1.Einleitung
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es eine systematische Erläuterung des Wesens und der Tätigkeitsbereiche des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EBG) zu geben. Analog dazu soll die politische Integration in Europa erläutert, und daraus schlussfolgernd die Auswirkungen auf die Entwicklung des EGB aufgezeigt werden. Anschließend werden die Strukturen des EGB erläutert sowie Tätigkeitsbereich aufgezeigt. Die Analyse der geschichtlichen Entwicklung sowie der Strukturen sind unumgänglich, um zu verdeutlichen, wie die Gewerkschaften schrittweise auf die europäische Integration reagiert haben, und welche Perspektiven sich für die weitere europäische Gewerkschaftsbewegung daraus ergeben haben. Zum Schluss sollen neue Aufgaben und Herausforderungen des EGB aufgezeigt werden, die sich aus der neuen, politischen Ordnung Europas herauskristallisiert haben.
2. Historische Entwicklung der Europäischen Gewerkschaftsbewegung
Die Entstehungsgeschichte europäischer Gewerkschaften lässt sich auf die Zeit vor dem zweiten Weltkrieg zurück datieren. Den Ursprung einer gemeinsamen gewerkschaftlichen Bewegung auf europäischer Ebene stellt die Gründung des Internationalen Bundes Freier Gewerkschaften (IBFG) im Jahre 1919 in Amsterdam dar. Die unstabile wirtschaftliche und politische Situation in Europa zwischen den beiden Weltkriegen schränkte jedoch die europäische Gewerkschaftsbewegung stark in ihren Tätigkeiten ein. Der Bund konnte den wachsenden Arbeitslosenzahlen sowie der sich immer mehr verschlechternden Lage der Bevölkerung eher machtlos zusehen.
Nach den Turbulenzen des zweiten Weltkrieges wurde wiederholt der Versuch unternommen europäische Gewerkschaften zu vereinigen. Unabhängig von der politischideologischen Orientierung versuchten die östlichen und westlichen Gewerkschaften unter dem Dach des Weltgewerkschaftsbundes (WGB) zusammenzuarbeiten. Dieses Bündnis zerbrach jedoch wegen der sich verstärkenden politischen Spaltung in Europa. Die westeuropäischen Gewerkschaften sahen sich gezwungen, sich von dem WGB, wegen der starken antikapitalistischen Orientierung dieser Organisation, abzuwenden. Eine Ausnahme hierzu bildeten die stark kommunistisch orientierten Gewerkschaften aus Italien (CGIL) und Frankreich (CGT) (Platzer 1991, S. 38).
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Die politische Anspannung auf europäischer Ebene, dessen Ergebnis eine Ost-West-Spaltung war, führte zu einer Neugestaltung der politischen Ordnung Europas. Diese Spaltung betraf auch die europäische Gewerkschaftsbewegung. Deshalb beschlossen die Gewerkschaftsbewegungen aus westeuropäischen Ländern sowie den USA das
Internationale Bund F reier Gewerkschaften (IBFG) zu gründen. Unter ihrem Dach vereinigte der IBFG freie, staatsunabhängige und überwiegend sozialdemokratische Gewerkschaften. Im Jahr 1950 kam es zur Gründung einer europäischen Regionalorganisation (ERO) des IBFG. Die Bildung der ERO war ein Ausdruck der Regionalisierung der internationalen Gewerkschaftsbewegung und somit ein kleines Zeichen der Integration auf europäischer Ebene.
Die vertiefende Zusammenarbeit auf europäischer Ebene und die daraus resultierende Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) war ein weiterer Auslöser z ur grenzüberschreitenden Arbeit europäischer Gewerkschaften. Die Intensivierung der Zusammenarbeit der in der EGKS eingeschlossener Gewerkschaften, führte umgehend zur Bildung des „21-Ausschußes“ , der auch als „Montan-Ausschuss“ bezeichnet wurde (Däubler 1991, S.248). Die fortschreitende Integration Europas, dessen Ergebnis die Unterzeichnung der römischen Verträge und die Schaffung eines gemeinsamen Marktes war, führte 1958 zur Bildung des so genannten Europäischen Gewerkschaftssekretariats des IBFG. Ihm gehörten die nationalen Dachorganisationen des IBFG in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) an. Die Aufgaben des Sekretariats umfassten die Vertretung gemeinsamer Arbeitnehmerinteressen gegenüber EWG, EURATOM und EGKS. Schon zu diesem Zeitpunkt lässt sich die schnelle Anpassungsfähigkeit der Gewerkschaften an die vertiefte Integration Europas sowie deren Bestreben nach einer europäischen Gewerkschaftsbewegungen erkennen . Dies kann einerseits als Zeichen von Flexibilität gewertet werden, andrerseits jedoch führen die vielfältigen Herausforderungen zum zunehmenden Organisationsbedarf sowie Vereinheitlichung der Gewerkschaften (Platzer 1991, S.45). Im Jahre 1969 kam es letztendlich zur Umwandlung des Europäischen Gewerkschaftssekretariats in den Europäischen Bund Freier Gewerkschaften (EBFG), was ansatzweise einen Übergang zum zukünftigen EGB darstellt. Aus dieser Umgestaltung kristallisierte sich eine neue vereinigte Position der im gemeinsamen Wirtschaftsraum tätiger Gewerkschaften heraus. Denn der EBFG war nicht mehr eine bloße Plattform der Begegnung und
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Meinungsaustausches, sondern stellte ein Gremium mit etablierten Entscheidungsorganen dar.
Bei der allgemeinen Betrachtung der gewerkschaftlichen Entwicklung in Europa darf der Internationale Bund Christlicher Gewerkschaften (IBCG) nicht außer Acht gelassen werden. Die in der Montanunion vertretenen christlichen Gewerkschaften haben sich zur europäischen Organisation des IBCG zusammengeschlossen. Eine nähere Auseinandersetzung mit dieser Richtungsgewerkschaft übersprengt allerdings den Rahmen dieser Arbeit. Rückblickend lässt sich festhalten, dass Ende der 60er Jahre die europäische Gewerkschaftsbewegung sehr vielfältig gestaltet war. Neben den drei ideologischen Richtungsgewerkschaften existierten darüber hinaus zwei regionale Blöcke, der in der EWG-Staaten eingeschlossener Gewerkschaften.
Ein erneutes politisches Ereignis auf der europäischen Arena führte jedoch erneut zur Umgestaltung innerhalb der europäischen Gewerkschaftsbewegung. Die durch das Gipfeltreffen 1969 i n Den Haag entstandenen politisch-ökonomischen Perspektiven -Wirtschafts- und Währungsunion, sowie bevorstehende Norderweiterung der EG - führten auch bei den europäischen Gewerkschaften zur Umstrukturierung. Auf dem Gründungskongress im Februar 1973 in B rüssel wurde der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) ins Leben gerufen. Dabei stellte d er EGB ein Zusammenschluss der dem IBFG angehörenden Gewerkschaften der EFTA-TUC und des EBFG dar. Dabei ist zu beachten, dass der EGB seit seiner Gründung eine autonome Organisation darstellt, und nicht wie in der Vergangenheit lediglich eine regionale Vertretung des IBFG ist (Buschak 2002, S.11). Die Streichung des Zusatzes „frei“ wurde als Ausdruck der Öffnung gegenüber anderen Gewerkschaftsrichtungen gewertet (Platzer 1991, S.53). Dies sollte durch die Aufnahme der zwölf christlichen EWG-Gewerkschaften, sowie der kommunistischen CGIL aus Italien verdeutlicht werden. Der EGB hat somit erreicht, politisch verschiedene Richtungsgewerkschaften unter einem Dach zu vereinige n. Zusätzlich zu den Gewerkschaften aus dem Raum der Europäischen Gemeinschaft vereinigte der EGB Gewerkschaften aus Griechenland, Malta sowie Exilgewerkschaften aus Spanien und dem damaligen sowjetisch regierten Land Litauen. Auch die Aufnahme von Gewerkschaften aus Ost- und Mitteleuropa, wie beispielsweise der „Solidarnosc“ aus Polen Ende der 80er Jahre, konnte dies bestätigen. Vielmehr ist es ein Zeichen dafür, dass
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der EGB mit der Aufnahme der Ostblockgewerkschaften die Erweiterung der EU im Jahre 2004 vorwegnahm.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass durch die Gründung des EGB zwei bedeutende Schritte zur gemeinsamen Gewerkschaftspolitik in Europa getan wurden. Auf der einen Seite wurde eine gemeinsame Regionalorganisation der EG- bzw. EFTA-Gewerkschaftsverbände errichtet. Anderseits vereint der EGB ideologisch entgegen gesetzten Richtungsgewerkschaften unter einem Dach.
Das große Erwachen des EGB kam jedoch erst im Jahre 1985, mit der Verkündung der Einheitlichen Europäischen Akte, die die Vollendung des Binnenmarktes zum gesetzlichen Gebot machte (Buschak 1992, S.233). Der Stockholmer Kongress von 1988 bot die erste Möglichkeit, über den zukünftigen europäischen Binnenmarkt zu diskutieren. Im Vordergrund standen dabei die Frage einer gemeinsamen Regionalpolitik, sowie die Forderung nach Mitbestimmung auf europäischer Ebene (Buschak 1992, S.235). Auf dem folgenden Luxemburger Kongress im Jahr 1991 wurde für eine höhere Leistungsfähigkeit des EGB plädiert, um sich so den Herausforderungen des wachsenden Binnenmarktes zu stellen. Der EGB sollte somit zu einem echten Bund mit entsprechenden Zuständigkeiten und Aufgaben werden. Dabei wurde angestrebt, die Zuständigkeiten von der nationalen auf die europäische Ebene zu übertragen.
Heute stellt der EGB eine Dachorganisation von 78 nationalen Gewerkschaftsbünden, aus 34 west-, m ittel- und osteuropäischen Ländern und elf europäischen Gewerkschaftsausschüssen. Die Gesamtanzahl der Mitglieder beläuft sich auf insgesamt 60 Millionen Mitglieder. In der Anfangsphase repräsentierte der EGB vor allem einen Bund von nationalen Gewerkschaftsbünden. Im Laufe der Zeit wurden auch europäische Gewerkschaftsausschüsse aufgenommen. Aber erst mit dem Luxemburger Kongress im Mai 1991 wurden die Gewerkschaftsausschüsse zu vollberechtigten Mitgliedern des EGB. Sie erhielten gleichzeitig Sitze und Stimmen in allen Organen des EGB (Buschak 2001, S.18). Die Beschlüsse des Luxemburger Kongresses führten dazu, dass sich der EGB auf zwei Säulen stützt. Die erste Säule bilden die nationalen Mitgliedsbünde wie beispielsweise der DGB. Die zweite Säule bilden die Europäischen
Gewerkschaftsverbände, wie beispielsweise der Montanausschuss.
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Agnes Trojan, 2004, Europäischer Gewerkschaftsbund: Wesen und Arbeitsweise, München, GRIN Verlag GmbH
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