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Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG 1
2. GRUNDSATZFRAGE: EXTERNES ODER INTERNES RATING. 2
2.1. Internes Rating 2
2.2. Externes Rating 4
2.3. Kritische Betrachtung von Ratings 6
3. STATUS QUO DER EIGENKAPI TALVORSCHRIFTEN 7
4. DIE 3 SÄULEN DER NEUEN BASELER EIGENKAPITALVERORDNUNG. 8
4.1. Der Standardansatz 9
4.2. Die IRB-Ansätze (Basisansatz und fortgeschritten) 11
4.2.1. Ansatz für Staaten, Institute, Unternehmen. 14
4.2.2. Ansatz für das Retailgeschäft. 15
4.2.3. Ansatz für Beteiligungen 16
5. FAZIT 17
LITERATURVERZEICHNIS 18
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1. Einleitung
„Das Alte stürzt, es ändert sich die Zeit, und neues Leben blüht aus den Ruinen.“ 1 Dieser Ausspruch in Anlehnung an Schiller, den der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei der Präsentation des zweiten Baseler Konsultationspapiers machte, fasst die Bedeutung der anstehenden Änderungen sehr gut zusammen. Basel II wird in seiner endgültigen Form hohe Anforderungen an die Banken stellen, und einen signifikanten Wandel in der Kreditwirtschaft und dessen Aufsicht einläuten.
Die neuen Regeln im Rahmen von Basel II sollen neben der weiteren Vereinheitlichung der Aufsichtsvorschriften vor allem für mehr Stabilität und Sicherheit des Finanzsystems sorgen. Um dies zu erreichen, sollen sich die Kapitala nforderungen der Banken viel stärker am Risiko der abgeschlossenen Geschäfte orientieren. Rating und Risikomanagement gewinnen also zunehmend an B edeutung. Hierzu wurden vom Baseler Ausschuss (bestehend aus Vertretern der verschiedenen Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken der bedeutendsten Industrieländer) Vorschläge gemacht, die in einem ständigen Konsultationsprozess von den Banken in der Praxis getestet werden. Bis zum 31.12.2006 ist die Einführung eines mit den Banken abgestimmten und optimierten Regelwerks geplant.
Ziel dieser Arbeit soll zunächst einmal sein, einen kurzen Überblick über die Unterschiede von externem und internem Rating zu geben, da besonders das interne Rating in Zukunft an Bedeutung gewinnen wird. Des weiteren sollen die drei Säulen von Basel II dargestellt werden, wobei der Schwerpunkt auf der ersten Säule (Mindesteigenkapital-anforderungen) liegt. Dabei sollen vor allem die verschiedenen ratingbasierten und ris i-koorientierten Ansätze zur Bestimmung der Eigenkapitalunterlegung dargestellt und erläutert werden.
Diese Auswahl wurde getroffen, da den Kreditinstituten im Rahmen der Säule I die bedeutsamsten Änderungen bevorstehen, die vor allem den knappen Produktionsfaktor Eigenkapital betreffen.
1 Jochen Sanio (2001) Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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2. Grundsatzfrage: externes oder internes Rating
Die Grundlagen von externem und internem Rating sind sich sehr ähnlich. Be ide bauen auf teilweise identischen Informationen auf und sollen Information darüber geben, ob der beurteilte (potenzielle) Kreditnehmer in der Lage ist seinen Verpflichtungen nachzukommen.Die Perspektive, aus der die Beurteilungen vorgenommen werden stellt j edoch den größten Unterschied dar.
Die Bonitätsprüfung im Rahmen eines internen Ratings erfolgt im Eigeninteresse 2 , d.h. es wird keine direkte Ratinggebühr erhoben (obwohl auch hierfür Kosten anfallen). Bonitätsanalysen durch externe Ratingagenturen bieten den Banken zwar die Möglichkeit die Kosten für die Analyse zu reduzieren, aber hier muss der Kostenvorteil gegenüber dem Nutzen relativiert werden. Ein genaues Nachvollziehen von externen Ratings ist auch bei Veröffentlichung der Ratingkriterien für die Banken schwierig und oftmals nicht ausreichend.
Externe Ratingagenturen sind Dienstleister, die sich auf die Erstellung von Bonitätsanalysen von Unternehmen und Wertpapiremittenten spezialisiert haben. Dementsprechend ist eine Beurteilung durch eine Ratingagentur wie z.B. Standard & Poors (S&P) oder Moody’s mit einer, teilweise recht hohen, Ratinggebühr ve rbunden.
2.1. Internes Rating
Das Ziel des internen Ratings ist es, das Bonitätsrisiko eines Schuldners festzustellen. Dies drückt sich in der Wahrscheinlichkeit aus, mit der der Kreditnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit seine Verpflichtungen nicht oder nur unzureichend erfüllen kann. Die Bonitätsprüfung bzw. die Prüfung der Kreditwürdigkeit ist eine der ursprünglichsten Funktionen, die den Banken gemäß der volkswirtschaftlichen Aufgabenstellung zugewiesen wird. Für deutsche Institute kommen noch die gesetzlichen Vorschriften der §§ 18 und 19 des Kreditwesengesetzes (KWG) hinzu.
In einem gewissen Umfang (der von Bank zu Bank unterschiedlich ist) hat eine solche Kreditwürdigkeitsprüfung schon stattgefunden. Um jedoch von den Aufsichtsinstanzen als ausreichend beurteilt zu werden, und somit die Basel II - Anforderungen zu erfüllen,
2 vgl. Büschgen (1996), S. 330
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müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Dazu gehört vor allem die Offenlegung und die Vergleichbarkeit der Ergebnisse.
Banken gehen bei einem internen Rating davon aus, dass es bestimmte Anze ichen gibt, die auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit eines Kreditnehmers hindeuten. Dies kann eindeutige Signale umfassen, wie z.B. ständig abnehmendes Eigenkapital bei einer Kapitalgesellschaft, aber auch indirekte Signale wie die immer länger werdenden Kreditorenziele, die auf eine drohende Illiquidität des Schuldners hindeuten. Grundsätzlich lassen sich die Kriterien in zwei Gruppen unterteilen:
1.) Quantitative Aspekte:
Hierbei wird vor allem die traditionelle Jahresabschlussanalyse berücksichtigt. Auf der Basis der letzen 3-5 Jahresabschlüsse werden objektive Kriterien (s.g. harte Faktoren) geprüft. Die Jahresabschlüsse werden durch die Eingabe in die EDV entsprechend aufbereitet und wichtige Kennzahlen wie z.B.:
-Eigenkapitalquote: gibt das Verhältnis von Eigenkapital zu Bilanzsumme an
-Eigenkapital- Rentabilität: gibt das Verhältnis von Gewinn und Eigenkapital an, also die Verzinsung des eingesetzten Kapitals
-Cashflow / Kapitaldienstverhältnis: drückt das Verhältnis zwischen Cashflow und zu erbringendem Kapitaldienst aus werden berechnet.
Die hieraus errechneten Kennzahlen können dann über einen bestimmten Zeitraum mit-einander verglichen werden (Zeitvergleich), und im Verhältnis zu Vergleichswerten der Branche (Branchenvergleich) betrachtet werden. Die beste Diagnosemöglichkeit bieten jedoch aufbereitete Zahlen im Vergleich mit empirisch erhoben Normen (Normenve rgleich) 3 . Für einen solchen Vergleich müssen den Banken jedoch ein umfangreiche Datenbank vorliegen, in der die Werte einer möglichst großen Zahl von Kreditnehmern erfasst wurden.
Basis für die quantitative Aspekte sind also vor allem feststehende Zahlengrößen, die wenig Spielraum für die subjektiven Betrachtungen durch den Analysten zulassen.
3 vgl. http://www.fbwi.fh-karlsruhe.de/existenzgründung/Basiskurs/Konzeption/KbaselllT.htm
(27.06.2004), S. 3
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2.) Qualitative Aspekte:
Etwas anders sieht es bei den qualitativen Aspekten aus. Dieser Bereich umfasst Daten, die bei der Beurteilung helfen sollen, ob ein Unternehmen in Zukunft weiter bestehen wird oder nicht. Außerdem sollen Chancen und Risiken herausgearbeitet werden. Nachfolgend einige Kriterien 4 , die zu den qualitativen Aspekten gezählt werden:
- Zahlungsverhalten: Über das Kontokorrentkonto können wichtige Informationen gewonnen werden. Ständige Überziehungen, Lastschriftrückgaben und Ausstellung ungedeckter Schecks sind eindeutige Warnsignale.
- Qualität des Managements: Die fachliche Qualifikation und Erfahrung, sowie Eindrücke aus persönlichen Gesprächen geben dem Analysten Aufschluss über die Führung des Unternehmens.
- Planungsqualität: Die Erstellung eines Business-Plans und die Vorgabe von Unternehme nszielen sind wichtige Kriterien, die eine gute Planung ausmachen. Auch hier ist der Analyst relativ frei von Vorgaben und kann subjektive Betrachtungen in das Rating mit einfließen lassen.
Die aus der Voranalyse gewonnenen qualitativen und quantitativen Kriterien werden dann in einem Ratingprogramm zu einer Endnote verdichtet. Um im Rahmen von Basel II als Grundlage für die Ausfallwahrscheinlichkeit (Propability of Default) anerkannt zu werden müssen die Rating- Tools von der Bankenaufsicht anerkannt und g enehmigt werden. Dies soll sicherstellen, dass die Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeit bei den Banken zumindest im Ansatz gleich ist, und somit einen Beitrag zu einem stabileren Finanzsystem leistet.
2.2. Externes Rating
Ratingagenturen genießen besonders in den USA ein hohes Ansehen, und ihre Urteile haben teilweise schwerwiegende Auswirkungen. Europa scheint in diesem Punkt weniger weit entwickelt zu sein. Nicht einmal alle 30 DAX-Unternehmen besitzen ein externes Rating 5 . Für viele Unternehmen außerhalb der USA ist der Nutzen eines Ratings
4 vgl. http://www.fbwi.fh-karlsruhe.de/existenzgründung/Basiskurs/Konzeption/KbaselllT.htm
(27.06.2004), S. 3/4
5 vgl. Wilkens, Baule, Entrop (2002), S. 51
Arbeit zitieren:
Christian Gehoff, 2004, Basel II - Die neuen risikoorientierten Eigenkapitalvorschriften, München, GRIN Verlag GmbH
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