Inhaltsverzeichnis
Seite
Vorwort 4
Einleitung 5
Teil I
Theoretische Grundlagen
1. Geistige Behinderung - Begriffserklärung und
Personenkreis 7
1.1 Medizinischer Ansatz 7
1.2 Psychologischer Ansatz 9
1.3 Pädagogischer Ansatz 10
1.4 Juristischer Ansatz 11
1.5 Internationale Klassifikation nach der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) 12
1.6 Definition der Amerikanischen Vereinigung für
Menschen mit geistiger Behinderung ( American
Association of Mental Retardation - AAMR ) 14
1.7 Behinderung als Isolation und Abhängigkeit von Hilfe 14
1.8 Zusammenfassung 17
2. Daten und Fakten zur Lebens- und Wohnsituation
geistig behinderter Menschen 18
2.1 Übersicht 19
2.2 Gründe für eine Heimaufnahme 20
2.3 Größen der Wohneinrichtungen 21
2.4 Größen der Wohngruppen 22
2.5 Zusammenfassung 23
3. Normalität 25
3.1 Veränderung der Normalität und des Normalitäts
empfindens 28
4. Das Normalisierungsprinzip 30
4.1 Normalisierung 30
4.2 Entstehung des Normalisierungsprinzips 31
4.3 Bestandteile des Normalisierungsprinzips 32
4.4 Aufnahme des Normalisierungsprinzips
in Deutschland 35
4.5 Kritische Betrachtung des Normalisierungsprinzips 38
5. Erweiterung des Normalisierungsprinzip durch
Wolfensberger 40
5.1 Kritische Betrachtung der Weiterentwicklung
des Normalisierungsprinzips durch Wolfensberger 41
6. Zusammenfassung Teil I 42
2
Teil II
Bestandsaufnahme der Lebensbedingungen von Menschen mit geistiger Behinderung in Wohnheimen unter der Berücksichtung des Normalisierungsprinzips
7. Erläuterung der Planung und Vorbereitung der Bestandsaufnahme 45
8. Beschreibung der Wohneinrichtung „Haus am Rennplatz“ 46 8.1 Konzeption der Wohneinrichtung „Haus am Rennplatz“ 46
9. Auswertung des Fragebogens zur Umsetzung des Normalisierungsprinzips 49
10. Auswertung der MitarbeiterInnenbefragung 59
11. Auswertung der BewohnerInnenbefragung 62
12. Eigene Beobachtungen im Wohnheim „Haus am Rennplatz“ 67
13. Zusammenfassung der Ergebnisse und persönliche Einschätzung 69
Teil III
Resümee und Reflexion der Diplomarbeit
14. Resümee und Reflexion der Auseinandersetzung mit dem Thema 71
Literaturverzeichnis 74
Abbildungsverzeichnis 78
Selbstständigkeitserklärung 79
Danksagung 80
Anhang
A
Fragebogen zur Umsetzung des Normalisierungsprinzips 81
B
Fragebogen zum Normalisierungsprinzip (Mitarbeiter)
C
Fragebogen für die Bewohner 3
Vorwort
Etwa 3,8 Prozent aller Menschen mit Behinderung sind geistig behindert. Des Weiteren hatte ich in meinem Studium erfahren, dass die Mehrheit geistig behinderter Menschen in Wohnheimen lebt. Diese Tatsache ließ mich darüber nachdenken, unter welchen Bedingungen geistig behinderte Menschen heute in Wohneinrichtungen leben. Ferner war mein Vertiefungsgebiet „Nichtaussonderung von Menschen mit Behinderung (Inclusion)“ Grund für die Themenwahl. Oft habe ich in Vorlesungen und Seminaren Erschreckendes über die Zustände in Wohneinrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung gehört. Gibt es diese Zustände heute noch? Wie leben Menschen mit geistiger Behinderung Anfang des 21. Jahrhunderts in Wohnheimen? In diesem Zusammenhang stieß ich auf das Normalisierungsprinzip, welches sich mit der Gestaltung der Lebensbedingungen von (geistig) behinderten Menschen auseinandersetzt. Dieses Prinzip wurde vor etwas 40 Jahren entwickelt. Diese Zeitspanne war ein weiterer Grund dieses Thema zu wählen, da ich wissen wollte, welche Anwendung das Normalisierungsprinzip heute noch findet und wie sich die Anwendung auf die Lebenssituation von Menschen mit geistiger Behinderung auswirkt. Auch die Diskussionen, die rund um das Normalisierungsprinzip geführt wurden und werden, weckten mein Interesse. Und nicht zuletzt die Möglichkeit eine „praktische“ Untersuchung zum Thema zu machen, veranlasste mich das nun hier vorliegende Thema für meine Diplomarbeit zu wählen.
4
1. Einleitung
Im Folgenden möchte ich die Gliederung meiner Diplomarbeit erläutern.
Die Arbeit ist in drei Teile untergliedert. Im ersten Teil werde ich mich mit den theoretischen Grundlagen beschäftigen. Beginnen werde ich damit, den Begriff der geistigen Behinderung zu erklären und zu erläutern, welcher Personenkreis zu dieser Gruppe der Bevölkerung gehört.
Anschließend werde ich einige Daten und Fakten zur Lebens- bzw. Wohnsituation von geistig behinderten Menschen aufzeigen, um zu verdeutlichen, um welche Größenordnungen und Werte es sich hier handelt.
Danach folgt die Auseinandersetzung mit der Thematik „Normalität“. Diese Auseinandersetzung ist bei dem Thema meiner Diplomarbeit in meinen Augen unvermeidbar. Hierbei soll der Frage „Was ist Normalität?“ nachgegangen werden. In diesem Zusammenhang werde ich darstellen, wie sich ein Verständnis von Normalität entwickelt und stelle Überlegungen zur Veränderung der Normalität und des Normalitätsempfindens an.
Nach diesem Punkt werde ich das Normalisierungsprinzip in seinen Einzelheiten erläutern. Beginnen werde ich hierbei mit der Auseinandersetzung mit dem Begriff der Normalisierung. Darauf folgt die Beschreibung der Entwicklung des Normalisierungsprinzips und seiner Bestandteile. Zudem werde ich beschreiben, wie das Normalisierungsprinzip in Deutschland aufgenommen wurde. Im Anschluss daran folgt eine kritische Auseinandersetzung mit dem genannten Prinzip.
Dem schließt sich eine Erläuterung der Erweiterung des Normalisierungsprinzips durch Wolfensberger gefolgt von einer kritischen Einschätzung an.
Abschließen werde ich den ersten Teil meiner Arbeit mit einer Zusammenfassung der theoretischen Grundlagen.
5
Die Vorgehensweise der Untersuchung im Wohnheim „Haus am Rennplatz“ werde ich im zweiten Teil meiner Diplomarbeit erläutern. Hierzu werde ich die Wohneinrichtung und ihre BewohnerInnen vorstellen. Des Weiteren erfolgt die Auswertung der Fragebögen und der von mir geführten Interviews in diesem Wohnheim. Den zweiten Teil abschließend, werde ich die Ergebnisse meiner Untersuchung zusammenfassen und unter der Berücksichtigung des
Normalisierungsprinzips reflektieren.
Im dritten Teil folgen das Resümee und die Reflexion der gesamten Diplomarbeit.
Zur Schreibweise ist zu bemerken, dass ich mit Begriffen wie „BewohnerInnen“ oder „MitarbeiterInnen“ die weibliche und männliche Form dieser Personen meine. Es handelt sich hierbei also um eine Vereinfachung der Schreibweise.
6
Teil I Theoretische Grundlagen
1. Geistige Behinderung - Begriffserklärung und Personenkreis Mit der bewusst provokativen These „geistig behindert wird niemand geboren...“ beschreibt die Hamburger Psychotherapeutin Dietmut Niedecken den Weg des „geistig behindert Werdens“ als das Ergebnis eines vielfältig wirksamen kollektiven Verdrängungs-, Ausgrenzungs-und Projektionsprozesses. 1
Die Personen, die der Begriff „geistige Behinderung“ zu beschreiben versucht, sind aufgrund einer prä-, peri-, oder postnatalen Schädigung primär in ihrer kognitiven Entwicklung beeinträchtigt, „wodurch sie in der modernen Industriegesellschaft auf mannigfaltige Weise in ihrer Entfaltung behindert werden oder benachteiligt sind“. 2 Eine allgemeingültige, wissenschaftsdisziplin-übergreifende Definition von geistiger Behinderung gibt es dennoch nicht. Im Folgenden werde ich auf die verschiedenen Ansätze der Definitionsversuche eingehen.
1.1 Medizinischer Ansatz
Im medizinischen Bereich wird sowohl von einer angeborenen oder frühzeitig erworbenen Intelligenzminderung als auch von Oligophrenie gesprochen. Aus medizinischer Sicht geht dies einher mit einer Beeinträchtigung des Anpassungsvermögens. Als Symptome werden in der Medizin die eingeschränkte kognitive bzw. sprachliche Entwicklung, Anpassungsstörungen, Störung der Affektivität und der psychomotorischen Retardierung beschrieben. 3 Im medizinisch-biologischen Bereich werden sowohl die physischen, organisch-genetischen Abweichungen mit Bezugnahme auf die
1 Niedecken, Dietmut: „Namenlos. Geistig Behinderte verstehen. Ein Buch für Psychologen und Eltern.“, 3. akt. Aufl., München, 1989, S. 14
2 Furrer, Hans in: „Lexikon, Wissenswertes zur Erwachsenenbildung“, Neuwied; Kriftel; Berlin, 1998, S. 112
3 Hildebrandt, Helmut (Bearbeitungsleiter): „Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch“,
258. Auflage, Berlin, 1998, S. 182
7
Ätiologie verwendet und sowie Wechselwirkungen zwischen endogener körperlicher Schädigung (neuronal) und exogenen, somatischen und sozialen Faktoren untersucht. 4
Die Hauptaufgabe der Medizin besteht in der Klärung der Ursache und der Entstehungsgeschichte von geistiger Behinderung sowie in der Entwicklung therapeutischer Maßnahmen.
„Ziel der ärztlichen Untersuchung eines geistig behinderten Menschen ist es, Ursachen und Entstehungsgeschichte (Ätiologie und Pathogenese) der vorhandenen Funktionsstörungen aufzuklären. Das gelingt trotz aller Bemühungen nicht immer; es kommt deshalb auch darauf an, in einer Art `Bestandsaufnahme` Stärken und Schwächen zu bestimmen
(Mehrfachbehinderung) und organisch-biologische und psycho-soziale Grundlagen für erforderliche Behandlungsmaßnahmen zu schaffen. Durch frühzeitiges Erkennen einer Behinderung kann manchen ihrer Folgen
5 wirksam begegnet werden.“
Auf der Grundlage neuester Erkenntnisse beschreibt die Medizin klinische Syndrome und kategorisiert sie. Ferner besteht ihre Aufgabe darin, die geistige Behinderung zu klassifizieren. Diese Klassifikation ist nach der Entstehungszeit der Schädigung (prä-, peri-, postnatal) unterteilt und gegliedert. 6
4 www.wedoc/sub.gwdg.de/ebook/k/2002/pub/erz/4.pdf, „Theoretische Einordnung und Vorüberlegung“, S. 21, 21.04.2004
5 Neuhäuser, G., Steinhausen, H.- Ch. zit. n. Fornefeld, Barbara: „Einführung in die Geistigbehindertenpädagogik“, München, 2000, S. 51
6 Fornefeld, Barbara: „Einführung in die Geistigbehindertenpädagogik“, München,
2000, S. 51
7 Bleidick, Ulrike: „Behinderung“, http://www.aaonline.dkf.de/bb/p071.htm,
21.04.2004
8
1.2 Psychologischer Ansatz
Die Psychologie betont die Entwicklung und Retardierung der Intelligenz. 8
Die Erfassung der Beeinträchtigungen und Störungen bei einer geistigen Behinderung ist Aufgabe der psychologischen Diagnostik (Psychometrie). Primär wird in der Psychologie von
Intelligenzminderung gesprochen. Eine Intelligenzminderung wird, nach dem Klassifikationsschema der „International Classification of Diseases - 10“ (ICD-10) als ein Zustand von verzögerter oder unvollständiger Entwicklung der geistigen Fähigkeiten dargelegt. Ermittelt werden die intellektuellen Fähigkeiten anhand von Intelligenztests. 9
Die durchschnittliche Intelligenz ist hierbei bei einem Intelligenzquotienten (IQ) von 100 festgelegt. Eine geistige Behinderung liegt dann vor, wenn der IQ der getesteten Person kleiner als 70 ist. 10
Abb. 2: Klassifikation der geistigen Behinderung nach ICD-10
Im psychometrischen Sinne ist die geistige Behinderung demzufolge als eine unterdurchschnittliche Allgemeinintelligenz zu betrachten. 12
8 www.wedoc/sub.gwdg.de/ebook/k/2002/pub/erz/4.pdf , „Theoretische Einordnung und Vorüberlegung“, S. 21, 21.04.2004
9 Fornefeld, Barbara: „Einführung in die Geistigbehindertenpädagogik“, München,
2000, S. 56
10 a. a. O., S. 58
11 www.wedoc/sub.gwdg.de/ebook/k/2002/pub/erz/4.pdf , „Theoretische Einordnung und Vorüberlegung“, S. 23, 21.04.2004
12 Fornefeld, Barbara: „Einführung in die Geistigbehindertenpädagogik“, München,
2000, S. 58
9
1.3 Pädagogischer Ansatz
In der Pädagogik bezieht sich der Begriff „geistige Behinderung“ auf spezielle Erziehungsbedürfnisse, die bestimmt werden durch eine derart beeinträchtigte intellektuelle und soziale Entwicklung, dass voraussichtlich lebenslange pädagogische und soziale Hilfen zu einer humanen Lebensentwicklung nötig werden. 13 Des Weiteren bezieht sich der Begriff auf eine „menschlich normale Daseinsvariante“. 14 Diese Daseinsvariante zeichnet sich ebenfalls durch eine weniger differenzierte Entwicklung und den damit möglichen mentalen Fähigkeiten aus.
Aus pädagogischer Sicht gilt nach den Empfehlungen der Bildungskommission des Deutschen Bildungsrates (1974) als geistig behindert, wer infolge einer organisch-genetischen oder anderweitigen Schädigung in seiner psychischen Gesamtentwicklung und seiner Lernfähigkeit so sehr beeinträchtigt ist, dass er voraussichtlich lebenslanger sozialer und pädagogischer Hilfen bedarf. Mit den kognitiven Beeinträchtigungen gehen solche der sprachlichen, sozialen, emotionalen und der motorischen Fähigkeiten einher. Eine „untere Grenze“ sollte weder durch Angabe von IQ-Werten, noch durch Aussprechen einer Bildungsunfähigkeit festgelegt werden, da grundsätzlich bei allen Menschen die Möglichkeit einer Bildungsfähigkeit angenommen werden muss. 15 Die Pädagogik unterscheidet demgemäß Menschen mit geistiger Behinderung nicht nur nach ihren klinischen Symptomen oder ihren Behinderungsgraden, sondern auch nach ihren Lernmöglichkeiten und -bedürfnissen. Aus pädagogischer Sicht ist der Personenkreis der geistig behinderten Menschen heterogen. Als eine Gemeinsamkeit dieses Personenkreises ist eine starke Beeinträchtigung ihres Lernens mit Einschränkungen für ein selbstbestimmtes Leben anzusehen. Aufgabe der Pädagogik im Zusammenhang mit geistig behinderten Menschen ist es, aus der Perspektive von Erziehung und Bildung auf
13 http://www.beepworld.de/members55/jopat/sichtweisen.htm, 21.04.2004
14 Speck, Otto in: „Lexikon, Wissenswertes zur Erwachsenenbildung“, Neuwied; Kriftel; Berlin, 1998, S. 114
15 Deutscher Bildungsrat: „Sonderpädagogik, 3. Studien der Bildungskommission“, Bd. 34, Stuttgart, 1974, S. 37
10
das Behindertsein von Menschen und deren Lebenssituation zu schauen, um verändernd auf diese einwirken zu können. 16 Der pädagogische Erklärungsansatz setzt sich also in erster Linie mit der pädagogischen Förderung von Menschen mit geistiger Behinderung auseinander, wobei Teilbereiche aus den anderen Ansätzen hier ebenso Berücksichtigung finden.
1.4 Juristischer Ansatz
Das Lebensrecht aller Menschen wird durch Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes betont: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit". Dieses Grundrecht ist uneingeschränkt. Es gilt für alle Menschen in jeder Gestalt, infolgedessen auch für behinderte Menschen. Der Gesetzgeber kennt keinen Unterschied zwischen Menschen, denen unter einem philosophisch anfechtbaren Begriff des Personseins eine personale Eigenschaft zuerkannt oder abgesprochen wird. Dieses würde dem Geist des Grundgesetzes widersprechen, wie er in Artikel 1, Absatz 1 beschrieben ist: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Dass dies (und ferner alle anderen gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland) auch für Menschen mit Behinderung gilt, wird in Artikel 3, Absatz 3, Satz 2 noch einmal verdeutlicht. Dort heißt es: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“.
Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX § 2, sind Menschen behindert, wenn ihre körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischem Zustand abweicht und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Die Definition im SGB IX bezieht sich bewusst auf den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickelten Behinderungsbegriff. 17
16 Fornefeld, Barbara: „Einführung in die Geistigbehindertenpädagogik“, München, …2000, S. 67
17 Lachwitz, Klaus u.a.: „Handkommentar zum Sozialgesetzbuch IX“, Neuwied; Kriftel; Luchterhand, 2002, S. 48
11
Aus juristischer Sicht sind Menschen wesentlich geistig behindert, „bei denen die Teilhabestörung aus einer Schwäche der geistigen Kräfte folgt“. 18
1.5 Internationale Klassifikation nach der Weltgesundheits-organisation (WHO)
Ein international gebräuchliches Klassifikationssystem der WHO zur Beschreibung von Behinderungen liegt seit dem „Rehabilitation Code Report“ (1957-1962) vor und dient internationaler Verständigung in Medizin, Statistik und Forschung.
Danach wird in drei Dimensionen der Betrachtung unterschieden:
18 a. a. O., S. 51
19 Biermann, Horst; Bleidick, Ulrike: „Behinderung“, http://www.gewinndurcheinstellung.de/handbuch/vollversionen/behinderung.php,
21.04.2004
12
20 a. a. O.
21 Fornefeld, Barbara: „Einführung in die Geistigbehindertenpädagogik“, München,
2000, S. 48
13
1.6 Definition der Amerikanischen Vereinigung für Menschen mit geistiger Behinderung ("American Association of Mental Retardation-AAMR")
Die AAMR geht in ihrer Definition von einem Doppelkriterium aus und bezeichnet demnach die mentale Retardierung als eine unterdurchschnittliche Allgemeinintelligenz (IQ<75), die während der Entwicklungsperiode in Erscheinung getreten ist und die mit einer Minderung des adaptiven Verhaltens einhergeht. 22 Der Schwerpunkt der Betrachtung verlagert sich von der Person auf den Lebensbereich, in dem eine Person mit geistiger Behinderung spezielle Unterstützung und Begleitung benötigt. Dadurch rücken auch die Hindernisse („behindert werden“) in den Blick, die Personen mit derartigen Entwicklungsvoraussetzungen zusätzlich in den Weg gelegt werden können, zum anderen aber auch die Hilfen, von denen es entscheidend abhängt, wie gut diese Personen im Alltag zurecht kommen. Dementsprechend definierte die AAMR 1992:
"Geistige Behinderung bezieht sich auf substanzielle Einschränkungen der situativen Handlungsfähigkeit. Die intellektuellen Fähigkeiten sind signifikant unterdurchschnittlich; gleichzeitig liegen damit zusammenhängende
Erschwernisse in zwei oder mehreren der nachfolgend genannten Bereiche des täglichen Lebens vor: Kommunikation, Selbstversorgung, Wohnen, Sozialverhalten, Benutzung der Infrastruktur, Selbstbestimmung, Gesundheit und Sicherheit, lebensbedeutsame Schulbildung, Arbeit und Freizeit." 23
1.7 Behinderung als Isolation und Abhängigkeit von Hilfe Auf der Ebene der gesamtgesellschaftlichen Prozesse, der zwischenmenschlichen Beziehungen, der individuellen psychischen Prozesse und auf der Ebene des Erlebens und Verhaltens kann Isolation als ein wesentlicher Bestandteil von Behinderung in unserer Gesellschaft gesehen werden. Isolation bedeutet in diesem Fall die verhinderte Aneignung des gesellschaftlichen Erbes im Sinne von
22 www.wedoc/sub.gwdg.de/ebook/k/2002/pub/erz/4.pdf, „Theoretische Einordnung und Vorüberlegung“, S. 19 f., 21.04.2004
23 AAMR zit. n. Lindmeier, Christian: „Geistige Behinderung“, http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Aktuelles/a_Behinderung/s_334.html,
22.04.2004
14
dauerhaftem Ausschluss oder wesentlicher Einschränkung der Teilhabe an den Prozessen der gesellschaftlichen Produktion und Reproduktion. 24
Die eingeschränkte Teilhabe am Produktionsprozess resultiert aus dem generell geringer veranschlagten Tauschwert der Arbeitskraft behinderter Menschen. Behinderung kann in diesem Zusammenhang als „Zustand von Arbeitskraft minderer Güte oder wirtschaftlich nicht verwertbare Arbeitskraft“ 25 verstanden werden. Die Einschränkung der Teilnahme am Reproduktionsprozess betrifft die verschiedenen Formen der Aneignung schulischer und außerschulischer Güter, sozialer Normen und Fertigkeiten sowie praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten zur Lebensbewältigung im weitesten Sinne. 26 Die Differenz zwischen erzwungener Isolation (infolge mangelnder Hilfealternativen) einerseits und Chancen zur Teilhabe an der gesellschaftlichen Produktion und Reproduktion andererseits wird somit zu einem wesentlichen Kriterium, das über Ausmaß und Form der Behinderung einzelner Menschen oder sozialer Gruppen durch die Gesellschaft entscheidet. 27
Isolation ist nach Rüggeberg jedoch zur Charakterisierung des Behinderungsprozesses nicht ausreichend. 28 Ein weiteres zentrales Merkmal des Behinderungsprozesses ist für Rüggeberg die erzwungene, d.h. die nicht individuell gewollte, Abhängigkeit von Menschen mit geistiger Behinderung. Abhängigkeit kann in verschiedenen Formen auftreten. Zum einen im Sinne der Abhängigkeit von in bestimmter Weise gestalteten Umweltbedingungen wie beispielsweise bauliche Bedingungen, von bestimmten sozialen Situationen zum Beispiel der Hilfeleistungen und zum anderen im Sinne von eingeschränkter Entscheidungsfreiheit bzw.
24 Rüggeberg, August: „Autonom-Leben - Gemeindenahe Formen von Beratung, Hilfe und Pflege zum selbständigen Leben von und für Menschen mit Behinderung“, Stuttgart; Berlin; Köln; Mainz, 1985, S. 33
25 Jantzen, W. zit. n. a. a. a. O, S. 33
26 a. a. O. S. 33
27 a. a. O. S. 34
28 a. a. O. S. 37
15
eingeschränkter Verfügbarkeit der Lebensgestaltung für Menschen mit geistiger Behinderung. 29
Rüggeberg sieht Abhängigkeit und Isolation als wesentliche Faktoren des Behinderungsprozesses in unserer Gesellschaft, die auf vielfältige Weise miteinander zusammenhängen, miteinander einhergehen und sich gegenseitig bedingen, aber immer auch als zwei eigenständige Faktoren gesehen werden müssen.
Die „Union of the Physically Impaired Against Segregation“ (dt.: „Gewerkschaft körperlich Behinderter gegen Absonderung“) formuliert in diesem Sinne Behinderung wie folgt:
„Situation infolge sozialer Umstände, deren Überwindung voraussetzt: dass in keinerlei Hinsicht, zum Beispiel bei Einkommen, Mobilität oder in Einrichtungen (Institutionen) Isolation stattfindet dass behinderte Menschen - mit Rat und Hilfe anderer - die Kontrolle ihrer Lebensgestaltung selbst übernehmen und
dass Professionelle, Fachleute oder andere Hilfswillige sich in erster Linie der Förderung dieser Selbstbestimmung behinderter Menschen verpflichtet fühlen müssen.“ 30
Das amerikanische Rehabilitationsgesetz von 1973 definiert in diesem Sinne:
„Eine […] Behinderung liegt vor im Falle von Einschränkung, die vielfältige, dauerhafte Hilfeleistungen erforderlich machen und zurückgehen auf Amputation […]“ oder vielfältige Formen anderer Schädigungen. 31
Der kanadische Rat formulierte 1977 sein Verständnis von Behinderung folgendermaßen:
„Eine behinderte Person ist ein Mensch, der durch Krankheit, angeborene Bedingungen oder Unfall in der Bewältigung eines oder mehrerer Bereiche erheblich eingeschränkt wird. Diese funktionellen Einschränkungen führen zu unerwünschter und außergewöhnlicher Abhängigkeit von einer oder mehreren Personen und/oder technischen Hilfsmittel. “ 32
29 a. a. O. S. 37
30 Union of the Physically Impaired Against Segregation, 1976 zit. n. a. a. O., S. 38
31 Laurie zit. n. a. a. O., S. 33
32 Laurie zit. n. a. a. O., S. 38
16
Aufgrund der vorangegangenen Definitionsbeispiele geht Laurie von einem allgemeinen Grundsatz aus, der für alle Menschen gültigen ist. Ihrer Meinung nach können Handlungen oder Fähigkeiten in allen denkbaren Lebensbereichen auf die eine oder andere Art und in mehr oder weniger großem Umfang stets nur mit der helfenden Unterstützung anderer Personen oder technischer Hilfsmittel erlernt oder dauerhaft aufrechterhalten werden. 33 Rüggeberg geht davon aus, dass die Abhängigkeit menschlichen Handelns von der Einbettung in unterstützende und förderliche soziale Beziehungen nicht nur für Menschen mit Behinderung von Bedeutung ist, sondern generell eine unerlässliche Grundbedingung des menschlichen Lebens ist. In diesem Sinne sieht er Behinderung als „das Fehlen angemessener Bedingungen der Förderung, Hilfe oder der sozialen Beziehungen, die eine optimale Entfaltung oder Teilhabe am gesellschaftlichen Produktions- und Reproduktionsprozess ermöglichen würde.“ 34
Unter Berücksichtigung der Isolation und Abhängigkeit von Hilfe ist also davon auszugehen, dass jeder Mensch in irgendeiner Art und Weise und in mehr oder weniger großem Umfang behindert ist. Dieser Ansatz zeigt ebenso, dass eine direkte Trennung von „behindert“ und „nichtbehindert“ nicht existiert.
1.8 Zusammenfassung
Obwohl sich „Behinderung“ heute zu einem zentralen und viel verwendeten Begriff der verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen etabliert hat, bleibt eine wissenschaftsdisziplin-übergreifende Definition des Begriffs weiterhin schwierig. Zudem erschweren die unterschiedlichen Verständnisse von speziell „geistiger Behinderung“ eine Begriffsklärung.
Ein weiterer Grund für die Schwierigkeiten bei einer endgültigen Begriffsbestimmung liegt auch in der Individualität des Menschen. Es gibt nicht den Menschen mit geistiger Behinderung. Die Ursachen und die daraus resultierenden geistig-seelischen und sozialen Folgen sind
33 a. a. O., S. 39
34 a. a. O. S. 39
17
bei jedem Menschen aus diesem Personenkreis individuell andere, wie auch jeder (behinderte oder nichtbehinderte) Mensch ein Individuum ist. Dies macht eine endgültige Begriffsbestimmung fast unmöglich. Speck schreibt dazu: „Definieren bedeutet immer festlegen und zwar endgültig (`definitiv`)“. 35
Bei den Definitionsversuchen des Begriffs „geistige Behinderung“ wird in vielen Fällen von einer Schädigung als eine objektivierbare Abweichung der Norm ausgegangen. Doch woran misst sich diese Normabweichung? Ist die Schädigung mit medizinischen, psychologischen und pädagogischen Diagnostikmitteln immer so exakt festzustellen?
Trotz der Schwierigkeiten bei der Klärung des Begriffs kann zusammenfassend festgehalten werden, dass die Bezeichnung „geistige Behinderung“ als eine Wechselbeziehung zwischen verschiedenen Faktoren verstanden wird. Behinderung ist keine feststehende Eigenschaft eines Menschen, sondern immer von den Lebensumständen des Einzelnen und seinen sozialen Bezügen abhängig. Eine Definition bleibt darum immer nur relativ.
2. Daten und Fakten zur Lebens- und Wohnsituation geistig behinderter Menschen
Die Behindertenstatistik vermittelt der Sozialpolitik, der Pädagogik, aber auch der Öffentlichkeit Orientierungswerte bezüglich der Lebenssituation behinderter Menschen und den damit
zusammenhängenden (Lebens-) Bedingungen. Zudem ermöglich sie einen Vergleich der Lebenssituation von Menschen mit und ohne Behinderung. Sie orientiert sich an zentralen gesellschaftlichen Strukturen und Problemlagen und gibt Auskunft über das Leben von Menschen mit bestimmten Gesundheits-und Leistungseinschränkungen. 36
35 Speck, Otto: „Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Erziehung. Ein heilpädagogisches Lehrbuch“, 9. Auflage, München; Basel, 1999, S. 40
36 Schildmann, Ulrike: „100 Jahre allgemeine Behindertenstatistik“, Zeitschrift für Heilpädagogik, Heft 9, Würzburg, 2000, S. 360
18
Die Komplexität einer handlungsleitenden Begriffsbildung schlägt sich jedoch in Schwierigkeiten bei der amtlichen Behindertenstatistik nieder. So wie es keinen allgemeingültigen Begriff der Behinderung gibt, so gibt es auch keine exakten Angaben darüber, wie viele behinderte Menschen in der Bundesrepublik Deutschland leben. Die Probleme einer zuverlässigen statistischen Zählung von Menschen mit Behinderung sind - neben der grundsätzlichen Fragwürdigkeit von Abgrenzungskriterien - methodisch bedingt. Methodisch meint in diesem Fall, dass es beispielsweise keine Meldepflicht von Behinderungen gibt und somit die Anzahl von Menschen mit Behinderung nicht exakt verfasst werden kann. Es kommt hinzu, dass von den jeweiligen Interessengruppen (seitens der Pädagogik, der Medizin, der Sozialpolitik oder der Versicherungen) unterschiedliche Behinderungskategorien und Toleranzschwellen hinsichtlich des Schweregrades der Beeinträchtigung in Ansatz gebracht werden. In den sich häufig überschneidenden und widersprüchlichen Behindertenstatistiken werden zudem
unterschiedliche Altersklassen zugrunde gelegt. 37
2.1. Übersicht
Ende 2001 lebten im Bundesgebiet 6 711 797 schwerbehinderte Menschen, darunter 253 373 Menschen mit einer Störung der geistigen Entwicklung (u.a. geistige Behinderung, Lernbehinderung). 38
37 Bleidick, Ulrike: „Behinderung“, http://www.aaonline.dkf.de/bb/p071.htm,
21.04.2004
38 Statistisches Bundesamt: „Statistik der schwerbehinderten Menschen“, Wiesbaden,
2003
19
Im Juni 1996 gab es in der Bundesrepublik Deutschland 2857 Heime für behinderte Erwachsene mit 130 586 Heimplätzen (Niedersachsen: 399 Heime mit 18 311 Heimplätzen). 39 Aus diesen Zahlen resultiert, dass bundesweit etwa zwei Prozent aller schwerbehinderten Menschen in Heimen lebt.
Eine nicht genau bekannte Zahl vor allem geistig oder mehrfachbehinderter Menschen, die häufig auch ein hohes Maß an Pflegebedürftigkeit aufweisen, leben in psychiatrischen und neurologischen Krankenhäusern, in geriatrischen Kliniken sowie in Altenpflegeeinrichtungen. 1994/95 betraf dies in den neuen Bundesländern etwa 5000 Personen. Vergleichbare Daten bezüglich der alten Bundesländer liegen nicht vor. Es ist aber davon auszugehen, dass auch dort behinderte Menschen in psychiatrischen Einrichtungen und Altenpflegeheimen leben bzw. untergebracht sind. 40
2.2 Gründe für eine Heimaufnahme
Es gibt verschiedene Gründe, warum Menschen mit einer geistigen Behinderung in einem Wohnheim leben.
Laut einer im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführten Untersuchung (1995) zur Lebenssituation behinderter Menschen in Heimen und
Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe erfolgte eine Heimaufnahme in zwei Drittel der Fälle dann, wenn die häusliche Versorgung durch Eltern oder eine andere Person nicht mehr möglich war. Eine Überschreitung der Alltagskompetenzen der betroffenen Personen bezüglich des selbständigen Wohnens wurde in knapp einem Drittel der Fälle als Grund für die Heimaufnahme genannt.
39 Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung: „Die Lage der Behinderten und die Entwicklung der Rehabilitation“, 4. Bericht, unver. Nachdruck, Bonn, 2003, S. 85
40 a. a. O., S. 84 f.
20
Quote paper:
Finja Nissen, 2004, ein Leben so normal wie möglich. Die Lebenssituation von Menschen mit geistiger Behinderung in Wohneinrichtungen unter der Berücksichtigung des Normalisierungsprinzips am Beispiel des Wohnheimes Haus am Rennplatz, Munich, GRIN Publishing GmbH
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