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Abstract
„In Vielfalt geeint“ ist die Devise des Europas der 25 Staaten auf dem Weg in die Zukunft. Gerade weil die Europäische Union mit momentan zehn neuen Ländern vielfältiger wird, sowohl auf wirtschaftlicher, kultureller und politischer Ebene, ist es unverzichtbar, die auseinanderstrebenden Kräfte und unterschiedlichen Interessen zu bündeln. Die Zeit für eine europäische Verfassung ist gekommen, mit der sich 450 Millionen Europäer aus 25 Ländern identifizieren können.
Das Europa der heutigen Tage schöpft seine Kraft aus dem Vergangenen. Gelernt wurde aus den unzähligen blutigen Kriegen in den über 2000 Jahren seiner gemeinsam erlebten Geschichte. Diese Historie schweißt die einzelnen Länder zusammen und fungiert als Bindeglied. Diese Phase schafft die Basis für den nun greifbar werdenden Prozess der europäischen Verfassungsgebung. Mit ihr setze eine Diskussion um den Nutzen eines solchen Werkes ein. Im Ergebnis ist die EU heutzutage nicht nur verfassungsfähig, sondern es bedarf auch dieses Textes.
Die Europäische Verfassung spiegelt nicht nur die identischen Werte der Europäischen Gemeinschaft wieder, ihre Aufgabe besteht vor allem auch darin, die individuellen Interessen der Mitgliedstaaten zu schützen. Gerade die vielerorts verkündeten Bedenken vor einem Europäischen Superstaat zeigt wie wichtig die Wahrung der Individualinteressen ist.
Nachvollziehbar und demokratisch legitimiert sind die Schlagworte der Konventsarbeiten. Die neue Verfassung regelt auf hunderten Seiten, welchen Einfluss künftig die Zentrale in Brüssel auf die Entscheidungen der Nationalstaaten haben wird und wie die europäische Einigung voranschreiten soll. Die neue Hausordnung im künftigen Europa wird die Zukunft der Bürger und die Weltpolitik wesentlich beeinflussen, die Grundsteinlegung dazu erfolgte in den vergangenen Jahren und wird nun fortge- führt.
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INHALTSVERZEICHNIS
Seite
Abstract 1
Inhaltsverzeichnis.................................................................................... 2
Vorwort 4
Abk ürzungsverzeichnis. 5
Abbildungsverzeichnis. 6
1 Einleitung 7
2 Die Idee Europa 9
2.1 Historische Verfassungsentwicklung der EU 9
2.1.1 Die Antike - Das Römische Reich als europäisches Reich. 9
2.1.2 Das Mittelalter - Die kirchliche Trägerschaft der Verfassung 11
2.1.3 Die Frühe Neuzeit - Renaissance und Humanismus. 12
2.1.4 Von der Aufklärung bis zur Gegenwart. 14
2.2 EU Aktuell 16
2.2.1 Die Formierung des neuen Europa 16
2.2.2 Europa in Zahlen 17
2.3 Fazit 19
3 Die Europäische Verfassungsdebatte 20
3.1 Diskussion über eine Verfassung für Europa. 20
3.1.1 Inhalte der Verfassungsdiskussion. 21
3.2 Warum eine Europäische Verfassung? 22
3.3 Die Verfassungsfähigkeit der EU 24
3.4 Der Verfassungsbedarf 26
3.5 Fazit 28
4 Der Konvent zur Zukunft Europas 29
4.1 Einsetzung des Konvents zur Zukunft Europas 29
4.1.1 Der Auftrag 30
4.1.2 Die personelle Zusammensetzung 32
4.2 Der Verlauf des Konvents. 34
4.2.1 Die unterschiedlichen Phasen des Konvents 35
3
4.2.2 Die Endbilanz des Konvents. 38
4.3 Fazit 40
5 Die Inhalte des Entwurfs über eine Verfassung für Europa 41
5.1 Struktur des Verfassungsvertrages. 41
5.2 Grundlegende strukturelle Neuerungen. 43
5.2.1 Aspekte zur Gründung einer neuen Union 43
5.2.2 Vereinfachung der Verträge 44
5.2.3 Werte und Ziele der Union. 45
5.3 Die neue institutionelle Ordnung 47
5.3.1 Die wichtigsten Organe und ihre Handlungsweisen 47
5.3.2 Die drei Führungspersönlichkeiten 54
5.3.3 Kompetenzkatalog / Prinzip der Subsidiarität / Flexibilitätsklausel 57
5.3.4 Handlungsformen - Reduzierung der Rechtsakte. 60
5.3.5 Inkrafttreten des Vertrages / Austrittsklausel 62
5.4 Neue Politikbereiche 63
5.4.1 Außenpolitische Maßnahmen zur Militarisierung. 63
5.4.2 Interne Politikbereiche. 65
5.5 Fazit 68
6 Zukunftsperspektiven 70
6.1 Die Regierungskonferenz 2004 70
6.1.1 Das Scheitern als Chance nutzen 72
6.1.2 Die letzten Änderungen 73
6.2 Ratifizierung der Verfassung für Europa. 74
6.3 Referenden über die EU-Verfassung 75
6.4 Fazit 76
7 Schlussbetrachtung. 77
Literaturverzeichnis. 80
Anhang 84
4
VORWORT
Die Idee zum Thema meiner Arbeit erhielt ich während einer Exkursion zum Europäischen Parlament in Straßburg anlässlich des Wahlpflichtfaches „Die Europäische Integration und ihre Auswirkungen auf die BA“. Dort konnte ich zahlreiche interessante Eindrücke über die Arbeitsweise des Europäischen Parlaments sammeln. Anschließend entdeckte ich das Thema der anstehenden und neuen Europäischen Verfassung auf der Vorschlagsliste meines Dozenten und fühlte mich direkt angesprochen. Während eines Auslandpraktikums zu Beginn des Jahres 2004 in Großbritannien wurde meine Themenauswahl aufgrund des immer enger zusammenwachsenden europäischen Arbeitsmarktes noch zusätzlich gestärkt. Die vorherige Bearbeitung des sehr umfassenden Themas durch eine Hausarbeit kann ich im Nachhinein als besonders sinnvoll einstufen, da mir dort bereits die Fülle an Information und vor allem auch die brennende Aktualität des Themas bewusst wurde.
Insbesondere faszinierte mich die historische Verfassungsentwicklung. Auch die Arbeitsweise des einberufenen Konvents stellt einen Maßstab zur Politikgestaltung für die Zukunft dar. Diese näher darzustellen in Form eines eigenen Kapitels war mir ein Anliegen.
Die Materialbeschaffung erwies sich als ein wenig kompliziert aufgrund der vielen juristischen Fachzeitschriften und des zeitgleichen Umzuges dieser Abteilung innerhalb der Räumlichkeiten der Universitätsbibliothek Mannheim. Die generell sehr dezentrale Anordnung durch die Bereichsbibliotheken verzögerte die Recherchen zusätzlich. Mein Dank geht in diesem Punkt an die geduldigen und immer hilfsbereiten Mitarbeiter der Zentralbibliothek in A 2 und des juristischen Fachbereichs im Keller des juristischen Flügels. Des Weiteren nutzte ich den EU Info Point innerhalb der Stadtbücherei Mannheim sehr rege, dessen Mitarbeiterin mir ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite stand.
Die besondere Aktualität des Themas brachte Auswahlschwierigkeiten bei der Tagespresse mit sich, da das Thema über einen längeren Zeitraum hinweg die Zeitungen beherrschte und dies immer noch tut. Die Materialrecherche schloss ich nach dem Ende des Hauptstudiums III in Mannheim im Juli 2004 ab. Nachfolgende Informationen entstammen dem Internet und regionalen Zeitungen.
In diesem Rahmen möchte ich allen Personen, die mich bei der Themenbearbeitung unterstützt haben, danken. Hervorzuheben sind die Mitarbeiter der Europäischen Behörden und Institutionen mit denen ich während der Bearbeitungsphase in regem e-mail Kontakt stand. Ihre oft schnelle und kompetente Hilfe war sehr wertvoll.
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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
bzw. ..................................................................................beziehungsweise
EG..................................................................... Europäische Gemeinschaft
EGKS................................. Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
EMRK ..................................Europäische Konvention der Menschenrechte
EP ......................................................................... Europäisches Parlament
ER.................................................................................... Europäischer Rat
ESVP ............................ Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik
EU.................................................................................. Europäische Union
EuGH ...................................................................Europäischer Gerichtshof
EURATOM.................................................Europäische Atomgemeinschaft
Eurojust.......................... Europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit
EWG ................................................ Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EWS........................................................... Europäisches Währungssystem
GASP...................................... Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
gem................................................................................................... gemäß
GZT............................................................................gemeinsamer Zolltarif
MOK..................................................... Methode der offenen Koordinierung
RK.............................................................................. Regierungskonferenz
sog. ......................................................................................... sogenannten
v. Chr. ....................................................................................... vor Christus
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ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Die Entwicklung der Europäischen Union
Abbildung 2: Mitglieder und Beitrittskandidaten der EU
Abbildung 3: Die Zusammensetzung des Verfassungskonvents
Abbildung 4: Ausschnitt aus der Präambel des Verfassungsvertrages.
Abbildung 5: Wichtige EU-Institutionen nach der neuen Verfassung
Abbildung 6: Der Europäische Rat.
Abbildung 7: Das künftige EU-Entscheidungsverfahren
Abbildung 8: zukünftige Zusammensetzung der
Europ äischen Kommission
Abbildung 9: Die drei Führungspersönlichkeiten.
Abbildung 10: Kompetenzkategorien der EU
Abbildung 11: Rechtsakte der Union nach Artikel 32 (1)
Abbildung 12: Der Weg der EU-Verfassung
Abbildung 13: EU Referenden
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1 Einleitung
Wir haben einen europäischen Binnenmarkt ohne Grenzen, der vom Polarkreis bis zum Mittelmeer reicht, ein Europäisches Parlament, das an Gesetzen mitwirkt, die in der ganzen Europäischen Union Geltung erlangen. Wir im vereinten Europa haben gemeinsame Grundrechte, gemeinsame Werte, Ziele, eine gemeinsame Unionsbürgerschaft und eine einheitliche Währung in zwölf Staaten. Wir fühlen uns mehr und mehr als Europäer.
Es verdichten sich die europaweiten Aktionsmöglichkeiten bei der Arbeit, bei Urlaub und Kultur zu einem europäischen Lebensgefühl, dem „European way of life“. Zunehmend entwickelt sich eine wünschenswerte und erstrebenswerte europäische Identität.
WIR - das sind derzeit nach der Ost-Erweiterung circa 454 Millionen Menschen in der Europäischen Union (Zum Vergleich: USA 267 Millionen und Russland 147 Millionen) und die Tendenz ist steigend.
Eine Betrachtung und Bewertung des heutigen Standes kann nur erfolgen, wenn die Wurzeln bekannt sind. Das Fundament der europäischen Kultur liegt im antiken Griechenland, noch vor der Geburt Christi. Deshalb wird im ersten Teil der Arbeit sehr großer Wert auf den historischen Kontext gelegt. Hierbei sollen grob die ersten Anzeichen schon bereits vollzogener Verfassungsversuche dargelegt werden. Dieser Teil beschränkt sich auf die historische Verfassungsgeschichte und spannt einen Bogen von der Antike in das moderne Europa unserer Zeit.
Ein Datum, das Europa nachhaltig veränderte, war der 9. Mai 1950. Damals verkündete der französische Außenminister Robert Schumann seinen Plan, Europa friedlich zu vereinigen und eine supranationale europäische Organisation zu schaffen. Die beispiellose Einigung Europas hat am 27. Mai 1952 begonnen lebendig zu werden. Die Europäische Union umfasst heute 25 Staaten, und mindestens drei weitere werden ihr in naher Zukunft beitreten.
Die Europäer sind in Bewegung, doch niemand wünscht sich eine Fahrt ins Ungewisse. Deshalb wird die viel zu lange vernachlässigte Grundsatzfrage wieder akut. Wie weit geht die Bereitschaft der Menschen in Europa, sich zu einer immer engeren Union zu verbinden? Was ist das Ziel der europäischen Einigung? Die Regierungskonferenz im Jahr 2004 muss die Frage beantworten, was und wie die Europäer dies gemeinsam leisten wollen - und was besser auch in Zukunft in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verbleiben sollte. Viele fürchten einen europäischen Superstaat anstelle eines föderalen Bundesstaatsprinzips. Europa braucht ein ehrgeiziges Programm, um mit frischen Kräften demokratischer, offener und effizienter zu werden. Dabei wird innerhalb einer Europaumspannenden Ver- fassungsdebatte die Frage nach der Verfassungsfähigkeit der EU aufge-
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worfen. Warum brauchen wir eine Verfassung? Besteht überhaupt ein Verfassungsbedarf?
Die Debatte um die endgültige Integration, um die Zukunft Europas hat begonnen. Ein Konvent aus Parlamentariern und Regierungsvertretern arbeitete einen Entwurf zum Vertrag über eine Verfassung für Europa aus. Diesen hat die Regierungskonferenz 2004 in eine verabschiedungsreife Form gebracht, nun steht die Ratifizierung durch die einzelnen Nationalstaaten aus. Doch aus welchem Anlass entschied man sich für die Konventsmethode zur Ausarbeitung des Textes? Die positiven Erfahrungen des Grundrechtekonvents waren wohl ausschlaggebend. Wie setzt sich dieser Konvent zusammen, auf welche Weise kam man zum Konsens, wie verlief der Konvent und vor allem - zu welchem Ergebnis kam er? Mit der Einsetzung des Europa-Konvents hat sich eine neue Methode zur Zukunftsgestaltung der europäischen Einigung durchgesetzt. Nun wirken Parlamentarier an vorderster Stelle mit, die Bürger werden in Form einer umfassenden Zukunftsdebatte miteinbezogen. Die Endbilanz des Konvents zur Zukunft Europas ist ebenso Thema dieser Arbeit wie auch die Frage, ob er eventuell sogar über sein Ziel hinaus Ergebnisse hervorbringt. Allerdings ergibt sich bei näherer Betrachtung auch Kritik.
Der weitaus umfassendste Punkt der Arbeit beschäftigt sich mit den Inhalten einer Verfassung für Europa. Genauer gesagt nimmt dieser Teil Bezug auf den Entwurf des Konvents, der am 18. Juli 2003 den Staats- und Regierungschefs übergeben wurde. Aufgrund des sehr umfangreichen Inhaltes erstreckt sich die Arbeit über ausgewählte Themenbereiche. Dazu zählen die grundlegenden politischen Änderungen und die neue institutionelle Architektur ebenso wie exemplarisch zwei neue Politikinhalte. Allerdings kann hier keine umfassende und abschließende Betrachtung stattfinden, da der Themenkomplex einfach zu viele Möglichkeiten bietet. Es liegt also eine subjektive Auswahl des Verfassers vor, die trotzdem den Anspruch der Behandlung der wichtigsten Punkte erhebt. Die Grundrechtscharta findet nur am Rande Beachtung, da sie als eigener Punkt durchaus genügend Material für eine eigene Arbeit darstellen würde. Ebenso kann der vielfach geforderte Gottesbezug in der Präambel nicht behandelt werden.
Der aktuelle Bezug und Fragen zur Zukunft der Union beziehungsweise zum weiteren Vorgehen werden im abschließenden Kapitel betrachtet.
Die Arbeit möchte einen sehr breiten und wohlgefächerten Überblick zum Thema der Europäischen Verfassung verschaffen. Sie dokumentiert ein Stück weit die Phase der Verfassungsentstehung, da ihre Bearbeitungsphase zeitgleich mit dem Abschluss der Arbeit des Konvents und der feierlichen Unterzeichnung in Rom verlief.
Das vorliegende Dokument erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch konnten nicht sämtliche Punkte dieses riesigen Themenkomplexes behandelt werden.
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2 Die Idee Europa
2.1 Historische Verfassungsentwicklung der EU
Europa befindet sich im Wandel. Die Verfassung eines neuen Europa nimmt mehr denn je Gestalt an. Aus diesem Grunde ist es gerade jetzt von unermesslicher Bedeutung, die Frage nach den historischen Wurzeln des Europas unserer Zeit zu stellen. Da die heutige Verfassungsentwicklung sich teilweise in der Auseinandersetzung mit der östlichen Welt vollzieht, liegt es nahe, nach dem historischen Europabegriff zu fragen und die europäische Verfasstheit oder auch zeitweilige Nichtverfasstheit aufzuspüren.
Im Folgenden wird nach einer „verfassungsfähigen“ Einheit im Laufe der europäischen Geschichte gesucht. Hierbei geht es zunächst nicht um eine Staatsverfassung, sondern um das Verfasstsein eines Kultur- und Lebensraumes vieler Völker. Diese unterscheiden sich ethisch, verfügen allerdings über geographische wie auch institutionelle Gemeinsamkeiten die fast durchgängig bestand hatten. 1 Europa war im Laufe seiner Geschichte nicht lückenlos, aber doch immer wieder „verfasst“. Es lebte nach Regeln, die im Recht ausgebildet waren. 2
Das historische Europa verwendet den Begriff anders als wir es heute tun. Denn Europa ist kein Wort, sondern ein sich wandelnder Inhalt, der sich niemals von seinem Ursprung gelöst hat. Europa als politischer Begriff hat in den zweitausend Jahren seiner Geschichte die Grenzen immer wieder verändert. Länder, Staaten und Nationen, die der heutige Begriff mit einschließt, haben sich nicht immer in die europäische Verfassung eingefügt, sondern ein Eigenleben geführt. Überraschend ist, in welchem Maße dieses Europa als politisch-kulturelle Einheit Elemente einer gemeinsamen Verfassung bereits damals produziert hat. Die Art und Weise dieses Prozesses hat sich im Laufe der Geschichte mit den historischen Gegebenheiten gewandelt. Wenden wir den Blick nun den Anfängen zu.
2.1.1 Die Antike - Das Römische Reich als europäisches Reich
Das Fundament der europäischen Kultur liegt im antiken Griechenland. Denn bis dorthin lässt sich die Entstehung und Entwicklung des Europa-Bewusstseins zurückverfolgen. Europa beginnt mit der griechischen Klassik. Zur damaligen Zeit lag eine völlige Überschätzung der Größenverhältnisse 3 des europäischen Kontinents vor. Die daraus resultierende Vorrangstellung Europas prägte nicht nur das Bild der Antike, sondern auch
1 vgl. Thieme, Werner: Die Verfassungen Europas S. 1
2 vgl. Timmermann, Heiner: Die Idee Europa in Geschichte , Politik und Wirtschaft S. 7
3 Anm.: geringer nautischer und kartographischer Wissensstand der Zeit
10
des gesamten Mittelalters. 4 Erst zu Beginn der Neuzeit, in der Epoche der Entdeckungen erkannte man durch die neuen Wissenschaften die wahren Maßstäbe und gestand sich ein, dass Europa von seiner Ausdehnung nur am Ende, von seinem Wert her aber an der Spitze der Kontinente stehe. 5 Europa wurde zu einem Synonym für Freiheit und Demokratie. Es ergaben sich aber Gegensätze: die Ausbeutung und Rechtlosigkeit der Sklaven, dem entgegengesetzt das hohe Maß an Mitbestimmung und Entscheidungsbefugnis der Vollbürger. Es muss also vor der lange üblichen Idealisierung der griechischen Staaten und ihrer Verfassungen gewarnt werden. Dennoch entwickelte sich in den Ansätzen eine sogenannte „athenische Demokratie“ die zunächst allerdings nur für Vollbürger Anwendung fand. Asien wurde zu einem Synonym für Knechtschaft und Despotie. Die Perser lebten als Untertanen, die der Willkür eines einzelnen ausgesetzt waren. In Europa (Griechenland) lebten zur gleichen Zeit durch Gesetz geschützte Bürger, die speziell in Athen ihre persönlichen Freiheiten auskosten konnten. Somit stehen von nun an nicht mehr die geographischen, sondern die politischen, kulturellen und moralischen Unterschiede zwischen Europa und Asien im Vordergrund. Die Völker Europas waren zum damaligen Zeitpunkt freiheitsliebend, nicht jedoch staatsbildend. Das Europa-Bewusstsein der Griechen war sehr elitär und begrenzt. Erst nach dem Sturz der Monarchie (ca. 500 vor Christus) übernimmt der Adel die politische Führung. Der Staat wird nun zur res publica, zur Sache der Allgemeinheit. Die erste Verfassung des heutigen Europas ist die Verfassung des Römischen Reiches. Denn mit der Vertreibung der Könige wird Rom zur Republik. Die Institutionen, die Ämter und die Modalitäten des politischen Entscheidungsprozesses sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht festgelegt. Die Verfassung bildet sich vielmehr in einem Evolutionsprozess und erhält erst im Jahre 287 v. Chr. ihre „klassische“ Form. Institutionen, wie etwa das Volkstribunal, verändern im Lauf der Zeit ihren Charakter und ihre Funktion so sehr, dass sie entsprechend der Phase der Verfassungsentwicklung bewertet werden müssen. 6 Die drei Grundpfeiler der damaligen Verfassung stellen die Volksversammlung, der Magistrat und der Senat dar.
In diesem neuen römischen Weltreich war alles zusammengefasst, was diesseits der Ägäis und nördlich des Mittelmeers von den Römern erobert worden war. Es war weitgehend identisch mit Europa und konnte lange von Rom aus regiert werden. Erst nach der Ausdehnung des Römischen Reiches ergaben sich die zeitgleichen Regierungssitze Rom und Byzanz. Sogleich wurde der Gegensatz zwischen Ost und West deutlich. Neben der klassischen römischen Kultur entstand eine byzantinische von höchstem Niveau, aber fremd, uneuropäisch. Die zwangsläufige Teilung in ein West- (in dem Europa aufging) und Oströmisches Reich war folgerichtig.
4 auch bekannt unter dem Terminus: Europa-Zentrismus
5 vgl. Timmermann, Heiner: Die Idee Europa in Geschichte , Politik und Wirtschaft S. 8
6 vgl. Sellen, Albrecht: Geschichte 1 S. 41
11
2.1.2 Das Mittelalter -
Die kirchliche Trägerschaft der Verfassung
Der fest eingebürgerte Epochenbegriff „Mittelalter“ bezeichnet in etwa die Zeit von 500 bis 1500 n. Chr. Die römische und germanische Kultur sowie in besonderem Maße die christliche Religion und Kirche prägen das Bild des Mittelalters.
Im Süden des ehemaligen Imperium Romanum entsteht das islamische Großreich im 7. Jahrhundert. Im nord-westlichen Teil bildet sich vor allem durch das fränkische Großreich Karls des Großen Europa als eigenständige politische und kulturelle Einheit heraus, hier entstanden die Grundlagen des modernen Europa. Durch Erbteilungen zerfällt das Frankenreich in sich verselbstständigende Teile. Im Westen entwickelt sich Frankreich, im Osten Deutschland.
Der grundlegende und verbindende Leitspruch des Mittelalters hieß dennoch nicht Europa, sondern christianitas oder ecclesia. 7 Mit dem Wegfall des weströmischen Kaisertums bekam die politische Idee Europas einen neuen Träger, die Katholische Kirche mit dem römischen Bischof an ihrer Spitze. In den Wirren der Völkerwanderungszeit mit ihren kurzlebigen Staatsgründungen erwies sich Rom trotz der Indifferenz gegenüber Europa als Stabilitäts- und Integrationsfaktor. Denn schon im frühen Mittelalter glaubte man an eine Kontinuität des Römischen Reiches. Durch die räumliche und geistige Allgegenwart der Kirche ist das erstaunlich homogene Bild des in sich geschlossenen mittelalterlichen Europas zu erklären. In dieser Epoche war die Religion neben dem Staat und der Kultur als eine der drei großen Potenzen im Leben der Völker anzusehen. Die Trennlinie verlief zunehmend deutlicher zwischen der östlich-vorderasiatischen (östliche Orthodoxie) und westlich-europäischen (westlicher Katholizismus) Kirche. Bereits lange vor der endgültigen Trennung im Jahre 1054 8 waren beide Kirchen praktisch getrennt. Als neuer Kristallisationspunkt bildete sich der Bischof von Rom heraus. Er residierte dort, wo früher die Kaiser geherrscht hatten. Als typisch europäische Erscheinung gilt das Papsttum, dessen Macht auf der Tatsache beruhte, dass es kein Staatskirchentum mehr gab. Die Chance Europas lag in der Unabhängigkeit der Kirche und des Papstes vom Staat. Die Kirche konnte solange die konstituierende Macht Europas sein, wie die Menschen ihr treu blieben. Die Ausdehnung der römisch-katholischen Religion über die künftigen Kraftfelder Europas 9 verschaffte im Mittelalter eine einheitliche Verfassung. Dabei stand nicht die einheitliche Religiosität und das einheitliche Glaubensbekenntnis im Vordergrund, sondern die einheitliche Kirchenverfassung und das einheitliche Kirchenrecht. 10
7 vgl. Lexikon für Theologie und Kirche, Freiburg 1933, Band 5 S. 998
8 Schisma zwischen der Ost- und Westkirche
9 Frankreich und Deutschland, Spanien, England und Polen
10 vgl. Thieme, Werner: Die Verfassungen Europas S. 11 ff.
12
Außenpolitisch wurde die christliche Republik immer dann beschworen, wenn es um die Auseinandersetzung mit der im Osten drohenden Gefahr der Osmanen ging. Das Streben nach Einheit blieb somit auf das engste mit dem Gedanken des Kreuzzuges, verstanden als gemeinsamer Kampf gegen einen gemeinsamen Feind, verknüpft. Die Kreuzzüge waren das Ergebnis eines ersten gesamteuropäischen Willensbildungsprozesses der in einer gesamteuropäischen Unternehmung mündete. Im Laufe der Zeit verlief der europäische Gedanke wieder epochenweise in Einzelinteressen kleinerer Volkszusammenschlüsse.
2.1.3 Die Frühe Neuzeit - Renaissance und Humanismus
Die Machtminderung des Reiches im Spätmittelalter belegt einen Wandel der sich an der europäischen Verfassung vollzogen hat. Verfassungslos war das Reich dennoch nie. Denn das Konstanzer Konzil in den Jahren 1414 bis 1418 zeigte deutlich, dass das Kaisertum als eine Europa umspannende Idee nach dem Interregnum 11 keinesfalls erloschen war. Der Mainzer Landfrieden und die Goldene Bulle 12 des Jahres 1356 belegen die Lebendigkeit des Reiches und nicht nur die Existenz einer Reichsverfassung, sondern sogar deren Ausbau.
Die Wiederentdeckung und -belebung Europas resultierte aus den innovativen Impulsen der Renaissance. 13 Im Grunde stellte das Konstanzer Konzil als Kirchenversammlung einen der ersten europäischen Verfassungskonvente dar. Kaiser und Papst waren die höchsten Autoritäten Europas, wobei offenbar wurde, dass der Kaiser immer noch, wenn das Papsttum nicht dazu imstande war, die Führung Europas innehatte. 14 Die Verfassung Europas war nicht konstituierender, sondern föderalistischer Gestalt. Das damalige Europa fand unter dem Vorsitz des Kaisers zur Beratung wichtiger gemeinsamer Fragen zusammen und war entscheidungsfähig. Im weiteren Verlauf des historischen Geschehens hat die Bildung von Staaten, die Idee des souveränen Staates, von denen es beliebig viele geben konnte, trotz Fortbestehens des Reiches die europäische Verfassung verändert und sie somit einer wichtigen Säule beraubt. Es entstand ein neues Selbstgefühl und Selbstbewusstsein der Menschen. Der neugewonnene Mut zur Grenzüberschreitung, verbunden mit konkreten wirtschaftlichen Interessen, war Motiv für die Entdeckungsfahrten. Als Folge dieser Fahrten ist die „Europäisierung“ der Welt und die Ausweitung des geschichtlichen Raumes im Sinne der Weltgeschichte anzusehen. 15 Doch diese Phase hatte keinen langen Bestand.
11 Interregnum: Phase von 1257 - 1273 in der das Königtum ohne jegliche Autorität blieb
12 vgl. Sellen, Albrecht: S. 99: das bedeutendste Reichsgesetz des Spätmittelalters
13 vgl. Timmermann, Heiner: Die Idee Europa in Geschichte , Politik und Wirtschaft S. 12
14 vgl. Thieme, Werner: Die Verfassungen Europas S. 28
15 vgl. Sellen, Albrecht: Geschichte 1 S. 112
13
Die Aufmerksamkeit lag zunehmend auf der Territorialpolitik, denn die Stellung des Kaisers beruhte nicht nur auf seiner Krone, sondern auf seinem tatsächlichen Besitz an Grund und Boden. Es wurde weitgehend erfolgreich versucht durch Heirats- und Erbpolitik ein europäisches Imperium aufzubauen und die Kaiserwürde auf Grundlage territorialer Herrschaft zu erneuern. Dieser Versuch scheiterte letztlich aus zweierlei Gründen: Zum einen durch den Vormarsch der Türken bis Wien und den Fall Konstantinopels im Jahre 1453. Zum anderen wurde durch die Reformation Luthers, die Einheit der Kirche endgültig zerstört. Der letzte große Versuch, ein Reich unter einem Kaiser zu schaffen, war im Jahre 1555 mit der Abdankung Karls des V. beendet. Die Reformation Luthers brachte die Säule der Verfassung Europas zum Einsturz. Der Religionskrieg war zugleich ein europäischer Krieg, gesprochen wird von einem Vorgang der „Enteuropäisierung“ zu Beginn der Neuzeit, es gab keine Verfassung mehr. Die erneute Frage nach einer Verfassung war verbunden mit der Entscheidung, ob Europa weiterhin katholisch oder religionspolitisch zwei-oder mehrpolig sein sollte. Erst der Westfälische Frieden im Jahre 1648 im Anschluss an den Dreißigjährigen Krieg mit der vollen Anerkennung der drei Konfessionen in Deutschland sorgte für Klarheit. Dieser Frieden betraf nicht nur Deutschland, sondern das gesamte Europa. Es ist keinesfalls übertrieben, hierin ein Stück europäischer Verfassung zu sehen, das die religiöse Zweipoligkeit Europas besiegelte und zugleich die beschränkte Religionsfreiheit und die Gleichwertigkeit der Konfessionen garantierte. Dennoch blieb das Reich eine katholische Macht. Die katholische Kirche als tragende Säule der europäischen Verfassung im Mittelalter, beinhaltet das Kanonische Recht, das die Regeln enthielt, nach denen die Kirche zusammengehalten wurde. Die lateinische Sprache verlangte die Benutzung dieses Rechts von seinen Anwendern. Gesprochen werden kann von einem einheitlichen europäischen Gemeinrecht, das universal galt und zur Bewahrung der Einheit Europas über die religiöse Spaltung hinaus beigetragen hat. Auch nach der Reformation hat es diese Einheit bewahrt. Neben diesem kirchlichen europäischen Gemeinrecht kommt auch dem Römischen Zivilrecht eine wichtige Rolle zu, denn dies schuf die Rechtseinheit im Spätmittelalter, auf der Wandel und Handel beruhten. 16 Die weite Ausbreitung des Römischen Rechts hatte einen langen Bestand auf dem Kontinent. Die Kirche hingegen lehnte dieses Recht restriktiv ab, da der Kaiser hieraus seine Rechte ableitete. Das Römische Recht war flexibel und aufnahmefähig für veränderte Verfassungsverhältnisse und es lebte später im Zivilrecht weiter. Außerdem schuf es in vielen Ländern Europas eine einheitliche Rechtskultur, ein gemeinsames Rechtsdenken und gemeinsame Vorstellungen über Gerechtigkeit.
Durch den Verlust der politischen Einheit Europas durch das Sinken der Macht der römisch-deutschen Kaiser und der Schwächung des Römischen Rechts in Fragen des öffentlichen Rechts wurde das Bedürfnis Völkerrechtsgemeinschaft war identisch mit der Christenheit und beruhte auf
16 vgl. Thieme, Werner: Die Verfassungen Europas S. 37 f.
14
der Gleichheit der christlichen Staaten. Das Völkerrecht ist zugleich die Rechtsordnung Europas und weitgehend auch die Binnenverfassung des Reiches, da es nach dem Dreißigjährigen Krieg aus souveränen Staaten bestand.
Ein weiteres wichtiges Element der europäischen Ordnung war die im ersten Drittel des 17. Jahrhunderts in Frankreich entwickelte Idee des Gleichgewichts der Kräfte. Dieser Gedanke richtete sich vor allem gegen das angebliche oder wirkliche Streben Österreichs nach einer Universalmonarchie.
Die Zeit nach dem Zusammenbruch des Römischen Reiches als eines Europäischen Reiches kann nicht als Zeit angesehen werden in der sich der Europäische Gedanke verflüchtigte und nun an die Stelle der Ordnung unter Kaiser und Papst eine Ordnung der Willkür getreten wäre. Die Sehnsucht nach Frieden und einer dauerhaften Ordnung für Europa war durch alle Epochen vorhanden.
In der Mitte des 18. Jahrhunderts war, trotz der massiven und wegweisenden Entdeckungen in Amerika, Afrika und Asien Europa die Einheit, die man politisch gestaltete und in der man politisch gestaltete. Hier stellte sich das internationale, miteinander verzahnte wissenschaftliche und künstlerische Leben als eine lebendige Einheit dar.
2.1.4 Von der Aufklärung bis zur Gegenwart
Die Aufklärung ist im engeren Sinne eine geistige Bewegung des 18. Jahrhunderts. Sie tritt für die Emanzipation des Menschen auf der Basis der Vernunft ein und löst das Denken aus der Bevormundung von Autoritäten. Sie leitet einen Prozess der Säkularisierung ein. Die Aufklärung erstreckt sich über alle Lebensbereiche und begründet Staatslehren in denen Gewaltenteilung, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Volkssouveränität gefordert werden. Aus diesen Gründen wird die Aufklärung zum geistigen Wegbereiter der „modernen“ Revolutionen. 17 Auf politischem Sektor gipfelten die Ideen der Aufklärung in der Französischen Revolution von 1789. Sie verdrängte den feudalen Absolutismus endgültig und bereitete der bürgerlichen Freiheit den Weg. An die Stelle der Fürstenherrschaft wurde die Volkssouveränität gesetzt. Napoléon Bonaparte, der als Erbe der Revolution bezeichnet wird, weckte viele Hoffnungen, dass er nach der inneren Stabilisierung Frankreichs die Neuordnung Europas erwirken werde. Doch aus persönlichem Machtbedürfnis heraus erstrebte der selbstgekrönte Kaiser die Hegemonie über den gesamten Kontinent, nicht aber ein geeintes Europa unabhängiger und gleichberechtigter Staaten. 18 Napoléon zerstörte das bestehende Staatensystem zunächst. Allerdings zeigt die Tatsache, dass es Napoléon gelang, Europa zu seinem Zug nach Moskau in Marsch zu setzen, dass
17 vgl. Sellen, Albrecht: Geschichte 1 S. 165
18 vgl. Timmermann, Heiner: Die Idee Europa in Geschichte , Politik und Wirtschaft S. 14 f
15
hier ein politisches System entstanden war, das aus großen Teilen Europas bestand, die über einen einheitlichen politischen Willen verfügten. Setzt man voraus, dass es so etwas wie den Versuch einer Europäischen Verfassung Bonapartes gegeben hat, so war das zentrale Ziel ein vergrößertes Frankreich. Doch auch die großen Erfolge verschonten Napoléon nicht vor dem Ende seiner politischen Laufbahn im Exil. Der sich unmittelbar anschließende Wiener Kongreß 1814 -1815 regelte territoriale Fragen und gab dem Deutschen Bund eine Verfassung. Es wurde der Versuch unternommen, ein System aufzubauen welches den Frieden sichert. Das Ergebnis war die Heilige Allianz. Ihr Scheitern ist bekannt, da sie die ihr zugeteilten Aufgaben niemals erfüllen konnte. Zudem wurde damals das Schwergewicht in den Osten verlagert, die Zukunft Europas lag jedoch im Westen. Ebenso war sie ein nicht in die Zukunft gerichtetes Bündnis der konservativen Mächte. Allerdings ist hervorzuheben, dass mit der Heiligen Allianz gleich nach dem Sturze Napoléons ein erneuter Versuch begangen wurde, eine Ordnung für Europa zu schaffen.
Das Zeitalter des Imperialismus war nicht geeignet, eine Europäische Verfassung zu bewahren. Denn während des 19. Jahrhunderts diente die europäische Politik der Sicherung der überseeischen Besitzungen. Die Großmächte legten auch weiterhin wert auf ein Gleichgewicht der Kräfte. Dieses war aber instabil und konnte zu keiner institutionellen Verdichtung führen. Die Verfassung Europas beschränkte sich auf den Gedanken, dass man miteinander auskommen müsse.
Auch das beginnende 20. Jahrhundert hatte keine Idee für eine Verfassung Europas, da die Gegensätze von Imperialismus und Kolonialismus zwischen den europäischen Großmächten Leitmotiv der Politik waren. Während der Machtphase Bismarcks bestand keine Chance für eine europäische Verfassung. Denn die nationalen Bestrebungen hatten Priorität. In diesem Jahrhundert war der Eintritt der USA und Japans in die Weltpolitik bedeutsam. Denn mit dem Aufstieg dieser Staaten in den Kreis der „Fast-Großmächte“ änderte sich die politische Weltkarte entscheidend. Die Errichtung eines „verfassten“ Staatensystems setzte nun die Einbeziehung dieser Staaten voraus. Das verhinderte den Bau einer Europäischen Verfassung. Daher kann es nicht verwunderlich sein, dass der erste große Versuch zum Aufbau einer allgemein gültigen Friedensordnung, dem Völ-kerbund, weltumspannend und nicht europäisch konstruiert worden ist. 19 Die Europapolitik Hitlers hat eine gigantische Ländermasse unter eine Herrschaft gebracht, wie es weder Karl der Große noch Napoléon vermocht haben, man kann von der blutigen Eroberung fast ganz Europas sprechen. Es handelte sich um ein Europa ohne europäische Idee, Hitlers Herrschaftsidee knüpfte an kein früheres Bild an. Die hitlersche Reichsidee kann und muss daher vernachlässigt werden, wenn man über eine Europäische Verfassung nachdenkt. 20
19 vgl. Thieme, Werner: Die Verfassungen Europas S. 58 ff.
20 vgl. Thieme, Werner: Die Verfassungen Europas S. 61
17
nah vorbereiten und ein Abschlussdokument vorlegen. Gefordert wurde die Bearbeitung folgender Themenkomplexe: eine bessere Aufteilung und Festlegung der Zuständigkeiten in der Europäischen Union, eine Vereinfachung der Instrumente, mehr Demokratie, Transparenz und Effizienz sowie ein möglicher Weg zu einer Verfassung für die europäischen Bürger. Die einheitliche Währung der zwölf Staaten wurde am 1. Januar 2002 mit dem Euro eingeführt. Die Währungsunion ist für die Europaverfassung deshalb wesentlich, weil eine gemeinsame Wirtschaftsverfassung ohne eine gemeinsame Währung auf Dauer keinen Bestand haben wird. Am 28. Februar 2002 begann der Konvent aus Parlamentariern und Regierungsvertretern mit den Arbeiten an einer weiteren umfassenden Änderung des EG- und EU-Vertrages. Das Dokument, das den abschließenden Gesamtentwurf für einen Verfassungsvertrag beinhaltete, wurde am 18. Juli 2003 dem amtierenden italienischen EU-Vorsitz in Rom übergeben.
2.2.2 Europa in Zahlen
Die EU unterscheidet sich in ihrer Rechtsnatur in drei Merkmalen wesentlich von herkömmlichen internationalen Organisationen, Staatenverbindungen oder völkerrechtlichen Verträgen:
durch ihre dynamische, auf Zuwachs angelegte Zielsetzung, die eine ständige Fortentwicklung des Gemeinschaftsrechts erfordert; das Gemeinschaftsrecht bildet eine von den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten unabhängige Rechtsordnung mit eigenen Hoheitsrechten, institutionellen Verfahren und Organen, deren Entscheidungen ein die Mitgliedstaaten bindendes Gemeinschaftsrecht schaffen. Das Gemeinschaftsrecht begründet noch unmittelbare Rechte und Pflichten für den einzelnen Gemeinschaftsbürger. Für diese gelten zwei Rechtsordnungen, die nationale und die gemeinschaftliche. Das Gemeinschaftsrecht bindet die in den Grenzen der EU lebenden Bürger, die Zahl der unmittelbar betroffenen ist steigend. Die größte Erweiterung in der Historie der EU fand am 1. Mai 2004 statt, es stießen zehn neue Mitgliedsstaaten zum bestehenden Verbund hinzu. 1998 nahm die EU in einer ersten Phase die Beitrittsverhandlungen mit sechs beitrittswilligen Ländern auf, der so genannten “Luxemburg-Gruppe" (siehe S. 18: schwarz gekennzeichnet), und 2000 begannen die Verhandlungen mit sechs weiteren Beitrittskandidaten der “Helsinki-Gruppe" (gelb markiert).
Endgültig traten am 1. Mai 2004 Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern der EU bei. Die Aufnahme weiterer Staaten in einer neuen Beitrittsrunde stellt eine anspruchsvolle Aufgabe dar. Denn die EU muss sicherstellen, dass ihre Errungenschaften durch den Beitritt der neuen Mitglieder nicht gefährdet werden.
18
23 Abbildung 2: Mitglieder und Beitrittskandidaten der EU Die Zahl der Bevölkerung wuchs mit der Ost-Erweiterung um fast ein fünftel, von ehemals 380 auf 454,9 Millionen EU Bürger. Europa umfasst nun mehr Einwohner als die USA und Japan zusammen. Die Grundfläche nimmt von bislang 3.236.000 um fast 23 Prozent auf 3.970.000 Quadratkilometer zu. Das größte Land stellt Frankreich mit 544.000 und das kleinste Malta mit 316 Quadratkilometern dar. Mit einem Plus von 450 auf gut 9.600 Milliarden Euro Wirtschaftsleistung (2002) festigt die EU ihren Platz als zweitgrößte Wirtschaftsmacht der Welt, hinter den USA und vor Japan.
Die EU-Außengrenzen verlängern sich um 2.400 auf 16.000 Kilometer, Warenkontrollen an den Grenzen der neuen Länder entfallen, Personenkontrollen vorerst nicht. Inseln innerhalb der EU sind die Schweiz und die russische Exklave Kaliningrad.
Die Gremien vergrößern sich automatisch, so hat das Europaparlament nach dem Beitritt von zehn Ländern 732 Sitze, das sind 106 mehr als bei der Wahl 1999.
Außerdem werden im EU-Gebiet momentan etwa 40 Sprachen gesprochen, zehn weitere kommen hinzu. Am weitesten verbreitet ist die deutsche Sprache als Muttersprache von 90 Millionen Menschen. 24
23 Quelle: Microsoft Encarta Enzyklopädie 2002
24 Westedeutsche Zeitung vom 30.04.2004: Ost Erweiterung und Europawahl
Arbeit zitieren:
Julia Düllmann, 2004, Europa auf dem Weg in die Zukunft - Die europäische Verfassung, München, GRIN Verlag GmbH
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