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Gentechnikrecht in Österreich

Unter besonderer Berücksichtigung von Freisetzung und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen

Title: Gentechnikrecht in Österreich

Diploma Thesis , 1996 , 134 Pages , Grade: Sehr Gut

Autor:in: Bernhard Poszvek (Author)

Law - Comparative Legal Systems, Comparative Law
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„Die Gentechnologie ist eine relativ junge wissenschaftliche Methode, die in ihren vielfältigen Anwendungen in zunehmender Geschwindigkeit unsere gesellschaftliche Entwicklung beeinflußt“ (Regierungsvorlage zum Gentechnikgesetz, Nachdruck vom 11. 3. 1994, p 41).

Spätestens seit dem Frühjahr 1996 beschäftigt sich die Öffentlichkeit mit dem Thema Gentechnologie. Bis dahin haben viele nichts davon gewußt oder nur Gerüchte über die Möglichkeiten der Gentechnologie gehört. Nun ist es aber klar, daß diese Möglichkeiten und auch die damit verbundenen Gefahren wirklich existieren, wenngleich die Entwicklung der Gentechnologie in Österreich im internationalen Vergleich noch in den Kinderschuhen steckt.

Diese Arbeit möchte die gesetzliche Regelung der Gentechnologie und den Einfluß bestimmter, allgemeiner Regelungen auf die Gentechnologie durchleuchten, und zwar zuerst allgemein und dann speziell in bezug auf Freisetzung und Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen (GVO). Parallel zur rechtlichen Situation in Österreich werden laufend auf die europäische Rechtslage (System- und Freisetzungsrichtlinie) und die deutschen Gentechnikbestimmungen, insb das deutschen Gentechnikgesetz, das dem österreichischen GTG ganz offensichtlich als Vorbild diente, Bezug genommen und Vergleiche angestellt.

Dabei sollen auch Themenkomplexe wie zB Schadenersatz, Patentierung, Forschungsfreiheit und Kennzeichnung von Gentechnik-Produkten angesprochen werden, wobei aktuelle Entwicklungen eingearbeitet sind

Ein besonderes Anliegen ist die mehr oder weniger systematischen Darstellung der Materie, da seit den Gutachten der Vorbereitungsphase des Gentechnikgesetzes (GTG), insbesondere in den nun bald zwei Jahren seit seinem Inkrafttreten, keine umfassenden Arbeiten zum GTG veröffentlicht wurden. Auch diese Arbeit kann nicht alle Aspekte des GTG umfassen, soll aber einen ersten Einblick in die Wechselwirkungen zwischen Technik, Wirtschaft und Recht unter den nun gegebenen Rahmenbedingungen ermöglichen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. KAPITEL – EINFÜHRUNG IN DIE BIOTECHNOLOGIE

1.1 – Begriffsabgrenzung

1.2 – Geschichte der Biotechnologie

1.3 – Anwendung der Gentechnik

1.3.1 – Möglichkeiten der Gentechnik

1.3.2 – Wirtschaftliche Relevanz der Gentechnik

1.4 – Grundlagen der Biotechnologie

2. KAPITEL – GRUNDZÜGE DER GENTECHNIKREGELUNG

2.1 – Entwicklung internationaler (unverbindlicher) Gentechnikregelungen

2.2 – Das österreichische Gentechnikgesetz (GTG)

2.2.1 – Geschichte des GTG

2.2.1.1 – Gesetzgebungskompetenz, Rechtssicherheit und Abwanderungsproblematik

2.2.2 – Aufbau des GTG

2.2.3 – Allgemeines (§§ 1-4 u 100 f)

2.2.3.1 – Geltungsbereich

2.2.3.2 – Ziele des GTG

2.2.3.3 – Grundsätze des GTG

2.2.3.4 – Vollziehungskompetenz

2.2.3.5 – Kontrollrechte der Behörde

2.2.3.6 – Stand der Technik

2.2.4 – Gentechnikkommission und wissenschaftliche Ausschüsse (§§ 80-99)

2.2.5 – Arbeiten mit GVO in geschlossenen Systemen ( §§ 5- 35)

2.2.5.1 – Pflichten des Betreibers einer gentechnischen Anlage

2.2.5.2 – Klassifizierungen im GTG

2.2.5.3 – Anmeldung und Genehmigung von gentechnischen Arbeiten

2.2.5.4 – Gentechnische Anlagen

2.2.6 – Genanalyse und Gentherapie am Menschen (§§ 64-79)

2.2.6.1 – Somatische Gentherapie

2.2.6.2 – Genanalyse

2.2.7 – Exkurs: Forschungsfreiheit und Grundrechte

3. KAPITEL – FREISETZUNG UND INVERKEHRBRINGEN VON GVO

3.1 – Freisetzung von GVO (§§ 36-53)

3.1.1 – Geschichte der Freisetzung

3.1.2 – Exkurs: „Freisetzungsmoratorium“

3.1.3 – Gesetzliche Regelung der Freisetzung

3.1.3.1 – Genehmigungsverfahren

3.1.3.2 – Exkurs: Anhörung

3.1.3.3 – Stufenprinzip

3.1.3.4 – Pflichten des Antragstellers und späteren Betreibers

3.1.4 – Weitere Aspekte der Freisetzung

3.1.4.1 – Risikobeurteilung

3.1.4.2 – Überlebens- und Ausbreitungsverhalten

3.1.4.3 – Gentransfer

3.1.4.4 – Unterschiede zwischen Mikroorganismen, Pflanzen und Tieren

3.1.5 – Zusammenfassung

3.2 – Inverkehrbringen von Erzeugnissen (§§ 54-63)

3.2.1 – Gesetzliche Regelung des Inverkehrbringens

3.2.1.1 – Genehmigungsverfahren

3.2.1.2 – Verpackung und Kennzeichnung

3.2.2 – Kennzeichnungsverordnungen

3.2.2.1 – Gentechnikkennzeichnungsverordnung

3.2.2.2 – Gentechnik-Erzeugnis-Kennzeichnungsverordnung

3.2.2.3 – „Novel-Food“-Regelung

3.2.2.4 – Zulassungs- versus Kennzeichnungsregime

3.2.3 – EU-Zulassungen 1996

4. KAPITEL – HAFTPFLICHT UND PATENTIERUNG

4.1 – Haftpflicht

4.1.1 – Verschuldensabhängige Haftung

4.1.1.1 – Schutzgesetze

4.1.1.2 – Geschützte Rechtsgüter

4.1.2 – Gefährdungshaftung

4.1.2.1 – Produkthaftung

4.1.2.2 – Gesamtanalogie aus anderen Gefährdungshaftungsgesetzen

4.1.2.3 – Gefährdungshaftung für Anlagen

4.1.2.4 – Gefährdungshaftung im deutschen Gentechnikrecht

4.1.3 – Zivilrecht statt Ordnungsrecht?

4.1.4 – Resumee

4.2 – Patentierung

4.2.1 – Allgemeine Voraussetzungen

4.2.2 – Spezielle Voraussetzungen und Sittenklausel

4.2.3 – Volkswirtschaftlicher Nutzen der Patentierung

5. KAPITEL – KRITIK UND AUSBLICK

5.1 – Kritik

5.2 – Ausblick

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht das österreichische Gentechnikgesetz (GTG) und dessen Anwendung bei der Freisetzung sowie dem Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen (GVO). Das primäre Ziel ist es, die rechtliche Situation unter Berücksichtigung europäischer Richtlinien und deutscher Vergleichsbestimmungen systematisch darzustellen und die Wechselwirkungen zwischen Technik, Wirtschaft und Recht zu analysieren.

  • Regulierung gentechnischer Arbeiten und Anlagen nach dem GTG.
  • Verfahrensrechtliche Anforderungen an Freisetzung und Inverkehrbringen von GVO.
  • Haftungsrechtliche Aspekte und Schadensersatz bei gentechnischen Risiken.
  • Patentierung biotechnologischer Erfindungen und gesellschaftliche Implikationen.

Auszug aus dem Buch

1.4 – Grundlagen der Biotechnologie

Das Prinzip der genetischen Veränderung, der Mutation, ist an sich nichts Widernatürliches. Mutationen kommen laufend in der Natur vor, sonst gäbe es keine Evolution. Mit der Genetik, mit der Gentechnik noch viel mehr, kann man im Gegensatz zur natürlichen Mutation die Richtung der Veränderung bestimmen und vor allem auch die Häufigkeit.

Veränderungen können sowohl bloß an den Körperzellen (somatische Zellen oder Somazellen) vorgenommen werden, was keine Auswirkungen auf die Nachkommenschaft hat, als auch an den Keimzellen, wobei diese Änderungen dann weitervererbt werden.

Die genetische Information eines Organismus (das Genom) liegt auf einer gewissen Anzahl von Chromosomen. Chromosomen bestehen vor allem aus Desoxyribonukleinsäure (DNA). Auf dem DNA-Strang eines Chromosoms liegen mehrere Gene. Gene bestehen wiederum aus Kombinationen von bestimmten Basen. Es gibt vier Basen: Adenin (A), Thymin (T), Cytosin (C) und Guanin (G), diese binden sich immer nur paarweise: A–T, T–A, C–G und G–C. Es gibt somit nur 4 Kombinationsmöglichkeiten dieser Basenpaare. Um die ca 20 existierenden Aminosäuren eindeutig codieren zu können, bedarf es also dreier Basenpaare (4³=64). Eine Vielzahl solcher Drei-Basenpaar-Verbindungen (sog Basentripletts oder Codogene) bilden ein Gen. Gene enthalten somit einen „Bauplan“ für Verbindungen von Aminosäuren und somit für alle organischen Verbindungen die der Organismus braucht, vor allem die Proteine. Diese Verbindungen werden wie gesagt aus bloß 20 verschiedenen Aminosäuren gebaut. Wichtig ist, daß der „Bauplan“ für die Aminosäuren, der genetische Code, universell ist, also für alle Organismen gilt. Dadurch ist es erst möglich, Gene in anderen Organismen zur Expression, also zum Aufbau von Proteinen, zu bringen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. KAPITEL – EINFÜHRUNG IN DIE BIOTECHNOLOGIE: Bietet einen Überblick über die begrifflichen Grundlagen, die historische Entwicklung der Biotechnologie sowie die Anwendungsgebiete und ökonomische Relevanz der Gentechnik.

2. KAPITEL – GRUNDZÜGE DER GENTECHNIKREGELUNG: Analysiert das österreichische Gentechnikgesetz, dessen Genese, den rechtlichen Aufbau, die Zuständigkeiten sowie die grundlegenden Prinzipien wie Vorsorge- und Stufenprinzip.

3. KAPITEL – FREISETZUNG UND INVERKEHRBRINGEN VON GVO: Behandelt die spezifischen gesetzlichen Regelungen für das Freisetzen und Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen sowie die damit verbundenen Anmelde- und Genehmigungsverfahren.

4. KAPITEL – HAFTPFLICHT UND PATENTIERUNG: Erörtert die zivilrechtlichen Haftungsfragen sowie die Voraussetzungen und den Nutzen der Patentierung von biotechnologischen Erfindungen.

5. KAPITEL – KRITIK UND AUSBLICK: Fasst die Schwachstellen der aktuellen gesetzlichen Regelungen zusammen und diskutiert die zukünftigen Herausforderungen und Anpassungserfordernisse im Gentechnikrecht.

Schlüsselwörter

Gentechnikgesetz, GTG, GVO, Freisetzung, Inverkehrbringen, Biotechnologie, Gentechnikkommission, Risikobeurteilung, Haftpflicht, Patentierung, Rechtssicherheit, Gentechnische Anlagen, Somatische Gentherapie, Genanalyse, Öffentlichkeitsbeteiligung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Diplomarbeit widmet sich dem Gentechnikrecht in Österreich und beleuchtet insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen für die Freisetzung und das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen (GVO).

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zu den zentralen Themen gehören die regulatorischen Rahmenbedingungen des Gentechnikgesetzes (GTG), die Sicherheitsforschung, das Anmelde- und Genehmigungsmanagement sowie Haftungsfragen und Patentierungsmöglichkeiten biotechnologischer Erfindungen.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel der Arbeit ist eine systematische Darstellung des GTG, die den Einfluß allgemeiner Regelungen auf die Gentechnik beleuchtet und die Wechselwirkungen zwischen Technik, Wirtschaft und Recht unter den damaligen Rahmenbedingungen aufzeigt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die das österreichische GTG mit europäischen Richtlinien (S-RL, FS-RL) und dem deutschen Gentechnikrecht (GenTG) vergleicht und eine systematische Darstellung der Materie bietet.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Einführung in die Biotechnologie, die Analyse des GTG-Aufbaus und der Gentechnikregelung, spezifische Verfahrensregelungen für Freisetzung und Inverkehrbringen sowie rechtliche Aspekte zur Haftung und Patentierung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Gentechnikgesetz, GVO, Freisetzung, Inverkehrbringen, Biologische Sicherheit, Patentrecht, Haftungsrecht, Öffentlichkeitsbeteiligung und Gentechnikkommission.

Welche Rolle spielt das Vorsorgeprinzip im GTG?

Das Vorsorgeprinzip ist ein zentraler Grundsatz (§ 3 Z 1), der festlegt, dass Arbeiten mit und Freisetzungen von GVO nur zulässig sind, wenn keine nachteiligen Folgen für die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu erwarten sind.

Wie werden gentechnische Anlagen im österreichischen Recht geregelt?

Es gibt kein spezifisches Regime für gentechnische Anlagen. Ihre Genehmigung erfolgt primär nach anderen Regelungen (z.B. Gewerbeordnung), wobei das GTG eine indirekte Kontrolle durch die Verknüpfung mit der Sicherheit gentechnischer Arbeiten ausübt.

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Details

Title
Gentechnikrecht in Österreich
Subtitle
Unter besonderer Berücksichtigung von Freisetzung und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen
College
Vienna University of Economics and Business  (Öffentliches Recht)
Grade
Sehr Gut
Author
Bernhard Poszvek (Author)
Publication Year
1996
Pages
134
Catalog Number
V34623
ISBN (eBook)
9783638019798
Language
German
Tags
Gentechnikrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Bernhard Poszvek (Author), 1996, Gentechnikrecht in Österreich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34623
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