder Firmenwert, München, GRIN Verlag GmbH
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