Die Menschen- und Bürgerrechte
- historische und juristische Entwicklungen -
Grundrechte und Grundpflichten der Weimarer Reichsverfassung
Seminararbeit zum Seminar der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Köln
"Geschichten kläglichen Ausgangs
haben auch ihre Ehrenstunden und - stadien,
und es ist recht, dass diese nicht vom Ende
gesehen werden, sondern in ihrem eigenen
Licht; denn ihre Gegenwart steht an Kraft nicht
im mindesten nach der Gegenwart des Endes."
(Thomas Mann, Joseph und seine Brüder)
I. Inhaltsverzeichnis
II. Literaturverzeichnis
III. Abkürzungsverzeichnis
IV. Ausarbeitung
1. Einleitung
2. Das Zustandekommen der Weimarer Reichsverfassung
2.1 Das Ende des Kaiserreichs
2.2 Die Nationalversammlung oder Verfassungsgebung als Kompromiss
2.21 Der Entwurf
2.211 Die Frage Kirche/ Staat/ Erziehung
2.212 Regelung des Wirtschaftslebens
2.213 Gleichberechtigung
2.22 Die Verabschiedung der Verfassung
3. Stellung der Grundrechte in der Weimarer Reichsverfassung
4. Grundrechte und Grundpflichten in der Realität des Weimarer Reiches
4.1 Geschichtlicher Überblick
4.11 Nachkriegskrise 1920 - 1923
4.12 Stabilisierung 1924 - 1929
4.13 Totale Krise und Ende der Weimarer Republik 1930 - 1933
4.2 Legislative
4.3 Exekutive
4.4 Judikative
4.5 Die Akzeptanz der Verfassung in der Gesellschaft
5. Bedeutung für das Grundgesetz
6. Endbetrachtung
V. Erklärung
Anhang 1
Anhang 2
IV. Ausarbeitung
1. Einleitung
Die Weimarer Republik wird in Büchern und Filmen hauptsächlich als die Zeit der "goldenen Zwanziger Jahre" dargestellt, in der sich die Frauen von Korsetts und langen Haaren befreiten, ein legendärer kultureller Schaffensprozess einsetzte und sich die Menschen in den Metropolen vergnügungssüchtig berauschten und anderer Sünden hingaben. In Erzählungen unserer Großeltern handelte es sich um die Zeit des ersten Nachkriegselends, der Massenarbeitslosigkeit und der Inflation, in der das Geld in Sackkarren zum nächsten Lebensmittelladen gefahren werden musste.
Doch die Weimarer Republik mit ihrer gerade mal vierzehnjährigen Dauer war auch die erste Republik auf deutschem Boden, die erste parlamentarische Demokratie. Sie wird oft als Probephase für das heute geltende Grundgesetz bezeichnet. Was seinerzeit der Wirklichkeit standgehalten hat, wurde in das Grundgesetz übernommen, Fehler weitestgehend korrigiert.
In der folgenden Ausarbeitung wird zunächst die Entstehung der Weimarer Reichsverfassung unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte und Grundpflichten dargelegt und die Stellung dieser Grundrechte im Verfassungsgefüge untersucht.
Anschließend soll festgestellt werden, in wie weit diese theoretisch festgelegten Grundrechte tatsächlich "gelebt" worden sind bzw. gelebt werden konnten und welche Einflüsse aus Gesellschaft, Legislative, Exekutive und Judikative für die alltägliche Ausgestaltung verantwortlich waren.
Zuletzt möchte die Verfasserin darlegen, wie und in welchen Punkten die Erfahrungen mit der Weimarer Verfassung - wiederum insbesondere die Erfahrungen mit den Grundrechten - unser heute geltendes Grundgesetz geprägt haben und ob tatsächlich die Weimarer Reichsverfassung die Schuld trägt am Hitler-Regime der Jahre 1933 - 1945 und damit an den Millionen von Toten des Massenmordes des III. Reiches und des 2. Weltkrieges.
2. Das Zustandekommen der Weimarer Reichsverfassung
2.1 Das Ende des Kaiserreiches
Im August 1916, etwa in der Mitte des 1. Weltkrieges, war die Mehrheit der Deutschen noch überzeugt von der deutschen Überlegenheit und dem sicheren Kriegsgewinn. Aufgrund dieser Stimmung in Volk und Heer wurden die Generäle Hindenburg und Ludendorff von Kaiser Wilhelm II. an die Spitze des Feldheeres berufen und bildeten die Oberste Heeresleitung, die künftig nicht nur die deutsche Kriegsführung, sondern faktisch auch die Innen- und Außenpolitik Deutschlands bestimmte.
Als die OHL dann von der drohenden Niederlage Deutschlands überzeugt war, befahl sie am 28.10.1918 eine Verfassungsänderung dahingehend, dass Deutschland nunmehr eine parlamentarische Demokratie sein sollte, deren Volksvertreter die schwierige Aufgabe der Friedensverhandlungen zu übernehmen hatten.
Matrosen, die sich weigerten, in den letzten Wirren des schon verlorenen Krieges noch ihr Leben zu riskieren, revoltierten in Kiel. Dieser Funke sprang über und innerhalb weniger Tage bildeten sich allerorten Arbeiter- und Soldatenräte.
Unter diesem Druck trat am 09.11.1918 Kaiser Wilhelm II. nach langem Zögern in seinem Exil in Spa zurück. Noch am gleichen Tage wurde die Republik ausgerufen und zwar sowohl durch den führenden Sozialdemokraten Philipp Scheidemann von einem Balkon des Reichstages als auch durch den Führer des Spartakusbundes Karl Liebknecht vom Berliner Schloss aus. Als erste provisorische Regierung trat am 10.11.1918 der Rat der Volksbeauftragten unter der Führung Friedrich Eberts zusammen.
Auf dem Ersten Allgemeinen Kongress der Arbeiter- und Soldatenräte vom 16. - 21.12.1918 in Berlin wurde die Entscheidung getroffen, Räte als Grundlage der Verfassung sowie als Legislativ- und Exekutivorgane abzulehnen und die Wahl zur Nationalversammlung zum frühst möglichen Zeitpunkt abzuhalten.
[...]
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Sabine Hein, 2001, Grundrechte in der Weimarer Reichsverfassung, Munich, GRIN Publishing GmbH
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