Inhalt:
1. Einleitung 4
2. Familienformen und Lebensformen im Wandel 5
2.1. Familie aus traditioneller Sicht 6
2.2. Die Ehe als Familie die Ehe als Institution 7
2.2.1. Funktionswandel der Familie Die bürgerliche Kleinfamilie 7
2.2.2. Die Ehe selbst 12
2.3. Wandel der traditionellen Familie nsic ht Welche Bedeutung gewinnen
Nichteheliche Lebensgemeinschaften (NEL) 15
2.4. neue Lebensformen neue Familienformen 23
2.5. Resümee und Ausblick 25
3. Der Wandel im internationalen Vergleich 26
3.1. Querschnittsbetrachtung ausgewählter europäischer Länder 26
3.2. Gemeinsamkeiten 29
3.3. Unterschiede 29
3.4. Resümee 31
4. Schluß 31
5. Tabellenverzeichnis 33
6. Abbildungsverzeichnis 37
7. AutorInnen Index 41
8. Bibliographie 41
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1. Einleitung
„Familie als Begriff ist ebenso selbstverständlich wie polymorph. Jeder besitzt eine Vorstellung davon, was Familie ist, jeder kennt Familien, lebt in der Regel selbst in einer und dennoch ist eine wissenschaftlich einheitliche Definition dieses Phänomens kaum zu erzielen.“ 1 . Dieses diffuse Leitbild, verstärkt durch eine relative Undurchsichtigkeit der Begrifflichkeitsrelationen meines Themas, soll in dieser Arbeit näher betrachtet werden. Die Entscheidung für dieses Thema schulde ich dem Begriff „living apart together“, ein Paradox, das mich intensiv über dieses Thema nachdenken ließ. Die Frage ‚Was hat die Ehe denn heute noch für einen Stellenwert?‘ und die bewußte Auseinandersetzung mit meinen persönlichen familiären Verhältnissen ergaben dann meine Problemstellung, die ich hier nun ausführen werde: Die Ehe und ihr Wandel, von was zu was, sowie die Auswirkungen der Veränderung, wie eben andere Lebens- und Familienformen. Diesem allgemein- theoretischen Teil soll dem Seminarthema entsprechend ein internationaler Vergleich angeschlossen werden. Für die weitere Thematisie rung meines Problems ist eine Begriffserklärung nötig. Es geht hier um die Betrachtung von familialen Lebensformen, als solche ist die Ehe anzusehen. Diese Lebensformen sind Beziehungen zwischen wenigen Menschen, die in einem Verband leben. Einen solchen V erband verstehe ich unter der Familie. Dabei ist der Begriff ‚Familie‘ in seiner Verwendung mit Vorsicht zu genießen, ob seiner historisch gewachsenen Definition (folgend näher ausgeführt) und seiner (teils wissenschaftlich widersprüchlichen) alltäglichen Verwendung. Ich gehe zunächst von einem Beziehungsverband aus. Es gilt also die Möglichkeiten bewußt zu machen, daß sich die Familie in unterschiedlichen Formen präsentieren kann, dieses Bewußtsein wird in den moderen Gesellschaften verstärkt gesehen, es b eschreibt eben jenen Wandel der Familie. Jedoch verweisen historisch überlieferte Wahrnehmungen, welche häufig im Alltagsgebrauch erscheinen, auf eine vermeintliche Abhängigkeit von Ehe und Familie, eine Einheit, in der ohne dem einem, das andere keine wirkliche Gültigkeit zu haben scheint. Darum bedarf es eines kleinen Rückblickes auf die unterschiedlichen Betrachtungsweisen der Familie in der Geschichte und wie sich in diesem Wandel die Ehe als Lebensform angepaßt hat, was es war/ist, daß diese Einheit entstehen ließ und was es ist, das die Ehe „tot“ erscheinen läßt, obwohl sie es ja gar nicht ist. Also was ist das „Neue“, das Petra Butz zu dem eingangs Zitierten veranlaßt hat?
Wie erwartet, bietet die Literatur für dieses Thema eine breite Auswahl an. Sinnvoll wäre es daher eine grobe Unterscheidung zwischen makrosoziologischer und mikrosoziologischer 1 Butz, 1998, 41
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Literatur zu treffen, wobei die Makroebene sich mit der Familie im gesellschaftlichen Kontext befassen soll und die Mikroebene die Familie in sich selbst im Blickpunkt hat. Wichtig ist jedoch, sich nicht nur in einer der beiden unterschiedenen Ebenen zu bewegen, da, wie ich meine, vielerorts Interdependenzen zu beachten sind, hier also interne Familienwandlungen ebenso zum Tragen kommen werden.
Genauso klar, wie man familiäre Veränderungen in Deutschland erkennen kann, kann man diese auch für die meisten anderen europäischen Länder konstatieren. Für den zweiten Teil, dem internationalen Vergleich des Wandels, sollen neun europäische Länder herangezogen werden. An ihnen werden Indikatoren der Veränderungen geprüft und daraufhin, die im allgemein-theoretischen Teil getroffenen Aussagen generalisiert werden. Weiterhin sollen internationale Unterschiede in Verlauf und Intensität, sowie deren Gründe herausgearbeitet werden.
Es sei noch angemerkt, daß die vorliegende Arbeit keine explizite statistische Auswertung vollziehen will, Grafiken und Tabellen sollen interpretative Aussagen lediglich veranschaulichen und verstärken. Da in der Forschung unterschiedliche Erhebungsmethoden, Erhebungsziele usw. verwendet wurden und Daten in verschiedensten Formen und aus verschieden Datensätzen in diese Arbeit einfließen, wird diese Arbeit den Anspruch der „unbedingten Wahrheit der Zahlen" nicht erheben, sondern verweist auf ihre oben dargestellte Funktion.
2. Familienformen und Lebensformen im Wandel
In diesem ersten allgemein- theoretischen Teil sollen nun die Lebens- und Familienformen als solches konkret betrachtet werden. Um einen Wandel, der ja in dieser Ausführung den zentralen Punkt darstellt, beschreiben zu können, ist ein Vergleich „vorher – nachher“ von Nöten. Jedoch ist einleitend dazu zu sagen, daß es ein allgemeingültiges, „traditionelles“, für den Vergleich geeignetes Bild der Familie nicht wirklich gibt. Die Entwicklung der Familie hat sich auf mehreren Stufen vollzogen, einige müssen besonders berücksichtigt werden. Hier ist im besonderen das vorindustrielle Familienbild im Vergleich zu einem Modernen/ Bürgerlichen gemeint. Man kann nicht ohne weiteres eine Entwicklung von der vorindustriellen Großfamilie hin zur modernen Kleinfamilie konstatieren 2 ohne
Berücksichtigung der gesellschaftlichen Einflußfaktoren mit den ihrerseits charakteristischen 2 „Bei der Entwicklung der Familienformen hat das sogenannte „Kontraktionsgesetz“ von Emile Durkheim, das die historische Entwicklung von der Groß- zu Kernfamilie (Gattenfamilie) postulierte, lange Zeit absolute Gültigkeit für sich beansprucht“ König, 1973, 214
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Veränderungen. Entwickelt werden soll das Familienbild der bürgerlichen Familie, wie es bis Mitte der 60er Jahre gelebt wurde. Davon ausgehend soll dann der Wandel nachgezeichnet werden.
2.1. Familie aus „traditioneller“ Sicht
Das wichtigste Argument für die Beschreibung der vorindustriellen Familie ist die Betrachtung der Einheit vo n Arbeits- und Wohnstätte. In einer durch die Agrarwirtschaft bestimmten Zeit galt die Familie als Produktionsgemeinschaft, Tisch, Bett und Arbeitsplatz entfielen also auf den selben Ort. Hinzu kam, daß eine Familie oder eine Ehe nicht durch eine „individuelle Partnerwahl“ oder „familiäres (familiär aus heutiger Sicht) Zusammenleben“ 3 gekennzeichnet war. Hier ging es um den Existenzkampf, das bloße wirtschaftliche Überleben, Dinge wie Zuneigung, Emotionen bis hin zu Liebe spielten für eine Familiengründung und deren Verlauf keine Rolle. Ähnlich verhielt es sich mit der Sexualität, die, so wird jedenfalls für die meisten Fälle angenommen, allein dem Zwecke der Fortpflanzung zugeordnet wurde.
Es existiert ja in der weit verbreiteten Annahme ein Bild der vorindustriellen Großfamilie, eine durch die Agrarwirtschaft gekennzeichnete Lebensorganisation, deren Haushalte durch meist drei Generationen bestimmt wird. Otto Brunner hat hierfür das einprägsame Bild des „ganzen Hauses“ 4 geprägt und dieses Bild als Idealtyp us verkörpert. „Der Begriff des ‚ganzen Haus‘ kann als Versuch gesehen werden, Familien in den übergeordneten Zusammenhang einer Wirtschaftsgeschichte zu begreifen, d.h. unter dem Aspekt der Dominanz der häuslichen Produktion für den täglichen Lebensablauf“ 5 . Dieses idyllische Bild ist so jedoch nicht ganz richtig. Es ist zwar eine enorm hohe Geburtenrate für die damalige Zeit zu verzeichnen (8-12 Kinder pro Familie 6 ) jedoch auch ebenso eine hohe Kindersterblichkeit. So war sogar teils eine Generation zwischen den Kindern selbst gelegen, was bedeutet, daß schon gar nicht mehr alle Kinder im „ganzen Haus“ wohnen könnten. Ebenso verhält es sich mit der Mehrgenerationenfamilien-Problematik, sprich vom Urgroßvater bis zum Kleinsten alles 3 Barabas, 1994, 24 4 „Zusätzliche Schubkraft erhielt das Argument von der Großfamilie als dem vorherrschenden Typus in vorindustrieller Zeit sicherlich durch Brunners Konzept des „ganzen Hauses“ (Brunner, 1965). Brunner hatte dabei das „ganze Haus“ als Idealtypus (nach Weber) beschrieben, dessen Hauptkennzeichen und Zentrum die gemeinsame Produktion von Gütern, deren Tausch bzw. Handel und Konsumption war. Das ganze Haus umfaßte zudem neben Familienmitgliedern auch familienfremde Personen (Gesinde). Der Begriff des ganzen Hauses wurde auch deshalb gewählt, weil das „Haus“ gegenüber seinen Bewohnern das beständigere war: seine Bewohner wechselten häufig und zum Teil für heutige Verhältnisse relativ schnell durch Tod, Verheiratung,...“ 5 Barabas, 1994, 24 6 Barabas, 1994, 26
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unter einem Dach. „Aber auch diese Form gab es im Mittelalter und der beginnenden Neuzeit selten, entgegen verbreiteter Vorstellungen. Vor allem ökonomische und teilweise auch psychologische Gründe standen der Bildung komplexerer und größerer Familienformen entgegen“ 7 . Es soll also das Bild Brunners entschärft werden, um einen ersten Wandel in der Auffassungsgeschichte der Familie zeigen zu können. Denn mit zunehmender Industrialisierung sowie der gleichschreitenden Urbanisierung sollte sich das ländliche Bild des „ganzen Hauses“ auflösen, jedoch stieg die Anzahl der Mehrpersonenhaushalte, außerdem wurde alles Dienstpersonal dem Haushalt dazugerechnet. So kann man sagen, daß „die vorindustrielle Großfamilie, gemessen an der Zahl sowohl ihrer Mitglieder, ihrer Kinder als auch ihrer Generationen, in der Realität eher eine Seltenheit war. Sie wurde allenfalls dort realisiert, wo die ökonomische Möglichkeit dazu bestand. Die Praxis, Heiratsverbote zu erlassen, trug das Ihre dazu bei, die Ausbreitung besitzloser Schichten zu verhindern. “ 8 . Dieser erste Wandel vollzog sich in bezug auf die Funktion der Familie. Die Familie nach diesem ersten Wandel wird zugleich Bezugspunkt für den in meinem Thema verankerten Wandel der Lebensformen der Familie heute.
2.2. Die Ehe als Familie, die „Ehe als Institution“
Es ist „leichter“ die Institution Ehe in einen gesamtgesellschaftlichen Rahmen einzuordnen, wenn man ein genaues Bild der bürgerlichen Familie hat. Da Ehe und Familie oftmals gleichgesetzt werden, was vielleicht gerade aus heutiger Sicht nicht ganz richtig ist, scheint es vernünftig, ein ausführliches Schema der bürgerlichen Familie zu erstellen, um daraufhin Ehe erklären zu können.
2.2.1. Funktionswandel der Familie – Die bürgerliche Kleinfamilie
„An der Familie ist so lange herumamputiert worden, bis sie klein, flexibel und mobil genug war, den modernen Arbeitsprozeß möglichst wenig zu stören.“ 9 Dieses Zitat aus dem Buch von Kloehn, daß, zugegebenermaßen, eine vielleicht zu maskulin-anthropologische Herangehensweise hat, soll einleitend die Richtung zeigen, in die sich die Familie hin verändert hat.
7 „...Meißt mußte der Übernehmer einer bäuerlichen Wirtschaft mit der Eheschließung bis zum Tode des Alt-Bauern warten. Denn ausschlaggebend für das Zusammenleben war die Verfügungsgewalt der Alten über das Eigentum, an dem sie möglichst lange festhalten mußten.“ Barabas, 1994, 27 8 Barabas, 1994, 28, vgl. hierzu auch: Laslett/Wall, 1972; Shorter, 1977; Sieder, 1987 sowie Segalen, 1990 9 Kloehn, 1982, 81
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Die Familienform, die sich durch die Industrialisierung und den gleichbedeutenden Veränderungen moderner Gesellschaften herauskristallisiert hat, wird in der Forschung häufig als ‚bürgerliche Kleinfamilie‘ 10 oder auch als ‚moderne Familie‘ 11 bezeichnet. Aber auch ‚Gattenfamilie‘ 12 oder normaler Familientypus ‘ 13 kennzeichnen als Begriffe diese Form. Im
weiteren Verlauf dieser Arbeit werde ich von der bürgerlichen Familie sprechen. Sie soll nun in diesem Abschnitt näher beschrieben werden, da sie, wie schon erwähnt, Ausgangspunkt des zu beschreibenden Wandels der Lebensformen heute ist. Es gibt mehrere Herangehensweisen für die Beschreibung moderner Familien.
Nach Butz etwa, wird die moderne Familie so beschr ieben: „Sie besteht zunächst aus einem heterosexuellen, verheirateten Paar, dessen weiblicher Part in jungen, aber nicht zu jungen Jahren Kinder gebärt. Das Alter einer Mutter sollte nicht unter 20 , aber auch nicht weit über
35 Jahren liegen. In der Regel bestehen Familien in der heutigen Vorstellung aus 2
Generationen mit nicht mehr als drei Kindern; d.h. sie sind relativ klein. Die Generationen sind in der Regel biologisch oder rechtlich miteinander verwandt und leben konventionellermaßen in einem gemeinsamen Haushalt. Gängigerweise ist der Vater der Allein- oder Hauptverdiener, die Mutter kümmert sich um den Nachwuchs, den Haushalt und um die sozialen Belange der Familie.“ 14 Diese bürgerliche Kleinfamilie entstand durch den
Funktionswandel der Familie. Dieser entwickelte sich durch die Ausdifferenzierung moderner Gesellschaften. So werden „Teilbereiche wie etwa die Produktion, Ausbildung oder die Krankenversorgung aus der Familie in die Gesellschaft hinein verlagert. Gleichzeitig findet eine Entflechtung t raditioneller Familienstrukturen und deren Modifikation statt.“ Des Weiteren ist die „Trennung von Wohn und Arbeitsstätte zu beachten“ 15 . Die Erwerbstätigkeit,
sowie auch die Schulpflicht führen die Familienmitglieder ‚außer Haus‘. „Der Zusammenhang zwische n Familie und gesellschaftlichen Subsystemen wird nun durch die Familienmitglieder hergestellt“ 16 , es existiert keine Produktionsgemeinschaft mehr, vielmehr vollzieht sich eine Anpassung an den Individualisierungsprozeß moderner Gesellschaften. 17
So änderte sich die Grundlage des familiären Zusammenlebens: „Die Familie konzentrierte 10 z.B. nach Fox oder Huinink 11 z.B. nach Kaufmann 12 nach Durkheim 13 z.B. nach Kaufmann; Tyrell, (1979, 18f) kommentiert das wie folgt: Man kann davon ausgehen, „daß die privatisierte Kleinfamilie den familialen Normaltypus der Moderne darstellt“. Diese Aussage wird gelungener maßen von Ebel (1984,125) folgendermaßen kommentiert: „Die behauptete ‚Normalität‘ der Kleinfamilie meint dabei nicht primär den statistischen Befund, daß die Mehrheit der Bevölkerung in Kleinfamilien lebt, sondern den Tatbestand, daß in unserem kulturellen Kontext das Strukturmuster ‚Kleinfamilie‘ gesellschaftsweit eine höchst prägnante Leitbild- und Orientierungsfunktion hat.“ 14 Butz, 1998, 43f 15 beides: Barabas, 1994, 35 16 Barabas, 1994, 36
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sich nunmehr auf sozialemotionale Leistungen“ 18 , sie wurde also der Hort der zwischenmenschlichen Beziehungen in einer Welt der Individualisierung, Industrialisierung, Ausdifferenzierung, Mobilität und Selbstverantwortung. Ariès spricht in diesem Zusammenhang „von einer fortschreitenden Ausprägung eines ‚Familiensinns‘, der der Ausbildung der häuslichen Intimität [familiärer Intimraum 19 ] folgt.“ 20 Die neuen sozialemotionalen Leistunge n der Familie werden vor allem durch „Emotionalisierung der Partnerschaft, die Vorstellung von Sexualität als wesentlichen Teil der emotionalen Erfüllung der Partnerschaft, der Anspruch von Eingehen und Verständnis füreinander und nicht zuletzt eine empatische Kindzentrierung“ 21 beschrieben.
Claus Mühlfeld beschreibt diesen Wandel mit den Worten: „Vom Patriarchat zur Partnerschaft“ 22 . Auch er sieht die Veränderungen moderner Gesellschaften als Grund für den Funktionswandel. Weiterführend postuliert er folgendes: „Rechtliche und moralische Verhaltensanforderungen machen Ehe und Familie zu einer gesellschaftlich bestimmten Sozialform...“ 23 . Vor allem der rechtliche Aspekt und dessen Handhabung in modernen Gesellschaften wird im Weiteren noch interessieren, denn hier findet wieder eine Kopplung von Familie und Gesellschaft statt (durch Ehe und Familienrecht), wobei ich doch gerade die emotionale Funktion der Familie erläutert habe und diese eben keiner primär gesellschaftlichen Funktion entspricht. Hier wird auch ein weiteres Problem in der Forschung deutlich, nämlich die Verwendung der Begriffe Ehe und Familie. Für manche Autoren besteht ein unbedingter Zusammenhang zwischen diesen beiden Begriffen, weshalb sie auch zumeist als ein Begriffspaar erscheinen, wie etwa bei Mühlfeld, Nave-Herz oder Barabas oder etwa bei Kaufmann, der meine Aussage mit folgenden Worten verstärkt: „So bildet sich ein gegenüber dem staatlichen Recht autonomer Raum der Familie, aus dem sich das Recht des
19. Jahrhunderts – abgesehen von den Feldern güter- und unterhaltsrechtlicher
17 vgl.: Beck, 1986 18 Barabas, 1994, 36; auch: Kaufmann, 1995, 20 19 Barabas, 1994, 41 20 Ariès, 1976, 517f 21 Barabas, 1994, 42 22 Mühlfed, 1982, 15f 23 weiter sagt er: „...Die Regelungsabsichten und Steuerungsversuche vieler gesellschaftlicher Einrichtungen sind über weite Strecken nichts anderes als das Bemühen, das Zusammenleben von Menschen, ihr Fortpflanzungsverhalten sowie die Erziehung der nachfolgenden Generationen in einem gesamtgesellschaftlichen Rahmen zu ermöglichen. Die moralischen Vorschriften der Kirchen über Ehe und Familie, Sexualverhalten und Lebenswelt sind hier ebenso zu nennen wie die Versuche staatlicher Institutionen (Regierung, Parlament, Rechtsprechung etc.), das Zusammenleben dieser Gruppe besonderer Art in einer vorgegebenen Sozialstruktur zu regeln. Das Ehe- und Familienrecht einer Gesellschaft bildet jedoch nur einen Teilbereich staatlicher Steuerungsversuche ab, Ehe und Familie sind aber auch Gegenstand staatlicher Sozialpolitik. Die Sozialversicherungssysteme (Kranken-, Sozial- und Arbeitslosenversicherung) einer Gesellschaft haben eine durchgängige Entlastungsfunkion für die Daseinsbewältigungsmuster der Familie und
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Auseinandersetzungen – zurückzuziehen bestrebt ist. Erst in dieser Konstellation wurde die durch Ehe begründete Gemeinschaft der Gatten und ihrer Kinder zum Inbegriff von Familie.“ 24 [Hervorhebung B.W.].
Eine etwas andere, klarere Herangehensweise stellt Huinink vor, die auch hier kurz angerissen werden soll. Durch diese Herangehensweise kann er die beiden Begriffe Ehe und Familie ganz klar trennen. Er unterscheidet zunächst einmal Partnerschaft und Elternschaft, die er als Beziehungsform versteht. Eine „ Partnerschaftsbeziehung (auch intime Paarbeziehung) ist durch eine enge, persönliche, auf Dauer angelegte, exklusive Beziehung zwischen zwei erwachsenen Personen gekennzeichnet, die über ein Gefühl gegenseitiger (romantischer) Liebe, als Ausdruck starker persönlicher Zuneigung und gegenseitigen Verständnisses, und durch die Praxis sexueller Interaktion vermittelt ist.“ „Elternschaftsbeziehung ist durch die Beziehung zwischen einem Erwachsenen und seinem Kind [wobei das Kind hier nicht unbedingt als leiblicher Nachkomme gesehen wird] bestimmt. Die erwachsene Person ist darüber hinaus nicht nur in einem rechtlichen, sondern auch in einem sozialen Sinne exklusiv als Mutter oder Vater definiert, und fungiert so als primärer Sozialisationsagent des Kindes.“ 25 [Hervorhebung im Orginal]. Dies also zwei nüchterne Beschreibungen der beiden Beziehungsformen. Auf dieser Basis definiert Huinink nun Lebensgemeinschaften, die er als „soziale Einheiten oder auch soziale Gruppen mit einer spezifischen Struktur der internen zwischenmenschlichen Beziehungsformen“ 26 , betrachtet. Es sind zum einen „partnerschaftliche Lebensgemeinschaften, wenn die interne Beziehungsstruktur der Mitglieder ausschließlich durch eine (intime) Partnerschaftsbeziehung bestimmt ist“ und zum anderen „ familiale Lebensgemeinschaften (synonym auch Familie), wenn mindestens eine Elternschaftsbeziehung in der internen Beziehungsstruktur der Mitglieder enthalten ist.“ 27 [Hervorhebung im Orginal]. Die klassische bürgerliche Kl einfamilie, ein spezifischer Typ der Familie enthält demnach eine Partnerschaftsbeziehung und mindestens zwei Elternschaftsbeziehungen (Mann-Frau, Vater-Kind und Mutter-Kind). Als Lebensform begreift Huinink „den spezifischen sozialen Lebenszusammenhang einer Person, was also als rationales Merkmal einer Person zu verstehen ist.“ 28 Sie gibt also nach seinem Verständnis an, in welchen Beziehungszusammenhängen, oder auch in welchen Typ von Lebensgemeinschaft/Haushalt jemand einzuordnen ist.
ermöglichen Lebensformen, die durch andere Lebensqualitäten (z.B. Zunehmen der Emotionalität) gekennzeichnet sind.“ 24 Kaufmann, 1995, 20 25 Huinink, 1995, 119 26 Huinink, 1995, 120 27 Huinink, 1995, 120 28 Huinink, 1995, 122
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Bastian Wienrich, 2001, 'Ehe-', 'living apart together-' oder 'Single-Gesellschaft'? - wo bleibt die Familie?, Munich, GRIN Publishing GmbH
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