Felix Neubüser
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2.1. DIE DEMOKRATIETHESE. 6
2.2. DIE THESE VOM „DEMOKRATIEDEFIZIT“ 7
2.3. FAZIT. 9
3.1. DIE WAHL DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS. 11
3.2. KOMPETENZEN IM INSTITUTIONENGEFLECHT UND DEREN GRENZEN 12
3.2.1. KONTROLLFUNKTION. 13
3.2.2. GESETZGEBUNGSFUNKTION 14
3.2.2.1. KOMPETENZ BEI DER VERABSCHIEDUNG DES HAUSHALTES. 16
3.2.3. WAHLFUNKTION. 17
3.2.4. ARTIKULATIONSFUNKTION 17
3.2.5. KOMMUNIKATIONSFUNKTION 18
3.3. FAZIT. 18
4.1. HINTERGRUND 19
4.2. DIE DEBATTE UM DIE VERFASSUNG DER EU 20
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5.1. DERZEITIGES UND ZUKÜNFTIGE LEGITIMATIONSPOTENTIAL. 21
5.2. EIGENE STELLUNGNAHME. 22
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„Mit welchen guten, zustimmungsfähigen Gründen läßt sich rechtfertigen, daß die Europäische Union Rechtssetzungsmacht über mehr als 360 Millionen Bürger ausübt?“ (Kielmannsegg 1997, Seite 47) Sicherlich nicht unberechtigt ist diese Frage von Peter Graf Kielmannsegg. Insbesondere in Hinblick auf die fortschreitende europäische Integration kann und PXVV sich die Europäische Union (EU) dieser Frage nach ihrer demokratischen Legitimität stellen. Denn: Europa rückt zusammen. Immer öfter bekommt der Bürger den langen Arm Brüssels zu spüren. Jüngstes Beispiel: Die Einführung der einheitlichen Währung, des Euros. Rund 80 Prozent aller auf den Binnenmarkt bezogenen Entscheidungen sind einigen Schätzungen nach mittlerweile in EU bzw. EG-Recht übergegangen (vgl. Pfetsch 1997).
Ein weiteres Exempel sind die Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EUGH): Sie sind für die Mitgliedsstaaten bindend und müssen national umgesetzt werden. Ein prominentes Beispiel etwa die Entscheidung zur Gleichstellung von Frauen und Männern beim Zugang zum Dienst in den Streitkräften. In einer Pressemitteilung des EUGH vom 7. Januar 2000 heißt es dazu wörtlich: „Die deutschen Rechtsvorschriften, die Frauen vollständig vom Dienst mit der Waffe ausschließen, verstoßen gegen den gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Gleichheit von Männern und Frauen.“ (EU Homepage 2002) Europäisches Recht bricht nationales Recht, die Bundesrepublik Deutschland musste sich der europäischen Rechtsprechung fügen.
In den Mitgliedstaaten steht das Parlament als ein Repräsentationsorgan des Volkes im Mittelpunkt des Legitimationsprozesses von Regierungsgewalt. Es läge also eigentlich nah, dem Europäischen Parlament (EP) als einzigem, unmittelbar durch Wahlen vom europäischen Volk direkt legitimierten Organ diese Rolle auf europäischer Ebene zu unterstellen.
Anscheinend nicht, denn nicht nur in der politikwissenschaftlichen Fachliteratur wird zumindest mit Fragezeichen versehen über das sogenannte „Demokratiedefizit der Europäischen Union“ diskutiert (vgl. z.B. Pfetsch 1997, Lord 1998 oder Schmidt 2000). Doch auch in den Medien und nicht zuletzt im Seite 4 / 4
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Hinblick auf die aktuelle Verfassungsdebatte wird dieses Thema immer wieder kontrovers diskutiert. Die Legitimation einer zunehmenden Anhäufung von
Rechtsetzungsbefugnissen zu Gunsten der EU, (und damit gleichzeitig zu Lasten der nationalen Parlamenten), ist gemessen an den, in den Mitgliedstaaten üblichen demokratiepolitischen Standards, also zumindest streitbar.
In dieser Hausarbeit werde ich mich daher mit folgender Frage beschäftigen: Gibt es ein Demokratiedefizit in der Europäischen Union? und in diesem Zusammenhang:
Welches Legitimationspotential steckt im Europäischen Parlament? Hierzu möchte ich mich zunächst mit dem Vorwurf des Mangels der EU an demokratischer Legitimation beschäftigen. Anschließend werde ich mich mit der Wahl und den Kompetenzen des EP auseinandersetzen, um dann auf dessen Legitimationspotential einzugehen. Außerdem will ich kurz auf das EU-Reformkonvent eingehen, dessen Arbeit zu einer Neugestaltung der EU und eventuell sogar zu einer europäischen Verfassung führen soll.
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Das europäische Demokratiedefizit - zahlreiche Veröffentlichungen schmücken sich mit dieser Losung im Titel. Kaum noch ist dieser Vorwurf aus den Diskussionen um die EU-Osterweiterung wegzudenken. Und auch im Hinblick auf das EU-Reformkonvent, das im März 2002 seine Arbeit aufgenommen hat, wird nicht selten der vermeintliche Mangel der EU an demokratischer Legitimation angeprangert. Selbst Belgiens Premierminister Guy Verhofstadt wird in der Wochenzeitung „Die Zeit“ mit den Worten zitiert, im Schoße der Union gebe es nur „den Anschein demokratischer Legitimität“ (Fritz-Vannahme 2000).
Ist dieser Vorwurf berechtigt? Gibt es überhaupt dieses viel zitierte, aber selten klar definierte, Demokratiedefizit? Möglicherweise sogar die Legitimitätskrise,
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vor der manche Sozialwissenschaftler so eindringlich mahnen? Oder wird hier schlicht dramatisiert, um die eigene These interessanter zu machen, wie Peter Graf Kielmannsegg anzudenken wagt (vgl. Kielmannsegg 1997)? Ohne es weiter auszuführen verpflichtet sich die Union in der Präambel ihres Vertrages, auf demokratischen Grundsätzen zu beruhen. Aber tut sie das? Und wenn ja, wie?
Ich werde im Folgenden versuchen, zwei kontroverse Positionen zu dieser Problematik darzustellen. Zum einen die These, dass die EU in erster Linie über ihre zwischen demokratisch verfassten Staaten geschlossenen Verträge hinreichend demokratisch legitimiert ist (und somit dem oben genannten Anspruch genügt). Dies ist die „Demokratiethese“. Die Gegenposition dazu ist der Vorwurf des „Demokratiedefizits“, das der EU mangelnde demokratische Legitimation ankreidet. 'LH'HPRNUDWLHWKHVH
Nach der Demokratiethese stützt sich die demokratische Legitimation der EU im wesentlichen auf zwei Pfeiler.
1. Die Europäische Gemeinschaft ist aus Verträgen hervorgegangen. Diese wurden zwischen den Vertretern demokratisch legitimierter Regierungen von souveränen Einzelstaaten ausgehandelt und durch die Zustimmung der jeweiligen nationalen Parlamente volksherrschaftlich legitimiert. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Argument in seinem Maastricht-Urteil bekräftigt. Es weist den nationalen Parlamenten die Hauptrolle bei der Vermittlung demokratischer Legitimität zu. Dem EP hingegen misst es nur eine stützende Funktion bei, wenngleich eine gewichtigere Rolle in Zukunft nicht ausgeschlossen wird (vgl. Hölscheit 2001).
2. Das von den Bürgern Europas 1979 erstmals direkt gewählte Europäische Parlament bildet den zweiten Pfeiler demokratischer Legitimation. Sein Einfluss wurde unter anderem durch die Debatte um ein Misstrauensvotum gegen die Europäische Kommission und deren, im
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März 1999 daraufhin erfolgten, Rücktritt deutlich. Ferner ständen dem EP nicht unerhebliche Kompetenzen im Institutionengeflecht der EU zu (siehe hierzu auch Kapitel 3 dieser Arbeit) (vgl. Schmidt 2000). Der englische Politologe Christopher Lord nennt diese Pfeiler oder Säulen demokratischer Legitimation „intergovernmental pillar“ (Æ Punkt 1) und „supranational pillar“ (Æ Punkt 2) (Lord 1998, Seite 45). Unterstützung erfährt die Demokratiethese durch die Idee des delegierenden Staates. Durch den Gesetzgeber werden Teile der Entscheidungsbefugnis bis auf Widerruf an expertogratische Einrichtungen abgegeben, um so für sachgerechtere politische Lösungen zu sorgen (vgl. Schmidt 2000). Weiter wird darauf hingewiesen, dass der derzeitige Stand der Integration das Ergebnis eines gewollten, zwischenstaatlichen Prozesses ist. Die Nationalstaaten als „Herren der Verträge“ bestimmen Ausmaß und Richtung der Integration. Wenn es also ein Defizit an demokratischer Legitimation geben sollte, „dann ist es ein demokratisch legitimiertes Demokratiedefizit“ (Schmidt 2000, Seite 428). Quelle der öffentlichen Gewalt der Europäischen Gemeinschaft seien folglich nicht ihre Bürger, sondern die Mitgliedsstaaten, urteilt Dieter Grimm in der Wochenzeitung „Die Zeit“: „Deswegen besitzt die Union ihr zentrales Organ auch nicht im Parlament, das die Bürger repräsentiert, sondern im Ministerrat, in dem die Mitgliedsstaaten sich zusammenfinden.“ (Grimm 1999) 'LH7KHVHYRPÄ'HPRNUDWLHGHIL]LW³
Die Gegenthese zur Demokratiethese ist die These des strukturellen demokratischen Legitimationsdefizites der Europäischen Union; die These vom „Demokratiedefizit“. Doch so zahlreich wie die Publikationen zu diesem Thema, so vielschichtig ist der Vorwurf selbst:
„[...] the unelected character of the European Commission, alleged
weakness of the European Parliament, the withdrawal of powers from
nationale parliaments, lack of European identity or ‚demo‘, low voter
participation in European elections, the absence of strong democratic
intermediaries such as political parties, the remteness and obscurity of
the Union’s descission-making procedures, and doubtless much else
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Arbeit zitieren:
Felix Neubüser, 2002, Das Europäische Parlament und das Demokratiedefizit der EU - Das Legitimationspotential des Europäischen Parlaments, München, GRIN Verlag GmbH
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